Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich

  • In NRW gilt die Nebentätigkeit bis 100€ pro Monat als "allgemein genehmigt". Diese muss nur angezeigt werden. Dies ist hier vorauss. der Fall. Es wurde also vermutl. lediglich die Anzeige der Nebentätigkeit versäumt, nichts weiter.

    Hast du eine Quelle dafür? ("allgemein genehmigt"?)
    Als ich vor zwei Jahren einen Antrag gestellt habe, war ich sowohl beim Geld als auch zeitlichem Umfang definitiv unter allen möglichen solchen Grenzen und trotzdem hat mir keine*r gesagt "nur anzeigen".
    (Ich hatte sogar den Fall, dass mir eine unentgeltliche Nebentätigkeit verboten wurde. Es war nicht in der Schule, aber ich war trotzdem verbeamtete Lehrkraft zu dem Zeitpunkt. Aussage des Chefs "Ich darf es Ihnen verbieten, ich mache es also")

  • D.h. wenn eine Lehrkraft irgendwann mal Vorträge zum Thema "Schule/Unterricht" hält, hiermit Geld verdient und diese Nebentätigkeit natürlich auch angemeldet hat, ist dies nicht erlaubt, da sie sich ihr Wissen zum Thema Schule/Unterricht während der Arbeitszeit angeeignet hat?

    D.h. kein Lehrer darf in Vorträgen (mit Bezahlung) über Schule/Unterricht reden, da er sein Wissen während der Arbeitszeit angeeignet hat?

    Da der Dienstherr mich nicht dafür bezahlt, Meta-Vorträge über meine Schultätigkeit zu halten, ist es komplett was Anderes.
    Aber ja, es gibt durchaus Fälle von Menschen, denen eine schulnahe Beratungs- und Fortbildungstätigkeit untersagt wurde (kenne ich persönlich mehrere, zum Teil waren sie in den Fortbildungs-/Kompetenzteams gewesen, zwei davon haben in der Folge sich entlassen lassen).
    Und da kann ich sagen: es ist total willkürlich, da wir letztes Jahr einen Fortbildungstag mit einer noch verbeamteten, aktiven Lehrerin, die sündhaft teure (schlechte) Fortbildungstage nebenbei als zweiten Standbein hatten.

  • Hast du eine Quelle dafür? ("allgemein genehmigt"?)
    Als ich vor zwei Jahren einen Antrag gestellt habe, war ich sowohl beim Geld als auch zeitlichem Umfang definitiv unter allen möglichen solchen Grenzen und trotzdem hat mir keine*r gesagt "nur anzeigen".
    (Ich hatte sogar den Fall, dass mir eine unentgeltliche Nebentätigkeit verboten wurde. Es war nicht in der Schule, aber ich war trotzdem verbeamtete Lehrkraft zu dem Zeitpunkt. Aussage des Chefs "Ich darf es Ihnen verbieten, ich mache es also")

    https://lexmea.de/de/gesetz/ntv-nrw/7

  • Es geht doch nicht darum, wie wir das sehen oder ob wir jemanden kennen, der dort Probleme bekommen hat. Ich bin schon etwas älter und ich habe schon ganz viele Dinge erlebt, gesehen, mitbekommen, die rechtlich nicht in Ordnung waren und trotzdem täglich geschehen.

    Rechtlich ist die Sache doch unstrittig: Das Material, dass Du im Auftrag des Dienstherrn / Arbeitgeber erstellst, darfst Du nicht einfach verkaufen. Du wurdest vom Dienstherrn dafür bezahlt, diese zu erstellen. Deswegen ist es geboten, die Erlaubnis des Dienstherrn einzuholen. Ansonsten laufe ich die Gefahr, dass ich dort Ärger bekomme. Wie groß die Gefahr ist, ist eine andere Frage.

    Aber genau diesen Hinweis suche ich doch. Wo genau steht das denn (NRW)? Das wäre doch irre, dann würde jeder auf Eduki rechtswidrig handeln. Oder Eduki ist voll mit Material, das nie genutzt wurde.

