Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • Oder die SL müsste alle Entlastungsstunden einkassieren, um genug Stunden im Topf zu haben. Dann sollte die SL eine Liste mit absteigender Priorität anfertigen welche Funktionen wichtig sind und dann wird von oben runter so lange der Entlastungstopf bemüht bis er leer ist. Bei den Aufgaben, die dann nicht mit Ermäßigungsstunden hinterlegt sind, muss man sich überlegen, ob man sie überhaupt benötigt.

    Gerne noch einmal: zu den Aufgaben von Lehrkräften gehören so oder so bereits auch Tätigkeiten dazu, die nicht unmittelbar mit dem eigenen Unterricht zu tun haben. Diese sind in der Lehrerarbeitszeit bereits mit eingepreist. Die Entlastungsstunden sind für den Ausgleich besonderer Belastungen vorgesehen. Die Übertragung einzelner außerunterrichtlicher Aufgaben stellt an sich aber noch nicht automatisch auch eine besondere Belastung dar.....auch wenn hier im Forum und auch in den Kollegien von einzelnen immer wieder von "Extraaufgaben" die Rede ist, sobald es nicht um den eigenen Unterricht geht. Nur ist diese Darstellung sachlich falsch.

  • Ach, wenn das eh von jedem die Pflicht ist sich in der Schulentwicklung zu engagieren, dann können wir die Beförderungen der Gymnasien von 65% einfach gleichmäßig auf alle Schulformen verteilen. Dabei ändert sich ja anscheinend nichts. Müssen die SL nur die Entlastungsstunden besser verteilen.😎

  • Die Idee, Beförderungsstellen mit Aufgaben zu verbinden, stammt ja nun wahrlich nicht von den Kollegen im Schulbetrieb. Sie dafür zu kritiseren, dass sie bei diesem Spiel gezwungenermaßen mitmachen, ist schon ziemlich daneben.

    Sie sind dazu keineswegs gezwungen. Da müssten wir uns die Motive der KollegInnen, die befördert werden wollen, ansehen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Gerne noch einmal: Wofür wurden bzw. (am Gym) werden denn Beförderungen für das erste Beförderungsamt ausgeschrieben, wenn doch sowieso alles per Dienstordnung Dienstpflicht ist?

    Dass die Beförderungsstellen nicht an ganz konkrete Aufgaben gebunden sind, sieht man bereits daran, dass diese Stellen (zumindest an den Gymnasien) sehr unterschiedlich ausgeschrieben werden und jederzeit Aufgaben umverteilt werden können. Befördert werden allerdings besonders leistungsfähige Beamte, die ein entsprechend größeres Pensum von Aufgaben bewältigen können (so zumindest die aktuelle Rechtsprechung hierzu). Das heißt aber gerade nicht, dass nur diese außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen haben.

  • Ach, wenn das eh von jedem die Pflicht ist sich in der Schulentwicklung zu engagieren, dann können wir die Beförderungen der Gymnasien von 65% einfach gleichmäßig auf alle Schulformen verteilen. Dabei ändert sich ja anscheinend nichts. Müssen die SL nur die Entlastungsstunden besser verteilen.😎

    Auch an anderen Schulformen wäre es sicher sinnvoll und notwendig, eine entsprechende Anzahl von Beförderungsstellen zur Verfügung zu stellen. Aber auch hier gilt: das bedeutet gerade nicht, dass alle Lehrkräfte im Einstiegsamt keinerlei außerunterrichtlicher Aufgaben wahrzunehmen hätten.

  • Befördert werden allerdings besonders leistungsfähige Beamte, die ein entsprechend größeres Pensum von Aufgaben bewältigen können (so zumindest die aktuelle Rechtsprechung hierzu). Das heißt aber gerade nicht, dass nur diese außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen haben.

    Das ist inhaltlich erstmal richtig, wird aber halt auch sehr nach eigenem Bedarf ausgelegt - ich erinnere an die Diskussion zu Pausenaufsichten und Vertretungen durch Mitglieder der Schulleitung, die wir aber hier nicht aufleben lassen müssen.

    Ich will auch gar nicht provozieren. Durch die Regelbeförderung und die deutlich (!) höhere Anzahl an A15 Stellen ist die Situation in Bayern völlig anders und ich möchte das Konzept und die Situation in anderen Bundesländern gerne verstehen. Zumal ich früher ja auch in anderen Bundesländern gearbeitet habe, mich damals aber noch nicht für systemische Fragen interessiert habe.

