Beiträge von Seph

    Kostenlos mag das ja begeisternd sein, bei Preisen von 60-80 Cent pro einzelner Schülerarbeit ist das letztlich Abzocke. Und auch die Darstellung der problemlosen Datenschutzkonformität ist fraglich, wird doch im Hintergrund mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dennoch auf eines der größeren LLMs zurückgegriffen.

    Letztlich dürfte das einfach ein nach einiger Entwicklungsarbeit gut eingestellter KI-Assistent sein, der bereits mit Kerncurricula und zig Arbeiten inklusive Erwartungshorizonten trainiert wurde. Grundsätzlich lässt sich so etwas auch relativ einfach selbst erstellen.

    Um das zu verdeutlichen: Der Assistent muss so oder so noch mit dem eigenen Material (also Arbeit, Erwartungshorizont, Gutachtenstil usw.) gefüttert werden. Ob man das nun in einem eigenen Assistenten macht oder für ca. 25€ pro Klausurensatz dort, muss man wohl selbst wissen.

    Um das vlt. mal an einem Beispiel zu machen: Die Aufgabe "Organisatorische Betreuung von Wettbewerben" kann z.B. an einer Schule A bedeuten, dass sich eine Lehrkraft X darum kümmert, 1x im Jahr nach Interessenten für Matheolympiade o.ä. zu fragen und die von Kollegen zusammengetragenen Listen zur Anmeldung weiterzuleiten, eine Lehrkraft Y einen Debattierwettbewerb durchführt usw. Das nimmt jeweils nur wenige Stunden Zeitaufwand im Jahr ein und ist eine klassische außerunterrichtliche Aufgabe, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in das reguläre Deputat passen dürfte. An Schule B kann diese Aufgabe aber vlt. bedeuten, dass sich ein und dieselbe Lehrkraft Z fächerübergreifend um die Organisation vieler Wettbewerbe kümmert und daraus ein schulisches Leistungsförderungskonzept entwickelt und dessen Umsetzung in der Schule koordiniert. Diese Aufgabe ist (trotz gleicher Benennung an den beiden Schulen) wesentlich umfangreicher und wäre wohl eher zu entlasten.


    PS: An beiden Schulen sei diese Aufgabe mit mittelhoher Priorität versehen und soll nicht entfallen. Nur ist diese einmal auf mehrere Schultern verteilt und damit eher nicht mit Entlastungsstunden zu versehen und einmal konzentriert bei einer Person, die dafür möglicherweise Entlastungsstunden erhält oder eine Funktionsstelle innehat.

    plattyplus

    Da steckt aber irgendwie noch immer die Vorstellung drin, jede außerunterrichtliche Aufgabe löse einen solchen Zusatzaufwand aus, dass man diesen mit Entlastungsstunden ausgleichen müsse. Das stimmt nur nicht. Die Entlastungsstunden sind dafür da, besondere Belastungssituationen auszugleichen. Diese können selbstverständlich durch besonders umfangreiche Aufgaben entstehen, aber auch durch Konzentration vieler kleiner Aufgaben auf wenigen Personen.

    Mögliche Lösungen dafür können neben der Zuweisung von Entlastungstunden auch die von dir vorgeschlagene Priorisierung von Aufgaben, aber auch deren Umverteilung sein.


    Palim Das tritt wie o.g. vor allem dann auf, wenn besonders umfangreiche Aufgaben übernommen werden oder wenn viele Aufgaben auf sehr wenigen Personen konzentriert werden. Weil wir das hier im Forum schon öfter als Ausgangspunkt für Streitigkeiten hatten: eine scheinbar gleiche Aufgabe kann an verschiedenen Schulen sehr unterschiedlich aufwendige Ausprägungen annehmen. Das ist auch der Grund, warum die Schulen ihre Entlastungsstunden sehr unterschiedlich verteilen.

    "Meiner Rechtsauffassung nach befinden sich die KollegInnen, die bereits nach A13 befördert wurden, in einem solchen Beförderungsamt, was ihnen trotz der Angleichung nicht genommen werden kann.
    Auf dieser Basis könnte man nun argumentieren, dass diese KollegInnen ihre Zusatzaufgaben nicht abgeben dürfen."

    Es geht doch gar nicht um die Frage, ob ihnen das Beförderungsamt genommen werden kann.
    Es geht darum, dass sie es von sich aus abgeben können und dann auch nicht mehr an die Aufgabe gebunden sind bzw. dann Entlastung für die Aufgabe erhlaten können.

