Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich

  • Ich fände es eher strange, wenn jemand Vollzeit arbeite und dann noch eine wesentliche Nebentätigkeit ausübt.

    Teilzeit kann doch gerade dafür dafür genutzt werden, freiberufliche Sachen noch zu machen.

    In dem hier geschilderten Fall würde ich es anzeigen, wenn es jetzt einen erheblichen Umfang angenommen hat. Freiberufliche Tätigkeiten sind eh nur schwer mit Stunden zu bemessen. Manche sitzen stundenlang an einer Seite, andere generieren sich halbe Bücher mit KI. Und meines Wissens geht es nicht um das damit generierte Einkommen, sondern um den Zeitumfang.

    bei Beamten auf keinen Fall.
    und in Zeiten von Lehrermangel und Versagung von anlassloser Teilzeit ist es den VZ-Leuten eher einfacher als den TZ-Beschäftigten.

  • und in Zeiten von Lehrermangel und Versagung von anlassloser Teilzeit ist es den VZ-Leuten eher einfacher als den TZ-Beschäftigten.

    Ich glaube, wir reden hier von verschiedenen Dingen, oder ich verstehe nicht, was Du meinst.

    Wenn jemand Teilzeit arbeitet, dürfte es dem AG/Dienstherrn schwerfallen, ihm aus zeitlichen Gründen eine Nebentätigkeit zu verweigern. Arbeitet dagegen jemand Vollzeit, ist der zusätzlich mögliche Zeitrahmen für eine Nebentätigkeit geringer.

    Insofern sollte es doch für TZ-Beschäftigten einfacher zu begründen sein... Bei mir als damals TZ-Beschäftigter ÖD (kein Beamter) gab es jedenfalls keine Diskussion, da ich ja nicht voll arbeitete.

    Bei einer freiberuflichen (dh. nicht auf Stunden festzulegenden) Nebentätigkeit ist es für den AG aber ohnehin schwer, dagegen zu argumentieren.

    bei Beamten auf keinen Fall.

    Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, dass die Nebentätigkeit am Einkommen festgemacht wird? Oder was meintest Du?

    Einmal editiert, zuletzt von pernow (1. September 2026 15:26)

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