Beiträge von Seph

    Genau deswegen muss ja A13 für alle kommen. Man soll die Schulform auswählen, für die man sich am ehesten bereit fühlt und nicht dann mit dem Gehalt jahrelang drauf zahlen. Dass das noch kein Politiker verstanden hat ist einfach unfassbar

    Auch jetzt schon können sich Interessierte am Lehramt frei nach Wunschschulformen entscheiden und tun das auch. Ich weiß, anekdotisch, aber dennoch: Ich kenne bislang noch keine einzige Lehrkraft, die mal gesagt hätte "Ach, ich wäre so gerne an die Grundschule gegangen, aber ich wollte unbedingt A13 und deswegen habe ich Lehramt Gymnasium studiert, obwohl ich das eigentlich nicht wollte". Dafür kenne ich sehr viele Lehrkräfte, die genau an der Schulform sind, an der sie sein wollten und dort jeweils sehr gute Arbeit leisten.


    Der m.E. eigentlich kritische Punkt in der Diskussion um die Bezahlung von Lehrkräften sind die häufig fehlenden Aufstiegschancen und die damit verbundene Wertschätzung von Engagement und sehr guter Arbeit.


    Ich weiß das sagt sich immer so leicht. Aber sowas hört man immer von A13ern, die stets ihr Häppchen mehr aufs Konto bekamen für ihr Masterstudium. Man muss A12 ebene erlebt haben für 7 Jahre Ausbildung. Dann würdest du sicher nicht so entspannt urteilen

    Und schon wieder disqualifizierst du einen Beitrag hier im Forum mit dem Muster "Du erhälst A13, also sei einfach ruhig. Du hast hier nicht mitzudiskutieren". Das ist nicht zielführend.

    Anders lernen die es aber nicht im Schulministerium. Und kannst ja trotzdem an die GS hinterher

    Du verkennst dabei deutlich die demographische Entwicklung. Während derzeit noch ein leichter Mangel an GS-Lehrkräften herrscht, dreht sich das ab Mitte der 2020er Jahre um. Gegen Ende des Jahrzehnts sind dann schrittweise auch die weiterführenden Schulen betroffen. Gerade in den ohnehin überlaufenen Fächern wie Deutsch, Geschichte usw. kann man derzeit wohl kaum die Aufnahme eines Studiums für das Lehramt an Gymnasien empfehlen. Wenn es unbedingt diese Fächer sein sollen, bietet sich das Studium eher für den Sek I-Bereich an.


    Edit: Je nach Quelle dreht sich die Entwicklung auch erst gegen 2030 um.

    Wenn jemand seinen Job aufgrund der Entscheidung gegen eine Impfung verliert, ist das eine Impfpflicht. Und wir reden von einem Schauspieljob, kein Job in der Intensivmedizin oder so.

    Wenn sich jemand aktiv dafür entscheidet, alle anderen MitarbeiterInnen, zu denen berufsbedingt enger Kontakt bestehen muss, zu gefährden, dann ist es nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber dem Schutzgedanken für seine Arbeitnehmer einen höheren Stellenwert einräumt. Mit Impfpflicht hat das allerdings nichts zu tun.

    Ich muss vlt. dazu sagen, dass wir seit Beginn die Kohorten auf dem Schulhof räumlich und/oder zeitlich entkoppelt haben, daher entfällt die MNB-Pflicht hier in Einklang mit der Allgemeinverfügung. Diese schreibt im Übrigen vor, dass ab Inzidenzen von 35 auch am Sitzplatz Masken zu tragen sind, was nicht grundsätzlich ausschließt, dies auch bei niedrigeren Inzidenzen zu tun. Der Unterschied zum von dir aufgeführten Fall liegt darin, dass dies nun keine Neueinführung ist, die damals als unangemessen empfunden wurde, sondern ein Beibehalten des derzeitigen Standards. Ich nehme aber an, dass auch dies bald entfallen kann.

