Beiträge von chemikus08

    Da ich jetzt keinerlei Hintergrundinformation habe nur ein allgemeiner Hinweis.

    Falls Du in Deiner Beschäftigungssituation Beamter auch Widerruf bist, dann ist eine Kürzung der Besoldung, zumindest in NRW, um 10% denkbar. Falls Du angestellt bist, bleibt die Bezahlung wie sie ist, da mir im TVl keine Kürzungen aus diesem Grunde bekannt sind.

    state_of_Trance

    mag sein, ist aber nicht mein Problem sondern das vom Vertretungsplaner und wenn ihn das so am liebsten ist dann ist das so. Wenn ich im Krankheitsfall keinen small talk möchte spreche ich im Krankheitsfall am Abend vorher oder vor 07.15 aufs Band und wenn mir nach quatschen ist, rufe ich um 07.30 an . Damit ist für mich die Kiste gegessen. Wärst Du Vertretungsplaner ginge es eben ans Funktionspostfach. Ich verstehe wirklich das Problem langsam nicht mehr.

    Betrifft das auch Fälle, wo bereits die SL den Antrag nicht befürwortet hat?

    Gerade diese Fälle. Also bei uns kommt die Ablehnung von der Dienststelle und das ist ist bei uns die Bezirksregierung. Die orientieren sich zwar an das SL Votum treffen aber letztendlich die Entscheidung. Und unser Ansprechpartner als Personalrat ist die Dienststelle und nicht der SL

    Vielleicht mal so als best practise Vorschlag:

    Wir handhaben es an unserer Schule so:

    Der Konrektor hat eine eigene Durchwahl, d.h. man kommt nicht in den allgemeinen Sekretariatsstau. Sobald er als Stundenplaner anwesend ist geht er dran und davor ist eine Bandansage möglich, die er abhört sobald er da ist. Man kann also theoretisch sich auch schon in der Nacht oder Sonntagnachmittag über Band krank melden.

    So braucht der Sachbearbeiter nur einen Anschluss abzuhören und muss sich nicht erst auch noch durch alle Mails wühlen. Alle Krankmeldungen liegen so im Normalfall rechtzeitig vor

    Du solltest in diesem Zusammenhang unbedingt den für Dich zuständigen Personalrat beteiligen und um Unterstützung des Antrags bitten. Einem ablehnenden Bescheid solltest Du auch widersprechen und dies auch dem Personalrat zur Kenntnis geben? Warum? Weil jede abgelehnte Vorlage zu diesem Thema bei uns auf dem Tisch landet und wir zustimmen müssen. Hat der Kollege nicht zugestimmt, dann haben wir zunächst einmal die Möglichkeit bei der Dienststelle Informationsbedarf anzumelden und dann muss die Dienststelle punktgenaue belegen, warum weshalb, wieso und falls uns das nicht reicht können wir unsere Zustimmung verweigern. Dann muss das auf Ministeriumsebene in Zusammenarbeit mit dem zuständigen HPR geklärt werden.

    Mir sind Schulformen bekannt, bei denen diese Vorgehensweise mehrfach zum Erfolg geführt hat.

    Im Landesbeamtengesetz steht zur vorraussetzungslosen Teilzeit, "kann genehmigt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen". Und Frau Feller hat in ihrem Konzept zur Sicherung der Unterrichtsversorgung genau diese Karte gezogen. Lehrermangel = dienstliche Gründe die entgegen stehen.

    Ich persönlich rechne, trotz der Einbringung des Themas in die politische Diskussion, nicht mit der Abschaffung der Teilzeit, da das Thema selbst in der CDU kontrovers diskutiert wird. Eine Einigung mit der SPD zur Abschaffung wird es nicht geben.

