In NRW gilt die Nebentätigkeit bis 100€ pro Monat als "allgemein genehmigt". Diese muss nur angezeigt werden. Dies ist hier vorauss. der Fall. Es wurde also vermutl. lediglich die Anzeige der Nebentätigkeit versäumt, nichts weiter.
Hast du eine Quelle dafür? ("allgemein genehmigt"?)
Als ich vor zwei Jahren einen Antrag gestellt habe, war ich sowohl beim Geld als auch zeitlichem Umfang definitiv unter allen möglichen solchen Grenzen und trotzdem hat mir keine*r gesagt "nur anzeigen".
(Ich hatte sogar den Fall, dass mir eine unentgeltliche Nebentätigkeit verboten wurde. Es war nicht in der Schule, aber ich war trotzdem verbeamtete Lehrkraft zu dem Zeitpunkt. Aussage des Chefs "Ich darf es Ihnen verbieten, ich mache es also")