Beiträge von Seph

    Ich meine, dass sich dieser Fall eher auf Dienstinterna i.S.v. Amtsgeheimnissen bezieht.

    Dienstinterna ja, aber es müssen nicht zwingend Amtsgeheimnisse sein. Mit Blick auf deine Frage zu Demonstrationen von Lehrkräften 2 konkrete Beispiele aus NDS:

    1) 2014 beschloss NDS, das Pflichtdeputat von Gymnasiallehrkräften um 1 Stunde anzuheben. Das war eine öffentlich bekannte politische Entscheidung, gegen die die Lehrkräfte damals zurecht auch demonstrieren durften und dies getan haben - natürlich außerhalb ihrer Dienstzeit. 2015 wurde diese Erhöhung dann auch durch das OVG als verfassungswidrig erkannt und zurückgenommen.

    2) 2019 hatte das VG Stade einen Fall zu verhandeln, bei dem es um die Zulässigkeit einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten ging. Dieser hatte u.a. einen Podcast über seinen beruflichen Alltag betrieben und sich darin z.B. über seinen Stundenplan ausgelassen. Mit diesem Verhalten habe er gegen den Dienstwegvorbehalt verstoßen und unter dessen Verkennung die innerdienstliche Angelegenheit in die Öffentlichkeit getragen, was explizit gerügt wurde. Der eigene Stundenplan ist nun aber wirklich kein Amtsgeheimnis im engeren Sinne.

    Das muss nicht zwingend so sein, insbesondere wenn es darum geht, Beamte im Dienst zu halten, die sonst dienstunfähig wären. Natürlich gibt es nicht die große Masse von Stellen für Lehrkräfte außerhalb des Schuldienstes, aber es gibt sie. Bei uns in NDS sucht z.B. das NLQ regelmäßig nach Lehrkräften als Bearbeiter im Bereich Bildungsmonitoring und Evaluation. Diese Stellen sind teilweise als Abordnungen, teilweise aber auch als de facto feste Stellen ausgeschrieben und i.d.R. ranggleich zur bisherigen Besoldungsgruppe.

    Du meinst, ich darf als Beamter nicht in der Öffentlichkeit kundtun, dass mein Dienstherr ein „Vollidiot“ sei? Das soll ich zunächst auf dem Dienstweg vortragen?

    Ja, du darfst als Beamter Missstände und Vorgänge aus dem Bereich des Dienstherrn nicht einfach in die Öffentlichkeit tragen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Beamte sich zur Verstärkung der eigenen Position durch eine Lobby an die Öffentlichkeit wendet und damit Einfluss auf dienstinterne Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen versucht.

    Die Grenze des Zulässigen liegt zwischen Stellungnahme zu "allgemein-politischen" Fragestellungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und der o.g. öffentlichen Kritik innerdienstlicher Entscheidungen, Abläufe u.ä.

    Apropos Meinungsfreiheit: Letztens meinte ein Bekannter, der wohlgemerkt eine Schule leitet, man dürfe als Beamter nicht öffentlich den Kultusminister (m, w, d) kritisieren.

    Es ist schon erstaunlich, wie einige unsere Demokratie verstehen.

    Das ist vermutlich eine sehr verkürzte Wiedergabe des tatsächlich bestehenden Verbots der "Flucht in die Öffentlichkeit" für Beamte. Beschwerden sind zunächst intern auf dem Dienstweg abzuhandeln.

    Ich habe quasi noch nie was Positives über das Ref gehört. Nur das Gegenteil. Das Leute so kaputt gemacht werden mit diesen Stundenentwürfen, von denen eigentlich ja jeder weiß, dass die niemals so funktionieren können. Und Ausbildern, dich nicht ausbilden, sondern sich daran erfreuen, Leute in Zwickmühlen zu treiben.

    Das ist ein Wahrnehmungsfehler, der durch verzerrte Berichte im Netz entstehen. Man liest halt fast nur von denjenigen, die (nicht selten unreflektiert) diese Stories sehr breit streuen und damit Dampf ablassen. Die große Mehrheit derjenigen, die ihr Ref ganz gut überstanden haben und v.a. dort wirklich viel hilfreiches Knowhow für ihren Beruf mitnehmen konnten, posten eher wenig Berichte zu ihrem Ref im Netz.

    Andersherum: Ich habe in den letzten Jahren so einige Refs mitbegleitet und teils selbst ausgebildet. Fast alle von ihnen haben zwar von einer dichten und durchaus stressigen, aber auch weitgehend angenehmen und v.a. machbaren Phase gesprochen. Die von dir kolportierten Stories kenne ich von genau 2 Personen aus 1. Hand....die beide durchgefallen waren. Das lag natüüüürlich dann nur an den blöden Ausbildern, dem miesen System usw. Dass sie vielfache Hinweise während ihrer gesamten Ausbildung immer wieder ignorierten, sich nicht weiterentwickelten und immer wieder die gleichen Fehler machten, konnten sie leider nicht sehen.

    Bei Abiklausuren könnte ich es mir grad noch vorstellen, glaube ich aber, da gibt’s auch keine Vorschrift.

    Das würde mich auch sehr wundern. Der Verlust eines Stapels Klausuren ist so oder so eine sehr blöde Angelegenheit, egal ob das im Inland oder im Ausland passiert. Insofern wäre es konsequenter, die Mitnahme von Klausuren aus der Schule zu verbieten und sie dort an den super eingerichteten Arbeitsplätzen korrigieren zu lassen.....ups ;)

    also in NRW steht für mich beim LBV recht klar, dass die 1800€ / 1000€ im Januar Ende Januar ausgezahlt werden.

