Beiträge von Seph

    Angenommen, es wird 3 Wochen gestreikt, dann hätten alle Streikenden anschließend 80 Minusstunden, die sie danach nacharbeiten müssten. Den Gewerkschaftsmitgliedern würde dann auch ihr Streikgeld nichts nützen, wäre das zulässig, würde kaum noch einer streiken wollen, Gewerkschaftsmitglied oder nicht.

    Ok, mit dem möglichen Weg ins Minus kann ich das wirklich nachvollziehen. Danke für den Hinweis!

    Ich glaube nicht, dass letzteres rechtlich möglich wäre, das wäre ein Aushöhlen des Streikrechtes.

    Inwiefern letzteres das Streikrecht aushöhlen soll, erschließt sich mir aber nur bedingt. In beiden Fällen wird eine nicht erbrachte Arbeitsleistung eben auch nicht anerkannt, gleichzeitig gibt es aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie z.B. Abmahnung. Aber du hast mit deinem Hinweis natürlich Recht: es ist explizit nur der Lohnabzug als Option vorgesehen.

    Am Donnerstag den 29.01. 2026 hat die GEW und andere zum Streik an Schulen etc. aufgerufen. Die rechtlichen Belehrungen auf der Seite der GEW habe ich gelesen.

    Ich bin angestellter Lehrer in NRW. Ich bin NICHT IN EINER GEWERKSCHAFT. Wieviel wird mir für diesen 1 Streiktag abgezogen, wenn ich keinen Dienst leiste.

    E11, Stufe 6,

    Bitte nur ein Überschlagsrechnung, bzw. Erfahrungswerte.

    Eine Faustregel geht von 1/20 des Monatslohns aus. Inwiefern im Schuldienst überhaupt ein Lohnabzug vorgenommen wird oder schlicht die entsprechende Unterrichtsstunden des Tages als Minusstunden im Arbeitszeitkonto gebucht werden, weiß ich nicht sicher. Ich vermute aber ehrlich gesagt letzteres.

    Was ist daran erschreckend, dass eine gymnasiale Klasse relativ (ist ja ein gewisses Spektrum) leistungshomogen sein soll?

    Erschreckend ist daran nur, dass unter dem Deckmantel angeblich notwendiger Leistungshomogenität dann doch wieder ausgegrenzt werden soll. Das mehrgliedrige Schulsystem wie in Deutschland ist international nicht gerade weit verbreitet und mit Blick auf Bildungstests auch nicht gerade konkurrenzfähig.

    Ich weiß nicht, ob das schon Jemand geschrieben hat. Vom ersten Job bzw. vom Referendariat würde ich überhaupt keine Wohnort-Entscheidung abhängig machen. Das Ref geht in Bayern 2 Jahre wenn ich mich nicht täusche. Den ersten Job hat man vielleicht 1,5 bis 2 Jahre, dann sucht man sich was Besseres (v.a. was besser bezahltes). Ich würde erstmal warten, wo ihr im Endeffekt "landet", also feste Planstelle und fester Job mit Zukunftsperspektiven. Und erst DANN würde ich mich für einen Wohnsitz entscheiden.

    War es in Bayern nicht auch so, dass man mitten im Ref noch einmal eine andere Einsatzschule zugewiesen bekommt? Oder betrifft das nur die Gym-Anwärter?

    Soweit mir zumindest in Brandenburg bekannt sind Die Sekretärinnen in der Regel nach Aufgabenbestellung hauptsächlich nur für die SL da. Meine Kollegen haben ein wenig doof geschaut als wir vor kurzem mitgeteilt haben, dass die Klassenleitung bitte selbstständig die Zeugnisse kopiert und in die Schülerakten legt. Ist offiziell nämlich Aufgabe der Lehrkraft nur oft machen die Sekretariate das aus Kulanz mit.

    Das mag wieder einmal vom Bundesland abhängen, aber woher nimmst du das? Gerade die Aktenführung gehört zu den typischen Aufgaben im Sekretariat und diese sind gerade nicht nur an die SL gebunden.