    Das Teilzeit und Befristungsgesetz gilt in dieser Form nur für Arbeitnehmer. Man hat im Beamtenrecht dann gesondert die Möglichkeit für Teilzeit geschaffen. Bei Voraussetzungsloser Teilzeit ist dies gegenüber Angestellten deutlich eingeschränkter. Ein Rechtsstreit diesbezüglich würde beim Beamten vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen und beim Angestellten vor dem Arbeitsgericht. Diese urteilen im allgemeinen wesentlich Arbeitnehmerfreundlicher

    Die Rechtslage gestaltet sich (derzeit noch) für Tarifbeschäftigte wesentlich günstiger. Zwar wird die Dienststelle auch hier zunächst versuchen es nicht zu genehmigen. Ein Verweis auf den Rechtsanspruch nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz kann hier jedoch Wunder bewirken. Ich glaube einen Arbeitsgerichtsprozess in dieser Anglegenheit fürchtet die Dienststelle wie der Teufel das Weihwasser.

    RosaLaune

    Das Klassenfahrt Urteil ist nochmal ein anderes. Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.

    Kreidemeister

    wenn wir das Spiel zu Ende denken , dann ist es für die Teildienstfähigkeit schon erforderlich, dass auch Dein Arzt die Einschätzung vertritt, dass Du mit einer vollen Stelle überlastet bist und auf Dauer gesundheitlichen Schaden nimmst. So konkret sollte das Attest auch formuliert sein. Wird die Teildienstfähigkeit dann trotzdem nicht genehmigt, dann gibt es letztlich für Dich verschiedene Optionen. Du kannst warten bis das passiert, was Du und der Arzt befürchtet, es treten erste gesundheitliche Beschwerden auf. Wenn bei Verbleib im Arbeitsprozess eine Verschlimmerung zu befürchten ist, dann sind die Krankschreibungskriterien erfüllt. Alles weitere solltest Du mit einem Personalratsmitglied Deines Vertrauens und der Schwerbehindertenvertretung besprechen.

    Wenn Du Dich aber krank zu Arbeit schleppst, weil man Dich zur Vollzeit zwingt und dann nicht ausfällst, ja dann gelangt Dein Dienstherr ggf. zu der Überzeugung dass Deine gesundheitliche Belastung nur vorgetäuscht ist. Dann wird es schwieriger.

    Und sammel nochmal im Kopf alle Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Reicht das ggf. für einen GdB? Spätestens ab Gdb 30 zusammen mit einer Gleichstellung kann man zumindest einen Anspruch auf Teilzeit ableiten.

    Quittengelee

    Die Zeit, die beispielsweise für Elterngespräche draufgeht unterscheidet sich nicht nur von Schule zu Schule sondern auch von Klasse zu Klasse signifikant. Es gibt eben Klassen in Brennpunktschulen da schlägt dieses Item mit dem zehnfachen des Landesdurchschnitt zu Buche. Und genau darum geht es bei der Arbeitszeiterfassung,. Man will die tatsächlich individuell aufgewendete Zeit erfassen.

    Es gibt wohl ein Merkblatt der Bezirksregierung Münster. Hiernach wird die anteilige Besoldung bis zum Erreichen des vollen Deputats beibehalten. Ich kann nur hoffen, dass die anderen Bezirksregierungen auch so verfahren.

    Dennoch bleibt es bei der Existenz der Bagatellgrenze. Eine Teilzeitlehrkraft die im März drei Mehrarbtsstunden geleistet hat geht also leer aus. Das ist nach dem BAG Urteil nicht erlaubt.

    Seph

    Sagen wir mal so, die Schlinge, die bereits um den Hals der Kultusministerien gelegt wurde zieht sich immer weiter zu. Mit jedem weiteren Urteil verdichtet sich die berechtigte Annahme, dass Schule sich in diesem Bereich nicht wegducken kann. Mit liegt ein Aufsatz zu diesem Thema vor, den ich aus Gründen des Uhrheberschutzes leider nicht hier einstellen kann, von einem Fachanwalt (Peter Hauk) der sich sehr gründlich mit dem Thema "Arbeitszeiterfassung in Schule und Hochschule" befasst hat. Dessen Ergebnisse sind sehr eindeutig und vielleicht habe ich sie bald auch in einer veröffentlichten Form, dann würde ich den Link hier einstellen.

