Kreidemeister
wenn wir das Spiel zu Ende denken , dann ist es für die Teildienstfähigkeit schon erforderlich, dass auch Dein Arzt die Einschätzung vertritt, dass Du mit einer vollen Stelle überlastet bist und auf Dauer gesundheitlichen Schaden nimmst. So konkret sollte das Attest auch formuliert sein. Wird die Teildienstfähigkeit dann trotzdem nicht genehmigt, dann gibt es letztlich für Dich verschiedene Optionen. Du kannst warten bis das passiert, was Du und der Arzt befürchtet, es treten erste gesundheitliche Beschwerden auf. Wenn bei Verbleib im Arbeitsprozess eine Verschlimmerung zu befürchten ist, dann sind die Krankschreibungskriterien erfüllt. Alles weitere solltest Du mit einem Personalratsmitglied Deines Vertrauens und der Schwerbehindertenvertretung besprechen.
Wenn Du Dich aber krank zu Arbeit schleppst, weil man Dich zur Vollzeit zwingt und dann nicht ausfällst, ja dann gelangt Dein Dienstherr ggf. zu der Überzeugung dass Deine gesundheitliche Belastung nur vorgetäuscht ist. Dann wird es schwieriger.
Und sammel nochmal im Kopf alle Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Reicht das ggf. für einen GdB? Spätestens ab Gdb 30 zusammen mit einer Gleichstellung kann man zumindest einen Anspruch auf Teilzeit ableiten.