Beiträge von chemikus08

    Das Thema "Ist Schule ein familienfreundlicher Arbeitsplatz?" wird auch hier im Forum sehr kontrovers diskutiert.

    Wie mehrfach ausgeführt ist es von Schule zu Schule auch nochmal sehr unterschiedlich. Es gibt Schulen da sind die Bedingungen besser und es gibt aber auch Schule da wird es schwieriger.

    Zum System Schule gehört in diesem Zusammenhang aber auch die Wahrheit, dass man nur bedingt beeinflusst an welcher Schule man arbeitet. Außerdem, und diese Erfahrung bekomme ich im Personalrat öfter von den Kollegen gespiegelt, kann sich mit einem Wechsel der Schulleitung vieles ändern. Das kann für einen persönlich in die positive oder in die negative Richtung gehen.

    Ein Aspekt ist jedoch etwas kurz gekommen, nämlich die individuelle Beschäftigungskonstellation. Falls beide Partner verbeamtete Lehrer, dann sind die Arbeitsbedingungen in der Tat familienfreundlich und das gilt selbst dann, wenn das Teilzeitkonzept meiner Schule Mist ist und die Schule noch nie gute Stundenpläne geschrieben hat. Denn wer hier zwei Kinder im Abstand zwei Jahren bekommt der kann bequem (im Wechsel mit dem Partner) die nächsten 10 Jahre zu Hause bleiben. Denn unabhängig nochmal vom Elterngeld in den nächsten 4 Jahren subventioniert der stattliche Arbeitgeber die Kollegen mit immerhin 1500 Euro Familienzuschlag jeden Monat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass derjenige der zu Hause bleibt, sich selber für ein paar Stunden die Woche vertritt, sobald die Umständen dies erlauben. Ansonsten bleibt eben einer zu Hause bis die Kinder so alt sind, dass man zumindest wieder halbtags arbeiten gehen kann und zu Hause auch nicht die Welt zusammenbricht, wenn man auf beruflichen Gründen mal etwas später nach Hause kommt.

    Ich selber bin als tarifbeschäftigte Lehrkraft da in einer ganz anderen Situation. Hier ist man in der Tat darauf angewiesen am Ende des Geldes (also wenn das Elterngeld ausläuft) wieder voll einzusteigen. Insbesondere dann, wenn auch der Partner in keinem Beamtenverhältnis steht DArüberund eher weniger verdient. Und hier muss ich definitiv sagen, und das spiegeln auch die Rückmeldungen der Kollegen, ist der Beruf des Lehrers denkbar ungeeignet, wenn man in den ersten sechs Lebensjahren wieder voll oder zumindest mit einer 2/3 Stelle wieder arbeiten möchte.

    Und ja, ich weiß dass es in der freien Wirtschaft Stellen gibt, die sind noch ungeeigneter. Jedoch befinden wir uns im öffentlichen Dienst und dementsprechend sollten wir auch Jobangebote im Öffentlichen Dienst vergleichen. Und den Vergleich habe ich im Moment mit meiner Tochter und meinem Schwiegersohn, die beide im öffentlichen Dienst nach TVöd Tarifen arbeiten. Beide können bis zu vier Tagen die Woche im Home Office arbeiten. Ein Tag Präsenz ist Pflicht. Im Falle von kindkrank arbeiten die im Regelfall im Home Office weiter, dann gehen auch mal fünft Tage im Home Office. Für den Arbeitgeber immer noch besser als ganz auszufallen. Darüber hinaus besteht Gleitzeit. Man kann bis zu 20 Tagen vorarbeiten um sich dann dafür freie Tage zu nehmen. Damit besteht für wichtige sonstige private Termine immer die Möglichkeit die Zeit vor oder nachzuarbeiten, ohne dass es an den Urlaub geht. Wenn ich das mit Schule vergleiche, dann empfinde ich Schule eindeutig als die familienunfreundlichere Variante.

