Ich fände es eher strange, wenn jemand Vollzeit arbeite und dann noch eine wesentliche Nebentätigkeit ausübt.
Teilzeit kann doch gerade dafür dafür genutzt werden, freiberufliche Sachen noch zu machen.
In dem hier geschilderten Fall würde ich es anzeigen, wenn es jetzt einen erheblichen Umfang angenommen hat. Freiberufliche Tätigkeiten sind eh nur schwer mit Stunden zu bemessen. Manche sitzen stundenlang an einer Seite, andere generieren sich halbe Bücher mit KI. Und meines Wissens geht es nicht um das damit generierte Einkommen, sondern um den Zeitumfang.
bei Beamten auf keinen Fall.
und in Zeiten von Lehrermangel und Versagung von anlassloser Teilzeit ist es den VZ-Leuten eher einfacher als den TZ-Beschäftigten.