Beiträge von Seph

    Das wäre mir auch neu. Von Kürzungsmöglichkeiten des Kindergeldes gehe ich in Anbetracht seiner Stellung als Steuervergütung zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern nicht aus. Und der Zusammenhang zwischen Aufenthaltstiteln und Schulbesuchspflicht ist genau andersherum: Ein bestehender Aufenthaltstitel löst die Schulbesuchspflicht aus. Dessen Bestehen dürfte aber nicht von dieser abhängen.

    PS: Den vollständige Entfall bei Nichtfortsetzung der Schullaufbahn aufgrund zu hoher Fehlzeiten nach Erfüllung der Schulpflicht (!) kann ich mir durchaus vorstellen.

    Ich erinnere mich nur, die letzte Bewerbung als umfassende Mappe mit Kopien aller Fortbildungen etc. abgegeben zu haben.

    Für den formalen Ablauf der Bewerbung spielt das zwar erstmal keine Rolle, zumindest in NDS hängt mit einer solchen Bewerbung häufig auch die Vorstellung im Schulvorstand zusammen, der allerdings auch nur ein Votum abgeben kann und nicht selbst über die Besetzung entscheidet. Gerade bei externer Bewerbung kann es insofern schon sinnvoll sein, sich etwas ausführlicher vorzustellen, was aber ohnehin im persönlichen Gespräch erfolgt.

    Ich halte es schlicht für unmöglich, einigermaßen gerechte mündliche Noten zu vergeben. Als Vollzeitlehrer habe ich rund 200 Schüler. Bei angenommen fünf Kriterien wären das 1000 Kriterien, die ich leidlich gerecht (darauf haben die Schüler angesichts der Bedeutung von Noten für ihr Leben einen Anspruch!) beurteilen müsste - das kann kein menschliches Wesen (auch kein Lehrer).

    Die Berechnung ist doch nicht zielführend. Aus 5 zu berücksichtigenden Kriterien werden bei 200 Schülern doch keine 1000 Kriterien, die separat zu berücksichtigen sind. Es sind und bleiben 5 Kriterien, für die eine Zuordnung der 200 Schüler auf Basis der Unterrichtsbeobachtungen über eine bestimmte Anzahl von Stunden/Wochen hinweg erfolgen muss. Das wiederum ist nun wirklich kein Hexenwerk.

    Das ist kein Argument dafür, die Kreidetafeln grundsätzlich abzuschrauben bzw. gar nicht mehr zu montieren. Elektronische Geräte können kaputt gehen, ab und an haben wir Synchronisationsprobleme mit unseren OneNote-Kursnotizbüchern. Auch dann möchte ich einfach unterrichten können und zwar ohne Unterbruch. Ob der Beamer 2 h kürzer lebt, weil Kollege X lieber mit Kreide schreibt als auf dem Convertible halte ich für einen vernachlässigbaren Gedanken wenn man ihn dagegen abwägt ob aufgrund technischer Probleme der Unterricht gestört wird oder gar ausfallen muss. Vor allem in der Mathe unterrichten die KuK sehr gerne auch parallel mit einer Beamer-Projektion und einem Tafelanschrieb. Die haben sich explizit gewünscht, dass ihre Zimmer entsprechend eingerichtet werden und sie werden eine gute didaktische Begründung dafür haben.

    Mal abgesehen von den unsäglichen Boards eines früheren Marktführers, lassen sich nahezu alle digitalen Tafeln, die ich so kenne, auch als normale Whiteboards nutzen. Daher möchte ich das umdrehen: Der Verweis auf mögliche technische Ausfälle begründet keine Notwendigkeit, extra noch klassische Kreidetafeln vorzuhalten.

    Im Rahmen der digitalen Umrüstung standen bei uns Kreidetafeln überhaupt nicht mehr zur Disposition.

    Argument: Kreidetafeln produzieren Staub, der sich in Beamern und ähnlichen elektronischen Geräten mit Lüftern sammelt und so zu Schäden durch Überhitzung führt.

    Kann ich gut nachvollziehen und bin froh, nicht mehr ständig Kreidestaub an den Händen und sonstwo zu haben.

    Zu denken sollte einem auch geben, dass es eine Bewertung des Lernprozesses nur an Schulen im deutschsprachigen Raum gibt. Weder wird an Schulen im Ausland, noch an Hochschulen, noch an anderen Bildungsinstitutionen in Deutschland wird meines Wissens der Lernprozess bewertet, sondern stets nur das Ergebnis...

