Beiträge von Seph

    Wie schafft ihr es als Lehrer euch zu erinnern, wer sich wie oft gemeldet hat und wie gut die Beiträge waren? Ich bin oft nach mehreren Unterrichstunden so reizüberflutet und direkt im oder nach dem Unterricht kann ich auch nicht immer alles aufschreiben, weil ja zum Beispiel auch Pausenaufsichten gemacht werden müssen etc ... Außerdem konzentriere ich mich im Unterricht auf den Fortgang des Unterrichts ... Natürlich kenne ich die 1 bis 2 "Überflieger" in der Klasse und auch ganz leise stille SuS. Aber die SuS dazwischen? Ich kann mich manchmal noch erinnern, wen ich drangenommen habe. Aber nicht wieviele und wer sich sonst noch gemeldet hat ...

    Ich nutze schlicht eine Kriterienliste, in der die Anzahl von Beiträgen kaum eine Rolle spielt, sondern die v.a. auf fachliche Qualität abzielt. Wie sicher die Schülerinnen und Schüler z.B. im Umgang mit Problemstellungen sind, ob sie bei der Lösung Hilfe brauchen und ob sie mit Hilfestellungen dann selbständig weiterkommen, nur teilweise weiterkommen oder ziemlich lost sind, lässt sich über einen längeren Zeitraum hinweg für alle ziemlich gut einschätzen....übrigens auch von ihnen selbst.

    Das halte ich für kriminelles Handeln (also das Verschwindenlassen von Vermögen, natürlich nicht die Vorsorge).

    Ja, die Einschätzung teile ich...und dennoch kommt es vor. Da hat der Ex-Partner halt mal den Safe mit den Wertsachen vor der Trennung ausgeräumt oder im Laufe der Beziehung größere Abhebungen durchgeführt und das Bargeld "verbraucht". Das ist im Zweifelsfall ziemlich schwer nachzuweisen. Sich dann voll auf die Vorsorge durch den anderen verlassen zu haben, kann deutlich nach hinten losgehen.


    PS: Auch ohne kriminelle Energie ist das schwierig. Spätestens wenn einer der Partner überschuldet ist und das angesparte Vermögen quasi aufgezehrt wurde.

    Die Vorsorge greift doch automatisch, weil die in der Ehe erworbenen Renten-/Pensionsansprüche bei einer Scheidung doch sowieso geteilt werden?


    Und der Zugewinn in der Ehe auch, also wenn der Mann bspw. nur auf seinen Namen in einen ETF investiert, ist das doch auch der Zugewinn in der Ehe und muss geteilt werden. Genauso wie bspw. das Tilgen eines Kredits sich positiv auswirkt, falls dann eine Immobilie wieder veräußert wird. Das erhöht doch auch den Zugewinn.

    Es geht vermutlich viel mehr um die Altersvorsorge außerhalb der 1. Säule. Die werden nämlich nicht zwingend aufgeteilt...insbesondere, wenn sie plötzlich nicht mehr auffindbar sind.

    Das halte ich für ein Lehrerzimmer-Gerücht. Wer soll die denn auf welcher Rechtsgrundlage entziehen? Die einzige mir bekannte Fallkonstellation besteht darin, dass bestimmte Lehrkräfte zwar keine Fakultas für ein Fach hatten, dieses aber auf Basis einer Fortbildung dennoch unterrichten durften und irgendwann nicht mehr...jedenfalls nicht als Prüfungsfach im Abitur.

    Ich habe es in der Hospitation mal erlebt, dass jedweder Toilettengang bedeutete, dass man bei der Rückkehr eine andere Klausur bekommen hat. Die Frage, ob man alleine mittels Zweithandy die Lösung auf der Toilette ergoogelt oder sich dort abspricht, stellte sich gar nicht erst. Das Vorgehen mit der Ersatzklausur wurde allerdings auch vorab so kommuniziert.

    Wie wurde das dann mit der Prüfungszeit gelöst? Gerade bei längeren Klausuren ist es nahezu unumgänglich, dass Personen zwischenzeitlich mal auf Toilette müssen und natürlich fangen die im Anschluss keine neue Klausur an.

    Ich dachte immer, das Verhalten bei Amokalarm soll im Gegensatz zum Verhalten bei Feueralarm mit den SuS nicht vorher besprochen werden - weil die Täter ja leider meist selbst SuS der Schule sind oder waren.

    Nicht besprochen werden sollten konkrete Evakuierungspläne. Diese sind aber im Fall eines Amokalarms zunächst ohnehin das falsche Vorgehen. Dass man sich - anders als bei Feueralarm - erst einmal in den Räumen verbarrikadiert, von Fenstern fernbleiben soll usw. sind allerdings keine besonderen Geheimnisse und können gerne besprochen werden.

    Wenn ich dann mit Lehrern anderer Fächer spreche, sagen die zum Beispiel, "in Physik unterrichten wir jedes Jahr dasselbe in der Oberstufe. Wir unterrichten das Curriculum - die Themen ändern sich nicht." Äh... Ja. Haben wir den gleichen Beruf?