    Also: In meiner Wahrnehmung gibt es dienstliche Aufgaben jenseits des Unterrichts, die nunmehr alle wahrnehmen müssen: Klassenleitung, Beratung, Studienfahrten, Veranstaltungen etc. Dazu gehört auch die Beteiligung an Schulentwicklung. Den Unterschied würde ICH (- und deshalb ist es mehr eine Frage als ein Argument -) darin sehen, wer bspw Schulentwicklung oder Konzepte koordiniert. Das erscheint mir sehr passend für ein erstes Beförderungsamt und tatsächlich weiß ich von vielen bay. Gymnasien, dass solche Aufgaben dann tatsächlich verstärkt bei regelbeförderten OStRen landen, wenn sie nicht qua Aufgabenbeschreibung sowieso bei einer A15 liegen. Und hier sehe ich durchaus einen Unterschied zu dem pauschalen Argument, es gene Dienstpflichten über den Unterricht hinaus.

    Jetzt kann man argumentieren, dass es nicht die Schuld des einzelnen Schulleiters ist, dass der Dienstherr hier eine offenbar existierende (?) Unterscheidung aufhebt und alle in einem Topf wirft. Es ist aber und kann aber auch nicht Aufgabe des Kollegen im Eingangsamt sein, diese Verfehlung zu schultern.

  • Jetzt kann man argumentieren, dass es nicht die Schuld des einzelnen Schulleiters ist, dass der Dienstherr hier eine offenbar existierende (?) Unterscheidung aufhebt und alle in einem Topf wirft. Es ist aber und kann aber auch nicht Aufgabe des Kollegen im Eingangsamt sein, diese Verfehlung zu schultern.

    Völlig richtig. Die Verantwortung liegt beim Dienstherrn, und selbiger drückt sich um eben diese Verantwortung.

    Was ich einmal recherchieren müsste, wäre, ob das ehemalige Beförderungsamt A13 ausgehend von Laufbahngruppe 2.1 formal nach wie vor als solches zählt, ungeachtet dessen, dass die Eingangsämter jetzt auf A13 angehoben werden. Meiner Rechtsauffassung nach befinden sich die KollegInnen, die bereits nach A13 befördert wurden, in einem solchen Beförderungsamt, was ihnen trotz der Angleichung nicht genommen werden kann.
    Auf dieser Basis könnte man nun argumentieren, dass diese KollegInnen ihre Zusatzaufgaben nicht abgeben dürfen.

    Bei mir entsteht der Eindruck, als sei diese Problematik absichtlich herbeigeführt worden, denn so blind kann doch eigentlich keine studierte Person in Führungsposition sein, um das nicht bei der Besoldungsanpassung direkt mit auf dem Schirm zu haben und infolgedessen dann auch das Gesamtgefüge entsprechend zu gestalten. Angesichts solcher handwerklichen Mängel fällt es schwer, hier nicht niedere Motive zu unterstellen und unsachlich zu werden. "Jetzt habt Ihr alle A13, aber darüber hinaus gibt es jetzt für keine/n ehemalige/n Angehörige/n der Laufbahngruppe 2.1 irgendetwas. Ätsch, bätsch!"

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Immer dann, wenn Man sich ernsthaft fragen muss, ob eine Situation aus Inkompetenz oder Böswilligkeit entstanden ist, ist eigentlich sowieso alles zu spät. Das gilt wohl für alle Bundesländer.

    Interessant wäre bei der Frage, die du hier aufwirft, Bolzbold, ob diese "unbezahlte Beförderung" dann verlässlich als Laufbahnvorteil bei zukünftigen Bewerbungen zum Tragen kommt, oder ob der Dienstherr das dann auch wieder nach Belieben mal so, mal so macht, je nachdem welcher Bewerber favorisiert wird.

  • "Meiner Rechtsauffassung nach befinden sich die KollegInnen, die bereits nach A13 befördert wurden, in einem solchen Beförderungsamt, was ihnen trotz der Angleichung nicht genommen werden kann.
    Auf dieser Basis könnte man nun argumentieren, dass diese KollegInnen ihre Zusatzaufgaben nicht abgeben dürfen."

    Es geht doch gar nicht um die Frage, ob ihnen das Beförderungsamt genommen werden kann.
    Es geht darum, dass sie es von sich aus abgeben können und dann auch nicht mehr an die Aufgabe gebunden sind bzw. dann Entlastung für die Aufgabe erhlaten können.

  • Ach ja, überhaupt sind solche Vorgaben des Dienstherrn immer ein guter Anlass, ganz grundsätzlic darüber nachzudenken, wo man auf Projekte, Engagement, Kooperationen etc. verzichten kann. Ja, der Laden muss laufen, aber vielleicht nicht unverändert so, wie er vorher gelaufen ist.

