Wie wird in Bayern die Note einer Abiturklausur moderne Fremdsprache errechnet?

  • Hallo,

    ich habe für die hessischen FremdsprachenkollegInnen einen Gutachtengenerator für die Abiturklausuren in den modernen Fremdsprachen gebaut. Dieser erstellt mit wenigen Klicks ein fertiges Gutachten mit berechneten Noten und im bearbeitbaren Word Format.

    Etwas ähnliches will ich für die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen in Bayern erstellen. Allerdings verstehe ich die doch recht komplexe Berechnungsweise nicht ganz.

    Prinzipiell zählt ja die Hörverstehensaufgabe 20%, der schriftliche Teil 55% und die Sprachmittlung 25%.

    In dem vom bayerischen Ministerium zur Verfügung gestellten Excel-Sheet kann man auf der ersten Seite (Deckblatt) die Gewichtung der Prüfungsteile in 5 Zeilen eingeben: Hörverstehen, Schreiben 1, Schreiben 2, Schreiben 3 und Sprachmittlung. Die Summe der prozentualen Angaben muss 100 ergeben.

    Jetzt mein Problem: Wenn ich mir die Beispielklausuren ab 2026 vom Ministerium ansehe, dann müsssen die SuS 3 Aufgaben bearbeiten. Für jede Aufgabe gibt es eine prozentuale Gewichtung, die in Summe 100 % ergeben (also z.B. 30 / 40 / 30).
    Diese Prozentangaben kann ich aber nicht in das Deckblatt in der Excel-Datei eingeben - ich käme ja auf 145%. Welche Werte trage ich in das Deckblatt ein und welche Noten trage ich in dem Blatt Klassenliste (s. Anhang) ein?

    Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    Peter

  • Naja, dann müssen doch die 30%/40%/30% jeweils auf 55% der Gesamtnote bezogen werden, oder? Also 16,5%/22%/16,5%, oder nicht?

    Ich bin aber weder vom Fach noch in Bayern tätig, ich hab das jetzt rein mathematisch betrachtet, daher möge man das gerne kritisch prüfen.

    Wenn ich mir die Nebenbemerkung erlauben darf: Ich bin nicht so sicher, ob ich als Lehrkraft einem Gutachtenrechenprogramm trauen würde, das von jemand programmiert wurde, der hier nicht zu 100% (oder gar 145% ^^) sattelfest ist.

  • Naja, dann müssen doch die 30%/40%/30% jeweils auf 55% der Gesamtnote bezogen werden, oder? Also 16,5%/22%/16,5%, oder nicht?

    Ich bin aber weder vom Fach noch in Bayern tätig, ich hab das jetzt rein mathematisch betrachtet, daher möge man das gerne kritisch prüfen.

    Wenn ich mir die Nebenbemerkung erlauben darf: Ich bin nicht so sicher, ob ich als Lehrkraft einem Gutachtenrechenprogramm trauen würde, das von jemand programmiert wurde, der hier nicht zu 100% (oder gar 145% ^^) sattelfest ist.

    Vielen Dank für diesen von Sachkenntnis getragenen und extrem hilfreichen Kommentar, der so ganz frei von herablassender Arroganz ist.

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