    Bei den genannten Ausnahmen handelt es sich durchweg um Personengruppen, die den überwiegenden Teil Ihrer Arbeitszeit frei gestalten können. Lehrer gehören explizit nicht dazu, da ein Großteil ihrer Arbeitszeit schon durch den Dienstherrn disponiert wurde (Stundenplan, Besprechungen, Konferenzen). Es verbleibt ein kleinerer dsiponabler Teil, der jedoch mit eine hohen Aufgabendichte gefüllt wurde. Gerade solche Konstellationen unterstehen eher dem besonderen Schutzgedanken der Vorschrift. Und es scheint bislang so zu sein, dass das Arbeitsministerium dies ähnlich sieht. Für 2026 wird ein entsprechendes Gesetz erwartet. Schauen wir mal.

    Laut der Seite ist weitere im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten. Da das ganze nicht vom Schulministerium aus gesteuert ist, sondern zentral über das Finanzministerium läuft sind wir die letzten die dann irgendwann eine Info bekommen, nämlich dann wenn es ein festgeschnürtes Paket gibt was man dann nutzen kann oder nicht.

    Ich würde mit an Eurer Stelle, insbesondere als Tarifbeschäftigter, die Sache sehr genau anschauen und durchrechnen. So , reduzieren sich bei Nutzung dieses Modells auch die Rentenpunkte die Ihr für Eure Arbeit erwerbt. Ob dann unter dem Strich es nicht günstiger ist, beim Händler das besonders preiswerte Vorjahresmodell zu nehmen das müsst Ihr Euch dann selbst ausrechnen.

    Die Verbäde wurden im Vorfeld beteiligt und alle haben diesem Vorhaben dezidiert widersprochen. Da mir diese Stellungnahme von meiner Gewerkschaft vorliegt , habe ich erst realisiert, dass mit dem Vorhaben nicht nur die Auslöseschwelle sondern wohl auch die Höhe der Bezahlung bei reglementiert wird. Aus den Ausführungen die so "von oben" gekommen sind ist das nicht zu entnehmen. Ich bin selber gespannt wie sich das entwickelt.

    Der eigentliche Skandal ist ja nicht nur die Bagatellgrenze ab der überhaubt eine Zahlung ausgelöst wird. Vielmehr erfolgt die Mehrarbeitsvergütung nach der Tabelle die für alle Lehrkräfte gilt wie bei Vollzeitbeschäftigten. Beil Teilzeitkräften wurde aber bislang bis zur Erreichung des vollen Deputats der individuelle Stundensatz abgerechnet und das fällt wohl auch weg.

    Und hier sehe ich dann bei tarifbeschäftigten Teilzeitkräften eine Abweichung vin einem anders lautenden Grundsatzurteil des BAG. Der hierdurch entstehende Schaden ist für die betroffenen Kollegen wesentlich höher.

    Überlastungsanzeigen haben sehr viel Ähnlichkeit mit Dientaufsichtsbeschwerden.

    Sie sind fristlos, formlos und fruchtlos

    Könnte man meinen. Sie dienen aber im Wesentlichen der Schaffung eines Schutzkonstrukte für den Fall, dass es Arbeits- oder dienstrechtlich wirklich kracht. Sie können im Einzelfall der Die Stelle oder dem Land auch teuer zu stehen kommen. Daher sollte man dieses Instrument durchaus nutzen. Um aber wirklich Änderungen zu erzielen ist dies nur ein Nadelstich von vielen die manchmal erforderlich sind um Änderungen zu erreichen. Insgesamt meine ich, dass meine Kolleg;Innen in Summe in dieser Beziehung viel zu lieb sind .

    Seph

    Und wer vernünftig mit seinen persönlichen Ressourcen umgeht macht das auch. Die meisten, die es machen, tun dies im stillen Kämmerlein und laufen damit nicht zur Dienststelle. Die laufen damit zu ihrem Hausarzt, der sehr schnell für einen Ausgleich sorgt. Damit ist demjenigen persönlich vielleicht erst Mal gedient. Es löst aber das Gesamtproblem nicht. Wenn jeder aber seine Zahlen an die Dienststelle übermittelt, dann existiert eine Dokumentation mit der können die Personalräte arbeiten. Da kann man auch Mal einen Initiativantrag mit begründen. Die Gewerkschaften können Musterklagen durchziehen, da so der Nachweis erbracht wird, dass es ein systemisches Problem gibt und nicht das individuelle Zeitmanagement Schuld ist.

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