    ...dass es auch bei der Leistungsmessung im rein schriftlichen Bereich zu Beurteilungsfehlern kommen kann, ist in der Literatur gut dokumentiert.

    Ich versuche zwar, durch kleinere, gering bewertete Zwischenkontrollen, etwas mehr Objektivität hineinzubringen, aber letztlich bleibt großes Unbehagen, weil ich eben nicht glaube, mit der gebotenen Gerechtigkeit (immerhin werden ja z.T. Lebensläufe entschieden), "aus dem Bauch" beurteilen zu können.

    Wie hier schon mehrfach beschrieben wurde, erfolgt die Bewertung der sonstigen Mitarbeit keineswegs "aus dem Bauch heraus", sondern durch vielfache unterschiedliche Erhebungen jeweils anhand transparenter Kriterien.

    Und wie immer, wenn man meint, etwas anders machen zu müssen als alle anderen, sollte man schon verdammt gute Gründe dafür kennen.

    ...wie zum Beispiel, dass sich Fachleistung bei weitem nicht nur in der Niederschrift von Verfahren und Ergebnissen äußert und dass in der Berufswelt vielfach auch prozessbezogene und methodische Kompetenzen im Austausch mit anderen Personen gefordert sind?

    Meine Gedanken dazu:

    • Ausweitung des §183 StGB auf alle Geschlechter oder wahlweise dessen ersatzlose Abschaffung. Ich wäre für die Ausweitung.

    Siehe hierzu §183a StGB....gleicher Strafrahmen.

    • Anpassung der Aufsichtenregelung bei Klassenfahrten. Wenn Schülerinnen da nur von Lehrerinnen beaufsichtigt werden dürfen, sollten Schüler auch nur von Lehrern beaufsichtigt werden dürfen. Aktuell gilt nur der erste Teil der Regelung.
    • Die Quotenregelung bei Beförderungen sollten nur bei neuen Beförderungen gelten und nicht auf die Gesamtanzahl. Wenn ich höre, daß bis zum Jahr 2035 (Datum fast beliebig ersetzbar) die Vorstandsposten paritätisch besetzt sein sollen, heißt das doch, daß bis dahin nur noch Frauen befördert werden dürfen, um das zu schaffen. Für die aktuelle Generation der Männer bedeutet dies, daß sie nie eine Chance auf eine Karriere haben werden. Bis auch sie wieder Posten bekommen können, sind sie schon kurz vor der Rente und zu alt.
    • Der Satz in den Stellenausschreibungen: „Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt“, sollte in Frauenberufen durch „Bei gleicher Qualifikation werden Männer bevorzugt“, ersetzt werden. Ich denke da gerade an den ganzen Grundschulbereich, in dem Männer extrem unterrepräsentiert sind.

    Da scheint NDS etwas weiter zu sein. Im Fahrtenerlass ist bei uns nur von Lehrkräften und deren Anzahl, nicht jedoch deren Geschlechterverteilung zu lesen. Normalerweise fahren bei uns zwar auch gemischtgeschlechtliche Teams, es gibt aber auch Klassen, in denen beide Klassenlehrkräfte männlich sind und dementsprechend auch in dieser Konstellation fahren.

    Zur Quotenregelung scheint ein Missverständnis vorzuliegen: Einerseits bezieht sich diese (wiederum in NDS) auf das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht und keineswegs nur auf Frauen und bedeutet andererseits gerade nicht, dass mittelfristig nur Frauen zu befördern sind, sondern lediglich, dass das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht bei gleicher Qualifikation (!) zu bevorzugen ist, um näher an eine paritätische Besetzung heranzukommen.

    Ihr meint aber schon, rund 25 Schüler jeweils in Bezug auf mehrere zu erreichende Kompetenzen, d.h. in der Summe über 100 Kriterien in ein paar Wochen Unterricht korrekt beurteilen zu können?

    Die Erfassung von Leistungen über eine lediglich 6-stufige Skala ist so unscharf, dass schlicht keine präzise Messung von "über 100 Kriterien" nötig ist, um eine entsprechende Zuordnung herzustellen. Die hierfür erforderliche Messgenauigkeit ist nicht besonders hoch und lässt sich daher auch über wenige, relativ handhabbare und gut beobachtbare Kriterien hinreichend genau abbilden.