    Natürlich kann eine freiwillige Rückernennung erfolgen. Nur ist das eben nicht zwingend mit der Abgabe der Aufgabe oder dem Erhalt von Entlastungsstunden dafür verbunden. Die SL ist bei der Zuweisung von Aufgaben und auch bei der Verteilung von Entlastungsstunden für besondere Belastungen weitgehend frei.

    Bolzbold Was hältst Du von meinem Vorschlag alle Entlastungsstunden einzukassieren, eine Liste aller Aufgaben mit absteigender Priorität zu erstellen, die Aufgaben dann von oben nach unten mit Entlastungsstunden zu hinterlegen und die Stunden dann komplett neu zu verteilen?

    Die Aufgaben ganz unten auf der Liste, für die keine Entlastung mehr übrig geblieben ist, stehen dann automatisch zur Disposition ob sie überhaupt noch notwendig sind.

    Bei allen Aufgaben ist es sinnvoll, deren Notwendigkeit regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Die Verknüpfung von Priorität und Entlastungsstunden ist schon deswegen wenig sinnvoll, da es einerseits sehr wichtige Aufgaben mit geringem Zeitumfang gibt und andersherum auch sehr zeitaufwendige, weniger wichtige Aufgaben existieren...die aber dennoch nicht zwingend entfallen sollen.


    Entlastet werden besondere Belastungssituationen im Kollegium und nicht einzelne Aufgaben.

    Ach, wenn das eh von jedem die Pflicht ist sich in der Schulentwicklung zu engagieren, dann können wir die Beförderungen der Gymnasien von 65% einfach gleichmäßig auf alle Schulformen verteilen. Dabei ändert sich ja anscheinend nichts. Müssen die SL nur die Entlastungsstunden besser verteilen.😎

    Auch an anderen Schulformen wäre es sicher sinnvoll und notwendig, eine entsprechende Anzahl von Beförderungsstellen zur Verfügung zu stellen. Aber auch hier gilt: das bedeutet gerade nicht, dass alle Lehrkräfte im Einstiegsamt keinerlei außerunterrichtlicher Aufgaben wahrzunehmen hätten.

    Gerne noch einmal: Wofür wurden bzw. (am Gym) werden denn Beförderungen für das erste Beförderungsamt ausgeschrieben, wenn doch sowieso alles per Dienstordnung Dienstpflicht ist?

    Dass die Beförderungsstellen nicht an ganz konkrete Aufgaben gebunden sind, sieht man bereits daran, dass diese Stellen (zumindest an den Gymnasien) sehr unterschiedlich ausgeschrieben werden und jederzeit Aufgaben umverteilt werden können. Befördert werden allerdings besonders leistungsfähige Beamte, die ein entsprechend größeres Pensum von Aufgaben bewältigen können (so zumindest die aktuelle Rechtsprechung hierzu). Das heißt aber gerade nicht, dass nur diese außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen haben.

    Oder die SL müsste alle Entlastungsstunden einkassieren, um genug Stunden im Topf zu haben. Dann sollte die SL eine Liste mit absteigender Priorität anfertigen welche Funktionen wichtig sind und dann wird von oben runter so lange der Entlastungstopf bemüht bis er leer ist. Bei den Aufgaben, die dann nicht mit Ermäßigungsstunden hinterlegt sind, muss man sich überlegen, ob man sie überhaupt benötigt.

    Gerne noch einmal: zu den Aufgaben von Lehrkräften gehören so oder so bereits auch Tätigkeiten dazu, die nicht unmittelbar mit dem eigenen Unterricht zu tun haben. Diese sind in der Lehrerarbeitszeit bereits mit eingepreist. Die Entlastungsstunden sind für den Ausgleich besonderer Belastungen vorgesehen. Die Übertragung einzelner außerunterrichtlicher Aufgaben stellt an sich aber noch nicht automatisch auch eine besondere Belastung dar.....auch wenn hier im Forum und auch in den Kollegien von einzelnen immer wieder von "Extraaufgaben" die Rede ist, sobald es nicht um den eigenen Unterricht geht. Nur ist diese Darstellung sachlich falsch.

