Beiträge von chemikus08

    Da Deine Anfrage sehr geheimnisvoll und speziell klingt, du aber nicht ins Detail gehst, ist die Antwort sehr schwierig.
    Du kannst natürlich nur mit Aufgaben betraut werden, die üblicherweise auch durch LuL Deiner Laufbahn wahrgenommen werden.
    Falls Du Dich nebenbei auf eigene Kosten zur Ärztin fortgebildet hättest, könnte Dich Deine Schulleiterin nicht für die stundenweise Übernahme ärztlicher
    Aufgaben heranziehen.

    Ich mache an dieser Stelle mal darauf aufmerksam, dass verbeamtete Kolleginnen und Kollegen bei der Frage der zustehenden Sonderurlaubstage nochmal in zwei Lager aufgeteilt werden.
    Verdient man (Brutto) unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 52200/Jahr), so ist man im gleichen Umfang durch den Arbeitgeber freizustellen wie gesetzlich Krankenversicherte.
    Lediglich beim Überschreiten dieser Grenze greifen die gegenüber den Tarifbeschäftigten geringeren Freistellungsszeiten.

    Eine Unfallversicherung die die kompletten Behandlungskosten übernimmt dürften die wenigsten Vereine haben. Das sind Freizeitunfälle für die die Krankenkasse bzw. Bei Beamten die Beihilfe plus private Krankenversicherung zählen muss. Die überprüfen aber, ob den Verein eine Mitschuld trifft (Verkehrssicherungspflichten, sonstige Fahrlässigkeien) und holen sich dann das Geld wieder. Dann wäre die Vereinshaftpflicht in der Pflicht.


    Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass das passieren würde? Lehrer bekommen doch schon Gewissensbisse, wenn sie nicht mehr Gratisreiseveranstalter für ihre Schüler spielen. Streiken, dass es weh tut? Im Ernst?


    Nele


    Nachdem was ich während des Streiks beobachtet habe, könntest Du Recht behalten. Bin aber mal gespannt ob das immer noch so aussieht, wenn der gerade der Schule entsprungene Schüler nach seiner Lehre das gleiche Gehalt bekommt wie sein alter Chemielehrer . :weinen:

    Eigentlich dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis es vom europäischen Gerichtshof grünes Licht für Streiks der verbeamteten Kollegen gibt.
    Ich fürchte das wird ein ziemlich ungemütliches Erwachen für die Politiker, wenn 4 Wochen vor den Abschlußprüfungen 70% aller Schulen wegen unbefristeter Streiks
    geschlossen sind.

    Dies war eine Aussage hier im Thread. Obwohl ich tarifbeschäftigt bin, und alles andere als zufrieden mit diesem Abschluß, kann von einem "Verkaufen" keine Rede sein.
    Ein Kollege aus meinem Stadtverband sitzt in der Tarifkommission und konnte hierzu folgendes berichten:
    Die Arbeitgeber waren hinsichtlich der Entgeltordnung in keinster Weise verhandlungsbereit. Das Angebot was sie hier unterbreitet haben war das Gleiche wir bereits 2011.
    Hätte die GEW sich hierauf eingelassen, hätten wir die Grundschulkollegen im Osten mit EG 9 "verkauft". Nachdem die GEW dann über strittige Punkte diskutiere wollte, hat die Arbeitgeberseite
    auch dieses Angebot komplett zurückgezogen. Nun konnte die GEW sich entscheiden:
    Variante 1: Wir weisen den kompeltten Tarifabschluss zurück (auch die erwirkten Lohnerhöhungen) und gehen in den Erzwingungsstreik. Da wir hier für uns alleine gekämpft hätten mit dem Risiko, auch die erstrittene Lohnerhöhung zu verlieren.
    Variante 2: Die GEW nimmt das Ergebnis hinsichtlich der Lohnerhöhung usw. an, für die Lehrerentgeltordnung besteht jedoch keine Friedenspflicht. D.h. trotz Annahme bleibt die Option offen, nach den Osterferien in den Erzwingungsstreik zu gehen.


    Bedenkenswert ist in diesem Zusammenhang nicht das Verhalten der GEW, sondern der Umstand, dass trotz der im Vergleich zur letzten Runde verbesserten Streikbereitschaft immer noch 75% der streikberechtigten tarifbeschäftigten Kollegen, sich in ihrem Klassenraum verkrochen haben (Der Osten dieser Republik mal ausgenommen) Dies wäre in jeder anderen Branche undenkbar. Solage der Altruismus der Lehrkräfte größer ist als ihre Bereitschaft für die Durchsetzung ihrer Interessen zu streiken, so lange bleibt das zur Verfügung stehende Schwert stumpf.

