Dass unerlaubte KI verwendet wird, passiert auch erfahrenen Lehrkräften. Mittlerweile soll es Geräte in Stiftoptik geben, die völlig unauffällig sind.
Gut ist, dass du den Vorgang als Plagiat wertest und nicht als Täuschungsversuch. Denn dann käme voraussichtlich die bekannte Leier: "Ich habe das vorher zufällig gelesen und auswendig gelernt."
Wenn dir die Plagiatssoftware sogar Recht gibt, dann würde ich auch nicht die Schulleitung um Erlaubnis fragen. Erstelle ein Bildschirmphoto über diese Prüfung und hefte diesen Beweis ggf. unter die Arbeit. Ich glaube nicht, dass dann noch jemand zur Schulleitung rennt...
Und ich meine ein Gerichtsurteil gelesen zu haben, das sich auf einen Anscheinsbeweis stützt. Dann ist der Schüler von einer Beweislastumkehr betroffen.