    Ich wüsste von keinem Kollegen, dass er WhatsApp nicht nutzt.

    Mir fallen da einige ein, die es gar nicht nutzen. Und spätestens bei dienstlicher Nutzung wäre ich schon deswegen raus, weil es (in NDS) halt schlicht für die dienstliche Verwendung unzulässig ist. Kritisch daran ist doch bereits, dass dann die eingebundenen Lehrkräfte zwangsläufig ihre Privatnummer herausgeben müssen. Oder habt ihr Dienstgeräte? (Schon klar, dass nicht. Die Frage war rein rhetorisch.)

    ja, ich denke auch es wird so sein, wie betzold es schrieb. Entlastungsstunden sind keine mehr da, da müssten etliche irgendwo weggenommen werden. Ich denke die Gespräche werden nicht schön werden.

    Das Verfahren wird vermutlich andersherum laufen: die eine Stelle wird mit einem gewünschten Profil ausgeschrieben werden und es können sich alle Interessierten darauf bewerben. Das kann auch jemand Externes sein.

    Um die Stimme bei der Krankmeldung zu schonen eine EMail schreiben? Was soll denn so ein Quatsch. Die Krankmeldung im Sekretariat dauert, wenn es hoch kommt 30 Sekunden und besteht aus max 3 Sätzen. Das bekommt man auch mit einer starken Halsentzündung noch hin. Außerdem zeigt das krächzen ja auch nur, dass man auch wirklich nicht reden kann.

    Es geht darum, dass dieser Modus an manchen Schulen bewusst als höhere Hürde zur Krankmeldung genutzt wird und dabei stellenweise noch Druck auf die Erkrankten in Bezug auf zu stellendes Material ausgeübt wird. Ich habe aber die vage Hoffnung, dass das kein Standard ist und dein Bericht zeigt, dass das zumindest bei euch kein Problem zu sein scheint.

    Ist das denn nun ein „Drama“ oder tangiert es Befindlichkeiten?

    Mir wäre es egal, wenn meine Mitschriften rausgehen. Da steht doch nur das drauf, was der S auch gesagt hat.
    Gut, er könnte anführen, man habe zB nur das Negative mitgeschrieben und die guten Äußerungen überhört.
    Aber selbst dann entstand die Note ja aufgrund der anschließenden Diskussionen zwischen den Kollegen.

    Laut Fallbeschreibung sind es gerade nicht nur Verlaufsnotizen des Prüfungsgesprächs, sondern es sind bereits wertende Aspekte enthalten, die sich aber beim nebeneinanderlegen noch nicht decken. Den Prozess des Auffindens der Gesamtbeurteilung bilden diese Teildokumente gerade noch nicht ab und lösen nachvollziehbar damit Fragen aus.

    Also wieder ein Beispiel im Sinne von:

    Gut gemeint (= Transparenz herstellen), geht aber nach hinten los (SuS meckern warum Noten von einem K abgewertet, anderer K unzufrieden dass seine persönlichen Notizen rausgegeben werden).

    Tja… habt ihr das denn auf der Fachkonferenz besprochen? Es scheint hier doch ein Problem von mangelnder Absprachr zu sein. Kollege 1 macht es so wie er meint, Kollege 2 hat eine ganz andere Vorstellung und fühlt sich persönlich düpiert.

    Ich bin mir gerade unsicher bzgl. deines Bundeslandes. Ich kenne es aber so, dass bei mündlichen Prüfungen gleich welcher Art diese zwar dokumentiert werden (->Prüfungsprotokoll), diese Dokumentation aber bei den Akten des Prüflings verbleiben und bestenfalls auf Antrag eingesehen werden können. Eine Ausgabe erfolgt definitiv nicht.

    Alltagshelfer werden doch übers Land angestellt. Daher ist es kein privater Träger

    Das mag für NRW gelten, in NDS gibt es wie beschrieben im Landesdienst die "Pädagogischen Mitarbeiter". Den umgangssprachlichen Begriff "Alltagshelfer" kenne ich in NDS ausschließlich für Personen, die gebunden an ein konkretes Kind diesem im schulischen Alltag assistieren.

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