Beiträge von Seph

    Davon rede ich doch, siehe meine weiteren Ausführungen in dem Beitrag :)

    Auch hier als kleine Ergänzung:

    Wenn Dir eine Lehrkraft darlegt, dass sie andere Tätigkeiten in dieser Zeit erledigt hat und trotzdem auf ihre mindestens 41 Stunden pro Woche gekommen ist, hast Du da schlechte Karten.

    Von einer solchen Lehrkraft ist zu erwarten, dass sie im Falle einer solchen Überlastung, diese auch anzeigt und nicht erst nach deutlicher Fristüberschreitung rückwirkend erklärt, dass es da Probleme gab. Eine gewisse Mitwirkung ist hier durchaus notwendig.

    Trotzdem Auslegungssache. Wenn ich eine Klausur nach 6 Wochen zurück geben und das geht vor Gericht, bin ich mir ziemlich sicher es geht zu meinen Gunsten aus. Wenn diese Klage überhaupt zugelassen wird. Daher würde ich mich davon überhaupt nicht unter Druck setzen lassen.

    P.s. länger als 3 Wochen habe ich bisher nie gebraucht, weil mich Klausurenstapel extrem nerven 🤣

    So etwas geht überhaupt nicht vor Gericht, das ist doch klar. Wir reden hier eher von einer möglichen Dienstpflichtverletzung, auf die entsprechend reagiert werden kann.

    PS: Damit das niemand in den falschen Hals bekommt. Ich rede hier natürlich nicht über die Verlängerung einer Korrekturzeit auf 4 Wochen, weil man zwischenzeitlich krank war oder weil man überraschend irgendwo einspringen musste. Ich rede von den wenigen Kolleginnen und Kollegen, die trotz planbarem Verlauf mit Schulterzucken eine Arbeit erst nach 2 Monaten zurückgeben. Diesen muss klar sein, dass die Korrekturzeiten nicht in der völligen Beliebigkeit liegen, sondern die entsprechenden Vorgaben im Regelfall einzuhalten sind. Ich rede auch von den (noch weniger) Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bewertungen des gesamten Schuljahres noch 2 Tagen vor der Zeugnisausgabe bei längst vergangener Abgabefrist nicht einreichen, weil sie noch nicht fertig seien und damit die Situation droht, dass Prüflinge nicht zum Abitur zugelassen werden können. Und ja, leider alles schon erlebt.

    Jepp es gibt keine verbindliche Frist für die Korrekturen.

    https://www.schulleiter.de/rechtsarchiv/g…werden-muessen/

    Ich weise einfach mal darauf hin, dass die Autoren des Artikels dort von falschen Voraussetzungen ausgehen. Der Passus

    Frage: Müssen sich Lehrer immer an diese Fristen halten?

    Antwort: Nein. Bei den jeweils geltenden Vorgaben in den einzelnen Bundesländern handelt es sich durchgehend um sogenannte Kann-Bestimmungen

    auf den sie sich bei der steilen These, es gäbe keine rechtlichen Regelungen rund um die Korrekturfristen, stützen, ist schlicht nicht zu halten. Ich gehe jetzt hier nicht alle Bundesländer durch, daher nur mal exemplarisch für unsere beiden (Hervorhebungen durch mich):

    Zitat von Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen (NDS)

    6. Die Korrekturzeiten sollen im Primarbereich eine Woche, im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten.

    Zitat von Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (Hessen)

    (2) Korrektur, Bewertung und Rückgabe einer schriftlichen Arbeit haben so rasch wie möglich, in der Regel jedoch spätestens nach drei Unterrichtswochen, zu erfolgen.

    Sowohl die Soll-Bestimmung als auch die Formulierung "in der Regel" binden stärker als eine reine "Kann"-Bestimmung und rechtfertigen Abweichungen hiervon nur im (begründeten) Ausnahmefall. Das sind insbesondere unvorhergesehene Ereignisse wie eine Erkrankung der Lehrkraft.

    PS: Ich bin mir vergleichsweise sicher, dass wir ähnliche Regelungen, die über eine reine "Kann"-Bestimmung hinausgehen, auch in den meisten anderen Bundesländern finden werden.

    Ich wundere mich immer wieder, wo andere Schulen die Stunden hernehmen, um Doppelbesetzung mit Lehrkräften bieten zu können.

    Wie ich weiter oben bereits schrieb, geht das auch nur vereinzelt und ist weder flächendeckend an allen Schulen und schon gar nicht in allen Fächern und Jahrgängen möglich. Die Gymnasien in NDS haben hierfür z.B. kaum Möglichkeiten, an Gesamtschulen ist das schon eher möglich. Hier ging es aber gerade weniger um die Möglichkeiten von Doppelsteckungen an sich, sondern darum, dass diese - genau wie kollegiale Hospitationen - nun wirklich nichts schlimmes sein müssen.

