Das wirst Du dann ggf. vor einem Gericht mit deinem Dienstherr klären müssen.
Genau, vor Gericht geht das. ![]()
Lass doch zur Abwechslung einfach mal die Kirche im Dorf.
Das wirst Du dann ggf. vor einem Gericht mit deinem Dienstherr klären müssen.
Genau, vor Gericht geht das. ![]()
Lass doch zur Abwechslung einfach mal die Kirche im Dorf.
Plötzlich bekomme ich durch die Videos Einnahmen.
Plötzlich geht das nicht. Du musst aktiv etwas tun um ins Partnerprogramm aufgenommen zu werden, erst dann fließt ad revenue.
Als Beamtin hast du doch keinen Vertrag?
Als Beamtin hast du doch keinen Vertrag?
Meine Güte, ich habe eine Ernennungsurkunde und aus dem Beamtenrecht ergibt sich meine Arbeitszeit. Das ist doch so egal.
Genau, vor Gericht geht das.
Lass doch zur Abwechslung einfach mal die Kirche im Dorf.
Was heißt Kirche im Dorf lassen?
Eine User(in) fragt hier nach der rechtlichen Beurteilung. Diese ist eigentlich eindeutig. Es wird kein Gericht interessieren, ob der Dienstherr an anderer Stelle doof zu dir ist. Eine Verkäuferin kann gekündigt werden, weil sie Pfand unterschlägt oder einfach Lebensmittel mitnimmt. Da kann sie auch nicht argumentieren, dass der Arbeitgeber ihre Mehrarbeit an anderer Stelle nicht ausgleicht.
Es kann natürlich jeder überlegen, was er macht. Du kannst eine Nebentätigkeit ausüben und die Wahrscheinlichkeit, dass du erwischt wirst, ist relativ gering. An meiner Ausbildungsschule war eine Lehrkraft, die mehr oder minder permanent ihre Aufsichten ignoriert hat. Das steht alles auf einem anderen Blatt. Ich glaube auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Du da größeren Ärger bekommst, gering ist. Eine Abmahnung halte ich allerdings durchaus für möglich.
Ich kenne persönlich den Fall: Freikarte für den Freizeitpark beim Besuch mit der Schule angenommen. Abmahnung bekommen, nachdem eine Kollegin auf Raten ihres Mannes eine Selbstanzeige gemacht hat, und alle anderen abgemahnt worden. Eigener Vorteil = 0. Das Land hat Geld gespart und die Lehrkraft musste keine Reisekostenabrechnung schreiben. Da fast man sich auch an Kopf. Aber es ist halt rechtlich eindeutig.
Hier ist die Situation grundsätzlich deutlich schlimmer, da die Person noch einen persönlichen Vorteil hat. In 90% der Fälle passiert nichts. In 5% der Fälle gibt es ein wenig Stress. Aber sicherlich gibt es auch irgendwo in der Behörde die Person, die Lehrkräfte sowieso doof findet und mit der vollen Härte drauf hauen möchte. Und rechtlich ist es einfach so, dass die Sachen nicht einfach ohne Genehmigung verkaufen darf. Das ist rechtlich genau das gleiche wie der Ingenieur bei VW oder der Architekt oder wer auch immer als Angestellter für seinen Arbeitgeber etwas macht.
Meine Güte, ich habe eine Ernennungsurkunde und aus dem Beamtenrecht ergibt sich meine Arbeitszeit. Das ist doch so egal.
Du wirst im Zweifel nachweisen müssen, dass es in deiner Freizeit entstanden ist und keine dienstliche Aufgabe war. Wenn man dir nachweisen kann, dass Du das im Unterricht eingesetzte Material auch bei Eduki verkaufst, wird dir keiner glauben, dass Du das in deiner Freizeit erstellt hast.
Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich recht gering. Aber manchmal hat man halt das eine Elternteil, dass einen eine reinwürgen will.
Du wirst im Zweifel nachweisen müssen, dass es in deiner Freizeit entstanden ist und keine dienstliche Aufgabe war. Wenn man dir nachweisen kann, dass Du das im Unterricht eingesetzte Material auch bei Eduki verkaufst, wird dir keiner glauben, dass Du das in deiner Freizeit erstellt hast.
Das sehe ich nicht so. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem derartig entschieden wurde.
