Neue Förderschulen bauen: Verhinderung der Inklusion oder eine logische Folge des Scheiterns?

  • ja.. DIMR ist für das Monitoring der Umsetzung verantwortlich. natürlich. Geschenkt.

    also ich hab jetzt tatsächlich nochmal nach dem genauen Wortlaut nachgeguckt, weil Du ja soviel Wert auf Schriftliches legst.

    in den GC 4 steht, dass zwischen einem inklusiven, einem integrierten einem segregierten etc. System zu unterscheiden ist. Die Concluding Observations von 2015 stufen das Deutsche System der Förderschulen als segregiert ein, i.e. nicht inklusiv.

    in den Concluding Obervations vom Oktober 2023 wurde explizit die Prävalenz von Förderschulen "besorgt zur Kenntnis" genommen und ein umfassender Plan zum Übergang von der Bildung in Förderschulen hin zur inklusiven Bildung (scheinen die also als Widerspruch wahrzunehmen) "empfohlen".

    wenn also Parallelstrukturen abzubauen sind, ist der Neubau einer Förderschule - gerade, wenn sie nicht aufgrund von Unsanierbarkeit oderso erneuert, sondern zusätzlich errichtet wurde - höchst verdächtig, nicht menschenrechtskonform zu sein, weil es hier in die falsche Richtung geht. dass darüber hinaus die Inklusion an Regelschulen irgendwie besser, toller und ressourcenreicher vorangetrieben werden muss, steht weder im Widerspruch dazu, die Parallelstruktur abzubauen, noch bestätigt es ihre Menschenrechtskonformität.

    dass eine Regierung irgendeine Menschenrechtsverletzung abstreitet, sollte imho nicht allzuviel Gewicht beigemessen werden ; )

    achja: Lustigerweise steht in den General Comments, dass das Recht auf Inklusion quasi ein Recht des Kindes ist, nicht das der Eltern. Fand ich ganz interessant in dem Zusammenhang, dass hier der Vorschlag kam, den Elternwillen durch den Lehrkraftwillen abzulösen.

    OT: unter uns gesagt, bin ich garnicht so ein großer Fan dieses spezifischen Teils der Behindertenrechtskonvention und favorisiere deswegen auch für die oben beschrieben pragmatische Strategie, der Aufassung, dass das Menschenrecht auf Bildung und Teilhabe von Behinderten Menschen nur im inklusiven Schulsystem gelingen kann, offensiv argumentativ entgegenzutreten, statt auf einer obskuren Minderheitsmeinung zu beharren. Da mich das Thema aber irgendwie wirklich überhaupt nicht interessiert, ist es mir auch einfach egal - bin nur drauf angesprungen, weil ich mich mit dem Menschenrechtsvertragssystem gut auskenne +g

  • ja.. DIMR ist für das Monitoring der Umsetzung verantwortlich. natürlich. Geschenkt.

    Rabulistik unterminiert die eigene Position lediglich. Der Unterschied zwischen Monitoring und Rechtsumsetzung ist ein gravierend kategorischer. Mithin: Die eigtl. Kritik meinerseits bezog sich auf die Versuche der Autoritätsargumentation.

    Zitat

    also ich hab jetzt tatsächlich nochmal nach dem genauen Wortlaut nachgeguckt, weil Du ja soviel Wert auf Schriftliches legst.

    in den GC 4 steht, dass zwischen einem inklusiven, einem integrierten einem segregierten etc. System zu unterscheiden ist. Die Concluding Observations von 2015 stufen das Deutsche System der Förderschulen als segregiert ein, i.e. nicht inklusiv.

    ... solltest du auch: pacta sunt servanda.

    irrelevant. Relevant ist der Regelungsgehalt der UN-BRK gem. systematischer, grammatischer, hist.-genetischer und teleologischer Rechtsexegese. Keiner der Punkte spricht für einen verpflichtenden Rück-, nein Abbau von Förderschulen.

    Zitat

    in den Concluding Obervations vom Oktober 2023 wurde explizit die Prävalenz von Förderschulen "besorgt zur Kenntnis" genommen und ein umfassender Plan zum Übergang von der Bildung in Förderschulen hin zur inklusiven Bildung (scheinen die also als Widerspruch wahrzunehmen) "empfohlen".

    Du weißt aber doxh, was "Prävalenz" bedeutet und was eine Empfehlung ist. Die "Concluding Obervations vom Oktober 2023" (der ggü. ebenfalls der Einwand mit den hergebrachten Methoden der Rechtsexegese gilt) eignen sich in keiner Weise als Beleg einer vermeintl. Abbaupflicht (hat tibo hier schon versucht, derart semantikfremd zu argumentieren).

