Elternzeit nicht genehmigt

  • Verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Am eigenen Maßstab gemessen, hätten sich die zwei(?) ihre Kommentare auch sparen müssen.

    Plattenspieler kann doch wohl selbst entscheiden, wie relevant ihm das Thema ist, dass er aufgebracht hat. Er kann auch die Floskel einfach so stehen lassen.

    Letztendlich bleibt es dabei, dass jenseits von Kartoffelsalat in diesem Forum keine Gespräche möglich sind. Blödeleien und Streitsucht sind zu viel, intellektuelles Niveau ist zu niedrig.

    Wo bitte war in deiner ursprünglichen Nachfrage intellektuelles Niveau? Wolltest du danach mit Plattennspieler eine religiös weltanschauliche Diskussion über seinen Glauben führen? In einem Thema zur Elternzeit?

    Deine Nachfrage war dümmlich provokant, der von dir beklagte Kartoffelsalat.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • dasHiggs

    Vielleicht eine wilde Idee.

    Vielleicht besteht die Möglichkeit sich Urlaub für 2026 auszahlen zu lassen?

    Sie hat Weihnachten, Oster und Pfingsten 12 Tage Ferien gehabt. Bei Anspruch von 24 (30*9,5/12), wenn sie bis 15.10 im Dienst und dann in Elternzeit ist.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • dasHiggs

    Vielleicht eine wilde Idee.

    Vielleicht besteht die Möglichkeit sich Urlaub für 2026 auszahlen zu lassen?

    Sie hat Weihnachten, Oster und Pfingsten 12 Tage Ferien gehabt. Bei Anspruch von 24 (30*9,5/12), wenn sie bis 15.10 im Dienst und dann in Elternzeit ist.

    Leider Rechenfehler, weil sie Anspruch für 10 Monate hat! Sind also 25 Tage, wie mehrmals erwähnt.


    Und ja, diese Möglichkeit besteht!

  • Ich war davon ausgegangen das Urlaub Tag genau gerechnet wird.


    Einmal meinen Freund Chat gefragt:

    Wenn du einen Beamten in NRW mit regulär 30 Urlaubstagen bei einer Fünf-Tage-Woche meinst und das Beamtenverhältnis am 15. Oktober endet, gilt grundsätzlich:

    Nach § 18 Abs. 3 FrUrlV NRW gibt es 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Dienstzugehörigkeit.

    Da der Oktober bei einem Ausscheiden am 15.10. kein voller Monat ist, zählen Januar bis September:

    30 Tage × 9/12 = 22,5 Tage

    Bruchteile eines Urlaubstages werden nach § 18 Abs. 8 aufgerundet. Damit ergibt sich:

    → 23 Urlaubstage


    Wobei es mir allerdings egal ist ob es jetzt 23, 24 oder 25 sind.

    Spannend ist das Gedankenspiel.

    Qui legere potest, plane praevalet

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Rakete (29. August 2026 23:24)

  • § 18 Abs. 3 FrUrlB NRW bezieht sich auf das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis. Darum geht es nicht. Ich empfehle die Normen die ein Chatbot ausspuckt selbst zu lesen. So, wie du jede Quelle selbst prüfen solltest.

Werbung