    Das ist an meiner Schule ab morgen auch der Fall: keine Maskenpflicht sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen eines MSB im Unterricht am Sitzplatz, da die Inzidenz seit einer Woche unter 35 liegt. Der Unterricht findet hier in NDS an den meisten Schulen auch wieder in voller Klassenstärke statt, da die meisten Landkreise schon seit Längerem wieder unter der Inzidenz von 50 sind.

    Wir haben uns dafür entschieden, die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen vorerst aufrecht zu erhalten, auf dem Schulhof nicht mehr. Irgendwie würde ich mich persönlich trotz der nun geringeren Zahlen auch unwohl fühlen, mit vollen Klassen ohne Masken zusammen zu sein, bis die 2. Impfung mit 2 Wochen Abstand durch ist.

    Mal abgesehen davon, dass eine Aufsichtspflicht bei Volljährigen ohnehin nicht mehr wirklich greift, verletzt man seine Aufsichtspflicht auch bei jüngeren SchülerInnen nicht bereits pauschal durch das "vor die Tür setzen". Wenn das Problem derart massiv ist, scheint mir dieses milde Erziehungsmittel im Übrigen auch nicht ausreichend. Sollte so etwas auch nicht wirklich fruchten, wäre der Weg über Ordnungsmaßnahmen zu gehen. Der Fokus sollte dann auf dem Schutzaspekt für die MitschülerInnen liegen, die ein Recht auf Bildung haben, welches durch das beschriebene Verhalten nachhaltig gestört wird.

    Anschließend haben wir unseren Steuerberater nach Rat gefragt. Er war überfragt und konnte uns nicht weiterhelfen.

    ...dazu fällt mir ehrlich gesagt nichts mehr ein, außer vlt. die Suche nach einem neuen Steuerberater.


    Zum Thema: Ein Wechsel kann ggf. dann sinnvoll sein, wenn in Zukunft weiterer Nachwuchs geplant ist. Den Grund hat Mueller Luedenscheidt bereits erläutert. Für die aktuelle Elternzeit bringt das allerdings nichts mehr. Ansonsten ist die Wahl der Steuerklasse wirklich nur die Frage, wann man wieviel Steuern zahlt, die Höhe der Steuerschuld ist davon unabhängig.

    Normal wird man ja mit Master im höheren Dienst eingruppiert. Hier könnte das Beamtenrecht gebrochen sein.

    Auf diesen Fehlschluss habe ich dich vor Kurzem bereits einmal hingewiesen. Das Laufbahnrecht formuliert Mindestvoraussetzungen (!) und keine zwingende Abhängigkeit in beide Richtungen. Auch Master-Absolventen dürfen in den gehobenen Dienst einsteigen.

    Und was willst du jetzt als Sek2 Lehrer sagen? Lass mich raten: Kein A13 für Masterabsolventen an der Grundschule bitte. A13 nur für mich...

    Das habe ich an keiner Stelle behauptet und ist wieder einmal ein (oben angesprochener) Versuch der Diskreditierung.


    Edit: In dem von dir - möglicherweise ohne ihn gelesen zu haben - verlinkten Beitrag von mir weise ich selbst darauf hin, dass die ungleiche Einstufung aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar ist. Unabhängig davon zeige ich dir dennoch deine Fehlinterpretationen der Rechtslage und die unglückliche Verknüpfung von "Wertigkeit" von Personen und deren Besoldung auf, die jeder Grundlage entbehrt. Das vor allem, da du dich hier bereits öfter als Opfer der Umstände dargestellt hast.

    Ich habe bisher nur Gymnasiallehrer getroffen, die Grundschullehrern ihre Gleichwertigkeit absprechen. Noch nie eine Grundschullehrkraft, die Gymnasiallehrer als nicht gleichwertig sieht.