    Und um auch am Rande (abermals) auf den teleologischen Aspekt der UN-BRK einzugehen: "Plan zum Übergang von der Bildung in Förderschulen hin zur inklusiven Bildung " - es geht aber um die Weichenstellung zur Ermöglichung inklusiven Unterrichts an Regelschulen (und natürlich isr tatsächliche Wahlfreiheit zwischen einer Förder- und Regelsxhume notwendige Bedngung der Konventionskonformität).

    Zitat

    wenn also Parallelstrukturen abzubauen sind, ist der Neubau einer Förderschule - gerade, wenn sie nicht aufgrund von Unsanierbarkeit oderso erneuert, sondern zusätzlich errichtet wurde - höchst verdächtig, nicht menschenrechtskonform zu sein, weil es hier in die falsche Richtung geht. dass darüber hinaus die Inklusion an Regelschulen irgendwie besser, toller und ressourcenreicher vorangetrieben werden muss, steht weder im Widerspruch dazu, die Parallelstruktur abzubauen, noch bestätigt es ihre Menschenrechtskonformität.

    Schöner Zirkelschluss auf Basis fehlsamer Vorannahmen. Sie sind ja ebek nicht abzubauen....

    Anders: Erläutere doch bitte e8nmal genauer deine Argumentationskette, die vom Text des Art. 24 UN-BRK (unter Wahrung seines systematischen, grammatischen, hist.-genetischen und teleologischen Gehalts) zum vermeintl. Gebot eines Förderschulabbaus kommt. Das ist ja auch der Teil, den bspw. das DIMR überspringt.

    "[H]öchst verdächtig" ist hier lediglich, dass (wie ich selbst bereits schrieb) natprlich eine Situation endlicher Ressourcen des Staates vorliegt, der sich i.d R. entscheiden muss, ob er in Förderschulen oder in inklusive Regelschulen investiert... und sich gemeinhin für Ersteres entscheidet, so dass die Realisierung inklusiver Regelschulen als Opportunitätskosten ausbleibet. DAS ist nicht konventionskonform, aber (ich erwähnte es bereits) etwas völlig anderes, als ein Gebot zum Abbau von Förderschulen. Und dieswr Abbau wäre auch lediglich logische Konsequenz der UN-BRK, würde Dtld. die Realisierung inklusiver Regelschulen ernsthaft betreiben und fehlte der poli5. Wille, gleichzeitig weiterhin Förderschulen zu finanzieren.

    Zitat

    dass eine Regierung irgendeine Menschenrechtsverletzung abstreitet, sollte imho nicht allzuviel Gewicht beigemessen werden ; )

    Geschenkt (ich verkneife mir Kritik am trsnsporrierten Bild von unserer Regierung...), gleichzeitig legen wir dann bitte "nicht allzuviel Gewicht" auf die Deutung von Instituten, Kommissionen, Personen und Co., deren Aussagen über Konventionsinhalte und deren Bedeutung nicht auf auf dem Wortlaut (im systematischen, hist.-genetischen, grammatischen und teleologischen Kontext) dieser Konvention basieren. Okay. :)

    Zitat

    achja: Lustigerweise steht in den General Comments, dass das Recht auf Inklusion quasi ein Recht des Kindes ist, nicht das der Eltern. Fand ich ganz interessant in dem Zusammenhang, dass hier der Vorschlag kam, den Elternwillen durch den Lehrkraftwillen abzulösen.

    Hat was mit unserem Diskurs zu tun?

    So... Sportzeit. ;)

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    Die Bildungsmisere (eine Anekdote)

    Der Vorwurf: "lächerliche Fremdwortdichte"

    Der Fakt: Ein Kommentar von 80 Wörtern beinhaltete das Wortpaar "quantifizierend exemplifizieren" - 2,5 %, indeed "lächerlic[h]" :zahnluecke:

  • In der UN-BRK wird wörtlich ein inklusives Schulsystem gefordert:

    States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and life long learning

    Der Prüfbericht des Fachausschusses der UN von 2015 stellt fest, dass die Förderschulen in Deutschland segregativ sind:

    The Committee is concerned that the State party has an education system where the majority of students with disabilities attend segregated special-needs schools

    Die Unterscheidung zwischen Segregation, Integration und Inklusion ergibt sich auch aus den Allgemeinen Bemerkungen:

    Segregation occurs when the education of students with disabilities is provided in separate environments designed or used to respond to a particular impairment or to various impairments, in isolation from students without disabilities.