    Stimmt so nicht. Obwohl die Sekundarschule keine eigene Oberstufe hat besteht die Landesregierung auf "gymnasiale Standards". Daher ist in der Tat vorgesehen, dass sich dass Kollegium idealerweise aus 1/3 ehemaliger Hauptschullehrer, 1/3 Realschullehrer und 1/3 ehemaliger Gymnasial- oder Gesamtschullehrer zusammensetzt. Dementsprechend wird auch ein entsprechendes Kontingent A13 Stellen zu Verfügung stehen. Hinterfrag jetzt nicht den Sinn, aber es ist tatsächlich so.

    Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass nach meiner persönlichen Einschätzung bis zum Jahre 2015 1/4 aller Realschulen sowie die Hälfte aller Haupschulen wahrscheinlich im Auslaufen begriffen sind (siehe aktuelle Entwicklungen). Dies geschieht zu Gunsten der Sekundarschulen, an denen es eben auch A13 Stellen für Sek 2 Lehrer geben wird. Dies dürfte sich erhöhend auf die Attraktivität der dort angebotenen Stellen für Sek II Lehrer auswirken!

    Manchmal hat man den Eindruck. Auf der anderen Seite habe ich in meinem GEW-Stadtverband direkt einen Kollegen sitzen, der in der Tarifkommission tätig ist. In diesem Zusammenhang kann ich Dir versichern, dass man von Seiten der Arbeitgeber sehr genau die Streikbereitschaft analysiert und auch teilweise sehr unverblümt zum Ausdruck bringt, dass die Bereitschaft über eine Lehrerentgeltordnung zu verhandeln unmittelbar davon abhängig gemacht wird, wiewiel Lehrer die Gewerkschaften auf die Straße bringen. Letztendlich erzeugt Unterrichtsausfall Unmut bei den Eltern und damit politischen Druck im Kessel. Desto mehr Eltern sich massiv bei der Landesregierung beschweren, desto handlungswilliger wird man auf Arbeitgeberseite :pirat:

    Mutig ist das vielleicht, aber auch ehrlich?
    Als Schulnote kann ich dem bestehenden Schulsystem allenfalls die Schulnote ausreichend erteilen.
    Die ist gut genug um seine Kraft darin zu investieren, trotz suboptimaler Bedingungen einen gelingenden Unterricht vorzubereiten.
    Eine Lanze brechen kann ich für dieses System jedoch nicht. Dies liegt sowohl im dreigliedrigen Schulsystem an sich begründet als auch an
    den unzureichenden Rahmenbedinungen unter denen Unterricht derzeit stattfindet.
    Ich hatte das Vergnügen mit eine Woche den Unterricht in einer schwedischen Mittelschuele ansehen zu können. Hiernach bin ich mir ziemlich sicher, dass
    es erheblichen Verbesserungsbedarf an unseren Schulen gibt, und dass die gewünschten Rahmenbedingunen nicht illusorisch sind, sondern anderswo realisiert werden.

    Für den Bereich der Tarifbeschäfitgen gilt:
    § 29 TVL
    Soweit ärztliche Untersuchungen während der Arbeitszeit durchgeführt werden müssen, ist der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen.
    Ich würde in solchen Fällen grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung beilegen um Zweifel auszuräumen.

    Natürlich kannst DU kündigen und als Arbeitssuchender auf jede Stelle bewerben.
    Der Haken ist nur, dass solange Du Dich in einem Arbeitsverhältnis mit d Land NRW befindest, der Einstellungserlass bei der Beurteilung der Zulässigkeit Deiner Bewerbung herangezogen wird.
    Kannst Du Dir unter LEO runterladen.

    Moment mal : Wird man nicht sowieso zum Amtsarzt bestellt, wenn der Verdacht der baldigen Einschränkung/Berufsunfähigkeit besteht ? 8_o_)


    Hier müssen wir nochmal differenzieren, ob wir es mit einer verbeamteten Lehrkraft oder mit einem Tarifbeschäftigtem zu tun haben. Bei der verbeamteten Lehrkraft würde man in der Tat den Amtsarzt einschalten. Allerdings ist die Schwelle, ab wann es zur Einschaltung des Amtsarztes kommt unterschiedlich hoch. Wenn der Dienstvorgesetzte nun Kenntnis über die Krankheitsursache hat, so kann dies zur frühzeitigen Einschaltung des Amtsarztes führen. Dies würde dann je nach Dienstalter, auch bei verbeamteten Kollegen zu finanziellen Verlusten führen. Fazit: Auch für verbeamtete Kollegen gilt "Reden ist Silber...
    Bei den Tarifbeschäftigten ist die Einschaltung des Amtsarztes nach TVL nur aus Fürsorgegründen möglich. Kommt der Amtsarzt (beispielsweise beim MS Patienten) zu der Erkenntnis, dass eine Weiterbeschäftigung nicht gegen die Fürsorgepflicht verstösst (weil der Erkrankte derzeit eben arbeitsfähig ist), sehr wohl aber davon auszugehen ist, dass der AN auch im nächsten Jahr mehr als 6 Wochen erkrankt, so darf er genau diese Kenntnis nicht weitergeben. Er hat eben hier nicht die Aufgabe (anders beim Beamten) festzustellen, ob ein Pensionsanspruch besteht. Hierfür wäre beim Tarifbeschäftigen ausschliesslich der Rentenversicherungsträger zuständig.

