Ich denke, wir kommen gesellschaftlich langfristig nicht darum herum, bewussten Entzug von grundlegender Bildung und Erziehung durch die Eltern aus rechtlicher Sicht konsequent als Kindeswohlgefährdung in Form von emotionaler Vernachlässigung einzuordnen und entsprechend zu verurteilen.
Eltern haben per Gesetz die Pflicht zur Mitwirkung am Erziehungsprozess ihrer Kinder und egal aus welchen Verhältnissen sie kommen, haben sie dies zugunstens des Wohls ihrer Kinder umzusetzen. Da kann sich auch niemand in meinen Augen auf fehlendes Wissen berufen, denn selbst wenn ich nicht weiß, wie etwas geht (z.B. Schuh binden), kann ich zumindest um Hilfe bitten - es wird immer andere Familienmitglieder, Nachbarn (m/w/d), Bekannte, das Jugendamt, soziale Dienste oder auch Ärzte (m/w/d) geben, die helfen oder zumindest Kontakte herstellen können. Nichtstun ist keine Option und Unwissen schützt bekanntlich vor Strafe nicht.