Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • Oder die SL müsste alle Entlastungsstunden einkassieren, um genug Stunden im Topf zu haben. Dann sollte die SL eine Liste mit absteigender Priorität anfertigen welche Funktionen wichtig sind und dann wird von oben runter so lange der Entlastungstopf bemüht bis er leer ist. Bei den Aufgaben, die dann nicht mit Ermäßigungsstunden hinterlegt sind, muss man sich überlegen, ob man sie überhaupt benötigt.

    Gerne noch einmal: zu den Aufgaben von Lehrkräften gehören so oder so bereits auch Tätigkeiten dazu, die nicht unmittelbar mit dem eigenen Unterricht zu tun haben. Diese sind in der Lehrerarbeitszeit bereits mit eingepreist. Die Entlastungsstunden sind für den Ausgleich besonderer Belastungen vorgesehen. Die Übertragung einzelner außerunterrichtlicher Aufgaben stellt an sich aber noch nicht automatisch auch eine besondere Belastung dar.....auch wenn hier im Forum und auch in den Kollegien von einzelnen immer wieder von "Extraaufgaben" die Rede ist, sobald es nicht um den eigenen Unterricht geht. Nur ist diese Darstellung sachlich falsch.

  • Ach, wenn das eh von jedem die Pflicht ist sich in der Schulentwicklung zu engagieren, dann können wir die Beförderungen der Gymnasien von 65% einfach gleichmäßig auf alle Schulformen verteilen. Dabei ändert sich ja anscheinend nichts. Müssen die SL nur die Entlastungsstunden besser verteilen.😎

  • Die Idee, Beförderungsstellen mit Aufgaben zu verbinden, stammt ja nun wahrlich nicht von den Kollegen im Schulbetrieb. Sie dafür zu kritiseren, dass sie bei diesem Spiel gezwungenermaßen mitmachen, ist schon ziemlich daneben.

    Sie sind dazu keineswegs gezwungen. Da müssten wir uns die Motive der KollegInnen, die befördert werden wollen, ansehen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Gerne noch einmal: Wofür wurden bzw. (am Gym) werden denn Beförderungen für das erste Beförderungsamt ausgeschrieben, wenn doch sowieso alles per Dienstordnung Dienstpflicht ist?

    Dass die Beförderungsstellen nicht an ganz konkrete Aufgaben gebunden sind, sieht man bereits daran, dass diese Stellen (zumindest an den Gymnasien) sehr unterschiedlich ausgeschrieben werden und jederzeit Aufgaben umverteilt werden können. Befördert werden allerdings besonders leistungsfähige Beamte, die ein entsprechend größeres Pensum von Aufgaben bewältigen können (so zumindest die aktuelle Rechtsprechung hierzu). Das heißt aber gerade nicht, dass nur diese außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen haben.

  • Ach, wenn das eh von jedem die Pflicht ist sich in der Schulentwicklung zu engagieren, dann können wir die Beförderungen der Gymnasien von 65% einfach gleichmäßig auf alle Schulformen verteilen. Dabei ändert sich ja anscheinend nichts. Müssen die SL nur die Entlastungsstunden besser verteilen.😎

    Auch an anderen Schulformen wäre es sicher sinnvoll und notwendig, eine entsprechende Anzahl von Beförderungsstellen zur Verfügung zu stellen. Aber auch hier gilt: das bedeutet gerade nicht, dass alle Lehrkräfte im Einstiegsamt keinerlei außerunterrichtlicher Aufgaben wahrzunehmen hätten.

  • Befördert werden allerdings besonders leistungsfähige Beamte, die ein entsprechend größeres Pensum von Aufgaben bewältigen können (so zumindest die aktuelle Rechtsprechung hierzu). Das heißt aber gerade nicht, dass nur diese außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen haben.

    Das ist inhaltlich erstmal richtig, wird aber halt auch sehr nach eigenem Bedarf ausgelegt - ich erinnere an die Diskussion zu Pausenaufsichten und Vertretungen durch Mitglieder der Schulleitung, die wir aber hier nicht aufleben lassen müssen.

    Ich will auch gar nicht provozieren. Durch die Regelbeförderung und die deutlich (!) höhere Anzahl an A15 Stellen ist die Situation in Bayern völlig anders und ich möchte das Konzept und die Situation in anderen Bundesländern gerne verstehen. Zumal ich früher ja auch in anderen Bundesländern gearbeitet habe, mich damals aber noch nicht für systemische Fragen interessiert habe.

