Amtsarzt bei Wechsel von staatlicher Schule in Ersatzschuldienst

  • Hallo zusammen,

    ich bin auf Lebenszeit verbeamtete Lehrerin an einer staatlichen Schule im Bundesland NRW und habe aller Wahrscheinlichkeit nach die Möglichkeit, an einer (konfessionellen) Ersatzschule tätig zu werden, ebenfalls in NRW.

    Man hat mir schon gesagt, ich bräuchte eine Freigabeerklärung und ein erweitertes Führungszeugnis. So weit, so gut.

    Nun habe ich zufällig von jemand anderem, der auch diesen Weg einschlägt und ebenalls auf Lebenszeit verbeamtet ist, erfahren, eine erneute amtsärztliche Untersuchung wäre nötig.

    Gibt es hier jemanden, der den Wechsel aus dem staatlichen Schuldienst in den Ersatzschuldienst in NRW hinter sich hat und dazu etwas sagen kann? Ist das auf jeden Fall immer so mit der erneuten amtsärztlichen Untersuchung?

    Wenn man bereits auf Lebenszeit verbeamtet ist, eine erneute amtsärztliche Untersuchung wirklich notwendig ist, man diese aber ggf. nicht besteht und die Verbeamtung abgelehnt wird, das Einstellungsangebot der Ersatzschule aber schon angenommen hat, dann man hat man ja wirklich krasse Nachteile, weil der Beamtenstatus der staatlichen Schule weg ist und die StR im Kirchendienst-Stelle ja nicht angenommen werden und man nur angestellt arbeiten kann?!

    Danke für eure Hilfe!

  • Manche Träger brauchen das nicht, die verlassen sich darauf, dass der Staat das schon gemacht andere, grundsätzlich ist es zulässig (in die andere Richtung passiert das immer) und manche Träger machen das auch, die Frage ist also eher eine für deinen künftigen Dienstgeber, da kannst du nachfragen. Falls du Sorgen hast, wie die Frage ankommt: Die müssen ja eine MAV haben, frag sonst da einmal nach...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Vielen lieben Dank für deine Antwort!

    Ich habe in der kommenden Woche das finale Gespräch beim Bistum, da werde ich noch mal nachfragen.

    Hast du eine Ahnung, wonach sich das richtet bzw. welche Träger darauf bestehen oder eben auch nicht?

    Kannst du mir noch sagen, wofür MAV steht?

  • Mitarbeitervertretung bei kirchlichen Trägern ist quasi dasselbe wie der Personalrat mit zusätzlichen Lehrerratsaufgaben beim Land.

    Das Bistum Essen hat lange darauf verzichtet zum Beispiel.

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  • Wenn du es nicht findest, schreib mir man das Bistum per PN, den Vorsitzenden sollte ich rausfinden können.

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