Beiträge von Seph

    Da muss man ja sehr rege beim Burghopping sein, wenn man die alle sammeln will.

    Und dann hat man bestimmte auch viele schöne Rätselfotos.

    Wie gesagt: die weit überwiegende Anzahl aller Stempelstellen stehen eher bei Naturdenkmälern, Aussichtspunkten u.ä. Nicht wenige drehen sich auch um die frühere Bergbaugeschichte des Harzes. Insbesondere das Oberharzer Wasserregal gilt als das weltweit bedeutendste vorindustrielle Wasserwirtschaftssystem im Bergbau.

    Was ist an der Ruine außergewöhnlich, frage ich mich. Burgen gibt es ja recht viele... Die Stufen sind in den Stein gemeißelt, ist noch mehr in den Fels direkt gehauen?

    Ja, die meisten Höhenburgen sind zwar auf Fels gebaut, sodass Mauern und manchmal auch einzelne Treppenstufen aus Fels gehauen sind, bei dieser Burgruine ist tatsächlich noch einiges mehr direkt in den Felsen gehauen.

    Tatsächlich umfasst die Harzer Wandernadel inzwischen 222 Stempel quer über den Harz verteilt, die an besonders attraktiven Landmarken stehen und damit schöne Ausflugsziele abbilden. Aber nur ein Bruchteil davon gehört zu Kulturdenkmälern und davon wiederum nur ein kleiner Bruchteil zu Burgruinen auf Sandsteinfelsen ;)

    Also, Pepe war im Harz, da gab es auch schon ein Rätsel.

    Wenn es nicht Niedersachsen ist, dann vermutlich Sachsen-Anhalt, da gibt es Berge und Ruinen.

    Das ist schon sehr nahe dran :) Kleiner Tipp: Die betreffende Stelle ist in das (meiner Meinung nach wunderbare) System der Harzer Wandernadel eingepflegt. Auch in unmittelbarer Nähe gibt es weitere sehr sehenswerte und außergewöhnliche Stellen, die man gut in eine kleine Wanderung integrieren kann und von der auch Kinder etwas haben.

    Genau das meinte ich ja. Es ist klar, dass kurze Austausche mit Kollegen für 3 Minuten keine eigenständige Pause sind und natürlich muss das auch mal drin sein. Diese Situation gibt es quer durch alle Branchen und gehört zur Zusammenarbeit auch dazu. "Richtige" Pausen bedeuten ohnehin eine echte Unterbrechung der Arbeit für mindestens 15 Minuten. Auch solche sollte man sich bewusst in solche langen Tage einbauen. Ob man die nun zu Hause oder auf dem Schulgelände verbringt, kann man davon unabhängig ja auch entscheiden. Und ja, es gibt Kollegen, die in der oben beschriebenen Konstellation "13 Uhr Unterrichtsschluss, 16 Uhr Gesamtkonferenz" dazwischen durcharbeiten. Der Regelfall scheint mir das aber nicht zu sein.

    Jetzt kannst du dir aber was von kaufen, dass ich mich verschrieben habe.

    Was für ein Kindergarten.

    Man könnte sich auch für den Hinweis, dass es sich bei Real- und Regelschule eben nicht um den gleichen Schultyp handelt, einfach bedanken. Um einen Schreibfehler handelte es sich dabei ganz offensichtlich nicht. Du kannst natürlich selbst für dich entscheiden, ob du Hinweise annimmst oder diese einfach abtust. Und nein, davon kann ich mir nichts kaufen, dennoch helfe ich hier gerne beim Verständnis.

    Ich finde vor lauter Aufgaben gar keine Zeit, die ich totschlagen könnte.

    Die Aussagen, es sei keine Arbeit, knüpft daran an, dass allein die 45 min Unterricht als solche gewertet werden, nicht die Pausen und Zwischenpausen. Verstehe ich nicht, ebensowenig wie die Zeit zwischen Unterricht und Konferenz.

    Nein, da reden wir aneinander vorbei. Mir ging es um Konstellationen wie "13 Uhr Unterrichtsschluss, 16 Uhr noch eine Gesamtkonferenz". Ich persönlich fahre da meist nicht nach Hause, arbeite aber mit Sicherheit nicht die 3 Stunden dazwischen durch, sondern baue mir selbstverständlich eine längere Erholungspause ein, die dann auch keine Arbeitszeit darstellt.