    Das beschreibt das deutsche Förderschulsystem damit als nicht vereinbar mit der UN-BRK. Im Prüfbericht von 2015 steht deshalb bereits wörtlich, dass Förderschulen abgebaut werden sollen:

    Zitat von Prüfbericht 2015

    The Committee recommends that the State party: (...) Scale down segregated schools to facilitate inclusion (...)

    Im zweiten Bericht (2023) wird folgerichtig gefordert, den Übergang vom Förderschulsystem zum inklusiven System zu beschleunigen:

    Develop a comprehensive plan to accelerate the transition from special schooling to inclusive education at the Länder and municipal levels, with specific time frames, human, technical and financial resource allocations and clear responsibilities for implementation and monitoring

    Enger kann man sich nicht an den Wortlaut und die "historische Genese" der UN halten. Natürlich ist das ein Autoritätsargument, weil die UN eben die höchste Autorität für die UN-BRK ist.

  • [...]

    Non sequitur-Fehlschluss über non sequitur-Fehlschluss...

    Zitat

    Das beschreibt das deutsche Förderschulsystem damit als nicht vereinbar mit der UN-BRK.

    Nein, immer noch nicht.

    Ein weiteres Mal: Verbindlich ist ausschl. die UN-BRK resp. deren Wortlaut, mal abgesehen davon, dass die einschläiggen General Comments Nr. 4 (von 2016) kein Bestandteil des völkerrechtlichen (bereits 2009 von der BRD ratifizierten) Vertrags sind, keine unmittelbaren Rechtspflichten für Deutschland begründen oder irgendwie justiziabel wären - ausschlaggebend wäre hier die bundesdeutsche Rechtsprechung (gäbe es diesbzgl. brauchbare Beschlüsse o.ä.), die sich nstürlich an solchen Interpetationen orientieren kann.

    Zitat

    Im Prüfbericht von 2015 steht deshalb bereits wörtlich, dass Förderschulen abgebaut werden sollen:

    So wie du kürzlich Kritik an der Prävalenz von Förderschulen fälschlich als Gebot des Abbaus derselben fehlinterpretiert hast, scheinst du auch hier "recommends" und "[s]cale down" recht idiosynkratisch, entgegen ihres semantischen Potenzials zu interpretieren.

    Zitat

    Im zweiten Bericht (2023) wird folgerichtig gefordert, den Übergang vom Förderschulsystem zum inklusiven System zu beschleunigen:

    s.o.

    Zitat

    Enger kann man sich nicht an den Wortlaut und die "historische Genese" der UN halten.

    Sorry, aber der Satz alleine läßt mich vermuten, du hast nicht recht verstanden, was das bedeutet.

    Enger hält man sich btw bereits an den Wortlaut, wenn man nichts (interpretariv, aber nicht exegetisch fundiert) hinzudichtet. Mithin geht es (a) um die hist. Genese der Norm, nicht die der UN insg., und (b) um die Genese der UN-BRK resp. des Ar. 24 derselben a priori zur Verabschieding derselben, nicht ein paar ex post facto-Auslegungen derselben in chrobomogischer Reihenfolge (abgesehen davon, dass in einer Rechtsexegese die systematische und teleologische Auslegung nicht ignoriert werden darf).

    Zitat

    Natürlich ist das ein Autoritätsargument, weil die UN eben die höchste Autorität für die UN-BRK ist.

    Du solltest dich nochmal informieren, was wie für wen (hier z.B. für UN-Mitglieder wie Dtld.) bindende Wirkung erzeugt, wer wo (und warum ggf. auch) "die höchste Autorität" darstellt (Stichworte: Völkerrecht; nationale/s Re Hoheitsrechte/Recht; Aufgaben der narionalen Legislative und Judikative etc ) - ich vermute auch in diesbzgl. fehlsamen Vorstellungen einen Kern dieses Disputs hier.

    Am Ende wollen wir aber vielleicht als ultimate goal doch das gleiche, das Bestmögliche für Behinderte i.S.d. UN-BRK.

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  • Ich habe anscheinend nicht deutlich genug ausgedrückt, dass ich im Sinne der UN-BRK argumentiere. Mir ist bewusst, dass diese völkerrechtlich nicht die höchste Autorität ist. Wenn dir das auch bewusst ist, weißt du aber auch, weshalb im Prüfbericht 'nur' "recommend" steht, aber dies eben Rückschlüsse auf den Sinn der UN-BRK zulässt.

  • Pragmatische Betrachtung: Die derzeit stimmenmäßig zwei größten Parteien in Deutschland positionieren sich eindeutig pro sonderpädagogischer Förderzentren.

