Ist die
... überwiegende Mehrheit der Lehrer*innen in NRW ...
denn gesetzlich Krankenversichert? Das würde mich sehr wundern. Für Beamte gelten andere Regelungen (hier in Rheinland-Pfalz geregelt in der UrlVO §31 Abs. 3 Nr. 5).
Richtig ist: Für gesetzlich Krankenversicherte hat sich mit gibt es eine am 1.1.26 in Kraft getretene neue Regelung für das Jahr 2026 (Bundesgesetzblatt vom 29.12.2025, Seite 35)