    Wie ich schon letztens schrieb: Es muss im öffentlichen Dienst ankommen, dass, sobald ein Projekt, ein Engagement oder eine Kooperation hinzukommen, im Gegenzug zwei wegfallen. Nur so findet Entbürokratisierung, die ja alle in der Theorie wollen, auch tatsächlich statt. Und ja, das wird erst einmal wehtun, weil grundsätzlich alle Projekte, Engagements und Kooperations mal eingeführt wurden, weil sie damals als sinnvoll empfunden wurden und es mutmaßlich immer noch Befürworter (m/w/d) hiervon gibt. Aber irgendwo muss angesetzt werden, um auch die Arbeitsbelastung schrittweise wieder auf ein normales Maß zu reduzieren.

  • Bolzbold Was hältst Du von meinem Vorschlag alle Entlastungsstunden einzukassieren, eine Liste aller Aufgaben mit absteigender Priorität zu erstellen, die Aufgaben dann von oben nach unten mit Entlastungsstunden zu hinterlegen und die Stunden dann komplett neu zu verteilen?

    Die Aufgaben ganz unten auf der Liste, für die keine Entlastung mehr übrig geblieben ist, stehen dann automatisch zur Disposition ob sie überhaupt noch notwendig sind.

  • Bolzbold Was hältst Du von meinem Vorschlag alle Entlastungsstunden einzukassieren, eine Liste aller Aufgaben mit absteigender Priorität zu erstellen, die Aufgaben dann von oben nach unten mit Entlastungsstunden zu hinterlegen und die Stunden dann komplett neu zu verteilen?

    Die Aufgaben ganz unten auf der Liste, für die keine Entlastung mehr übrig geblieben ist, stehen dann automatisch zur Disposition ob sie überhaupt noch notwendig sind.

    Bei allen Aufgaben ist es sinnvoll, deren Notwendigkeit regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Die Verknüpfung von Priorität und Entlastungsstunden ist schon deswegen wenig sinnvoll, da es einerseits sehr wichtige Aufgaben mit geringem Zeitumfang gibt und andersherum auch sehr zeitaufwendige, weniger wichtige Aufgaben existieren...die aber dennoch nicht zwingend entfallen sollen.


    Entlastet werden besondere Belastungssituationen im Kollegium und nicht einzelne Aufgaben.

  • "Meiner Rechtsauffassung nach befinden sich die KollegInnen, die bereits nach A13 befördert wurden, in einem solchen Beförderungsamt, was ihnen trotz der Angleichung nicht genommen werden kann.
    Auf dieser Basis könnte man nun argumentieren, dass diese KollegInnen ihre Zusatzaufgaben nicht abgeben dürfen."

    Es geht doch gar nicht um die Frage, ob ihnen das Beförderungsamt genommen werden kann.
    Es geht darum, dass sie es von sich aus abgeben können und dann auch nicht mehr an die Aufgabe gebunden sind bzw. dann Entlastung für die Aufgabe erhlaten können.

    Natürlich kann eine freiwillige Rückernennung erfolgen. Nur ist das eben nicht zwingend mit der Abgabe der Aufgabe oder dem Erhalt von Entlastungsstunden dafür verbunden. Die SL ist bei der Zuweisung von Aufgaben und auch bei der Verteilung von Entlastungsstunden für besondere Belastungen weitgehend frei.

  • Die Verknüpfung von Priorität und Entlastungsstunden ist schon deswegen wenig sinnvoll, da es einerseits sehr wichtige Aufgaben mit geringem Zeitumfang gibt und andersherum auch sehr zeitaufwendige, weniger wichtige Aufgaben existieren...

    Moment,
    ich glaube wir reden gerade aneinander vorbei. Mir geht es nicht darum die erste Aufgabe auf der Liste mit 5 Entlastungsstunden zu hinterlegen und die letzte aufgabe nur noch mit 0,5 Stunden. Wie viele Entlastungsstunden für die einzelne Aufgabe eingeplant werden, kommt erst in einem zweiten Schritt.

    Wichtig wäre erst einmal alle Aufgaben zu erfassen, diese dann in eine Rangfolge zu stellen und dann von oben runter diese Liste abzuarbeiten. Für die Rangfolge bietet es sich an die Methode des paarweisen Vergleichs durchzuführen, um ein valides Ranking erstellen zu können.

    • Also ist die Akutvertretung wichtiger als der Tag der offenen Tür?
    • Ist die Akutvertretung wichtiger als die Planung der Abschlußarbeiten?
    • Ist die Planung der Absclhußarbeiten wichtiger als der Tag der offenen Tür?
    • ...
    • ...