    Sagen wir mal so: Die Last wird dann gleichmäßig verteilt. Mit der aktuellen Situation "A13 im ersten Beförderungsamt" haben die Kollegen, die sich für die Beförderung krumm gemacht haben, auf ganzer Linie verloren. Wenn die ihre Beförderung nicht zurückgeben können und dann für ihre Tätigkeit Entlastungsstunden bekommen, muß man dem System unterstellen, daß Leistung nicht nur "nicht belohnt" sondern sondern sogar bestraft wird.

    Nein, das ist eine Fehldeutung. Dabei wird fälschlich davon ausgegangen, dass außerunterrichtliche Aufgaben grundsätzlich "entlohnt" werden müssen, sei es nun über Beförderung oder über Entlastungsstunden. Dabei gehören diese zu den grundsätzlichen Aufgaben in unserem Beruf. Auch ohne Beförderungen und Entlastungsstunden fallen diese außerunterrichtlichen Aufgaben an und sind im Kollegium zu verteilen. Treten dabei besondere (!) Belastungen auf, so können und sollen diese durch die zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden etwas kompensiert werden. Beförderungen wiederum sind zunächst einmal unabhängig von den Aufgaben. Nur werden sinnvollerweise einige der außerunterrichtlichen Aufgaben insbesondere auch auf Funktionsstelleninhaber übertragen. Diese Aufgabenzuweisungen können - bis auf wenige Ausnahmen - später auch verändert werden.

    Das geht auch in der Theorie nicht. Aufgaben, die für eine Beförderung übernommen wurden, können nicht durch Anrechnungsstunden entlastet werden. Genauso wenig, wie es ein Recht darauf gibt, solche Aufgaben irgendwann abgeben zu dürfen.

    Darum ging es im Beitrag von Bolzbold doch überhaupt nicht. Es ging darum, dass auch denjenigen ohne Funktionsstelle weiterhin besondere Aufgaben zugewiesen werden können und diese ggf. mit Anrechnungsstunden unterfüttert werden können, die aber nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen.

    Äh das ist ja gerade die Frage. Die mit dem Fachraumschlüssel unterrichten ja ebenfalls soundsooft fachfremd, das legt also der Stundenplan fest.

    Dass sich jeder hier für den hält, der hinter den anderen herräumen muss ist zwar nachvollziehbar, ändert aber nichts an der Frage, ob Kolleg*innen die Raumbelegung selbst bestimmen können.

    Nein, können sie nicht. Und dennoch ist es in der Praxis so, dass zu bestimmten Fachräumen im Regelfall auch nur bestimmte Kollegen Zugang haben. Wenn die SL den Einsatz einer anderen Lehrkraft in dem Fachraum vorsieht (und sei es nur vertretungsweise oder für ein Projekt), dann bekommt diese halt einen Schlüssel und gibt diesen ggf. später wieder ab.

    Danke für die vielen Vorschläge. Fakt ist, es wird fachfremden Unterricht aufgrund der Raumnot in den Kunsträumen stattfinden (es gibt da keine Diskussionen mit der Schulleitung, da sie es festlegt), aber auch Klausuren sollen geschrieben werden. Normalerweise darf man nicht trinken und essen im Fachraum. Dafür habe ich keine Lösung.

    Für was genau gibt es keine Lösung? Dann wird halt während einer Klausur mal nicht gegessen und getrunken, das lässt sich durchaus mal 90min aushalten. Bei längeren Klausuren macht man dann entweder pragmatisch eine Ausnahme oder lässt sie halt kurz im Türrahmen etwas trinken ;)

    Die Schülerinnen und Schüler halten sich in Fachräumen ja auch nicht unbeaufsichtigt auf. Einer Lehrkraft muss man hoffentlich nicht jedes Mal extra sagen, dass sie kein Terpentin trinken darf. Hilfreich ist natürlich, wenn an jedem Fachraum eine entsprechende Fachraumordnung aushängt/bereit liegt. Grundsätzlich ist es aber kein Problem, wenn auch Nicht-Kunst-Lehrkräfte sich in einem Kunstraum aufhalten oder gar Kunst vertreten. Dass man dann nicht gerade plastisches Arbeiten mit Kettensäge durchführt, sollte klar sein.

    Hier ist auch eine schulisch Ordnungsmaßnahme daneben, bei Körperverletzung sollte eine erzieherische Einwirkung durch Polizei und Jugendamt erfolgen.

    Das kommt zusätzlich on top. Eine Schule ist aber sehr schlecht darin beraten, bei Körperverletzungen erst einmal die polizeilichen Ermittlungen und ein mögliches Verfahren abzuwarten, bevor selbst reagiert wird. Das verläuft im schlimmsten Fall schlicht im Sand, insbesondere bei minderjährigen Ersttätern, im besseren Fall dauert es einfach nur monatelang. Die schulische Reaktion muss unmittelbar erfolgen.

