Beiträge von pernow

    Vielen Dank fürs Teilen! Das schaue ich mir an. Ist deutlich weiter als meine eigene Übersicht.

    Was mir beim ersten Anschauen aufgefallen ist:

    • Wenn man mehrere Klassen im gleichen Fach unterrichtet, wären das bei Dir einfach mehrere "Fächer", richtig?
    • Auf der ersten Seite steht "BTW: Zeilenvorschub erfolgt bei Excel mit <strg><enter>".

      <Strg><Enter> ist bei mir "Enter und Cursor bleibt in der Zelle". <Alt><Enter> macht einen Zeilenvorschub innerhalb der Zelle. Haben wir da verschiedene Versionen?
    • Auf den Blättern "Fach n" sind die Einträge in Spalte G (Feiertagen) länger als die Spaltenbreite, die Spaltenbreite ist aber durch den Blattschutz nicht veränderbar. Auch wenn man in die Zelle klickt, kann man den über die Spaltenbreite hinausgehenden Inhalt nicht lesen, weil es eine Formel ist. Da Du den Blattschutz nicht gesperrt hast (danke) lässt sich das aber anpassen.

    Gelernt habe ich außerdem, dass am 2.10. der Nationaltag der Reinigungskräfte ist - werde ich mir merken! 👍️

    Ja, didaktisches Material erstellen ist aber keine schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeit.

    Welche Kriterien legst Du bzw die Behörde denn dafür an? Das müsste ja irgendwo festgelegt sein.

    Ich erstelle seit vielen Jahren Lehrmaterial für die Erwachsenenbildung, was ein Kollege und ich dann in Seminaren nutzen. Das wurde vom FA immer als Teil der freiberuflichen Tätigkeit akzeptiert.

    Auch wenn man andersrum herangeht - also zu fragen, welcher Art von Tätigkeit "didaktisches Material erstellen" sonst zuzuordnen wäre - komme ich nicht bei Gewerbe raus.

    Eine andere Sache könnte der Verkauf sein. Dazu hat Wolfgang Autenrieth ja geschrieben. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird man aber nicht durch den Verkauf Gewerbetreibender, sondern nur weil Amazon es so verlangt ... was eigentlich dann deutschem Steuerrecht entgegenläuft? Die Einstufung Gewerbe/Freiberufler ist meines Wissens keine Wahlmöglichkeit.

    ... kannst du dann schwer argumentieren, dass aber sehr wohl Zeit für eine andere Beschäftigung da ist. Dann würde der Dienstherr wohl zu recht die TZ Genehmigung zurück ziehen.

    Wenn man so argumentiert, ist es aber auch wieder nicht plausibel, dass VZ-Beschäftigte mehr Stunden Nebentätigkeit machen dürfen...

    An meiner Schule arbeiten bestimmt die Hälfte der KuK Teilzeit aus verschiedensten Gründen. Wie andere Dienstherren das handhaben, weiß ich nicht.

    Zur freiberuflichen Nebentätigkeit hatte ich ja schon was geschrieben, auf welche Regelung beziehst Du Dich da? Die wird ja nicht nach Stunden gemessen oder vereinbart...

    Soweit ich gesehen habe, ist NT auch bei Beamten nicht genehmigungspflichtig, solange sie nicht mit dienstlichen Belangen konkurriert. Für Bayern habe ich im BayBG zB gefunden

    Zitat

    Art. 82

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit

    (1) Nicht genehmigungspflichtig ist [...]

    2. die Ausübung einer oder mehrerer Nebentätigkeiten im Gesamtumfang von bis zu zehn Stunden wöchentlich und einer Gesamtvergütung von bis zu 10 000 € im Kalenderjahr,...

    4.eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeit oder Vortragstätigkeit, ...

    Aber ich möchte mich hier auch nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen. Ihr kennt Euch sicher umfassender damit aus, wie das in der Praxis gehandhabt wird.

    und in Zeiten von Lehrermangel und Versagung von anlassloser Teilzeit ist es den VZ-Leuten eher einfacher als den TZ-Beschäftigten.

    Ich glaube, wir reden hier von verschiedenen Dingen, oder ich verstehe nicht, was Du meinst.

    Wenn jemand Teilzeit arbeitet, dürfte es dem AG/Dienstherrn schwerfallen, ihm aus zeitlichen Gründen eine Nebentätigkeit zu verweigern. Arbeitet dagegen jemand Vollzeit, ist der zusätzlich mögliche Zeitrahmen für eine Nebentätigkeit geringer.

    Insofern sollte es doch für TZ-Beschäftigten einfacher zu begründen sein... Bei mir als damals TZ-Beschäftigter ÖD (kein Beamter) gab es jedenfalls keine Diskussion, da ich ja nicht voll arbeitete.

    Bei einer freiberuflichen (dh. nicht auf Stunden festzulegenden) Nebentätigkeit ist es für den AG aber ohnehin schwer, dagegen zu argumentieren.

    bei Beamten auf keinen Fall.

    Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, dass die Nebentätigkeit am Einkommen festgemacht wird? Oder was meintest Du?

    Ich habe die Situation mal im öffentlichen Dienst als Angestellter erlebt. In der Diskussion mit dem AG war das

    Die Nebentätigkeit darf die Haupttätigkeit nicht einschränken.