  • Danke!
    und richtig schlimm! Ich habe mich von der Rechtsberatung des Berufsverbands beraten lassen und sie konnte mir eben nicht sagen, ob es (das Verbieten) zulässig war, ging aber davon aus. (Ich habe es nicht mehr verfolgt, weil mein damaliger Chef dafür gesorgt hat, dass die Stelle, wo ich die Nebentätigkeit gehabt hätte, mich gar nicht mehr in Betracht zieht. dann hatte es keine Basis mehr.)
    Soviel dazu, dass man mir "sogar" (richtige) Ehrenämter verbieten könnte (davon bin ich nicht richtig ausgegangen)

  • Genau das sagen doch alle. Die TE überlegt aber ob es besser wäre, weiter Material zu verkaufen, ohne die Nebentätigkeit anzuzeigen, weil sie bereits vor Jahren etwas über dieses Portal verkauft hat und da jemand nachforschen könnte.

    Die einzige Lösung, wenn man diese Panik denn hat, wäre: nichts mehr bei eduki hochzuladen.

    Die ganzen angeführten Begründungen, warum das doch alles keine Nebentätigkeit sei (Material so schön, habe es doch eh meinen Schülern zuliebe getan und der Dienstherr kann dankbar sein, es ist mein Hobby und daher keine Arbeit...) sind halt trotzdem Schönreden von Dienstvergehen.

    Dann soll sie halt das alte Material löschen, Genehmigung einholen und neu anfangen. Wie sieht das eigentlich eduki, dass man gebrauchtes Material oder zum Beispiel Sachen von Zaubereinmaleins hochlädt? Susanne Schäfer ärgert sich darüber ja, wie sie in ihren Podcasts einräumt. Ich würde an ihrer Stelle das Urheberrecht einklagen oder so ähnlich. Zumal man bei ihr für 20 Euro einmalig unbegrenzt Materialien erhält und sie den Erlös spendet. Natürlich wird das Material nicht 1:1 übernommen, aber ich habe beim Zaubereinmaleins schon vor Jahren Sachen gefunden, die dann irgendwann erwas abgewandelt bei eduki auftauchen.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Die ganzen angeführten Begründungen, warum das doch alles keine Nebentätigkeit sei (Material so schön, habe es doch eh meinen Schülern zuliebe getan und der Dienstherr kann dankbar sein, es ist mein Hobby und daher keine Arbeit...) sind halt trotzdem Schönreden von Dienstvergehen.

    Lasst doch mal die Kirche im Dorf.
    Sinn und Zweck des Nebentätigkeitsrechts und der damit verbundenen Pflicht, diese anzuzeigen ist nur:
    Du hast als Beamter (und auch als Angestellter) deine Kraft und Arbeitszeit dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Die Nebentätigkeit darf die Haupttätigkeit nicht einschränken.
    Es gäbe keine pädagogische Literatur, wenn Gedanken und Materialien, die KuK während der Arbeit in den Sinn kommen - und die sie bei der Vorbereitung oder in der Freizeit verschriftlichen, nicht veröffentlichen dürften.
    So what. Da kräht kein Hahn danach.

    Das Nebentätigkeitsrecht ist recht präzise gefasst. Da wurden hier bereits Mieteinnahmen erwähnt. Regel dazu: Die Verwaltung eigenen Vermögens muss weder angezeigt, noch genehmigt werden. Punkt.
    Schriftstellerische und künstlerische Nebentätigkeiten sind unabhängig von der Höhe der Einnahmen genehmigungsfrei. Sie müssen jedoch angezeigt werden.
    Bei den Arbeitsblättern kann man auch umgekehrt argumentieren: Ich habe diese Materialien in meiner Freizeit als freischaffender Schriftsteller für die Veröffentlichung hergestellt und stelle sie meinen Schülern kostenfrei zur Verfügung. Und nu?
    Welcher Verwaltungsrichter bastelt daraus einen Strick? Think!