    Falls es dich "beruhigt" : dafür haben die Physik-Kollegen einiges an nervigem Vorbereitungsaufwand für die obligatorischen Experimente. Diese sind gerade in der Sek II oft nicht gerade in wenigen Minuten fertig aufgebaut und funktionieren dann, wie sie sollen ;)

    Die weichgespülte, elternkuschelnde Linie wie bisher war ja nicht gerade erfolgreich!

    Härtere Sanktionen und Rücküberweisung der erzieherischen Zuständigkeit an die Eltern müssen deutlich gemacht werden. Im Prinzip geltendes Recht (Erziehungspflicht der Eltern) durchsetzen. Aber, es muss von Schule gewollt werden. Daran hapert es ja schon.8)

    Hier werden zwei völlige Gegensätze als einzige zwei Möglichkeiten ins Feld geführt, was aber völlig an der Realität vorbeigeht. Es braucht kein verändertes Strafrecht, um mit Eltern ins Gespräch zu gehen und auf Probleme hinzuweisen.

    Ich denke, wir kommen gesellschaftlich langfristig nicht darum herum, bewussten Entzug von grundlegender Bildung und Erziehung durch die Eltern aus rechtlicher Sicht konsequent als Kindeswohlgefährdung in Form von emotionaler Vernachlässigung einzuordnen und entsprechend zu verurteilen.

    Eltern haben per Gesetz die Pflicht zur Mitwirkung am Erziehungsprozess ihrer Kinder und egal aus welchen Verhältnissen sie kommen, haben sie dies zugunstens des Wohls ihrer Kinder umzusetzen. Da kann sich auch niemand in meinen Augen auf fehlendes Wissen berufen, denn selbst wenn ich nicht weiß, wie etwas geht (z.B. Schuh binden), kann ich zumindest um Hilfe bitten - es wird immer andere Familienmitglieder, Nachbarn (m/w/d), Bekannte, das Jugendamt, soziale Dienste oder auch Ärzte (m/w/d) geben, die helfen oder zumindest Kontakte herstellen können. Nichtstun ist keine Option und Unwissen schützt bekanntlich vor Strafe nicht.

    Interessante Law-and-order Mentalität. Und Eltern gehen dann in den Knast, wenn ihr Kind noch keine Schleife binden kann?

    Das Problem ist, dass bei dieser Versagertruppe von Regierung man befürchten muss, dass auch der kleine Mann von einer Erbschaftssteuer in enormem Maße betroffen sein könnte. Erbschaftssteuer ja, aber bitte ab einem gewissen Freibetrag, damit Omas Haus auch vernünftig vererbt werden kann.

    Den Freibetrag gibt es doch längst und beträgt in direkter Linie mal eben 400.000€. Um einen vergleichbaren Betrag anzusparen, muss der durchschnittliche Arbeitnehmer jahrzehntelang arbeiten. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, wenn ein Erbe deutlich teurerer Immobilien dann für den über 400.000€ hinausgehenden Betrag auch mal etwas Steuern zahlen muss.

    Nein, soweit ich weiß noch nichtmal das. Korrigiert mich bitte wenn ich etwas falsches sage, aber ich meine gelesen zu haben, dass es steuerlich eine Art Jahres- und Monatstabelle gibt. Auf die Jahressonderzahlung muss wohl die Jahrestabelle angewendet werden, wodurch höhere Abzüge zustande kommen als bei der monatlichen Gehaltszahlung.

    Das ist falsch. Maßgeblich ist nach §32a EStG das im Veranlagungszeitraum erzielte (Gesamt-)Einkommen. Bei Sonderzahlungen ist halt zu berücksichtigen, dass diese häufig erst einmal mit Steuerklasse 6 versteuert werden und man sich die Differenz ggf. über die Steuererklärung zurückholen muss. An der Gesamtsteuerlast würde sich aber nichts ändern, würde diese Sonderzahlung über die Monate verteilt werden.

    Jap, die aufnehmende Schulleitung beabsichtigt tatsächlich, dafür eine Stelle auszuschreiben. Ihre Strategie ist auch, dass sich dort nicht allzu viele bewerben, da dies lediglich eine "langweilige Verwaltungstätigkeit ist".

    Danke für die inhaltlichen Hinweise :)

    Dann sollte sie spezifischer ausschreiben. Auf "Überwachung der Fahrten und des Fahrtenkontos" kann sich so ziemlich jede Lehrkraft bewerben und dafür A14 zu erhalten, ist ziemlich attraktiv.

    Zeige mir ein Land, in dem die sozialistischen Konzepte funktionieren und erzähle nicht, dass die Vermögensabgabe der Schweiz doch funktioniert.

    Was genau meinst du denn mit "sozialistische" Konzepte? Umfangreiche Absicherungssysteme der sozialen Sicherheit (Arbeitslosengeld, Altersversorgung, kostenfreie Bildung u.v.m.) gehören da sicher dazu und sind Merkmal einer ganzen Reihe (insbesondere europäischer) Staaten. Und wenn man mal zu unseren nördlichen Nachbarn schaut, dann sieht man, dass das auch mit sehr geringer Ungleichverteilung von Vermögen und dennoch sehr hohem Lebensstandard einhergehen kann.

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