    alias
    Wieso Nesseln setzen. Deine Einschätzung ist zumindest was die prinzipielle Strafbarkeit anbelangt schlichtweg falsch. Der Arzt darf auch eine solche vermeintlich harmlose Auskunft dem SL nicht geben ohne von der Schweigepflicht entbunden zu sein. Daher bleibt der Anfangsverdacht bestehen. Allerdings befürchte ich hinsichtlich des Strafmasses auch, dass es zur Verfahrenseinstellung kommt. Daher wäre mir persönlich eine über das Zivilrecht einzufordernde strafbewährte Unterlassungserklärung sympathischer, da hierdurch die einzuhaltenden Grenzen dem Delinquenten auch bewusster werden. Hier verpflichtet er sich ja nur, so etwas nicht mehr zu tun (falls doch verpflichtet er sich zur Zahlung einer Geldbuße). Aber genau diese Themen würde ich vorher wie gesagt mit meinem FA gründlich beraten, da es hier sehr auf den Einzelfall ankommt.

    Und genau dies führt dann zu sehr grotesken Situation. Gerade noch erlebt. Kollegin ist an einer handfesten Depression erkrankt.
    Das darf natürlich niemand wissen, da ist man ja stigmatisiert. AU vom Psychiater geht aus gleichem Grunde auch nicht.
    Also schreibt der einen Arztbrief an den Hausarzt. Der füllt dann die Krankmeldung aus (mit der richtigen Diagnose, aber die kriegt die Schule ja nicht zu sehen).
    Und um nicht aufzufallen sagt man dann in der Schule, dass man wegen Rückenproblemen krank geschrieben ist.
    Und die Kollegen wundern sich über Kollegin die Trotz ihrer Rückenerkrankung (die sie ja gar nicht hat) die schweren Tüten bei Real über den Parkplatz schleppen konnte.


    P.S.:
    Diese Kollegin ist wenigsten den halben WEg korrekt gegangen und wird wenigstens korrekt therapiert. Es gibt leider auch noch genug, die beim Hausarzt irgendwelche
    Symptome erfinden, also vermeintliche Blaumacher sind. Bei genauer Betrachtung sind viele dieser Kollegen aber in der Tat arbeitsunfähig, trauen sich aber nicht wegen
    ihrer wirklichen Problematik in Behandlung (Was wird die SL sagen, wenn ich ein Attest vom Psychiater vorlege?)

    Im Beitrag "Schulleiter ruft im Krankenhaus an" wurde darüber diskutiert, welche Informationen ich im Falle einer Krankschreibung an die Schule weiter gebe. Zum Teil wurde dies unter sehr "kollegialen" Bedingungen betrachtet und, so kam es zumindest bei mir an, als fast moralische Pflicht verkauft in einem funktionierenden Kollegium die Diagnose bekannt zu geben.


    In keinem der zahlreichen Beiträge hierzu wurde jedoch auf die möglichen arbeitsrechlichen Konsequenzen eingegangen. So kann, unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten, ein Kollege gute Gründe haben, die Diagnose nicht zu nennen. So gibt es für angestellte Lehrerinnen und Lehrer durchaus die Möglichkeit aus krankheitsbedingten Gründen entlassen zu werden. Dies ist jedoch an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Eine dieser Voraussetzung ist z.B. eine negative Zukunftsprognose.


    Jetzt nehmen wir einmal an, ein Kollege erkrankt an MS. Im Anfangsstudium der Erkrankung ist ein Arbeiten als Lehrer durchaus weiter möglich. Es kann jedoch zu mehrwöchigen Ausfällen kommen. Fakt ist in den meisten Fällen aber auch, dass sich diese Ausfälle in den nächsten Jahren in 90% aller Fälle wiederholen und länger und schlimmer werden, bist der Kollege eben nicht mehr arbeitsfähig. Wenn dieser Kollege nun die Diagnose weitergibt und erkrankt dieses und nächstes Jahr länger als 6 Wochen, so kann dies mit Bekanntsein der Diagnose schon reichen, eine negative Zukunftsprognose zu stellen und eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen. In der freien Wirtschaft (und möglicherweise auch bei einigen SL) wäre dieser Kollege nach Bekanntwerden der Diagnose sofort auf der Mobbingliste mit dem Ziel ihn schon vor Erreichen von jutiziablen Grenzwerten loszuwerden. An diesem Beispiel wird vielleicht deutlich, dass es gerade bei langwierigen Erkrankungen durchaus arbeitsrechlich relevante Gründe gibt, Diagnosen erstmal für sich zu behalten. Dies hat dann nichts mit unkollegialem Verhalten zu tun.