    ... der springende Punkt. Wenn deine Nebentätigkeit einen Umfang annimmt, der Deine Erholung beeinträchtigt und damit Deinen Hauptjob, dann könnte der AG ab einem bestimmten Maß das auch verbieten. Was dann im Zweifel gerichtlich durchsetzbar ist, da wage ich keine Prognose, aber die Grundsätze sind hier nachzulesen.

    Ein bisschen strange finde ich es, wenn Leute, die in Teilzeit arbeiten einer Nebentätigkeit nachgehen (können).

    Ich fände es eher strange, wenn jemand Vollzeit arbeite und dann noch eine wesentliche Nebentätigkeit ausübt.

    Teilzeit kann doch gerade dafür dafür genutzt werden, freiberufliche Sachen noch zu machen.

    In dem hier geschilderten Fall würde ich es anzeigen, wenn es jetzt einen erheblichen Umfang angenommen hat. Freiberufliche Tätigkeiten sind eh nur schwer mit Stunden zu bemessen. Manche sitzen stundenlang an einer Seite, andere generieren sich halbe Bücher mit KI. Und meines Wissens geht es nicht um das damit generierte Einkommen, sondern um den Zeitumfang.

    Was für die Schüler relevant wird? Flexibel und neugierig zu bleiben. An die eigenen Fähigkeiten zu glauben und diese zu trainieren. Offen für Möglichkeiten zu sein. Und darauf zu vertrauen, dass alles gut wird.

    Sehr gut gesagt.

    Wahrscheinlich ist es genauso wichtig, diese Grundeinstellung im Unterricht rüberzubringen wie das Fachwissen.

    Welchen Anforderungen sich die heutigen Schüler In 20 oder 40 Jahren gegenüber sehen, weiß niemand. Es gibt keine Glaskugel, in der man das betrachten könnte.

    Wie seht Ihr in diesem Zusammenhang den Informatikunterricht?

    Was müssen wir unterrichten, und was vielleicht eher nicht (oder nicht mehr), um die Zeit für aktuelles zu nutzen?

    Der Lehrplan hängt ja naturgemäß einige Jahre zurück. Ich frage mich bei einigen Lernbereichen, ob sie noch zeitgemäß sind, bzw wie ich sie unterrichten soll. Wie geht es Euch damit?

    Klar, die KI ist (noch) keine juristische Person.

    Ich bezog mich nur auf die Frage, ob die KI nicht am Montag um 9:30 im Raum 204 erscheinen könnte - das würde ich ihr (in welcher "Erscheinungsform" auch immer) bald zutrauen.

    das neue Chat-GPT ist echt gut geworden. Hat hier bei mir in den letzten Wochen wirklich gute Arbeit gemacht.

    Ich überlege schon seit einiger Zeit, wie ich in Zukunft Informatik unterrichte.

    Einerseits sollen sie selbst denken und ich verbiete größtenteils die Nutzung von KI im Unterricht. Bei der Google-Suche lässt es sich aber schon mal nicht umgehen.

    Für die größeren Klassen, so ab 10., würde ich ihnen schon ganz gerne beibringen, wie man die KI zum Lernen sinnvoll nutzen kann. Also nicht zum Erledigen der Hausaufgaben, sondern zum Sprache lernen und üben, zum selbständig Lernen, Nachholen von verpasstem Unterricht, als Nachhilfelehrkraft, individuelle Lernpfade usw.

    Der Lehrplan gibt das nicht so richtig her, aber bei den derzeitigen Umbrüchen ist der in einigen Punkten ohnehin veraltet, denke ich.

    Ich nutze bisher mit den SuS https://www.online-python.com/
    oder https://pythononline.net/

    Das Projekt Strype gefällt mir gut, super, dass auch grafische Sachen wie turtle im gleichen Editor laufen. Es sieht von der Oberfläche aus, als könnte es den Übergang von Scratch zu Python erleichtern. Ich schaue mir das auch mal genauer an. Danke für den Hinweis!

    Geld wird dann wohl, wie bei Greenfoot, für das optionale Buch verlangt.

    Im Moment lässt es sich mit Wasserzeichen "Preview" hier herunterladen.

    wird die KI in den nächsten Jahren daran scheitern wenn dort steht: Kommen Sie am Montag, dem ... in Raum .... . Das wird wohl noch etwas dauern.

    Denkbar wäre das schon. Dazu müsste die KI zum Beispiel einen menschlichen Kommilitonen finden, der sein Smartphone mit in den Raum nimmt und die AI "teilhaben" lässt. Als Gegenleistung bekommt er zB einen kostenlosen Profizugang, die KI unterstützt ihm beim Studium, oder im schlimmsten Fall macht er es, weil er sich durch irgendetwas erpressbar gemacht hat.

    Ich denke, so fern sind solche Szenarien gar nicht.

    Hallo,

    da ich neu hier bin, möchte ich mich kurz vorstellen:

    Grundständig bin ich Ingenieur, war nach dem Studium einige Jahre an der Uni und habe in einem Planungsbüro gearbeitet. Ab Herbst werde ich als Seiteneinsteiger Informatik und Mathematik unterrichten. Ich freue mich auf den Austausch hier und hoffe, von Euren Erfahrungen profitieren zu können.

    Peter

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