    Anders ausgedrückt: Disziplinarmaßnahmen und strafrechtliche Konsequenzen (übrigens auch zivilrechtliche) schließen sich nicht aus und können problemlos nebeneinander bestehen. Eine schulische Ordnungsmaßnahme ist in einem solchen Fall keineswegs daneben, sondern zwingend.


    PS: Auch bei schulbezogen straffälligen Lehrkräften (siehe z.B. den aktuellen Fall in Erfurt) würde man wohl kaum den Ausgang eines Strafverfahrens abwarten, bevor man diese mindestens vorübergehend aus dem Dienst entfernt. Das wäre allen Beteiligten kaum zu vermitteln.

    PS: Unabhängig von Einzelereignissen ist es natürlich dennoch sinnvoll, den Verlauf notwendiger Interventionen bei einem Schüler gut zu dokumentieren. Und es stimmt schon, dass auch eine Vielzahl geringer sanktionierter Vorfälle bei guter Dokumentation auch mal eine härtere Sanktion als für den einzelnen Vorfall angemessen wäre, begründen kann.

    Ich halte Erziehungsmaßnahmen auch überwiegend für wirkungslosen Quatsch, formell müssen sie einer Ordnungsmaßnahme aber nunmal vorgelagert sein, wenn der Beschluss widerspruchsfest sein soll.

    Nein, müssen sie nicht. Es gibt keine Notwendigkeit, das in einer bestimmten Rangfolge zu durchlaufen. Die ergriffenen Maßnahmen müssen nur schlicht verhältnismäßig zum Vorfall sein. Mal als Extrembeispiele:

    1. Schüler kaut entgegen der Schulordnung Kaugummi. -> das ist wohl eher ein Fall für ein passendes Erziehungsmittel und keine Ordnungsmaßnahme

    2. Schüler prügelt auf einen anderen Schüler ein -> hier ist ein reines Erziehungsmittel daneben, das kann man auch direkt mit einer passenden Ordnungsmaßnahme beantworten (mind. vorübergehende Suspendierung)

    Wie finden die dafür überhaupt Leute? Oder anders formuliert: Wer ist so doof und macht sowas?

    Auch wenn das insbesondere Anwärter immer wieder anders wahrnehmen: es gibt eine ganze Reihe von Personen, die Spaß an Ausbildungstätigkeiten haben und das wirklich gerne machen. Dafür gibt es eine entsprechende Anzahl von Entlastungsstunden.

    Und wer sucht die Person in einem weitläufigen Schulgebäude auf?

    Ich erfahre auf diese Weise auch kurzfristige Vertretungen, es gibt Hilfe bei technischen Problemen in einer Lehrprobe und einmal erhielt ich die Nachricht, dass mein Nachbar im Sekretariat angerufen hat, weil mein Keller unter Wasser steht. Ich finde unseren Messenger sehr sinnvoll.

    1. Kurzfristige Vertretungen kommen nicht so kurzfristig, dass man aus dem Unterricht heraus auf einmal in eine andere Klasse muss. Ansonsten gibt es bei uns ein Bereitschaftssystem, sodass man ziemlich genau weiß, für wann man den Vertretungsplan überhaupt prüfen muss.

    2. Für technischen Support ist keine Lehrkraft aus ihrem Unterricht heraus zuständig. Dafür gibt es bei uns aber Ansprechpartner mit eigenem Büro.

    3. Im extrem seltenen Ausnahmefall der sofort nötigen Erreichbarkeit geht unsere Sekretärin oder ein SL-Mitglied halt schlicht in den Unterricht der Lehrkraft. Dafür muss niemand rund um die Uhr seinen Messenger prüfen.

    Auch im Unterricht? Oder in der Pausenaufsicht? Was sagt die Schulleitung, wann man sich die Zeit dafür nehmen soll?

    Es gibt in Schule nahezu keine Situationen, die eine unmittelbare Reaktion einer Lehrkraft auf eine schriftliche Nachricht erfordert. Daher ist es relativ egal, wann diese Nachrichten während der Dienstzeit gelesen und ggf. bearbeitet werden. Für die wenigen akuten Ausnahmefälle kann man eine Lehrkraft auch direkt aufsuchen.

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