    Das Problem ist ein anderes, und Bolzbold hat es oben angedeutet: Die Belastungsspitzen sind enorm! Jeweils zum Halbjahresende sind mehrere Sechzig- bis Siebzigstundenwochen keine Seltenheit; die kann ich zwar in Ferien abfeiern, aber mit Blick auf die Gesundheit wird das mittel- bis langfristig (vermutlich) gravierende Folgen haben. Und aus diesen Phasen des Jahres insbesondere resultiert die gefühlte Belastung das gesamte Jahr über.

    Dem kann ich offen gestanden nicht folgen. Ja, es gibt bei uns Belastungsspitzen, die liegen im gymnasialen Bereich v.a. in der Abiturzeit. Ich erfasse ja seit etwa 3 Jahren konsequent meine Arbeitszeiten und selbst in der Abiturzeit - in der ich bislang jedes Jahr mit mehreren Funktionen eingebunden war - komme ich äußerst selten über eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hinaus. Das liegt natürlich auch daran, dass ich diese Zeiten antizipiere und nicht dann noch in anderen Bereichen große Würfe mache. Schulentwicklungstätigkeiten, Projektphasen u.ä. finden zu anderen Zeiten im Schuljahr statt. Auch achten wir sehr darauf, dass unser Kollegium möglichst gleichmäßig auf die Durchführung von Abschlussprüfungen aufgeteilt ist und nicht noch zeitgleich zu Korrekturen in diesen weitere Klausurtermine in anderen Jahrgängen geballt auftreten. Auch Sitzungen werden in diesem Zeitraum eher spärlich einberufen, um die Belastungsspitzen zu dämpfen.

    Wichtig: Die Forderungen von "Gute Schule JETZT" fordern explizit keine Teilung der Klassen bei mehr Lehrern, sondern eine feste Wandlung hin zum Unterricht im Tandem.


    Das würde ich im Leben nicht machen. Meine Klasse, mein Fach, mein Unterricht. Ich will nicht in einem Team arbeiten (auf den reinen Unterricht bezogen). Und viele die ich kenne (jaja subjektiv...) hätten da gewiss auch keine Lust drauf.

    Auch subjektiv: Ich habe bislang durchweg gute Erfahrungen mit Doppel- oder gar Mehrfachsteckungen, wenn sie denn möglich waren. Aber selbst wenn ich einzeln in Klassen/Kursen bin, können Kollegen gerne jederzeit dazukommen, was wir teilweise untereinander auch machen (-> Kollegiale Hospitationen). Ich wundere mich immer wieder, warum das für nicht wenige so ein Grauen zu sein scheint.

    Gilt aber nicht für Hochschulabsolventen. Denke nicht, dass wir da überdurchschnittlich aufgestellt sind und diese Gruppe ist unsere Vergleichsgruppe.

    Das kommt darauf an, wie du "überdurchschnittlich" definierst. Aber selbst in der Vergleichsgruppe der Hochschulabsolventen wären mit einem A13-Nettoeinkommen lediglich ca. 25% besser bezahlt. So schlecht wie hier immer getan wird, ist das nicht. Dass es noch akademische Berufsgruppen gibt, die etwas besser verdienen, ist durchaus kein Geheimnis.

    (siehe hierzu u.a. https://www.iwkoeln.de/presse/interak…eutschland.html).

    An einer idealen Schule kennt die Schulleitung die Interessen aller Kollegiumsmitglieder und kann sie deshalb für die notwendigen Aufgaben, die z. B. zur Schulentwicklung gehören, wie oben beschrieben wurde, so einteilen, dass alle diese Aufgaben erledigt werden und die Last gleich verteilt ist.

    Leider gibt es wenige ideale Schulleitungen und manche Lehrkraft, deren Interessen vielfältig sind, aber mit Schule nichts zu tun haben.

    Und manchmal gibt es selbst an idealen Schulen, die soweit es auch nur möglich ist, die Interessen des Kollegiums berücksichtigt, Aufgaben, an denen niemand Interesse hat und die dennoch vergeben werden müssen. Ich denke da an so etwas wie Datenschutzbeauftragte u.ä. Dafür muss dann einfach jemand benannt werden. Aber es stimmt schon: idealerweise sollte auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung geachtet werden.