    Das liegt nicht am Arbeitgeber sondern an dem fest getakteten System Schule, dass reagiert eben nicht sehr flexibel auf Störungen und diese Störungen treten heutzutage leider häufiger auf, als zu meiner Zeit. Damals hat man bei einem Schnupfen vielleicht beim abholen darauf hingewiesen und das Kind ist am nächsten Tag zu Hause geblieben. Heutzutage rufen die um 09.00 Uhr an, dass man das Kind bitte abholen möge. Bei der kleinsten Verletzung kommt der Anruf und das Kind muss abgeholt werden. Ich weiß nicht, wie ihr solche Spontanaktionen in Eurer Schule klärt. Aber es ist für die Betroffenen immer ein Riesen Fiasko.

    Jetzt habe ich gesagt, der Arbeitgeber kann nichts dran machen. Eigentlich stimmt es nicht ganz. Wenn ich es z.B. mit Schweden vergleiche, da ist ein solcher Störfall auch kein Problem, da es dort eine grundsätzliche Doppelbesetzung gibt, die eigentlich auch bei uns dringend erforderlich ist. Insoweit bleibe ich bei meiner Position, dass Schule nur bedingt familienfreundlich ist. Auch die Notwendigkeit am Wochenende noch Korrekturen zu machen oder bis spät in die Nacht zu arbeiten führt zu einer Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit die alles andere als familienfreundlich ist.

    Die Diskussion scheint am Ende zu sein. Was ist mein Fazit? Das Fallbeispiel und der mir mögliche Vergleich mit anderen Jobs in öffentlichen Dienst führt zu einem eindeutigen Ergebnis. Wem bei der Jobauswahl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Wert ist, dem sei geraten von unserem Job nach Möglichkeit die Finger zu lassen.

    War mir eigentlich auch vorher schon klar, aber die Diskussion hat es mir nochmal verdeutlicht.

    Und hinzu kommt, dass wir uns Teilzeit lt. Herrn Merz nicht leisten können. Die Landesregierungen schreiben sich Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf die Fahnen. Entweder meint man das ernst. Ansonsten kann man sich nämlich den Frauenförderplan in den ..........

    dass bei derart horrenden Fehlzeiten in nichtmals einem Jahr die Stimmung kippt. Ist ein Kindermäd

    Sorry aber ich kriege das ja gerade live bei meiner Tochter mit. Die ist zum Glück nicht Lehrerin und kann jederzeit ins Home Office wechseln. Aber sobald die kleine hustet ruft die Kita an, das Kind muss abgeholt werden. Dann war sie eine Woche mit echter Influenza krank und darauf die Woche war das Immunsystem so runter gefahren, dass sie eine Woche mit einer Herpes Infektion aus der Kita genommen wurde. In der Woche drauf wollte die Kita sie wieder nicht haben wegen Durchfall. Also wieder zum Kinderarzt und die Kita Fähigkeit bescheinigen lasse, dass es nichts ansteckendes ist. Und so kurzfristig kriegst Du nicht mal eben eine Betreuung.

    Dem Grunde nach bin ich als GEWler ja ein Befürworter der Inklusion an Regelschulen. Dies gilt aber NUR wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Diese Bedingungen sind personeller, räumlicher und ausstattungsmäßiger und organisatorischer Natur. So war die Forderung der GEW von Anfang an, 20/2/5, d.h. eine Klasse für gemeinsames Lernen hat maximal 20 Kinder, ist grundsätzlich doppelt besetzt und hat höchstens 5 Kinder mit Förderbedarf. Darüber hinaus benötige ich hinreichend viel Förderpädagogen. Alleine hier wäre ein vielfaches der bisher bestehenden Ressourcen erforderlich.