    Das LBV NRW schreibt ziemlich eindeutig, dass sie zwar vorhaben, das Ergebnis 1:1 auf Beamte zu übertragen, derzeit aber noch an einem Gesetzesentwurf gearbeitet wird. Ohne entsprechende Gesetzesänderung kann die Übertragung aber noch nicht auf Beamte erfolgen und ob das wirklich jetzt im Januar noch durch den Landtag geht, ist fraglich.

    Die BASS schreibt vor, dass Klassenarbeiten das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen dürfen. Ein Kollege hat mal Abschlussarbeiten zur Korrektur mit auf Klassenfahrt genommen und da dann verloren.

    Ernsthaft? Was für einen Sinn sollte eine solche Vorschrift ergeben? Ich kenne mich in NRW nicht so gut mit euren Rechtsvorschriften aus, habe aber in der BASS rund um Klassenarbeiten eine solche Regelung bislang nicht finden können. Wo steht das denn? Würde mich mal interessieren.

    Was mir allerdings nicht einleuchtet: Weshalb kann ich für 2 Personen ein gesundes Essen für 6 Euro (ohne Fleisch, da Vegetarier) auf den Tisch bringen? Mir ist schon klar, dass ich keine (umlegbaren) Lohn-, Energie- ... kosten habe, trotzdem sollte es über die Menge eines Mensaessens möglich sein, günstiger zu bleiben.

    Der Wareneinsatz in der Gastronomie beträgt nur etwa 30% der Umsätze, in Großkantinen möglicherweise etwas mehr. Das typische Schulmittagessen kostet vlt. 4-5€, das sind dann deutlich unter 2€ für den Wareneinsatz p.P. Damit kann man zwar mit gutem Willen und etwas Geschick gesund kochen, einfach ist das aber nicht.

    Ach wie schön ist selektives Lesen ;)

    Dass es auch in Japan zentral um Problemlösen geht, Schüler nicht schon nach der 4. Klasse selektiert werden, dafür aber fast alle noch externe Nachhilfe nehmen und dass es offensichtlich normal ist, nicht nur frontal zu lernen, sondern selbständig in Kleingruppen zu arbeiten, gerät da schnell aus dem Fokus - genau wie der Befund, dass stupides Üben nach Schema F gerade nicht hinreichend kognitiv aktiviert ;)

    Hm, ich habe auf den ersten Blick nichts Doppeldeutiges gelesen. Einzig über ein Wort könnte man diskutieren, da sich dahinter eine Einschränkung verbirgt.

    Ich ehrlich gesagt auch nicht. Und wie schon weiter oben gesagt: man sollte die Relevanz solcher Zeugnisse nicht überschätzen. Ich kann für unsere Schule nur sagen, dass wir diesen quasi keine Bedeutung bei der Einstellung neuer Lehrkräfte zumessen. Das hat auch damit zu tun, dass sie nicht wirklich aussagekräftig sind.

    Wie sollen wir hier konstruktive Anmerkungen geben, ohne die Person selbst zu kennen? Insofern ist überhaupt nicht einzuschätzen, ob die Aussagen so passend sind oder nicht. Es ist halt ein relativ typischer Wortbericht über den bisherigen Werdegang und den Unterrichtseinsatz, der durchaus wohlwollend formuliert ist. Ansonsten sei nur angemerkt, dass Zwischenzeugnisse dieser Art für die (dauerhafte) Einstellung in den Schuldienst de facto irrelevant sind.

    Obwohl: Wenn die ganzen ostdeutschen Bundesländer früher oder später faschistisch werden, dann könnten wir auch den "antifaschistischen Schutzwall" wieder aufbauen - der könnte genauso angelegt werden wie der alte, da die Sperrzonen ja schon auf der richtigen Seite lagen. Vor allem trüge er dann seinen Namen ob des neuen Zwecks tatsächlich zu Recht.

    DIE PARTEI hat das ja explizit in ihrem Wahlprogramm stehen, die SBZ auch baulich vom restlichen Bundesgebiet abtrennen zu wollen ;)

    Als erstes bräuchte ich eine Übersicht, welche Schülerinnen in meinem Unterricht (also fachweise) abwesend waren und ob das entschuldigt ist. Im Bereich „Klassenbuch“ kann ich jede Menge Berichte für die von mir geführte Klasse anzeigen, für die anderen jedoch nicht. Wie mache ich es also?

    Soweit ich das von Webuntis bisher kenne, erhälst du entsprechend detaillierte Berichte wirklich nur als zugewiesene Klassenlehrkraft...also für die eigene Klasse ja, für andere Klassen im Regelfall nicht. Das hat uns bezüglich des Kurssystems anfangs vor etwas größere Probleme gestellt, die inzwischen aber durch geeignete Rechtevergabe umgangen werden konnten.

    Was ist daran verwirrend? Für eine tragfähige Regierung wird nun einmal eine absolute Mehrheit der Stimmen (genauer: der Sitze im Parlament) benötigt. Eine einfache Mehrheit begründet noch keinen Anspruch auf die Übernahme der Regierungsgeschäfte, gleichwohl aber traditionsgemäß zunächst den (informellen!) Auftrag zur Regierungsbildung.

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