Natürlich ist es möglich, dass jemand für komplett Dienstunfähig erklärt wird. In den allermeisten Fälken sind das dann aber auch Kollegen die wirklich gesundheitlich so angeschlagen sind, dass eine weitere Tätigkeit nicht mehr zu verantworten ist. Eigentlich sollte es möglich sein, dies im Gespräch mit den behandelnden Ärzten im Vorfeld zu klären. Die sollten es eigentlich einschätzen können. Immer dann, wenn durch Teilfienstfähigkeit die vollständige Dienstunfähigkeit verhindert werden kann, muss der Dienstherr sich für die Teilfienstfähigkeit entscheiden. Da hat man einen Anspruch drauf. Kommt es im Einzelfall zu einer abweichenden Einschätzung des Amtsarztes, besteht auch noch die Möglichkeit diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht anzufechten.
Und um es an der Stelle nochmals ganz deutlich zu sagen. Es gab vor Frau Fellers Erlass viele Kollegen, die aus eigener Entscheidung Teilzeit genommen haben, weil ihnen klar war, dass sie eine volle Stelle definitiv nicht mehr bewältugen ohne davon krank zu werden. Diese haben dann vermehrt den Weg gewählt, dass sie selbst die Feststellung der Teilfienstfähigkeit beantragt haben. Die Zahl der in Teildiensfähigkeit befindlichen Kollegen hat sich innerhalb von zwei Jahren verfünffacht. Bei allen Fällen die wir gewerkschaftlich begleitet haben, hat sich der Amtsarzt nicht über die Empfehlung der behandelnden Ärzte hinweg gesetzt und stattdessen eine endgültige zur Ruhesetzung empfohlen. Ausgenommen sind Fälle, wo bereits der Dienstherr wegen der Au Zeiten eine amtsärztliche Überprüfung eingeleitet hat. In diesen Fällen ist es auch schon Mal zu abweichenden Entscheidungen gekommen, auch wenn der Hausarzt eine Teildiensfähigkeit als Möglichkeit angesehen hat.