Beiträge von Eliza100

    In Niedersachsen dürfen Heftführungen und Hausaufgaben nicht benotet werden, sondern nur die erreichten Kompetenzen. Daher würde das Kind hier keine 3 bekommen, sondern eine 1 oder eine 2. Die miserable Heftführung und Hausaufgabenerledigung würde in die Note für das Arbeitsverhalten eingehen. Hier würde er nur ein D bekommen (entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen).

    Ist das in eurem Bundesland anders geregelt? Darf das Arbeitsverhalten mit in die Fachnote fließen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, aber möglich ist alles... Ich würde das vorher klären, bevor ihr euch rechtlich angreifbar macht. Die Eltern könnten hier in Niedersachsen gegen ein Versetzungszeugnis (und von Jg. 3 nach 4 ist ein Versetzungszeugnis) Widerspruch einlegen. Dann wird das eingehend geprüft und möglicherweise kassiert.

    So aus Interesse, hast du ein paar Beispiele für andere Jobs im Grundschulbereich, die für Einzelne deutliche Mehrarbeit bedeuten?

    In Niedersachsen bekommen Oberschulen (zusammengefasste Haupt- und Realschulen) 6 Stunden zum Verteilen für Fachkonferenzleitungen. An Grundschulen....0.

    Die Anzahl weiterer Anrechnungsstunden für besondere Belastungen betragen an einer zweizügigen Oberschule 7 Stunden, an einer dreizügigen Grundschule...4.


    Daher lässt sich an Grundschulen gar nicht so viel Extraarbeit verteilen, obwohl es dringend notwendig wäre.


    A13 mit 4 Kindern kommt bei circa 6.100€ Netto raus.

    Welche Steuerklasse? 3, 4 oder 5?


    Es war schon immer so, dass der Staat Familiengründungen fördert und seinen Beamten dafür Anreize gibt. Unsere Gesellschaft kann ihren Wohlstand nur halten, wenn es genügend Nachwuchs gibt.

    Als Mutter von mittlerweile erwachsenen Kindern kann ich dir allerdings versichern, dass Kinder so viel Geld kosten (je älter sie werden, desto mehr), dass es sich als Single gar nicht lohnt, neidisch zu werden. Der finanzielle Vorsprung wird unter Garantie von den Kindern aufgebraucht und noch darüber hinaus. Das merke ich nun, da ich meine Kinder nicht mehr unterstützen muss. Mein Nettoeinkommen ist dadurch zwar gesunken (Familienzuschläge und Kindergeld fielen weg), trotzdem habe ich im Monat mehr übrig als früher.


    Ich würde gerne 3 Tage (ca. 15-18 Stunden) weiterhin als Lehrerin arbeiten und 2 Tage die Woche in einer Krabbelstube.


    Dein Plan kann schon daran scheitern, dass man mit 15-18 Wochenstunden nicht zwangsläufig einen Anspruch auf zwei freie Tage hat. Eher auf nur einen. Insbesondere an einer Grundschule, wo man mit 15-18 Wochenstunden durchaus eine Klassenleitung inne hat und dann nicht zwei Tage fehlen kann.

    Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Inhaltlich gebe ich dir Recht aber wir hatten letztens gerade diese Diskussion. Ergebnis war, dass es momentan keine konkreten Vorgaben geben soll.

    Das RLSB hat ein Schreiben geschickt, wie Schulen zu priorisieren haben. Das Schreiben heißt "Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/25 Hier: Einsatz der Lehrkräfte" und wurde im August 2023 an die Schulen gemailt. Zu priorisieren ist wie folgt:


    - Erteilung der Unterrichtsstunden nach Stundentafel (einschließlich der Poolstunden)

    - Sicherstellung der Verlässlichkeit der Grundschulen

    - Sicherstellung der Aufgaben der Inklusion

    - Sicherstellung der Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten sowie weitere freiwillige Zusatzangebot

    In Niedersachsen ginge das nicht. Dort müsste man zunächst an anderer Stelle einsparen: Ganztag, Zusatzbedarf wie Sprachförderung oder sonderpädagogische Grundversorgung usw. Die Pflichtstundenzahl wird erst in letzter Instanz angerührt. Bis dahin muss man alles Andere verbraten haben.

    In NDS haben die SL der Grundschulen derzeit A13,

    in Zukunft haben die Lehrkräfte A13.


    Dann ist es fraglich, was die SL dann erhalten.

    SL für 187€ brutto?

    Das ist schon bekannt. Man orientiert sich ab August im GHRS-Bereich nach der Schülerzahl, nicht mehr nach der Schulform. Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen sind alle gleichgestellt. Die Staffelung ist wie folgt:


    bis 80 SuS Rektor A13Z (kein Konrektor)

    80-180 SuS Rektor A14 (kein Konrektor)

    180-360 SuS Rektor A14Z, Konrektor A14

    ab 360 SuS Rektor A15, Konrektor A14Z

    Ich hatte damals auch einen 30%-igen Risikoaufschlag wegen einer länger zurückliegenden Therapie. Nach ein paar Jahren reichte ich ein Schreiben von dem damaligen behandelnden Arzt ein, dass die Erkrankung vollständig ausgeheilt ist und man nicht von Spätfolgen ausgeht. Der Risikozuschlag wurde von der PKV sofort gestrichen. Das nur als Beweis, dass man einen Risikozuschlag auch wieder loswerden kann.

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