    Warum seid Ihr da eigentlich so sicher, dass die Bewertung korrekt im Sinne einer gerechten Beurteilung der Kompetenzen des jeweiligen Schülers im jeweiligen Fach ist? Allein die Tatsache, dass die Schüler sie akzeptieren, wird es ja wohl nicht sein?

    Was genau meinst du denn mit "korrekt"? Sie sind mit hoher Sicherheit zumindest passgenau zu den transparenten Kriterien, die wiederum natürlich auf den entsprechenden zu erreichenden Kompetenzen basieren bzw. an diesen zu messen sind.

    Es sagt absolut nichts über deine Kompetenzen aus, außer ob du alles einfach stur auswendiglernen kannst oder nicht

    Vielleicht liegt genau in diesem Missverständnis der Grund des Nichtbestehens: die reine Reproduktion von Fachinhalten (AFB I) reicht gerade nicht für eine ausreichende Leistung aus. Im Übrigen teile ich die Ausführungen der anderen, auch eine Empfehlung an sich ist kaum sinnvoll auszusprechen, wenn man dich und deine individuelle Situation nicht kennt. Ich möchte vor dem Hintergrund des hier Geschriebenen

    Wie erwartet habe ich Deutsch (grad noch so) bestanden aber Geschichte nicht.

    aber den Hinweis von Moebius aufnehmen und ebenfalls unterstreichen: Mit der Kombination Deutsch/Geschichte und einem "gerade so noch bestanden" sind die Aussichten auf eine Stelle nicht so rosig. Ob man sich daher die Prüfung in Deutsch für eine mögliche Verbesserung noch einmal antun möchte, muss jeder selbst beurteilen.

    Das ist in der Theorie hoffentlich klar, aber würdest du sagen, dass du nach einem halben Schuljahr in einer neuen Klasse für ein Einstundenfach für jedes Kind/Jugendlichen kriteriengeleitet die Fachleistung einschätzen kannst?

    Ich habe ja keine Einstundenfächer, sondern jeweils mindestens 2 Wochenstunden, daher bin ich da vorsichtig mit einer solchen Aussage. Für ein Zweistundenfach ist das bislang jedenfalls kein Problem. Dass es bei der Beurteilung von Leistungen - übrigens auch im schriftlichen Bereich - grundsätzlich auch zu Beobachtungs- und Bewertungsfehlern kommen kann, steht dem nicht entgegen. Diese lassen sich im Bewusstsein um ihre Existenz teilweise auch vermeiden.

    Ich kenne kaum jemanden, der tatsächlich noch nie etwas hat "schwarz" machen lassen.. kann natürlich auch an meinem Umfeld liegen.. aber es ist schon so, dass man da überlegt, wenn man so einiges an Geld sparen kann...

    Kann man ja i.d.R. gerade nicht, da die steuerliche Absetzbarkeit flöten geht. Von irgendwelchen Haftungsproblemen im Gewährleistungsfall oder auch bei Unfällen während der beauftragten Tätigkeit ganz zu schweigen. Die einzigen, die damit wirklich Geld sparen, sind die Ausführenden an sich....und diese machen sich der Steuerhinterziehung schuldig.

    Zumindest in meinem Bundesland stehen Vorgaben zur Leistungsmessung nicht im Bildungsplan („Lehrplan“), sondern im Schulgesetz. Es fällt mir schwer zu glauben, dass das in irgendeinem Bundesland anders wäre, ich lasse mich aber gern eines föderalistischen Besseren belehren von kundigen Lehrkräften ihrer BL.

    Die relevanten Grundlagen sind vielmals ein Zusammenspiel aus mehreren Ebenen möglicher Rechtsquellen. In NDS finden sich z.B. grobe Rahmenrichtlinien (teils Anzahl der Klausuren u.ä.) teils auf Verordnungsebene (z.B. VO-GO NDS für die Sek II), Richtlinien zur Ausgestaltung und Umfang von schriftlichen Arbeiten teils auf Erlassebene (Erlass "Schriftliche Arbeiten in allgemeinbildenden Schulen") und Aussagen zum Spielraum für die Fachkonferenz bei Gewichtung und konkreten Ausgestaltung der Beurteilungsbestandteile für die sonstige Mitarbeit in den Kerncurricula (Lehrplänen) der einzelnen Fächer.

    Und trotzdem wird "hat gut mitgemacht" immer wieder eine Rolle spielen. Das finde ich persönlich nicht in Ordnung. Das Konzept der "SoMi" in NRW dient nur der Schönung der Abiquote.