    Also: In meiner Wahrnehmung gibt es dienstliche Aufgaben jenseits des Unterrichts, die nunmehr alle wahrnehmen müssen: Klassenleitung, Beratung, Studienfahrten, Veranstaltungen etc. Dazu gehört auch die Beteiligung an Schulentwicklung. Den Unterschied würde ICH (- und deshalb ist es mehr eine Frage als ein Argument -) darin sehen, wer bspw Schulentwicklung oder Konzepte koordiniert. Das erscheint mir sehr passend für ein erstes Beförderungsamt und tatsächlich weiß ich von vielen bay. Gymnasien, dass solche Aufgaben dann tatsächlich verstärkt bei regelbeförderten OStRen landen, wenn sie nicht qua Aufgabenbeschreibung sowieso bei einer A15 liegen. Und hier sehe ich durchaus einen Unterschied zu dem pauschalen Argument, es gene Dienstpflichten über den Unterricht hinaus.

    Jetzt kann man argumentieren, dass es nicht die Schuld des einzelnen Schulleiters ist, dass der Dienstherr hier eine offenbar existierende (?) Unterscheidung aufhebt und alle in einem Topf wirft. Es ist aber und kann aber auch nicht Aufgabe des Kollegen im Eingangsamt sein, diese Verfehlung zu schultern.

  • Jetzt kann man argumentieren, dass es nicht die Schuld des einzelnen Schulleiters ist, dass der Dienstherr hier eine offenbar existierende (?) Unterscheidung aufhebt und alle in einem Topf wirft. Es ist aber und kann aber auch nicht Aufgabe des Kollegen im Eingangsamt sein, diese Verfehlung zu schultern.

    Völlig richtig. Die Verantwortung liegt beim Dienstherrn, und selbiger drückt sich um eben diese Verantwortung.

    Was ich einmal recherchieren müsste, wäre, ob das ehemalige Beförderungsamt A13 ausgehend von Laufbahngruppe 2.1 formal nach wie vor als solches zählt, ungeachtet dessen, dass die Eingangsämter jetzt auf A13 angehoben werden. Meiner Rechtsauffassung nach befinden sich die KollegInnen, die bereits nach A13 befördert wurden, in einem solchen Beförderungsamt, was ihnen trotz der Angleichung nicht genommen werden kann.
    Auf dieser Basis könnte man nun argumentieren, dass diese KollegInnen ihre Zusatzaufgaben nicht abgeben dürfen.

    Bei mir entsteht der Eindruck, als sei diese Problematik absichtlich herbeigeführt worden, denn so blind kann doch eigentlich keine studierte Person in Führungsposition sein, um das nicht bei der Besoldungsanpassung direkt mit auf dem Schirm zu haben und infolgedessen dann auch das Gesamtgefüge entsprechend zu gestalten. Angesichts solcher handwerklichen Mängel fällt es schwer, hier nicht niedere Motive zu unterstellen und unsachlich zu werden. "Jetzt habt Ihr alle A13, aber darüber hinaus gibt es jetzt für keine/n ehemalige/n Angehörige/n der Laufbahngruppe 2.1 irgendetwas. Ätsch, bätsch!"

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Immer dann, wenn Man sich ernsthaft fragen muss, ob eine Situation aus Inkompetenz oder Böswilligkeit entstanden ist, ist eigentlich sowieso alles zu spät. Das gilt wohl für alle Bundesländer.

    Interessant wäre bei der Frage, die du hier aufwirft, Bolzbold, ob diese "unbezahlte Beförderung" dann verlässlich als Laufbahnvorteil bei zukünftigen Bewerbungen zum Tragen kommt, oder ob der Dienstherr das dann auch wieder nach Belieben mal so, mal so macht, je nachdem welcher Bewerber favorisiert wird.

  • "Meiner Rechtsauffassung nach befinden sich die KollegInnen, die bereits nach A13 befördert wurden, in einem solchen Beförderungsamt, was ihnen trotz der Angleichung nicht genommen werden kann.
    Auf dieser Basis könnte man nun argumentieren, dass diese KollegInnen ihre Zusatzaufgaben nicht abgeben dürfen."

    Es geht doch gar nicht um die Frage, ob ihnen das Beförderungsamt genommen werden kann.
    Es geht darum, dass sie es von sich aus abgeben können und dann auch nicht mehr an die Aufgabe gebunden sind bzw. dann Entlastung für die Aufgabe erhlaten können.

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