Ideen zum Elternabend

  • Am Montag steht mal wieder ein Elternabend an... als engagierte Lehrerin will man den Eltern natürlich auch "was" bieten! Beim letzten Mal habe ich eine kleine Fotoausstellung gemacht und zum Abschluss des Abends das Lied "Elternabend" von Reinhard Mey vorgespielt. Kam beides super an! Dieses Mal möchte ich witzige Schülerzitate an die Tafel schreiben.... und tja, zum Abschluss des Abends vielleicht eine witzige Karikatur nach dem Motto... "Lange genug durchgehalten..." oder so auflegen.



    Was habt ihr bisher bei euren Elternabenden so gemacht, um das Ganz ein bisschen spannender zu gestalten? Hat jemand ne gute Idee, welche Karikatur ich zeigen könnte? Könnte auch eine kleine ANekdote sein oder oder oder....


    Bin halt auf Ideensuche! Freue mich jetzt schon auf eure Ideen! Miriam

  • Karrikaturen und ähnliches findest du auch immer mal wieder in päd. Fachzeitschriften. Guck doch mal in deiner Schule nach. Sicher wirst du da fündig.
    LG Paukerschreck

  • Hallo,


    spannend, dass es LehrerInnen gibt, die einen Elternabend gestalten wollen. Aber bitte nicht vergessen, dass die Elternbeiräte einladen, die Themen des Abends bestimmen und auch den Vorsitz haben.


    Lehrer, die das dominieren wollen, finde ich sehr unangenehm. Noch schlimmer allerdings Lehrer, die sich deutlich raushängen lassen, dass sie keinen Elternabend möchten. Da haben wir schon einiges erlebt.


    Grüße Enja

  • Spannend, dass bei euch die Elternbeiräte einladen... meinst du wirklich einen Elternabend oder vielleicht einen Elternstammtisch? Die Elternabende sind bei uns Schulveranstaltungen, zu denen der Klassenlehrer einlädt und auch das Verantwortliche ist für die Tagesordnung und alles andere. (Natürlich auch den Vorsitz haben).
    Gespannt, wie es bei euch ist (wie ist es denn mit dem Elternabend, an dem die Elternbeiräte erst gewählt werden?)


    Britta

  • Bei uns ist es so, dass zum 1. Elternabend in den Klassen 1, 3, 5, 7 (weiter bin ich noch nicht gekommen) die Klassenlehrer einladen und die Elternbeiräte gewählt werden. Zu den folgenden Elternabenden laden dann eben diese ein (auch den Klassenlehrer und eventuell die Fachlehrer) und haben auch den Vorsitz.


    LG, Silja

  • Und worum geht es dann auf diesen Elternabenden? Bei uns gibt es eigentlich nur 1, höchstens 2 Elternabende pro Jahr, da geht es dann um anstehende Unterrichtsinhalte, Neuerungen im kommenden Schuljahr etc. Das ist alles recht formalistisch, weil es viele Punkte gibt, die abgehakt werden müssen.

  • Hallo Britta,


    du gibst kein Bundesland an. Wo kann man dich denn zuordnen? Ich kenne es aus Niedersachsen, Hessen, NRW und Baden-Württemberg so, wie von mir beschrieben.


    Wenn es noch keine Klassenelternbeiräte gibt, lädt der Elternbeiratsvorsitzende ein. In diesem Fall ist die Klasse erst neu zusammengestellt. Es gibt dann noch wenig an Tagesordnung. Die neuen Lehrer stellen sich vor usw.


    Ansonsten macht es Sinn, dass die Eltern bestimmen, was sie interessiert. Dazu passend laden sie sich dann die Lehrer ein. Der/die KL ist natürlich immer dabei und berichtet auch ausführlich. Mit dem wird die Tagesordnung vorher abgesprochen.


    Themen fanden sich auf den von mir bisher besuchten Elternabenden bisher immer genug. Wahrscheinlich unterscheiden die sich nicht besonders von denen, die der/die KL aussuchen würde.


    Grüße Enja

  • Hm, aber ich bin in NRW. Ich hab das echt noch nie so gehört...

  • Hallo,


    mit "Elternabend" ist eigentlich die "Klassenpflegschaftssitzung" gemeint. Die ist ein offizielles Mitwirkungsorgan an der Schule und Versammlungen dieser "Organe" werden immer vom jeweiligen Vorsitzenden einberufen. Hier (pdf-Datei) für NRW nachzulesen. Nur zum ersten Elternabend lädt der Klassenlehrer ein, da die Klassenpflegschaft ja noch nicht gewählt wurde. Ich nehme mal an, dass "Elternbeirat" eine andere Bezeichnung für Pflegschaftsvorsitzende (1.Vorsitzender u. Stellvertreter) ist.


    Gruß,
    Peter


    Das neue Schulgesetz für NRW, das ab August 2005 gilt, findet man zum Download (pdf) übrigens hier:
    Neues Schulgestz NRW

  • Hallo,


    ich war auch in NRW "Klassenpflegschaftsvorsitzende" (eine tolle Bezeichnung). Ich habe zum Elternabend eingeladen (Klassenpflegschaftssitzung), die Tagesordnung zusammengestellt und den Vorsitz gehabt.


