Abrechnung von Prüfungsleistungen?

  • Weil sie vollkommen andere Rahmenbedingungen schafft, als zu der Zeit galten, zu der man sich auf den Deal eingelassen hat. Arbeitsort und -zeitpunkt außerhalb der Untereichtszeiten frei wähken zu können, ist einer der positiven Aspekte des Lehrerdaseins. Ganz zu schweigen davon, dass es keine ergonomischen Arbeitsplätze an meiner Schule gibt.

    Runderlass der Schulaufsicht, dass es keine Deckelung für mobiles Arbeiten gibt. Fertig. Zeiterfassung hat nichts mit Anwesenheit am Dienstort zu tun.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Runderlass der Schulaufsicht, dass es keine Deckelung für mobiles Arbeiten gibt. Fertig. Zeiterfassung hat nichts mit Anwesenheit am Dienstort zu tun.

    Habe ich das behauptet? Die Frage war, inwiefern verpflichtende Anwesenheit schlecht ist. Dass mobiles Arbeiten und Zeiterfassung sich nicht ausschließen ist offensichtlich. Das macht die freie Wirtschaft sehr erfolgreich.

  • Bei uns ist das auch immer so, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt… auch wenn die Kollegen dann 10-12h Tage haben (Abi, Elternsprechtag etc).

    Also dass man mal einen zehn-Stunden-Arbeitstag hat, ist ja jetzt nichts dramatisches, sofern das nicht ständig ist. Zumal man hier auch noch Pausen zwischendrin hat.

  • Die Präsenzpflicht wird aber nicht kommen. 1. aus den oben genannten Gründen und 2. weil sich zwei Seiten gegenüber stehen: Die Länder, die als Dienstherren der Lehrkräfte da stehen und die Kommunen, die die Arbeitsräume zur Verfügung stellen müssten (die aber einen Teufel tun werden, wenn sie das von den Länden nicht kompensiert bekämen.)

    3. weil viele Lehrer das nicht wollen.

    Eine Grundschullehrerin in TZ mit einem Deputat von von 20 von 28 kann theoretisch jeden Tag ihre Kinder um 14 Uhr aus der Kita oder Schule abholen und hat noch einen unterrichtsfreien Tag dabei, wenn das bei dieser Stundenzahl im Teilzeitkonzept gedeckt ist.

    Die Unterrichtsvorbereitung kann sie z.B. auf den Sonntag verlagern (oder Abends, oder was auch immer).


    Bei einer Präsenzpflicht und einer Unterrichtsverpflichtung von 29 Stunden von 41 Stunden als Beamter müsste sie jeden Tag sechs Zeitstunden in der Schule sein, falls sie auf ihren unterrichtsfreien Tag verzichtet. Wenn sie ihn weiterhin haben möchte, wäre sie 7,25 Stunden netto vor Ort, Brutto sogar noch eine halbe Stunde länger wegen verpflichtender Pause.

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