Achtung bei der Besoldungsreform ab 1. Januar 2027: Warum ab März 0 € mehr auf dem Konto landen!
Viele denken immer noch, dass wir ab 2027 automatisch mehr Geld auf dem Konto haben. Hier ist das Rechnungsbeispiel, warum das für die meisten ein Trugschluss ist:
Das Beispiel (z. B. A13, 2 Kinder, bisher Mietenstufe 3):
1. Januar 2027 (Strukturreform): Die bisherige Familienstufe 1 wird in das Grundgehalt integriert (+1,68 %). Wer bisher den Wohnortzuschlag (z. B. Mietenstufe 3) bekommen hat, behält seinen Auszahlungsbetrag über eine persönliche Ausgleichszulage (Besitzstandsschutz). Unter dem Strich: 0 € Mehrverdienst auf dem Konto, aber das Gehalt ist eingefroren.
1. März 2027 (Reguläre Besoldungserhöhung +2,0 %): Jetzt steigt zwar das A13-Tabellengrundgehalt um 2 %,
ABER: Um exakt diese Steigerung wird die Ausgleichszulage abgeschmolzen!
Netto-Effekt auf dem Konto ab März 2027: Genau 0 Cent mehr Auszahlungsbetrag.
Fazit:
Die gewerkschaftlich erstrittene Gehaltserhöhung verpufft auf dem Konto komplett, weil sie nur die Ausgleichszulage auffrisst. Wer also mit einer spürbaren Gehaltserhöhung ab 2027 gerechnet hat: Das Geld wird durch die Abschmelzung lediglich umgeschichtet, die Kaufkraft steigt nicht um einen Cent. Erst wenn die Zulage irgendwann komplett abgeschmolzen ist, kommen prozentuale Erhöhungen wieder real auf dem Konto an!