Die Person erstellt Arbeitsmaterialien für ihren Unterricht. Die Materialien gefallen ihr sehr gut, daher teilt sie sie mit der Öffentlichkeit - gegen eine Aufwandsentschädigung.
Ja, man muss die Nebentätigkeit anmelden. Aber, dass es verboten ist, sehe ich nicht so.
Es wäre etwas anderes, wenn sie während ihrer Arbeitszeit auf Bestellung Arbeitsmaterialien individuell erstellen würde und dies anschließend in Rechnung stellen würde.
Kannst du so sehen - aber das Schulamt wird schon wissen, warum sie explizit darauf hinweisen. "Schulterzuck*
Kannst du so sehen - aber das Schulamt wird schon wissen, warum sie explizit darauf hinweisen. "Schulterzuck*
So etwas konnte ich nicht finden. Wo steht denn das? Ich fürchte mich etwas ![]()
Unfassbar, wie hier übertrieben wird. Stell den Antrag und fertig. Du kommst schon nicht ins Zuchthaus.
Wirtschaftlich geht's bergab, die Verwaltungen sind chronisch überlastet und Stellen werden nicht nachbesetzt, politisch geht es wild her und stattdessen macht man sich Gedanken wg. ein paar unbedeutender eduki-Materialien und schürt hier völlig irrational Ängste des OP. Lasst doch mal hier die Kirche im Dorf und schiebt hier nicht so einen Film.
Das Leben ist voller Risiken. Wenn's mal Stress gibt wegen irgendwas geht's halt zum Anwalt.
Hier ist die Situation grundsätzlich deutlich schlimmer, da die Person noch einen persönlichen Vorteil hat. In 90% der Fälle passiert nichts. In 5% der Fälle gibt es ein wenig Stress. Aber sicherlich gibt es auch irgendwo in der Behörde die Person, die Lehrkräfte sowieso doof findet und mit der vollen Härte drauf hauen möchte. Und rechtlich ist es einfach so, dass die Sachen nicht einfach ohne Genehmigung verkaufen darf. Das ist rechtlich genau das gleiche wie der Ingenieur bei VW oder der Architekt oder wer auch immer als Angestellter für seinen Arbeitgeber etwas macht.
In NRW gilt die Nebentätigkeit bis 100€ pro Monat als "allgemein genehmigt". Diese muss nur angezeigt werden. Dies ist hier vorauss. der Fall. Es wurde also vermutl. lediglich die Anzeige der Nebentätigkeit versäumt, nichts weiter.
Zudem hilft es bei Bedenken mit der SL zu sprechen. Die können dann bei Bedenken auch vorab mal anrufen und nachfragen...
Bzgl. der Freikarten, die du in deinem Post erwähntest. NRW erlaubt grundsätzlich Freiplätze. Sie dürfen nur nicht eingefordert werden. Das ist nicht immer alles übertragbar auf andere Bundesländer. In Niedersachsen gibt es ein klares Verbot. Diese müssen umgelegt werden. Ich bevorzuge eigtl. die Regel in NDS. Sie sorgt aber eben für überzogene Reaktionen/Konsequenzen.
Kannst du so sehen - aber das Schulamt wird schon wissen, warum sie explizit darauf hinweisen. "Schulterzuck*
D.h. wenn eine Lehrkraft irgendwann mal Vorträge zum Thema "Schule/Unterricht" hält, hiermit Geld verdient und diese Nebentätigkeit natürlich auch angemeldet hat, ist dies nicht erlaubt, da sie sich ihr Wissen zum Thema Schule/Unterricht während der Arbeitszeit angeeignet hat?
D.h. kein Lehrer darf in Vorträgen (mit Bezahlung) über Schule/Unterricht reden, da er sein Wissen während der Arbeitszeit angeeignet hat?
ist dies nicht erlaubt, da sie sich ihr Wissen zum Thema Schule/Unterricht während der Arbeitszeit angeeignet hat?
seufz Das ist ehrlich gesagt was anderes. Denke ich.
Aber das kannst du gerne mit dem zuständigen Schulamt ausdiskutieren. Nicht mit mir. Ich schreibe dir nur, was auf der Genehmigung draufstand. schulterzuck
Kannst du so sehen - aber das Schulamt wird schon wissen, warum sie explizit darauf hinweisen. "Schulterzuck*
Wunschdenken?