    Ein Austritt aus der UN-Behindertenrechtskonvention ist deswegen unwahrscheinlich, da kein politischer Akteur (m/w/d) sich die Blöße geben möchte, dass die weltweiten Medien dies als "Deutschland ist behindertenfeindlich." deuten. Obwohl bei ehrlicher Betrachtung die rechtliche und faktische Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland deutlich besser ist als in manchen Ländern mit zweifelhaftem Verständnis von Menschrechten.

    Es gibt einige Länder, die die UN-Behindertenrechtskonvention ratifizierten, denen es nicht um die gesellschaftliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geht.

    Bedeutet für Deutschland: Der Erhalt der sonderpädagogischen Förderzentren wäre dann möglich, wenn entweder die (internationalen) Forderungen nach einem inklusiven Schulsystem schlichtweg ignoriert würden, oder Deutschland erwirkt, dass in diesem Punkt eine Ausnahmeregelung etabliert wird.

  • Ich habe anscheinend nicht deutlich genug ausgedrückt, dass ich im Sinne der UN-BRK argumentiere. Mir ist bewusst, dass diese völkerrechtlich nicht die höchste Autorität ist. Wenn dir das auch bewusst ist, weißt du aber auch, weshalb im Prüfbericht 'nur' "recommend" steht, aber dies eben Rückschlüsse auf den Sinn der UN-BRK zulässt.

    "im Sinne der UN-BRK" und "Sinn der UN-BRK" ist hier korrekterweise eine ex post facto-Interpretation von Akteur B, die 10 Jahre nach Verabschiedung der UN-BRK durch Akteur A aufgekommen ist. Orientierungspunkt der Vertragsunterzeichner muss aber zwingend der Sinn sein, der sich aus der UN-BRK selbst (inkl. ihrer Entstehungdungsgeschichte) ursprgl. ergeben haben muss - alles andere sind moving the goalposts-Versuche, die mit dem ursprgl. Anliegen, dem "Sinn der UN-BRK", nicht konform sind.

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    Der Vorwurf: "lächerliche Fremdwortdichte"

    Der Fakt: Ein Kommentar von 80 Wörtern beinhaltete das Wortpaar "quantifizierend exemplifizieren" - 2,5 %, indeed "lächerlic[h]" :zahnluecke:

  • Und btw einen Dank für den link zur Meinungsäußerung bei verfassungsblog.de, aber diese bitte einmal auch selbst kritisch reziperen:

    Sie ist zwar im Gros zustimmungsfähig, allerdings leider nicht bzgl. dreier zentraler Punkte, also...


    ... (a) der nebulösen (nicht elaborierten) Behauptung der vermeintl. "heute wissenschaftlich nachgewiesenen negativen Effekte der gesonderten Beschulung", d.h. einer Behauptung, die ja auch im Lichte der methodisch-technischen und ganzheitlich-komparativen Probleme einschlägiger Studien selbst bei entsprechender Konkretisierung dieses vermeintl. 'Nachweises' erodieren würde, sind die Probleme von Förderschulen ja allenfalls Probleme der konkreten Rahmen von Beschulung dort und keine systemischen Grundsatzprobleme;


    ... (b) der nicht argumentativ-kohärenten 'Schlussfolgerung' (die entsprechend auch nicht diese Bezeichnung verdient hat, sondern lediglich eine Behauptung darstellt), dass "[d]ie Aufrechterhaltung 'einer abgespeckten Version des Sonderschulwesens' [...] nicht mit Art. 24 BRK vereinbar" sei. Auch euch sollte auffallen, dass diese Behauptung in diesem Meinungstext quasi im 'luftleeren Raum' steht, insofern es zuvor korrekterweise darum ging, dass der Staat verpflichtet ist, "möglichst zügig und konsequent und unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen" so "zu handeln", dass "die notwendigen Mittel bereitgestellt werden", dass betroffene Schüler einen tatsächlichen "Zugang zu einem 'hochwertigen' inklusiven Unterricht", zu "angemessene[r] sonderpädagogische[r] Unterstützung und Förderung in einem inklusiven Lernumfeld" etc. haben.

    Danach stellt Michael Wrase auch korrekt fest, dass es darumt geht, dass "[d]ie Zuweisung auf eine Förderschule gegen den Willen des Kindes bzw. seiner Eltern" das eigtl. Problem ist (woraus dann auch entsprechend problematisch wird, wenn keine tatsächliche Wahlmöglichkeit der Betroffenen besteht, weil die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung an "allgemeinen Schulen" nicht existiert (und der Staat diesbzgl. in Verantwortung ist, weil er die Umsetzung der entsprechenden Bedingungen 'sehen Auges' verschleppt).


