Wahrscheinlich bleibt es im schlimmsten Fall bei einer Abmahnung.
Eine Abmahnung halte ich allerdings durchaus für möglich.
...
Abmahnung bekommen
Eine Abmahnung ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme, keine disziplinarrechtliche Maßnahme bei Beamten.
Wahrscheinlich bleibt es im schlimmsten Fall bei einer Abmahnung.
Eine Abmahnung halte ich allerdings durchaus für möglich.
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Abmahnung bekommen
Eine Abmahnung ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme, keine disziplinarrechtliche Maßnahme bei Beamten.
In NRW gilt die Nebentätigkeit bis 100€ pro Monat als "allgemein genehmigt". Diese muss nur angezeigt werden. Dies ist hier vorauss. der Fall. Es wurde also vermutl. lediglich die Anzeige der Nebentätigkeit versäumt, nichts weiter.
Hast du eine Quelle dafür? ("allgemein genehmigt"?)
Als ich vor zwei Jahren einen Antrag gestellt habe, war ich sowohl beim Geld als auch zeitlichem Umfang definitiv unter allen möglichen solchen Grenzen und trotzdem hat mir keine*r gesagt "nur anzeigen".
(Ich hatte sogar den Fall, dass mir eine unentgeltliche Nebentätigkeit verboten wurde. Es war nicht in der Schule, aber ich war trotzdem verbeamtete Lehrkraft zu dem Zeitpunkt. Aussage des Chefs "Ich darf es Ihnen verbieten, ich mache es also")
D.h. wenn eine Lehrkraft irgendwann mal Vorträge zum Thema "Schule/Unterricht" hält, hiermit Geld verdient und diese Nebentätigkeit natürlich auch angemeldet hat, ist dies nicht erlaubt, da sie sich ihr Wissen zum Thema Schule/Unterricht während der Arbeitszeit angeeignet hat?
D.h. kein Lehrer darf in Vorträgen (mit Bezahlung) über Schule/Unterricht reden, da er sein Wissen während der Arbeitszeit angeeignet hat?
Da der Dienstherr mich nicht dafür bezahlt, Meta-Vorträge über meine Schultätigkeit zu halten, ist es komplett was Anderes.
Aber ja, es gibt durchaus Fälle von Menschen, denen eine schulnahe Beratungs- und Fortbildungstätigkeit untersagt wurde (kenne ich persönlich mehrere, zum Teil waren sie in den Fortbildungs-/Kompetenzteams gewesen, zwei davon haben in der Folge sich entlassen lassen).
Und da kann ich sagen: es ist total willkürlich, da wir letztes Jahr einen Fortbildungstag mit einer noch verbeamteten, aktiven Lehrerin, die sündhaft teure (schlechte) Fortbildungstage nebenbei als zweiten Standbein hatten.
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