    Wie schon mehrfach versuchst du hier mit billigen rhetorischen Tricks, Gymnasiallehrkräfte in den Dreck zu ziehen und deren Aussagen zu delegitimieren. Ganz deutlich wird das an deinem bereits mehrfach hier vorgetragenen Muster "Du bist doch Sek II Lehrkraft...dann brauchst du hier gar nicht mitreden".


    Die Verknüfung von Bezahlung und "Wertigkeit" ist überhaupt nicht zielführend, suggeriert sie doch, dass es überhaupt minderwertige Berufe gibt. Diese Meinung teile ich mit Sicherheit nicht. Um im Bildungsbereich zu bleiben: Kita-ErzieherInnen erhalten noch einmal weniger Gehalt als wir Lehrkräfte...dennoch leisten diese sicher keine minderwertige Arbeit!


    Darin liegt übrigens auch das Problem mit der zu stark vereinfachenden Formel "Gleiches Geld für gleiche Arbeit". Diese gilt z.B. für die unbedingt notwendige geschlechtsunabhängige Bezahlung, die im öffentlichen Dienst gegeben ist. Gleichwertige Arbeit bezeichnet verschiedenartige Tätigkeit, die jedoch bzgl. Anforderungen und Belastungen vergleichbar ist. Diese ist gerade nicht zwingend gleich zu bezahlen. Warum das so ist, ist aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar. Es hat aber nichts mit der fehlenden Gleichwertigkeit in den verschiedenen Schulform zu tun!

    Ich stelle mir gerade die Schulleitung vor, die (je nach Größe der Schule) zwischen 100 und 1000+ Zeugnisse auf Korrektur liest. Das halte ich für schlicht unmöglich und ich kenne auch keine einzige SL egal welcher Schulform, die das machen würde. Mir scheint das plausibel, wenn man gegenseitig im Kollegium noch einmal über die Zeugnisse schaut oder notfalls das Risiko eingeht, hin und wieder mal ein fehlerhaftes Zeugnis neu ausstellen zu müssen-

    Doch, die These war etwas steil. Sie suggerierte, dass grundsätzlich Bachelor-Absolventen mit A12 besoldet werden, was gerade nicht so ist. Daher ist der polemische Vergleich von "Masterstudium wird gleichgesetzt mit 3-jährigem Bachelor" so pauschal irreführend.


    Desweiteren sind die verlinkten Voraussetzungen für den Einstieg in die Laufbahnen Mindestvoraussetzungen. Sie bedeuten gerade nicht, dass nicht auch Masterabsolventen in den gehobenen Dienst einsteigen dürften.

    Und dass die aktuelle Besoldung in NRW eine Frechheit ist, ist sogar höchstrichterlich bestätigt:

    https://www.dbb-nrw.de/aktuell…rsprueche-zur-verfuegung/

    Das bezieht sich wiederum nicht auf die komplette Besoldungsstruktur, sondern ganz konkret auf die Besoldung kinderreicher Beamter und auf die Besoldung der untersten Besoldungsgruppen. Das bedeutet nicht automatisch, dass alle Besoldungsgruppen anzuheben sind.

    Extrem realistisch. Absolute Katastrophe bei uns.

    Kann ich hier zumindest teilweise auch bestätigen. Zwar beobachte ich auch die hier oft angesprochene Formel "Die Schwachen wurden schwächer, die Starken stärker", frage mich aber zunehmend nach lesen dieses Threads, welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Mit einem Schulterzucken und der Haltung "Dann gehen die Schwachen halt verloren/ an eine andere Schulform" sollte man sich da wohl eher nicht zufrieden geben.