    Gibt es dort noch andere Elternabende? Also in meiner dortigen Schule nicht. Das System war vollständig identisch. Nur die Bezeichnungen ein bißchen abgedreht :)


    Grüße Enja

  • Ah, ich glaube, dann ist das bei uns nur alles ein bisschen anders organisiert. Die Pflegschaftsvorsitzenden laden in der Regel ein paar mal pro Jahr zum Elternstammtisch ein, haben da auch den Vorsitz. Das ist eigentlich wie ein Elternabend, nur nicht in der Schule. Einen echten Elternabend haben wir eigentlich nur zu Beginn jedes Schuljahrs, der wird dann von den KL einberufen. Darüber hinaus gibts höchstens noch spezielle Elternabende zu bestimmten Themen: Wie lernen die Erstklässler lesen und schreiben? Der Pflichtelternabend zur Sexualerziehung. Sowas halt, da lädt dann aber auch der Lehrer ein - denn der will ja schließlich was. Ist das dann bei euch auch nicht erlaubt? So ganz hab ichs immer noch nicht, glaub ich...

  • Hallo Britta,


    das wäre dann aber ganz klar gesetzeswidrig.


    Wobei ich es auch nicht gut finde, wenn die Elternbeteilung ausschließlich in außerschulische Bereiche auf Biertischniveau abgedrängt wird. So soll es definitiv nicht sein.


    Grüße Enja

  • Was wäre gesetzeswidrig? Das der Lehrer den Elternabend einberuft oder dass es ansonsten nur noch Stammtische gibt? Diese Stammtische haben übrigens keineswegs Biertischniveau, aber vom Charakter her werden meist Klassenfeste oder Ausflüge geplant und die Lehrerin bekommt Zeit, in der sie darüber informiert, was zur Zeit gerade ansteht und läuft.
    Zu dem Sexualerziehungselternabend bin ich als Lehrerin doch verpflichtet, da verstehe ich nicht ganz, wieso da unbedingt der Beirat einladen muss. Dieses Thema ist dann eh abendfüllend, so dass da nichts anderes mehr laufen kann.


    Edit: Von Abdrängen kann da auch keine Rede sein, die Eltern wollen in der Regel ein anderes Ambiente, die wollen selbst nicht, dass der Abend in der Schule abgehalten wird.

  • Das schließt sich doch nicht aus! Wenn ich als Lehrer einen "Informationsabend" durchführen möchte, mache ich das. Zur Klassenpflegschaftssitzung lade ich aber nach den erforderlichen Wahlen nicht mehr selbst ein. Da kann man sich mit den Vorsitzenden im Normalfall aber auch absprechen. Gesetzeswidrig ist, wenn Eltern an der Ausübung der Mitwirkung gehindert werden, sei es auch nur durch mangelnde Information. Es geht sogar noch weiter:

    Zitat

    ...Die Klassenpflegschaft ist an der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen...

    Als KlassenlehrerIn hat man beratendes Stimmrecht und soll anwesend sein, wenn

    Zitat

    ... dies zur Beratung und Information erforderlich ist...


    Gruß,
    Peter

  • OK, das mit der mangelnden Information kann ich nicht beurteilen, weil das ja dann schon in der ersten Klasse gelaufen sein wird. Wenn die Eltern an der Auswahl der Inhalte beteiligt werden sollen, erfordert das natürlich auch ein gewisses Maß an Engagement ihrerseits. Aber dann ist es doch auch völlig in Ordnung, wenn die Eltern sich lieber im Hinterzimmer einer Kneipe treffen wollen, oder? Ich glaub, so schief läuft das bei uns alles gar nicht. Trotzdem: Ich merke, bis zur Prüfung muss ich noch ein bisschen Schulgesetz lernen... im Seminar machen wir das nämlich nicht. :(

  • Hallo Britta,


    Elternstammtische gibt es auch bei uns. Viele Eltern nehmen aber meist nicht daran teil und fühlen sich eher verpflichtet, wenn die Sitzung in den "offiziellen Räumlichkeiten" stattfindet. Das Schulgesetz sagt hier nur, dass Sitzungen der Mitwirkungsgremien nicht öffentlich sind. Wenn das im Hinterzimmer einer Gaststätte oder sonstwo möglich ist, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen. Ich habe aber wirklich die Erfahrung gemacht, dass im Klassenraum fast alle Familien vertreten sind, während in der Gaststätte meist nur der "harte Kern" zusammenfindet.


    Gruß,
    Peter

  • Aber auch dann kann man es ja - nach der zitierten Gesetzeslage - den Pflegschaftsvorsitzenden höchstens anraten, die Schulräume zu nutzen. Dann ist aber meine Teilnahme zwingend, denn irgendwer muss ja die Schule aufschließen und hinterher wieder abschließen...

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