Zumindest muss man es abändern und nachschärfen. Neben dem Wegfall gibt es aber einige Möglichkeiten den Ausschluss zu präzisieren, z.B. indem man nur befristete Stellen freigibt oder indem man den explizit vom Gericht aufgezeigten Weg der Bestenauslese geht und diesen enger festschreibt.
So Leid mir das persönlich für den Einzelfall tut, hoffe ich wirklich, dass die Sperre gerettet wird. Systemisch finde ich es für Kollegen und Schülern unzumutbar jetzt auch noch zertifiziert ungeeignete Personen aufzufangen. Unschuldig endgültig nicht Bestanden ist sicher nicht die Regel und für diese Fälle ist der Rechtsweg bezüglich des Prüfungsergebnis der richtige Weg und nicht ein Schlupfloch im Einstellungserlass.