Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW

  • Ja, das stimmt.
    Aber wenn man nicht eine Standardkombi hat UND in der Unistadt ist, ist die Wahrscheinlichkeit, eine Vertretung zu haben, deren Stundenplan man übernehmen kann, sehr niedrig.

    Wir hatten den umgekehrten Fall zu Beginn des Schuljahres, dass die Kolleginnen, die in den ersten Wochen des Schuljahres in den Mutterschutz gehen sollten, keinen Stundenplan bekommen haben.

    Aber mir dämmert schon seit ein paar Wochen, dass meine Schule, aus welchen Gründen auch immer, ganz besonders ist, insbesondere besonders schlecht in Ressourcen-haushalten ist. Wir mussten die letzten Jahre unglaublich viele angesammelten Überstunden (die es offiziell nicht gibt) abbummeln, es hat sicher unseren Etat auch verschlimmert.

    Wenn ich nur dran denke, dass die Vertretung einer Kollegin an der Uni einen Monat vor dem Mutterschutz angefangen hat (um eine Übergabe zu machen) und am Ende auch noch nach der Elternzeit eine Teilstelle bei uns hatte, um den Übergang zu vereinfachen ...

  • Also wenn sich Leute Pflegegeld unrechtmäßig erschleichen, macht mich das auch wütend. Es wird nicht nur die Allgemeinheit beschissen, sondern es ist auch ein Problem für die, denen es zusteht und die es brauchen, weil dann zu viele Leute diese Leistung beantragen.

    Aber hier passiert doch etwas anderes, die Kollegin ist ganz offiziell 2 Monate in VZ, sie wird nur gerade jetzt wieder schwanger.

    Oder anders: wenn sie ab August TZ gearbeitet hätte und im Oktober schwanger geworden wäre, dann hätte sich die Frage nicht ergeben. Sie ist aber jetzt schwanger, wenn sie die Elternzeit beendet, ist sie in Vollzeit und wird/ist dann schwanger, während sie Vollzeit arbeitet. Glück gehabt. Den Antrag für August zieht sie zurück (oder beantragt das), die Entscheidung treffen andere.

    Abgesehen vom Rechtlichen fühle ich hier auch nichts Unfaires: wenn man in Teilzeit krank/schwanger wird, bezieht man halt anteilig Geld, bei Vollzeit voll. Hier ist Letzteres der Fall, weil sie vor dem ersten Kind und nach der Elternzeit ab Juni voll arbeitet.

  • Jein.
    Denn die Kollegin hätte, wäre sie jetzt nicht schwanger, nicht VZ gearbeitet.
    Und hätte sie kein Beschäftigungsverbot, würde sie vermutlich auch nicht VZ arbeiten, nur um das Elterngeld zu maximieren (die Kita-Stelle, die Betreuung, usw.. ist auf TZ, die bis Ende Januar beantragt wurde, ausgerichtet. Da kann man schon verstehen, dass es falsch ankommt :(

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