    Natürlich bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber eine realistische Prognose zu geben, wann ich wieder im Dienst bin. Das aber auch nur so lange, wie eine solche Prognose möglich ist. Bei einer unkomplizierten Entfernung der Mandeln ist eine solche Prognose mit 90%iger Sicherheit möglich. Diese kann und sollte man dann auch einem Schulleiter mitteilen. Andererseits gibt es Op´s und Erkrankungen bei denen der Arzt vielleicht sagt: 20% sind in 2 Wochen wieder fit, 20% in 3, 20% in 5 und bei den anderen 40% hat die Erkrankung zwischen 2 und neun Monaten gedauert. Dies hilft weder dem SL noch sonst jemandem weiter. Im Regelfall wird dies dann formuliert: Bis auf weiteres Krank geschrieben. Und da führt dann auch kein Anruf beim Arzt (abgesehen von der Nichtzulässikgkeit) nicht zu einem anderen Ergebnis. Dies muss man dann auch als Stundenplanschreiber so hinnehmen. Menschen sind nunmal keine Maschinen.

    Beim erstmaligen durchlesen dieses Threads habe ich zwei wichtige Themenblöcke erkannt, über die man sich Gedanken machen kann. Das eine Thema ist die unverzeilhliche Grenzverletzung der Schulleitung, das andere die Frage "Welche Informationen gebe ich im Krankheitsfall weiter?".


    Ich habe mich, so wichtig die zweite Frage auch sein mag, dafür entschieden innerhalb diesesThreads ausschliesslich auf Frage1 einzugehen. Die Selbstverständlichkeit mit der nämlich hier von dem Fehlverhalten des Schulleiters auf die Frage 2 übergegangen wurde, hat mich mindestens so geschockt wie das Fehlverhalten des Schulleiters selber.
    Stellt Euch vor, in einem anderen Diskussionsforum schreibt jeman "Mein Mann hat mich geschlagen, weil ich nicht sein Lieblingsessen gekocht hat". Zwei oder drei Forenteilnehmer bedauern dies und die nächste Teilnehmerin berichtet nun ausführlichst darüber, wie wichtig es aber ist den Essensplan vorher durchzusprechen. Ungefähr so sieht das, was hier passiert ist, also in einer Parallelwelt aus. Denkt mal drüber nach!


    Betrachten wir das Vorgehen des Schulleiters einmal unter juristischen Aspekten. Der SL ist beschäftigter im öffentlichen Dienst und damit (egal ob Beamter oder Angestellter) der Einhaltung unserer Rechtsordnung in besonderem Maße verpflichtet. Das Thema ärztliche Schweigepflicht ist normalerweise jedem Bundesbürger nicht fremd, als Schulleiter ist er mit den juristischen Konsequenzen bei Verstößen in besonderer Weise vertraut. Ein solcher Schulleiter fordert nun einen Krankenhausarzt telefonisch auf, zu dem Gesundheitszustand einer seiner Klienten Stellung zu beziehen, ohne dass eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Würde der Arzt diesem Begehren nachkommen so wären wir unmittelbar im Bereich der Straftat. Da der der SL dies wissen muss, wäre hier unter juristischen Gesichtspunkten zu prüfen, inwieweit die Aufforderung zur Begehung einer Straftat vorliegt.


    Das Vorgehen des SL stellt daher sowohl einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Mitarbeiters als auch möglicherweise schon ein strafrechtlich relevantes Handeln dar. Dies hat mit einem versehentlichen Kavaliersdelikt nichts mehr zu tun. Wäre mir dies passiert würde ich eindeutige Grenzen setzen. Ich würde einen solchen Übergriff die gleichen juristischen Maßnmahnen ergreifen, die ich ergreifen würde, wenn der SL handgreiflich geworden wäre.
    Auf jeden Fall würde ich vor Einleitung der ersten Schritt einen FA für Arbeitsrecht konsultieren um mich hinsichtlich des effizientesten Weges beraten lassen
    Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sind aus meiner Sicht zahlreiche Varianten denkbar. Zum Glück verfüge ich sowohl über gewerkschaftlichen Schutz als auch eine für diese Fälle zahlende Rechtsschutzversicherung. Anderenfalls besteht jedoch auf jeden Fall die Möglichkeit der Beschwerde beim zuständigen Personalrat, mit dem Ziel eines klärenden Gesprächs. Dies wäre aus meiner Sich das Mindeste, was in einem solchen Fall laufen müsste :rauchen:

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