    Ich habe das schon häufig im Pausengesprächen (und auch im Internet) gehört.... Aber niemand konnte mit bisher sagen, wo zum Teufel diese Hol- und Bringschuld schriftlich festgelegt?

    Das frage ich mich auch immer wieder. Schüler haben völlig unabhängig von ihrer Klassenstufe das Recht und die Pflicht, an der Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule mitzuwirken, dafür u.a. regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Schriftlich fixiert ist das i.d.R. in den jeweiligen Schulgesetzen der Länder, in NDS z.B. in §58 NSchG.

    Die Frage ist doch immer: würde ich in meiner Freizeit auch genau an diesem Ort sitzen und auf die Konferenz warten oder auf genug Ruhe, um mich auf die Korrektur/ Vorbereitung konzentrieren zu können etc.?

    Das stimmt zwar grundsätzlich, man muss aber dennoch folgende Unterscheidung einziehen: Nur weil ich zwischen Unterrichtsschluss und Beginn einer Konferenz nicht extra nach Hause fahren möchte und lieber die Zeit im Lehrerzimmer totschlage, handelt es sich noch nicht zwangsläufig dabei um Arbeitszeit. Das sieht lediglich anders aus, wenn ich in dieser Zeit wirklich dienstlich tätig bin oder dazu aufgefordert bin, auch wirklich vor Ort in Bereitschaft zu bleiben.

    Da hängt durchaus eine ganze Menge auch administrativer Arbeit dran, allerdings tatsächlich mit Fokus auf der didaktischen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Schule. Im Gegensatz zur eigentlichen Schulleitung gibt es keine direkte Personalverantwortung. Dafür gehören (bei weitem nicht abschließend) folgende Aufgaben zum Tätigkeitsspektrum:

    -> Entwicklung Schulprogramm und pädagogische Rahmenkonzepte

    -> Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen

    -> Koordination der Beratungsangebote

    -> Planung und Organisation Ganztag

    -> Koordination der Elternarbeit in der Schule

    -> Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

    -> Koordination der Schulentwicklungsprozesse, insbesondere in Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

    usw.

    Ja, ist es ja auch. Das gleiche gilt aber auch für die Strafanzeige, die bei "Bagatellbeleidigungen" ebenfalls im Sand verlaufen wird. Der Verursacher wird das dann als Bestätigung erfahren, wenn er irgendwann den Einstellungsbescheid erhält. Daher ja der Verweis auf die Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen und in schwereren Fällen eher auf das Zivilrecht.

    Schmerzensgeld? Echt jetzt, wegen sowas würdest du so ein Fass aufmachen?

    Das ist deutlich erfolgversprechender als eine Strafanzeige bei Minderjährigen. Also ja, das ist ein möglicher Weg. Ich persönlich würde ausschließlich auf das schulische Disziplinarrecht zurückgreifen, mehr war bislang schlicht nicht nötig.

    Nein, das muss man sicher nicht und es steht jedem frei, das auch zur Anzeige zu bringen. Man muss sich aber auch klar machen, dass das oft ein vergleichsweise stumpfes Schwert ist, da insbesondere bei ehrverletzenden Delikten mangels öffentlichem Interesse meist auf den Privatklageweg verwiesen wird. Das bedeutet für einen selbst erheblichen Aufwand und ein Kostenrisiko, welches im keinem sinnvollen Verhältnis zum Ausgang eines solchen Verfahrens steht (insbesondere bei Jugendlichen)...mal ganz abgesehen davon, dass der Ausgang des Verfahrens erst lange nach der eigentlichen Tat zu erwarten ist.

    Effektiver erscheint mir da die kreative Nutzung der möglichen Disziplinarmaßnahmen aus dem jeweils einschlägigen Schulrecht und auf persönlicher Ebene - sofern man das durchfechten möchte - eher der Rückgriff ins Zivilrecht über Schmerzensgeld. Auch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung schreckt vermutlich weit mehr ab, als die Anzeige bei der Polizei...die man ergänzend natürlich dennoch vornehmen kann.

    PS: Wir sind uns da vollkommen einig, dass überhaupt adäquat darauf reagiert werden muss und das nicht so stehen gelassen werden darf.

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