Beiträge von Anna Lisa

    Aber das Problem wird ja sein, dass das Kind vormittags zu Hause bei der Mutter ist und der Threadersteller in der Schule. Er müsste also zwischen Schule und Konferenz nach Hause fahren und das Kind abholen.


    Ich weiß jetzt nicht, wie lang sein Schulweg ist, aber ich wäre dann z.B. 1,5 Stunden unterwegs. Plus die Zeit, die es dauert, ein Kleinkind "einzuladen", das geht auch nicht in 30 Sekunden.


    Letzten Dienstag z.B. hatte ich nur eine halbe Stunde Zeit zwischen Unterrichtsende und Konferenzbeginn.


    Wie soll das dann gehen?

    Ich hatte mehr Probleme bei der Frage, ob ich Drogen nehme, weil ich blöderweise flapsig ja gesagt habe. Der Amtsarzt bekam große Augen, starrte mich an und fragte: "Welche?" Ich: "Kamillentee bei Bauchweh, Thymian, Salbei usw ... und zählte meine Kräuterapotheke auf. Er notierte brummen und war danach eine zeitlang sauer und fragte mich, ob ich ihn verarschen will und hielt mir einen Vortrag über die Seriosität einer Lehrperson.

    :D

    War ja auch mutig.


    Auch wenn du in der Sache theoretisch recht hast, würde ich mir als Arzt auch verarscht vorkommen. So etwas sage ich nur im Freundeskreis.

    Das Schulgesetz sieht doch vor, dass nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden kann. Meiner Meinung nach bedeutet dies, dass nicht die Anweisung der Schulleitung maßgeblich ist, sondern die Ausbilungs- und Prüfungsordnung. Ob es sinnvoll ist, die entsprechende Dienstanweisung der Schulleitung zu hinterfragen und zu remonstrieren oder andere praktikable Lösungen zu finden sei dahingestellt.

    Genau das.


    Ich habe nie behauptet, dass die 25 % Regelung so im Schulgesetz steht.

    Hier noch mal der Kommentar zur APO GOst:


    APO-GOSt-Kommentar, S. 95: „Diese Feststellungsprüfung ist nicht vom Einverständnis der Schülerin oder des Schülers abhängig. Nimmt er oder sie nicht daran teil, liegt eine Leistungsverweigerung vor. Die Feststellungsprüfung ist insbesondere dann angezeigt, wenn wegen häufiger oder längerer Versäumnisse keine ausreichende Beurteilungsgrundlage für den Schüler oder die Schülerin im Bereich der Sonstigen Mitarbeit vorliegt. Bei erkrankten Schülerinnen und Schülern kann die Prüfung auch zu Beginn des folgenden Schulhalbjahres durchgeführt werden. Die Kursabschlussnote wird in solchen Fällen aus den im Unterricht bewerteten Einzelleistungen und dem Prüfungsergebnis gebildet. Im Unterschied zur Nachprüfung werden Leistungsfeststellungsprüfungen allein vom Fachlehrer durchgeführt. Es bestehen aber keine Bedenken, wenn er sich der Hilfe eines/einer anderen fachlich kompetenten Lehrers oder Lehrerin, z.B. zur Führung eines Protokolls, bedient. Die Feststellungsprüfung kann aber nur eine zu schmale Beurteilungsbasis ergänzen und nicht eine fehlende ersetzen.“

    Ihr schafft 3 Prüfungen in einer Stunde? Wie lang sind die denn?


    Mein "Problem" ist momentan, dass ich es absolut nicht angemessen finde, die (mit Attest, ebenso wie die Nachschreibtermine) versäumte 180-Minuten-Klausur durch 15 Minuten Feststellungsprüfung zu "ersetzen". Ziehe ich es aber größer auf, ist das doch schon ein ziemlicher Mehraufwand. Mache ich es nicht und spricht sich das rum, lassen noch mehr Leute demnächst die Klausur sausen.

    Das ist ja nicht der Ersatz für eine Klausur, sondern für fehlende SoMi Noten.