    Verordnungen zum Thema habe ich hier verlinkt:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Mal ne andere Frage: Dürfen Referendare eigentlich eduki-Material, also speziell gefragt, ganze ausgearbeitete Einheiten verwenden? Bei Unterrichtsbesuchen und Lehrproben? In BY mussten wir damals alles selbst erstellen und alles brauchte einen einheitlichen Rahmen, aber ist ja schon lange her, vllt. ist es ja jetzt anders....

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Mal ne andere Frage: Dürfen Referendare eigentlich eduki-Material, also speziell gefragt, ganze ausgearbeitete Einheiten verwenden? Bei Unterrichtsbesuchen und Lehrproben? In BY mussten wir damals alles selbst erstellen und alles brauchte einen einheitlichen Rahmen, aber ist ja schon lange her, vllt. ist es ja jetzt anders....

    Dürfen darf man. Weil jedoch auch gezeigt werden soll, ob man eigenen Unterricht planen und gestalten kann, wäre das ein Eigentor. Das würde entsprechend "gewürdigt".

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  • Meistens steht ja der Verfasser auf dem Material, so dass man das gleich sieht. Den Namen verschwinden lassen darf man ja eigentlich nicht....

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Meistens steht ja der Verfasser auf dem Material, so dass man das gleich sieht. Den Namen verschwinden lassen darf man ja eigentlich nicht....

    Wenn man die Prüfer für unterbelichtet hält, geht einem spätestens bei der Notenvergabe ein Licht auf ;)

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  • Wie sieht das eigentlich eduki, dass man gebrauchtes Material oder zum Beispiel Sachen von Zaubereinmaleins hochlädt? Susanne Schäfer ärgert sich darüber ja, wie sie in ihren Podcasts einräumt. Ich würde an ihrer Stelle das Urheberrecht einklagen oder so ähnlich.

    Von mir wird ständig Material auf eduki hochgeladen. Oft bekomme ich vorab eine Mail mit der Bitte um Erlaubnis.

    Immer wieder entdecke ich aber auch Dinge, die ich nicht erlaubt habe. Genauso wie ich immer wieder in Kopierzimmern an diversen Schule meine Materialien mit abgeschnittenem Copyright-Hinweis finde.

    Stört mich aber alles nicht. Ich freue mich ja, wenn meine Materialien verwendet werden.

  • Meistens steht ja der Verfasser auf dem Material, so dass man das gleich sieht. Den Namen verschwinden lassen darf man ja eigentlich nicht....

    Das Lachen ist nicht gegen dich.
    1. Eigentlich müssen Reffis in ihren Entwürfen alle ihre Quellen nennen.
    2. Namen wegmachen ist die Sache einer Sekunde.

    3. Reffis sollten allerdings sich bei sowas nicht erwischen lassen, es schadet (langfristig) der Vertrauensbeziehung deutlich mehr als der Bewertung

    (Ich hatte einen Reffi, der mich wohl für doof genug hielt, die Fachzeitschrift meines Fachs nicht zu kennen. (Man MUSS nicht jedes Exemplar jeder Fachzeitschrift kennen, es ist aber ein hohes Risiko). Er erzählte mir eine Woche lang von seiner schön aufwändigen Materialerstellung, die er seit Tagen machte, und die schönen Bilder, die er für ein Memory gefunden hatte, usw.. und legte mir etwas, was zu 90% (Aufgabenstellungen inklusive) von der Fachzeitschrift kam. Ja, es war in der Reihe angepasst. aber 1) nicht angegeben, 2) im Vorfeld mehr als gelogen (er hatte die Materialien NICHT verändert, weder aufgehübscht noch anders angeordnet, kein Aufwand) ).

  • Stört mich aber alles nicht. Ich freue mich ja, wenn meine Materialien verwendet werden.

    Respekt für diese Einstellung.

    Ich gebe auch viel weiter. Aber wenn mir dann Jahre später mein eigenes Material gönnerhaft von einem Kollegen gegeben wird, dann werde ich sprachlos.