    Wer außerstande ist eine ausreichende schriftliche Leistung zu fabrizieren darf meiner Meinung nach nicht mit ausreichend oder gar besser beurteilt werden.

    Das kann ich offen gestanden nicht ganz nachvollziehen. Mal abgesehen davon, dass die SoMi nur zu kleinen Teilen auf Unterrichtssituationen beruht (zumindest beruhen sollte), kann auch dieser Teil kriteriengeleitet gut als Fachleistung eingeschätzt werden. Das geht dann auch deutlich über "...hat sich oft gemeldet...." hinaus.

    PS: Gerade in unseren Fächern ist zum Beispiel gut beobachtbar (übrigens auch für die Schüler als Selbsteinschätzung), ob neue Problemstellungen leicht durchdrungen werden können, selbständig oder nur mit Unterstützung vollständig/teilweise/gar nicht bearbeitet werden können usw. Man kann dann durchaus begründet sowohl einem Schüler, der zwar öfter nur einfachste Dinge mündlich beiträgt dennoch ein "mangelhaft" attestieren als auch einem Schüler, der zwar still und unauffällig vor sich hin arbeitet, dabei aber meist selbständig zur Lösung kommt, ein "gut".

    Ich werde also nachher mal mit einem neuen Thread mit klarer Frage

    "Wie groß ist in eurem Fach an Eurer Schule (Konferenzbeschluss) der Anteil der Klausur am der Zeugnisnote." zu versuchen, der Sache besser auf den Grund zu kommen.

    Noch einmal: Lies doch einfach die relevanten Rechtsgrundlagen der einzelnen Bundesländer. Dort ist jeweils ziemlich genau geregelt, wieviele schriftliche Arbeiten unter Aufsicht anzufertigen sind, wie diese zu gewichten sind und was sonst noch so Bewertungsgrundlage ist. Das ist für eine Facharbeit/ einen Fachaufsatz zu diesem Thema erheblich belastbarer als eine nicht repräsentative Befragung in einem Forum.

    Die (Konferenz-)praxis und die Aussagen zahlreicher Schüler sprechen leider eine andere Sprache. Ich kenne Nds Kerncurricula und weiß, dass dort erheblich mehr drinsteht, aber die Praxis ist, zumindest meiner Erfahrung nach, eine völlig andere...

    Nicht schön, aber wahr...

    Ich will gar nicht ausschließen, dass es an deiner Schule einzelne Kollegen gibt, die nicht die Vielfalt der Möglichkeiten zur Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit nutzen. Mach dir aber bitte auch klar, dass diese Erfahrung vermutlich kaum weiter als 1-2 Fachkonferenzen an 1 Schule reicht und keinesfalls für verallgemeinernde Aussagen taugt. Es ist nämlich keinesfalls in NDS Standard, die sonstige Mitarbeit rein auf Basis mündlicher Mitarbeit im Unterricht zu beurteilen.

    Bei Gesprächen mit Kollegen aus anderen Bundesländern fällt mir schon lange auf, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") offenbar extrem unterschiedlich in die Zeugnisnote einfließt. In Nds (dort arbeite ich inzwischen, mir fällt gerade auf, dass das im Profil noch falsch steht, sorry) fließt es zwischen 40 und 70% in die Zeugnisnote ein. Im Nachbarland Thüringen, so berichten Kollegen von dort, fließt es gar nicht ein.

    Das ist so nicht korrekt. Die "Sonstige Mitarbeit" in NDS, die tatsächlich neben den schriftlichen Leistungen (->Klassenarbeiten/Klausuren) einen nennenswerten Anteil der Gesamtbeurteilung bildet, erschöpft sich nicht einmal ansatzweise in der

    Zitat von Physicist

    Mitarbeit im Unterricht ("Melden")

    In die Sonstige Mitarbeit fließen weit mehr Beurteilungsgrundlagen ein. Hierzu schadet ein Blick in die Kerncurricula der einzelnen Fächer sicher nicht. Insofern kann ich mich dem Hinweis vieler anderer Diskussionsteilnehmer hier nur anschließen: Lies dir bitte erst einmal die rechtlichen Grundlagen der Bewertungen in den einzelnen Bundesländern wirklich durch, bevor du einen solchen Artikel auf Basis von Hören-Sagen und schlimmstenfalls entgegen der hier gegebenen Hinweise formulierst.

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