    Da MÜSSTE man geschlossen sagen "nein". Aber im Prinzip schaut die Konferenz wie bei einem Unfall zu, wie die betroffenen Kolleg*innen es zur Kenntnis nehmen und sich ärgern und keine*r wirft sich in die Löwenhölle, um zur Hilfe zu eilen.

    Ja genau, das ist das eigentliche Kernproblem und - in verschiedenen Zusammenhängen - sicher so in den meisten Kollegien zu finden.

    (und ich bin ehrlich: ein paar Male habe ich meinen Mund zu sehr geöffnet und ich HOFFE (hahaha), dass mein Ausflug außerhalb der Schule mir vielleicht die Ruhe gegeben hat, das Ganze gelassen zu nehmen (hahaha, weil: mein aktueller Chef könnte ein Lied davon singen. Er ist auch kein Fan dieser Eigenschaft, weiß es aber auch zu schätzen, weil es ganz oft wichtig war und doch vor Problemen gerettet hat)

    Ich glaube, da sind wir uns weitgehend ähnlich. Deine Erfahrungen diesbezüglich teile ich ebenfalls.

    Die Fahrtenwoche wird bei uns nicht von den Kolleg*innen beschlossen/gelegt, die durchzuführenden Fahrten stehen im Fahrtenkonzept (ja ich weiß, von der Lehrer- und Schulkonferenz verabredet, da stimmen aber wohl Leute ab, die nie im Leben betroffen sein werden), die Klassenleitungen sind nicht unbedingt freiwillig, genauso wenig wie die Begleitung (rein theoretisch kann ja jede*r verpflichtet werden).

    Es zeigt sich immer mal wieder, dass Beschlüsse von entsprechenden Gremien nicht immer rechtskonform sind. Die Arbeitszeit von Lehrkräften auf Sonntage auszudehnen ist mit Sicherheit keine Festlegung, die durch Mehrheitsbeschluss innerhalb einer Schule getroffen werden kann.

    PS: Mir ist auch mindestens eine Schule bekannt, die in einem solchen Gremium beschlossen hat, dass die Fahrtkostenerstattung der Lehrkräfte lediglich anteilig mit Blick auf vorhandenes Budget und eingereichte Gesamtkosten erfolgt. In diesem Fall ist das Gremium nicht nur nicht zuständig für einen solchen Beschluss, sondern ist dieser sogar klar rechtswidrig.

    Wer ordnet denn an? Das wird in der Regel doch durch die betreuende Lehrkraft festgelegt - und die mitfahrenden KollegInnen wissen im Voraus, worauf sie sich einlassen. Zum Thema Mindestruhezeiten gibt es ja bereits einen Thread.

    Ja stimmt, so läuft das nicht selten in der Praxis. Dann muss aber auch klar sein, dass die Teilnahme an einer solchen Fahrt freiwillig erfolgt. Ich persönlich bin da voll bei WillG : Entweder es findet sich eine Lösung in der Schule, bei Ankunft eine Ruhezeit über einen Ausgleichstag o.ä. zu haben oder ich fahre bei einer solchen Fahrt nicht mit. In die Verlegenheit kam ich allerdings offen gestanden auch noch nie, weil ich meine bisherigen Fahrten immer so geplant habe, dass sowohl rund um die Fahrt als auch während der Fahrt angemessene Erholungszeiten möglich waren.

    Ist man mit a13 und „nur“ Unterrichten zufrieden, auch ok. Und ich finde man muss auch keine extra Aufgaben machen.

    Das magst du so finden, entspricht aber nicht deinen Verpflichtungen als Lehrkraft. Unser Aufgabenspektrum erschöpft sich keineswegs im Unterrichten selbst, insofern sind die oft so bezeichneten "Extra Aufgaben" oft gerade nicht "Extra".

    Dass Fahrten erst einmal grundsätzlich auch an einem Sonntag erlaubt sind, heißt noch lange nicht, dass diese auch so gegen den Willen der Beteiligten angeordnet werden dürfen. Die Rechtsgrundlage, die die Anordnung von Sonntagsarbeit bei Lehrkräften ermöglicht und diese dann noch ohne Einhaltung irgendwelcher Mindestruhezeiten anschließend wieder in die Schule zitieren erlaubt, würde ich wirklich gerne sehen.

    Dafür ist die TdL gar nicht autorisiert denn über die Besoldung der Landesbeamten entscheiden alleine die jeweiligen Länderparlamente

    Um etwas in Frage zu stellen, muss man auch gar nicht authorisiert sein. Und in Anbetracht dessen, dass die Mitglieder der TdL nicht selten die Finanzministerien der beteiligten Bundesländer sind, sind solche Äußerungen durchaus ernstzunehmen.

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