    Wenn man sich dann bei allen Kombinationen entschieden hat welche Aufgabe jeweils wichtiger ist, zählt man die erreichten Punkte der jeweiligen Aufgabe zusammen... fertig.

    Dabei kommt vielleicht raus:

    1. Akutvertretung
    2. Planung der Abschlußarbeiten
    3. Tag der offenen Tür

    Jetzt hinterlegt man für jede Aufgabe die entsprechende Ermäßigung, je nach Arbeitsumfang der jeweiligen Aufgabe und nicht nach Rang in der Liste. Wenn man dann feststellt, daß nach Punkt 2, der Planung der Abschlußarbeiten, keine weiteren Ermäßigungsstunden mehr übrig sind, ist das eben so. Dann muß man sich Gedanken darüber machen, ob man diese letzten Punkte ggf. vom Aufwand her einkürzt oder ganz streicht.

  • plattyplus

    Da steckt aber irgendwie noch immer die Vorstellung drin, jede außerunterrichtliche Aufgabe löse einen solchen Zusatzaufwand aus, dass man diesen mit Entlastungsstunden ausgleichen müsse. Das stimmt nur nicht. Die Entlastungsstunden sind dafür da, besondere Belastungssituationen auszugleichen. Diese können selbstverständlich durch besonders umfangreiche Aufgaben entstehen, aber auch durch Konzentration vieler kleiner Aufgaben auf wenigen Personen.

    Mögliche Lösungen dafür können neben der Zuweisung von Entlastungstunden auch die von dir vorgeschlagene Priorisierung von Aufgaben, aber auch deren Umverteilung sein.


    Palim Das tritt wie o.g. vor allem dann auf, wenn besonders umfangreiche Aufgaben übernommen werden oder wenn viele Aufgaben auf sehr wenigen Personen konzentriert werden. Weil wir das hier im Forum schon öfter als Ausgangspunkt für Streitigkeiten hatten: eine scheinbar gleiche Aufgabe kann an verschiedenen Schulen sehr unterschiedlich aufwendige Ausprägungen annehmen. Das ist auch der Grund, warum die Schulen ihre Entlastungsstunden sehr unterschiedlich verteilen.

  • Um das vlt. mal an einem Beispiel zu machen: Die Aufgabe "Organisatorische Betreuung von Wettbewerben" kann z.B. an einer Schule A bedeuten, dass sich eine Lehrkraft X darum kümmert, 1x im Jahr nach Interessenten für Matheolympiade o.ä. zu fragen und die von Kollegen zusammengetragenen Listen zur Anmeldung weiterzuleiten, eine Lehrkraft Y einen Debattierwettbewerb durchführt usw. Das nimmt jeweils nur wenige Stunden Zeitaufwand im Jahr ein und ist eine klassische außerunterrichtliche Aufgabe, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in das reguläre Deputat passen dürfte. An Schule B kann diese Aufgabe aber vlt. bedeuten, dass sich ein und dieselbe Lehrkraft Z fächerübergreifend um die Organisation vieler Wettbewerbe kümmert und daraus ein schulisches Leistungsförderungskonzept entwickelt und dessen Umsetzung in der Schule koordiniert. Diese Aufgabe ist (trotz gleicher Benennung an den beiden Schulen) wesentlich umfangreicher und wäre wohl eher zu entlasten.


    PS: An beiden Schulen sei diese Aufgabe mit mittelhoher Priorität versehen und soll nicht entfallen. Nur ist diese einmal auf mehrere Schultern verteilt und damit eher nicht mit Entlastungsstunden zu versehen und einmal konzentriert bei einer Person, die dafür möglicherweise Entlastungsstunden erhält oder eine Funktionsstelle innehat.

  • Ich glaube, dass sich aus rechtlicher Sicht in den nächsten Jahren etwas ändern muss.
    Höhere Einstufungen in die Besoldung müssen begründet sein. Früher waren es tradierte Dinge, die auf die Entwicklung Einfluss genommen haben. Und die Politik konnte mit dem höheren Abschluss argumentieren. Das ist in NRW seit 2009 eigentlich nicht mehr möglich die zahlreichen Schulformen so unterscheiden zu behandeln. Natürlich ist die Politik immer recht trickreich, um Geld zu sparen. Allerdings werden sie in Zukunft mit Sicherheit auch mehr Beförderungs- oder Funktionsstellen in Grundschulen sowie im SEK-1-Bereich schaffen müssen. Warum soll eine Schulleitung an einer Hauptschule geringer besoldet werden, als eine SL an einer Realschule. Die möglichen Abschlüsse sind identisch etc.

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