Behörden wollen immer mal wieder Wünsche ohne rechtliche Basis durchsetzen. In der Regel nicken Lehrkräfte einfach nur unterwürfig und schlucken den Frosch (no pun intended).
Hätte mal jemand ein Urteil, aus dem das, was ihr erzählt hervorgeht?
Das sehe ich nicht so. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem derartig entschieden wurde.
Die Person erstellt Arbeitsmaterialien für ihren Unterricht. Die Materialien gefallen ihr sehr gut, daher teilt sie sie mit der Öffentlichkeit - gegen eine Aufwandsentschädigung.
Es geht doch nicht darum, wie wir das sehen oder ob wir jemanden kennen, der dort Probleme bekommen hat. Ich bin schon etwas älter und ich habe schon ganz viele Dinge erlebt, gesehen, mitbekommen, die rechtlich nicht in Ordnung waren und trotzdem täglich geschehen.
Rechtlich ist die Sache doch unstrittig: Das Material, dass Du im Auftrag des Dienstherrn / Arbeitgeber erstellst, darfst Du nicht einfach verkaufen. Du wurdest vom Dienstherrn dafür bezahlt, diese zu erstellen. Deswegen ist es geboten, die Erlaubnis des Dienstherrn einzuholen. Ansonsten laufe ich die Gefahr, dass ich dort Ärger bekomme. Wie groß die Gefahr ist, ist eine andere Frage.
(no pun intended).
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Bzgl. der Freikarten, die du in deinem Post erwähntest. NRW erlaubt grundsätzlich Freiplätze. Sie dürfen nur nicht eingefordert werden. Das ist nicht immer alles übertragbar auf andere Bundesländer. In Niedersachsen gibt es ein klares Verbot. Diese müssen umgelegt werden. Ich bevorzuge eigtl. die Regel in NDS. Sie sorgt aber eben für überzogene Reaktionen/Konsequenzen.
Genau das ist auch in Niedersachsen der Punkt. Wenn ein Freizeitpark schreibt, dass der Eintritt für Schüler 10 € und für Lehrkräfte 0 € beträgt, ist das ok. Da muss auch nichts umgelegt werden. Früher gab es Regelungen wie je 20 Schüler, ist eine Person frei. Diese sind kritisch. Da muss diese Person umgelegt werden. Die Regelung je 20 Schüler, ist eine Begleitperson frei, ist schon wieder etwas anders. Viel spannender ist die Frage, nach den Buskosten bei kleineren Ausflügen ... Ich würde mal vermuten, dass in mehr als 50% der Fälle diese nicht erlasskonform abgerechnet werden. Grundsätzlich müssen da auch die Lehrkräfte ihren Anteil zahlen und diese Kosten dann über eine Reisekostenabrechnung zurückholen. D.h. wenn wir pro Person 5,88 € für den Reisebus zum Nachbarort bezahlen, muss die Lehrkraft das auslegen und eine Reisekostenabrechnung machen.
Hätte mal jemand ein Urteil, aus dem das, was ihr erzählt hervorgeht?
Ich vermute kaum, dass das jemand vor Gericht auskämpft. Wahrscheinlich bleibt es im schlimmsten Fall bei einer Abmahnung. Es kommen halt noch ganz viele andere Aspekte zu Tragen: Wurde schulische Geräte genutzt? Wurde schulische Software genutzt? Wurde lizenzrechtlich alles eingehalten?
Letztlich gibt es eine ganz einfache Lösung: Man zeigt es an und wird es in der Regel genehmigt bekommen. Insbesondere in dem genannten Maße.
Unfassbar, wie hier übertrieben wird. Stell den Antrag und fertig. Du kommst schon nicht ins Zuchthaus.
Genau das sagen doch alle. Die TE überlegt aber ob es besser wäre, weiter Material zu verkaufen, ohne die Nebentätigkeit anzuzeigen, weil sie bereits vor Jahren etwas über dieses Portal verkauft hat und da jemand nachforschen könnte.
Die einzige Lösung, wenn man diese Panik denn hat, wäre: nichts mehr bei eduki hochzuladen.
Die ganzen angeführten Begründungen, warum das doch alles keine Nebentätigkeit sei (Material so schön, habe es doch eh meinen Schülern zuliebe getan und der Dienstherr kann dankbar sein, es ist mein Hobby und daher keine Arbeit...) sind halt trotzdem Schönreden von Dienstvergehen.
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