Beiträge von chemikus08

    Für die Sek1 spielt es keine Rolle, ob Du Abschlussklassen mit PE oder OBAS führst. Hier ist dringender Bedarf. Falls Dich das reizt kannst Du Dich auf eine feste Stelle bewerben. Da die die Berufspraxis fehlt wird man Dich nur als PEler einstellen können, aber eben mit der Option im Anschluss die OBAS drauf zu setzen. Das nimmt dann etwas den Bestens Stress. Egal wie es ausgeht, die Stelle ist Dir sicher.

    Nur eins muß Dir bei der Schulform klar sein, das tatsächliche unterrichten sind im Idealfall Unterricht. Die anderen 50 % sind Erziehungsarbeit und Beziehungsarbeit, denn ohne dem Letzteren gibt es auch kein lernen.🤷

    Ich weise Mal daraufhin, dass in NRW der § 33 der SUrlV stringent darauf verweist, dass Beamtinnen und Beamte die weniger als 77400 Euro Brutto verdienen (Sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze JAE) den gleichen Regelungen unterliegen wie Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

    Leider sind die vier Tage im § 33 noch nicht ersetzt, so dass streng nach SUrlV es vier Kindkrankentage gibt. Allerdings ist politisch geplant, dass die vier gestrichen und dafür 13:Tage gesetzt werden. Es existiert wohl auch eine Weisung aus dem Finanzministerium, dass bis zur Richtigstellung der Verordnung genauso , also mit 13 Tagen zu verfahren ist. Allerdings ist diese Information bei den Dienststellen noch nicht so verbreitet🤷🙈, so dass im Moment diesbezüglich Verwirrung herrscht. Auch für Unterscheidung zwischen Beamten unterhalb und oberhalb JAE habe die, aufgrund der Sonderregelungen wegen Corona und Co, die jetzt ausgelaufen sind, nicht mehr alle auf dem Schirm.

    Sicherlich wenn man den § 92 des Schulgesetzes NRW betrachtet (dessen Zweck hauptsächlich die Kostenträgerfrage ist) gibt es nur LuL sowie sonstiges pädagogisches Personal und anderes Personal würde demnach vom Schulträger bezahlt. Nach dieser Lesart wären also die Alltagshelfer Mitglieder der LK und als solche stimmberechtigt.

    Andererseits sagt der Erlass eindeutig, dass den Alltagshelfern keine pädagogische Verantwortung zu teil wird. Ich darf sie ja noch nicht mal als alleinige Pausenaufsicht auf einem bestimmten Schulhofbereich einsetzen. Sie dürfen die LK die Pausenaufsicht hat allerdings unterstützen.

    Daher sehe ich hier eine Regelungslücke der Gestalt, dass auf einmal nicht pädagogische Mitarbeiter existieren, die jedoch vom Land finanziert sind.

    Da diese Mitarbeitergruppe für meinen Bereich (RS) ein relativ neue Gruppe darstellt nehme ich das Thema aber noch mal gerne mit, da mir auch an einer endgültigen Klärung gelegen ist.

    Der Weg zunächst sich im Rahmen eine PE einstellen zu lassen um dann im Anschluss von der Möglichkeit der Nachqualifizierung OBAS Gebrauch zu machen ist nicht der schlechteste. Mit der PE hast Du eine feste Stelle in der Tasche. Selbst wenn Du die OBAS nicht bestehst, fällst Du dann eben in Deinen alten Vertrag zurück und bist weiterhin unbefristet beschäftigt (allerdings zu den schlechteren Konditionen eine PE lers) und von der Entgeltgruppe her wäre das dann immerhin Eg12 in Deinem Falle. Würdest Du unmittelbar für OBAS eingestellt und bestehst diese endgültig nicht, so bist Du endgültig raus aus dem Schuldienst.

    Ich muss mich bezüglich der vorherigen Aussage korrigieren. Gemäß dem Erlass für Alltagshelfer tragen sie keine pädagogische Verantwortung, dementsprechend gehören sie nicht zum sonstigen pädagogischen Personal (im Gegensatz zu MPT Kräften und Schulsozialarbeiter*innen im Landesdienst) und sind nicht stimmberechtigt.

