Eindeutige und verbindliche Infos zur Einstufung

  • Hallo.

    Ich würde (bisher) gerne über den Seiteneinstieg PE als Lehrer tätig werden.

    Ich bin staatlich geprüfter Techniker für Maschinetechnik, Ausbilder nach AdA IHK/AEVO und Diplom Designer FH (8 Semester Regelstudienzeit und habe eine handwerkliche Berufsausbildung zum Betriebsschlosser im Steinkohlebergbau.

    Das lässt vermuten, dass ich keine 20 mehr bin, ich bin Jahrgang 1966.

    Ich hatte bereits Austausch mit Schulen und Behörden, inhaltlich fand ich das meist schwammig und "unmotiviert". (NRW)

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ich über den Zugang via PE im Bereich Sek I unterrichten. Die Zuordnung des Fachs bzw der Fächer ist so eine Sache und mir noch nicht ganz klar.

    Mein höchster Bildungsabschluss ist das FH Diplom, wie geschrieben nach 8-semestriger Regelstudienzeit.

    Das Diplom habe ich als Designer, ich dürfte damit aber nach fernmündlicher Auskunft weder Kunst noch Gestaltung unterrichten.

    Was ich unterrichten dürfte wäre z.B. Technik weil ich staatlich geprüfter Techniker für Maschinetechnik und Ausbilder nach AdA IHK bin.

    Dann wollte ich herausfinden wie es bei mir mit der Vergütung aussehen würde und auch da stoße ich auf widersprüchliche Infos.

    Jetzt habe ich, auch unverbindlich und auf gar keinen Fall schriftlich, erfahren, dass ab August 2026 eine Angleichung erfolgen soll und auch angestellte Lehrende in E12 ...

    Wo finde ich als pot. zukünftige Lehrkraft verbindliche Infos passend zu meiner Vita?

    Beste Grüße, ich bin gespannt

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ich über den Zugang via PE im Bereich Sek I unterrichten. Die Zuordnung des Fachs bzw der Fächer ist so eine Sache und mir noch nicht ganz klar.

    Ist dein Ziel die Sek I?

    Ansonsten bietet dir der Techniker und Berufserfahrung eine Möglichkeit als Werkstattlehrer am Berufskolleg zu arbeiten.
    Ältere Schüler und Fachrichtung Maschinentechnik klingt auch erst einmal als sinnvoll und ggf. gesucht.

    Hier sind ein paar Infos dazu, Vergütung ist E9, ob es eine Angleichung geben soll weiß ich nicht.

    https://www.schulministerium.nrw/mewis-werkstattlehrkraft

    Hier noch andere Infos zum Thema Seiteneinstieg in NRW:

    https://www.schulministerium.nrw/seiteneinstieg


    Die Zuordnung des Fachs bzw der Fächer ist so eine Sache und mir noch nicht ganz klar.

    Das hängt ja auch von der Schulform ab, wo du dich bewirbst. Die Anerkennung erfolgt durch die Bezirksregierung und manchmal wirkt die etwas gewürfelt.

  • Danke Kiggie.

    Mein ursprüngliches Ziel war das Berufskolleg (Mittelstufe, Gestaltung und Technik). Das ist aber Sek II und das darf ich ja leider nicht, inhaltlich würde ich da keine Probleme haben.

    Im tel. Austausch mit der Beratungsstelle der Bezirksregierung Münster, wurde mir gesagt ... Sek. II dürfen Sie nicht aber Sek. I ist doch auch schön ...


    Demnach darf ich also PE Sek. I.

    Ich habe Lehrerfahrung in der Vermittlung von Theorie und Praxis als Werkstattleiter und Ausbilder bei sog. schulmüden Jugendlichen.

    Ich habe Erfahrungen als Mentor für Schüler, Azubis und Studenten u.a. bei der Umsetzung einer Masterarbeit.

    Ich arbeite seit 1996 in den Bereichen 2D und 3D Illustration und Animation,...

    Ganz im Ernst, warum sollte ich mich damit zufrieden geben als E10 in einer Werkstatt zu arbeiten wenn meine Vita soviel mehr bietet ?

    Wir haben Lehrermangel.

    Ich habe kein Abitur oder Fachabi gehabt als ich an die FH Köln herangetreten bin und Design studieren wollte, es gab Wege das möglich zu machen.

    Der Bereich Schule scheint absolut anders zu ticken.

    Inhaltlich könnte ich ganz sicher auch Kunst oder Gestaltung unterrichten, angeblich darf ich es nicht weil mein Studiengang Design und nicht Kunst genannt wurde - absolut korrekt, dass Kunst und Design nicht das Gleiche sind aber, das was an Schulen gelehrt wird könnte ich sicher bedienen, die "REGULARIEN" sagen aber NEIN.

    Wem dienen diese Regularien, den Schülern?

    Grüße,

    Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von Rufus66 (29. Juni 2026 19:16)

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