    ... (c) als Konsequenz all dessen der vermeintl. Nichtaufrechterhaltung der "Kompensationsrechtsprechung" des Ersten Senats des BVerfG von 1997. Diese ist nicht per se obsolet, sondern einzig hinsichtlich des Punktes, dass die Zwangszuweisung zu einer Förderschule i.d.R. nicht mehr erfolgen darf und es nicht mehr dem Gutwill des Staates obliegt, ob er bspw. den Schulen entsprechende "Personal- und Sachmittel“ zur Realisierung bereitstellt.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    Die Bildungsmisere (eine Anekdote)

    Der Vorwurf: "lächerliche Fremdwortdichte"

    Der Fakt: Ein Kommentar von 80 Wörtern beinhaltete das Wortpaar "quantifizierend exemplifizieren" - 2,5 %, indeed "lächerlic[h]" :zahnluecke:

    2 Mal editiert, zuletzt von PaPo (6. März 2026 08:34)

  • Die UN-BRK spricht von einem inklusiven Schulsystem.

    Genau... und ein inklusives Schulsystem bedeutet für mich, dass die Behinderten sich in irgendeiner Form in dem System wiederfinden und nicht ganz ohne Beschulung zuhause oder im Heim sitzen. Es bedeutet aber nicht, dass sie zieldifferenziert in den gleichen Schulen und in den gleichen Klassen sitzen müssen. Dies schreibt die UN-Resolution weder vor noch beabsichtigt sie es überhaupt.

    Wäre diese Separierung der Schüler gemäß ihrer Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht zulässig, wäre sie auch bei "gesunden" Schülern nicht zulässig. Dann müßten wir aber sofort alle Gymnasien schließen und aus allen Schulen Gesamtschulen machen. Darüber redet aber niemand.

    Das, was wir aus der Inklusion gemacht haben, ist lediglich ein Kosteneinsparprogramm, das dann unter dem Vorwand der falsch interpretierten Resolution durchgedrückt werden soll.

  • Dann müßten wir aber sofort alle Gymnasien schließen und aus allen Schulen Gesamtschulen machen. Darüber redet aber niemand.

    Doch, darüber wird schon sehr lange geredet, sollte man meiner Meinung nach auch, am liebsten sehr intensiv. Nur das "sofort" würde ich streichen.

  • Dem Grunde nach bin ich als GEWler ja ein Befürworter der Inklusion an Regelschulen. Dies gilt aber NUR wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Diese Bedingungen sind personeller, räumlicher und ausstattungsmäßiger und organisatorischer Natur. So war die Forderung der GEW von Anfang an, 20/2/5, d.h. eine Klasse für gemeinsames Lernen hat maximal 20 Kinder, ist grundsätzlich doppelt besetzt und hat höchstens 5 Kinder mit Förderbedarf. Darüber hinaus benötige ich hinreichend viel Förderpädagogen. Alleine hier wäre ein vielfaches der bisher bestehenden Ressourcen erforderlich.

    Zusammenfassend kann man sagen, ich einige wenige Schulen die die räumlichen Voraussetzungen erfüllen, die anderen Voraussetzugen jedoch nicht. Mit anderen Worten ist das was wir derzeit anbieten eine Inklusion light die weder den Bedürfnissen der Kinder mit Förderbedarf, noch den Bedürfnissen der anderen Kinder noch dem berechtigten Interesse der Lehrkräfte vor gesundheitlichem Schaden geschützt zu sein gerecht wird. Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind pädagogisch nicht zielführend und machen Schüler und Lehrer krank. Das darf so nicht sein. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen würde ich als betroffenes Elternteil eine Förderschule bevorzugen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dem Grunde nach bin ich als GEWler ja ein Befürworter der Inklusion an Regelschulen. Dies gilt aber NUR wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Diese Bedingungen sind personeller, räumlicher und ausstattungsmäßiger und organisatorischer Natur. So war die Forderung der GEW von Anfang an, 20/2/5, d.h. eine Klasse für gemeinsames Lernen hat maximal 20 Kinder, ist grundsätzlich doppelt besetzt und hat höchstens 5 Kinder mit Förderbedarf.

    Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind pädagogisch nicht zielführend und machen Schüler und Lehrer krank. Das darf so nicht sein.

    Danke @chemikus08 Genau das wurde schon vor über einem Jahrzehnt gesagt, was auch zu der Bezeichnung "Sparmodell" für die Inklusion führte. Daran hat sich leider nichts geändert.

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