    Saruman

    Es hat sicherlich kein rn Falschen getroffen. Nur wenn das eine Legitimation sein soll, um in ein anderes Land einzufallen und mal eben die Regierung abzusetzen, das sehe ich als das Problem . Damit öffnet man die Büchse der Pandora. Denn mitunter sind die Motive eben nicht so edel und das sind die auch im Falle der USA nicht. Wäre Kokain das Problem, hätte man eher Kolumbien übernehmen müssen. Geht es um Fentanyl wären eigentlich Mexiko in Kombination mit China an der Reihe. Vielleicht ist ja auch das Erdöl entscheidend. 🤷

    Ist natürlich ironisch gemeint

    Es ist eine Schande, dass unsere Regierung sich nicht äußert. Denn was dort geschieht ist meiner Auffassung nach völkerrechtswidrig. Außerdem entfacht Trump damit eine direkte Konfrontation zwischen USA und Russland. Ob das so sinnig ist? Aber wie war das, wenn die USA sich zum nächsten Wahltermin im Krieg befinden, dann bleibt er erst Mal Präsident? Oder liege ich da falsch?

    Die Frage war aber, ob man sich mit Teildienstfähigkeit auf ewig alles verbaut. Diese Frage darf hoffentlich gestellt werden.

    Zunächst ein frohes neues Jahr Euch allen.

    Due Frage ist natürlich berechtigt. Hierzu kann ich sagen, dass in vielen Fällen die Maßnahme befristet ausgesprochen wird und nach zwei oder drei Jahren automatisch überprüft wird, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind. Darüber hinaus kann die Beamtin , der Beamte jederzeit auch selbst einen Antrag auf vollständige Reaktivierung stellen. Dem wird im Regelfall auch statt gegeben. Es sei denn, dem Amtsarzt springt eine immer noch vorhandene Antriebslosigkeit förmlich ins Auge und bei tatsächlicher Betrachtung des Sachverhalts ist die vollständige Dienstunfähigkeit wirklich nicht gegeben. Das sind dann die Fälle, wo man Menschen wirklich auch viel sich selber schützen muss.

    Natürlich ist es möglich, dass jemand für komplett Dienstunfähig erklärt wird. In den allermeisten Fälken sind das dann aber auch Kollegen die wirklich gesundheitlich so angeschlagen sind, dass eine weitere Tätigkeit nicht mehr zu verantworten ist. Eigentlich sollte es möglich sein, dies im Gespräch mit den behandelnden Ärzten im Vorfeld zu klären. Die sollten es eigentlich einschätzen können. Immer dann, wenn durch Teilfienstfähigkeit die vollständige Dienstunfähigkeit verhindert werden kann, muss der Dienstherr sich für die Teilfienstfähigkeit entscheiden. Da hat man einen Anspruch drauf. Kommt es im Einzelfall zu einer abweichenden Einschätzung des Amtsarztes, besteht auch noch die Möglichkeit diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht anzufechten.

    Und um es an der Stelle nochmals ganz deutlich zu sagen. Es gab vor Frau Fellers Erlass viele Kollegen, die aus eigener Entscheidung Teilzeit genommen haben, weil ihnen klar war, dass sie eine volle Stelle definitiv nicht mehr bewältugen ohne davon krank zu werden. Diese haben dann vermehrt den Weg gewählt, dass sie selbst die Feststellung der Teilfienstfähigkeit beantragt haben. Die Zahl der in Teildiensfähigkeit befindlichen Kollegen hat sich innerhalb von zwei Jahren verfünffacht. Bei allen Fällen die wir gewerkschaftlich begleitet haben, hat sich der Amtsarzt nicht über die Empfehlung der behandelnden Ärzte hinweg gesetzt und stattdessen eine endgültige zur Ruhesetzung empfohlen. Ausgenommen sind Fälle, wo bereits der Dienstherr wegen der Au Zeiten eine amtsärztliche Überprüfung eingeleitet hat. In diesen Fällen ist es auch schon Mal zu abweichenden Entscheidungen gekommen, auch wenn der Hausarzt eine Teildiensfähigkeit als Möglichkeit angesehen hat.