    Zusammenfassend kann man sagen, ich einige wenige Schulen die die räumlichen Voraussetzungen erfüllen, die anderen Voraussetzugen jedoch nicht. Mit anderen Worten ist das was wir derzeit anbieten eine Inklusion light die weder den Bedürfnissen der Kinder mit Förderbedarf, noch den Bedürfnissen der anderen Kinder noch dem berechtigten Interesse der Lehrkräfte vor gesundheitlichem Schaden geschützt zu sein gerecht wird. Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind pädagogisch nicht zielführend und machen Schüler und Lehrer krank. Das darf so nicht sein. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen würde ich als betroffenes Elternteil eine Förderschule bevorzugen.

    Oder ich drücke es mal anders aus, wenn das Finanzministerium derzeit argumentiert, es seien nunmehr alle Lehrer auf A13 und dementsprechend gäbe es kein Beförderungsamt mehr, dann gibt es nach dieser Logik auch keine damit verbundenen Zusatzaufgaben mehr. Ansonsten eben wie oben beschrieben, von A 13 Beförderungsamt zurückabwickeln auf A 13 nicht Beförderungsamt.

    Ein möglicher Rechtsnachteil dadurch wäre jedoch folgender. Falls die Regierung tatsächlich sich auf dieses Argumentationsmuster einlässt, dann wird die GEW auf jeden Fall klagen. Sollte dann irgendwann in fünf Jahren doch ein Gericht beschließen, dass eine Zulage oder sonstiges gewährt werden muss, dann ist der Zug natürlich abgefahren. Diejenigen die das Amt nicht zurück geben profitieren in dem Fall vom Urteil. Cést la vie.

    Wenn man es auf die Spitze treiben möchte. Ich habe in der Vergangenheit immer wieder Kollegen erlebt, die aus Belastungsgründen ihr Beförderungsamt zurück abgewickelt haben. Das war wohl immer möglich. War natürlich damit verbunden wieder auf A12 zu kommen. Was hindert mich daran, auch jetzt mein Beförderungsamt zurück zu geben. Dann werde ich auf A13 nicht Beförderungsamt zurückgestuft, dass ist dann ohne Zusatzaufgabe.

    Bromme

    Wenn Du allerdings überproportional, also in einem größeren zeitlichen Umfang als der Durchschnitt des Kollegiums belastet bist würde ich eine Überlastungsanzeige stellen.

    Als Ausweg bietest Du der SL an, dass man Dir entweder zusätzliche Entlassungsstunden zur Verfügung stellt oder Dich auf andere Art entlastet.

    Kann dem nicht abgeholfen werden geht das Ding zur Dienststelle. Indem Fall unbedingt den zuständigen Personalrat beteiligen.

    Bromme

    Aus meiner Sicht der Dinge war dies mit den A13 Stellen und den verbundenen Aufgaben nichts anderes als ein fauler Deal. Mir sagten langjährige Kollegen, dass es eine Zeit gab, wo diese Beförderungsstellen gänzlich ohne Aufgaben vergeben wurden.

    Dies führte aber dazu, dass sich Kollegen bei der Ausschreibung von meinetwegen 130 Beförderungsstellen auf nahezu alle Stellen gleichzeitig beworben haben. Spaghetti Methode, schmeißt Du eine handvoll Spaghetti an die Wand fallen fiele runter aber vielleicht bleiben auch welche hängen. Wurde die Kollegin/ der Kollege dann in einem Fall ausgewählt und ein Mitbewerber hat Widerspruch eingelegt, dann führte das zwangläufig dazu, dass alle 119 andere Verfahren wo die Person sich beworben hat, erst weiter verfolgt werden konnten, wenn das strittige Verfahren abgeschlossen war. Um das etwas zu entzerren hat man die Ausschreibung mit einer Zusatzaufgabe verbunden. In der Hoffnung, dass sich jetzt auch nur die Kollegen drauf bewerben, die sich für diese Zusatzaufgabe besonders berufen fühlen. Hierdurch haben sich dann tatsüchlich auch die Mehrfachbewerbungen deutlich reduziert.