    Ja, wir schaffen das in 10 Minuten. Danach weiß ich ziemlich sicher, ob der Schüler den Stoff der verpassten Stunden beherrscht oder nicht. Und die sprachliche Leistung kann ich auch beurteilen.


    Das ist ja keine offizielle Prüfung wie im Abitur oder so eine, die eine Klausur ersetzt.

    Hier noch mal der Ausschnitt aus der APO GOst: § 13


    (5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).

    Die eure Schule erfunden hat. In deinem zitieren Passus findet sich ja zumindest keine 25%-Regelung.

    Das hat meine Schule auch nicht erfunden, sondern das Schulgesetz einfach für uns konkretisiert, sprich umgesetzt. Wie man das im Einzelfall konkret umsetzt, ist ja gottseidank offen und kann jede Schule selbst entscheiden. Das ist gottseidank noch nicht genau festgeschrieben. Aber rechtskonform handeln wir allemal. Theoretisch könnten wir das ja für jede Stunde so machen nach dem §. Macht aber natürlich keinen Sinn.


    Für unsere Schule und unsere Schule ist das ein sehr gangbarer Weg und ich kenne auch andere Schulen, die das so handhaben.


    Wenn dir meine Beiträge, wo ich von meiner Lebenswirklichkeit und von FAKTEN berichte, nicht passen, ignoriere mich doch einfach.


    Finde deine Art zu diskutieren sehr unangenehm.

    Die eure Schule erfunden hat. In deinem zitieren Passus findet sich ja zumindest keine 25%-Regelung.

    Und du meinst, ich kann mich einfach den Weisungen meiner Schulleitung widersetzen? Wenn ich das gar nicht möchte?


    Ich habe aktuelle vor den Zeugnissen jetzt gerade mal 3 Feststellungsprüfungen. Die mache ich mit meiner Kollegin zusammen Dienstag in der 1. Stunde. Da haben wir beide eh Anwesenheitspflicht. Ist jetzt also ein überschaubarer Aufwand. Vorbereitungszeit für mich = 0


    Macht den Schülern aber möglicherweise recht viel Aufwand.

    Nicht jeden. Aber deine naiven, ja.

    Warum ist das naiv? An meiner Schule MÜSSEN wir das so handhaben, das schreibt die Schulleitung so vor. Grundlage ist das Schulgesetz. S.o.


    Warum bin ich jetzt naiv, wenn ich mich an die Weisungen der Schulleitung halte??? Erkläre es mir bitte.


    Ich habe das Gefühl, du kannst mich schlicht und einfach nicht leiden.


    Nur weil das an deiner Schule anders gehandhabt wird, bin ich noch lange nicht das naive Dummchen, für das du mich hältst.

    Gibt es dazu denn eine tatsächliche Regelung?

    § 48 SchulG


    (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

    Ich bin verwirrt: Ich darf entschuldigte Fehlzeiten doch nicht in die Notengebung einfließen lassen?


    In der Unterstufe konnte man die Minderjährigen noch mit Attestpflicht und Anrufe bei den Eltern einfangen. In der Oberstufe sind fast alle Volljährig (meine zwei 17 jährigen sind absolut problemlos) und entschuldigen sich, das bekommen die erstaunlich gut hin.

    Na ja, bei mehr als 25 % entschuldigter Fehlstunden müssen wir eine Feststellungsprüfung machen. Die wird ja schon benotet. Also ja, indirekt fließt das in die Notengebung ein.

    Sorry, aber da läuft was schlecht. Das muss man sich als Vorgesetzter auch nicht "gefallen" lassen bzw. sollte dafür sorgen, dass es anders läuft.
    Und wenn es so ist, dass die Person so effizient ist, dass sie auch zeitlich schneller fertig ist, dann soll sie bitte früher weg dürfen und nicht mit Jacke 5 Minuten demonstrativ warten.

    Da läuft noch viel mehr schief. Die Dame kann ganz viele Sachen, die sie eigentlich können müsste, überhaupt nicht. Der müsste man ständig irgendwas erklären. Am besten macht man dann die Sachen direkt selbst.


    Aber mein Mann hat da leider keinen Einfluss drauf, sie wurde ihm von oben zugeteilt und loswerden kann er die auch nicht.

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