    Bei der Schilderung der Symptomatik sind bei mir ein paar rote Lampen angegangen. Insbesondere was die Vernachlässigung der Wohnung anbelangt. Da bin ich dann sehr schnell in einer Schiene wo die Psychologie eine große Rolle spielt. Auch der Bluthochdruck muss nicht rein organisch bedingt sein. Ich habe nicht ohne Grund nach meiner Herzinfarkt REHA ein Jahr später noch eibe psychosomatische Genach, da zuvor dieser Aspekt vernachlässigt würde. Due zweite REHA Einrichtung beschäftigte auch auch mit der Kardioosychologie, war für mich der richtige Ansatz. Also vielleicht Mal als Anstubser verstehen, das persönliche psychologische Setting in diesem Zusammenhang untersuchen zu lassen.

    Andreas231

    Genauso ist es. Daher sind die kommenden Tarifverhandlungen so wichtig. Immerhin hat es die Forderung nach stufengleicher Höhergruppierung in den gemeinsamen Forderungskatalog mit Verdi geschafft. Wir sollten bei den sicherlich noch anstehenden Warnstreiks genügend manpower auf die Straße bringen, damit diese Forderung nicht zum Schluss doch noch hinten rüber fällt.

    Gibt allerdings im Bereich der Erwerbsminderungsrente auch eine Teilerwerbsminderungsrente.

    Das ist richtig, nur beachte, für die Teilfienstfähigkeit reicht es, wenn Du in Deinem Lehrerberuf keine Vollzeitstelle mehr bewältigst. Für eine Teilerwerbsminderungsrente muss der Nachweis erbracht werden, dass Du in gar keinem Beruf 6h oder mehr am Tag arbeiten kannst. Wenn es nur um den Lehrerberuf geht, Du aber sechs Stunden als Pförtner bewältigen kannst, ist nichts mit Teilerwerbsminderung.

    Quittengelee

    Dies war ein sehr häufiges Problem in unserern GEW Beratungen. Kollegen hatten Teilzeit weil sie sich gesundheitlich richtig eingeschätzt haben. Mit dem neuen Konzept wurden diese Teilzeitanträge dann auf einmal abgelehnt. Die Kollegen sind mit genau dieser Begründung zum Arzt, dass sie gerne ihre Gesundheit erhalten möchten und mehr nicht schaffen. Hat in den allermeisten Fällen funktioniert. Die Ärzte reagieren mit absolutem Unverständnis auf eine Behörde, die nicht akzeptiert, wenn Mitarbeiter freiwillig erkennen, dass sie dem nicht mehr gewachsen sind und Teilzeitanträge ablehnt.

    Bist du sicher, dass man einfach so zum Amtsarzt marschieren und Teildienstfähigkeit beantragen kann? Ich konnte dort nicht mal selbst einen Termin ausmachen.

    Den Termin macht die Dienststellen. Du stellst bei Deiner Dienststelle aus Fürsorgegründen einen Antrag auf Feststellung einer Teildienstfähigkeit. Das Ganze mit aussagekräftigem Attest.

    Ich staune immer wieder wie viele KuK nicht erkennen wie verfault dieses System ist, was dauerkranke mit fürstlichen Gehältern abspeist und künftig vollkommen unbezahlbar sein wird.

    Na dann warte erst mal ab, falls der Vorschlag sich durchsetzt, Lehrer nicht mehr zu verbeamten. Dann kommen noch ganz andere Probleme auf unser System zu. Entweder kommt es dann auch zu personenbedingten Kündigungen (krankheitsbedingt), dann muss der ehemalige Dienstherr aber auch ein paar Säcke mit Abfindungen bereitstehen haben, oder aber damit rechnen, dass die Hälfte seiner Kündigungen durch die Arbeitsgerichte kassiert wird. Da es bei uns Tarifbeschäftigten keine Rente für Berufsunfähigkeit gibt sondern nur bei absoluter Erwerbsminderung, werden viele bis zum Umfallen im Dienst verbleiben, verbunden mit häufigen und längerfristigen Krankschreibungen. Das wird für die Schulen dann ein erhebliches Problem werden, wenn zahlreiche Beschäftigte regelmässig mehrere Wochen im Jahr fehlen. Und die fehlen dann nicht weil sie blau machen, sondern weil sie quasi am Ende sind und als Beamte schon längst in den Ruhestand versetzt worden wären. So müssen die jetzt bis zur Rente ihre Akkus quasi immer zwischendurch auftanken und sind dann eben vier Wochen AU.

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