    Eine rechtliche Verbindlichkeit hat es für die Übernahme dieser Zusatzaufgabe jedoch nie gegeben. Denn es hat sich durchweg um Aufgaben gehandelt die dem Grunde nach zum Aufgabenspektrum von Lehrkräften gehören und die möglicherweise auch in anderen Schulen von A12 bewältigt werden. Haben sich diese Menschen versetzen lassen, dann ist die Funktion auch nicht mitgewandert. Das Gleiche war der Fall, wenn diese Menschen in die Elternschaft gegangen sind. Vielfach hat dann die nächste beförderte Kraft diese Aufgabe gekriegt. Und wenn man dann aus der Elternschaft zurück kam, dann gab es selbstverständlich weiterhin A13, obgleich die ursprüngliche Aufgabe mittlerweile durch eine andere A13 Kraft wahrgenommen wurde.

    moviestar

    Nun jetzt wirds bekloppt. Aber hier lautet die Antwort: Das kommt darauf an. Und zwar darauf ob Du noch einen Altvertrag hast, der noch nicht der Lehrerentgeltordnung entspricht, weil Du es damals nicht beantragt hast oder ab Dein Vertrag bereits dem Tarifsystem entspricht. Im letzteren Fall ist es ein Automatismus im anderen Fall muss Du ja aktiv werden und im August die Höhergruppierung beantragen. Hier sehe ich vielleicht eine kleine Chance das Ganze zu verzögern. Aber auch da empfehle ich Kontakt mit dem für Dich zuständigen Personalrat aufzunehmen. Selbst mir ist im Moment noch nicht rechtssicher klar, ob ich bei einem verzögerten Antrag (man hat ab August immerhin ein Jahr Zeit) erst zum Antragsdatum höhergruppiert werde oder eben rückwirkend zum August.. Falls das erst zum Antragsdatum passiert wäre es eine Chance.

    Die Beförderungsstellen wurden früher einmal ganz ohne Verbindung mit einer Zusatzaufgabe ausgeschrieben. Das man das später geändert hat, lag daran, dass es Menschen gab, die sich auf zehn verschiedene A13 Stellen beworben haben

    Bewerbung nach Spaghetti Taktik. Wenn ich eine Handvoll Spaghetti an die Wand werfe fallen die meisten runter. Aber ein paar bleiben immer kleben. Und wenn dann einer geklagt hat, ging es bei allen Bewerbungen wo ein Beteiligter auch noch drin hing nicht weiter. Um das einzudämmen hat man die Idee gehabt, diese Beförderungsstellen mit einer Zusatzaufgabe direkt zu verknüpfen. Aber einer Zusatzaufgabe die praktisch eh zu den zusätzlichen Aufgaben einer LK gehört. Und wenn eine solche Kraft sich wegbeworben hat, dann ist die Zusatzaufgabe doch nicht mit gewandert. Nö der neue A13er ist als neuer Kollege ins Kollegium gekommen und wurde nicht stärker belastet als der Rest des Kollegiums..

    Die Azubis oder StudentInnen werden früher oder später auf die harte Tour lernen, was es bedeutet, wenn man zehn Minuten zu spät kommt und wahlweise eine Abmahnung erhält oder aber zu einer Prüfung nicht mehr zugelassen wird.

    Ich habe es bisher immer als meine Aufgabe g sehen, die SuS genau darauf vorzubereiten, damit es nicht zum bösen Erwachen kommt.

    Meines Erachtens gehören Fehlstunden dringend auf Zeugnisse. Was Schüler heute teilweise an Abwesenheiten zusammensammeln, ist gruselig und sowas würde ich mir als Unternehmen auch nicht in den Betrieb holen wollen.

    Das ist doch letzten Endes der Wille der Politik. Lieber einen schlechten Schüler in den Betrieb bringen, als einen Bürgergeldemofänger mehr zu produzieren. Und btw, so manche SuS die enorme Fehlzeiten gesammelt haben funktionieren im Betrieb auf einmal wie geschmiert. Insofern ist es vielleicht gar nicht so schlecht, dass es nicht drin steht.🤷

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