    Ich schreibe auch deswegen alles in LaTeX, und wenn ich die Dateien weitergebe, dann gezielt mit dem Hinweis mein Kürzel mit in der Fußnote zu lassen und nur das eigene zu ergänzen.

  • chilipaprika

    Ja theoretisch kann der Dienstherrn auch beim Ehrenamt mitmischen, wenn das Ehrenamt allerdings in Einheiten des Katastrophenschutzes oder der freiwilligen Feuerwehr beheimatet ist, dann kollidiert das sehr schnell mit dem Katastrophenschutz und Hilfeleistungsgesetz, dass eben genau solche Verbote untersagt. Auch das Untersagen kommunalpolitischer Betätigung ist rechtlich abgesichert.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nee, so wichtig war ich nie und werde auch nicht sein.
    Und mein Hund hat zwar unglaublich viel Spass, Fährten hinterherzuschnüffeln, aber er nimmt gerne Nebenwege und pendelt links und rechts des Weges. Das amüsiert zwar alle Beteiligte und er kommt ans Ziel, AAAABER... vielleicht wünschen sich Verunglückte schnellere und zielstrebigere Rettungshunde :D

  • Aber genau diesen Hinweis suche ich doch. Wo genau steht das denn (NRW)? Das wäre doch irre, dann würde jeder auf Eduki rechtswidrig handeln. Oder Eduki ist voll mit Material, das nie genutzt wurde.

    Realistischer Weise wird es genug Material geben, dass es ohne Genehmigung hochgeladen wurde. Ich würde aber vermuten, dass ein großer Teil es sich schlicht genehmigen lassen hat. Dazu kann ich mir auch vorstellen, dass es auch lohnend ist das professionell im Rahmen einer Nebentätigkeit zu machen. Es gibt dort doch genug Materialien, die professionell erstellt sind. Und wenn ich z.B. eine Einheit zum Thema Hund mache, ist es wahrscheinlich deutlich einfacher noch eine Einheit zum Thema Katze, Vogel usw. zu machen. Ich glaube, dass die Leute, die dort gutes Material hochladen auch gut verdienen können. Wenn ich 3 Jahre lang 20 € im Monat mit einem Material verdienen kann, sind das schon 720 €. Wenn ich dafür dann 5-10 h gebraucht habe, ist das ein guter Lohn für eine Nebentätigkeit.

  • Dass Referendare fremdes Material nutzen, ist doch normal. Ob sie es nun aus einer Fachzeitschrift kopieren, aus den Lehrermaterialien des Unterrichtswerkes oder bei Eduki holen, macht doch keinen Unterschied. Hauptsache ist, dass sie ihre Quellen angeben. Ich finde das auch nicht pauschal verwerflich.

  • Ich habe die Situation mal im öffentlichen Dienst als Angestellter erlebt. In der Diskussion mit dem AG war das

    Die Nebentätigkeit darf die Haupttätigkeit nicht einschränken.

    ... der springende Punkt. Wenn deine Nebentätigkeit einen Umfang annimmt, der Deine Erholung beeinträchtigt und damit Deinen Hauptjob, dann könnte der AG ab einem bestimmten Maß das auch verbieten. Was dann im Zweifel gerichtlich durchsetzbar ist, da wage ich keine Prognose, aber die Grundsätze sind hier nachzulesen.

    Ein bisschen strange finde ich es, wenn Leute, die in Teilzeit arbeiten einer Nebentätigkeit nachgehen (können).

    Ich fände es eher strange, wenn jemand Vollzeit arbeite und dann noch eine wesentliche Nebentätigkeit ausübt.

    Teilzeit kann doch gerade dafür dafür genutzt werden, freiberufliche Sachen noch zu machen.

    In dem hier geschilderten Fall würde ich es anzeigen, wenn es jetzt einen erheblichen Umfang angenommen hat. Freiberufliche Tätigkeiten sind eh nur schwer mit Stunden zu bemessen. Manche sitzen stundenlang an einer Seite, andere generieren sich halbe Bücher mit KI. Und meines Wissens geht es nicht um das damit generierte Einkommen, sondern um den Zeitumfang.

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