Großes Gespräch- Anwalt erforderlich?

  • Ich fürchte, wenn nun (fingierte) Beschwerden (ohne Unterschrift) ins Spiel gebracht werden, wird man diesen "mithilfe engmaschiger Unterrichtsbesuche in allen betroffenen Klassen" intensiv nachgehen.....Willst du das ?

    Nein. Und das ist ja der Punkt, an dem ich innerlich eigentlich bereits gekündigt habe. Ich gebe die Klasse dieses Jahr zwar definitiv ab, aber es wird danach nur schlimmer werden.


    Bist Du schwerbehindert oder hast Du zumindest einen entsprechenden Antrag gestellt? Falls noch nicht, dann hole das schnellstmöglich nach.

    Ich habe den Antrag bereits ausgefüllt hier liegen und werde ihn noch diese Woche abgeben,

    In diesem Zweitraum hast Du zusätzlich das Recht auf Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung. Außerdem öffnet dies eine weitere Tür. Dein Arbeitgeber ist in dem Moment verpflichtet Dir einen behindertengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dein derzeitiger Arbeitsplatz ist aufgrund der sich ergebenden psychischen Belastung durch das personelle Setting vor Ort nicht geeignet.

    Dankeschln für diese wichtige Info. Das war mir nicht klar.

    Gilt das auch, wenn der Antrag später abgelehnt werden sollte, weil die Sachbearbeiterin mir nicht wohl gesonnen ist oder ähnliches?

  • Hat noch jemand eine Idee, was ich noch tun könnte?

    Nachdem ich mit dem BPR, dem BEM und dem Referenten gesprochen und diese einbezogen habe, ist ja so ziemlich fast alles ausgeschöpft.

    Gleichzeitig habe ich auch etwas Angst, dass ich mir mit diesem Schritt endgültig alles verbaut habe. Die Kollegen, denen ich abschließend alle Noten geschickt habe, haben schon nicht mehr reagiert. Überhaupt hat mir in all den Wochen nicht einer gute Besserung gewünscht.

  • Überhaupt hat mir in all den Wochen nicht einer gute Besserung gewünscht.

    Daran würde ich mich nicht aufhängen. Ich schreibe auch nur den Kolleginnen und Kollegen, wo ich nen guten Draht zu habe und selbst dann überlege ich es mir. Denn auch hier: krank ist krank, wir wissen nicht, was jemand hat. Manche empfinden das vielleicht als übergriffig.


    Hat noch jemand eine Idee, was ich noch tun könnte?

    Warum nicht erst einmal das machen, was hier genannt wurde. Mit der schriftlichen Mitteilung der Schulleitung, dass keine Vertrauensperson dabei sein darf, hast du was gegen ihn in der Hand. Dann nutze das doch.

  • Ihr habt an deiner Schule / dem Schulamt eine Stelle, die "Eingliederungsmanagement" heißt?
    Sorry, Sprache ist wichtig, deine Sätze sind konfus.
    In den mir bekannten Situationen wird das BEM-Gespräch mit der Schulleitung (ggf. jemandem aus der Behörde / Schulamt, wenn man nicht mit der SL will) geführt, unter empfohlener Beteiligung des (Bezirks)Personalrates und ggf. Begleitung. Da wundere ich mich, dass es wohl BL gibt, die so ein Management haben.

  • Ihr habt an deiner Schule / dem Schulamt eine Stelle, die "Eingliederungsmanagement" heißt?

    Ich sagte ja bereits, dass es für betriebliches Eingliederungsmanagement steht und es ist ein Prozess, der stattfindet, wenn man über 6 Wochen fehlt.

    Ich kenne es nur so, dass es am Schulamt oder telefonisch geführt wird (das Gespräch).

  • Wie soll denn bitte ein BEM-Verfahren laufen, wenn du noch krankgeschrieben bist?

    (Ich habe ein BEM-Gespräch hinter mir, wir haben "leider" keine "Management-stelle" und befinde mich in einer laufenden Eingliederung, ich kenne mich also durchaus aus und ich will nicht von dir erfahren, was ein BEM-Gespräch ist, sondern darauf hinweisen, dass deine Formulierung komisch ist.
    Aber wenn ihr so ein professionalisiertes Verfahren habt, dass es irgendwo in der nachgeordneten Behörde jemanden gibt, der speziell dafür zuständig ist, dann solltest du eher nachhaken, wie du deine Versetzung bekommst.

  • Wie soll denn bitte ein BEM-Verfahren laufen, wenn du noch krankgeschrieben bist?

    (Ich habe ein BEM-Gespräch hinter mir, wir haben "leider" keine "Management-stelle" und befinde mich in einer laufenden Eingliederung, ich kenne mich also durchaus aus und ich will nicht von dir erfahren, was ein BEM-Gespräch ist, sondern darauf hinweisen, dass deine Formulierung komisch ist.
    Aber wenn ihr so ein professionalisiertes Verfahren habt, dass es irgendwo in der nachgeordneten Behörde jemanden gibt, der speziell dafür zuständig ist, dann solltest du eher nachhaken, wie du deine Versetzung bekommst.

    Ich finde es sehr seltsam, wie du hier das von mir Erlebte in Frage stellst, nur weil es in deinem Bundesland anders läuft.

    Natürlich geht ein BEM Gespräch auch während der Krankschreibung. Es geht ja um die Eingliederung und wenn es ein Thema betrifft, was der Eingliederung im Weg steht (Mobbing) und der Grund für den Ausfall ist, warum soll man das im BEM Verfahren nicht auf den Tisch legen können? Das ist in deinem Bundesland vielleicht anders. Deshalb lasse ich mir aber nicht meine Erfahrungen und das was ich erlebe absprechen.

  • Wörter / Sprache:

    Das GESPRÄCH hat stattgefunden. Dort wurden Maßnahmen entwickelt, damit du weniger dem Risiko ausgesetzt wirst, auszufallen.
    Das VERFAHREN beginnt nach Ende deiner Krankschreibung. Weil solange du krank bist, kann keine*r was machen.

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