    Die überwiegende Mehrheit unserer SchülerInnen hat auch im Distanzunterricht fleißig gearbeitet, viele Rückfragen gestellt und sind ganz gut mitgekommen, inhaltlich sind wir (theoretisch) genauso weit, wie immer zu dieser Zeit im Schuljahr. Ich habe aber den Eindruck, dass dies nicht hinreichend unterfüttert ist, es fehlt den SchülerInnen einfach über lange Strecken der direkte Austausch untereinander und mit den Lehrkräften. Wir hatten anfangs sehr unterschätzt, dass Arbeitsprozesse im Homeoffice teilweise deutlich länger brauchen, als im Präsenzunterricht. Stolperstellen, die sonst durch eine kurze Nachfrage beseitigt sind, stellten nun im Übungsprozess oft große Hindernisse dar. Das führt dazu, dass auch viele engagierte SchülerInnen beschrieben haben, am Ende zu sein und gerne möglichst schnell zurückkehren zu wollen.


    Nicht unterschätzen darf man auch, dass die häuslichen Arbeitsbedingungen nicht immer so sind, wie man sie vlt. selbst kennt. Unser Klientel wohnt nicht immer im großen Einfamilienhaus mit eigenem Kinderzimmer für jedes Kind und ruhigen Arbeitsplätzen. Wenn man dann Distanzunterricht in einer 50m² Wohnung mit 3 Geschwistern machen soll, ist das auch für engagierte SchülerInnen irgendwann schwierig. Zu einigen wenigen ist der Kontakt leider ganz oder weitgehend abgebrochen, was durchaus durch Elternhäuser mitgetragen wird. In Einzelfällen musste daher auch das Jugendamt und das Ordnungsamt eingeschaltet werden.

    Aber man würde sich aber endlich nicht mehr veräppelt vorkommen, wieso man mit 7 Jahre Ausbildung bezahlt wird, wie jemand der mit einem 3 Jahre Bachelor Abschluss im Öffentlichen Dienst.

    Du meinst natürlich im 3. Beförderungsamt. Der Einstieg läge dann i.d.R. bei A9...aber so geht der gute Showeffekt leider verloren.

    Corona hat wirklich vieles auf den Kopf gestellt.

    Niemals hätte ich mir träumen lassen, dass ich einen Artikel im Wurstblatt "Bild" gut finde.

    Zitat von Bild

    Meine Frage an unsere Politiker lautet: Wer sagt einem Kind mit blau geschlagenen Beinen ins Gesicht, Unterricht sei halt Sache von Ländern und Kommunen?

    Durchaus ein typischer Bild-Artikel. Hier werden - wie so oft - reißerische Schlagzeilen dadurch generiert, dass so getan wird, als seien wenige Einzelfälle auf einmal ein weit verbreitetes Muster. Wieviele blau geschlagene Kinder habt ihr so in euren Klassen sitzen?


    Ja, es gab eine prozentual deutlich messbare Zunahme von häuslicher Gewalt gegen Kinder - bei immer noch sehr geringen Fallzahlen. Die Bild tut aber so, als ob allen Kindern und Jugendlichen mit den Lockdown-Maßnahmen, die viele Menschenleben gerettet haben dürften, unangemessen Gewalt angetan wurde.


    Was für einen kompletten Schwachsinn die Bild produziert, sieht man auch hier:



    Mein Sohn hat derzeit täglich drei Schulstunden. Davon gingen an manchen Tagen bis zu 2 Stunden für den Corona-Test drauf. Inzwischen beherrscht er es. Wenn das vorbei ist, will die Klasse ihre Masken aus dem Fenster werfen.

    Ja, ist klar: 2 Stunden gehen alleine für das Testen drauf. Wer kennt das nicht?


    Nebenbei: Es ist natürlich auch nicht zielführend, die durch die Maßnahmen sehr niedrigen Fallzahlen gleichzusetzen mit Zahlen, die sich ohne diese Maßnahmen ergeben hätten. Aber auch das ist für die Bild-Redakteure wahrscheinlich zu hoch oder wird beabsichtigt außer Acht gelassen.

    Mangelhaft bedeutet, dass es erhebliche Mängel gibt. Wenn diese in einzelnen Leistungen aufgetreten sind, ist zu überprüfen, am sie am Ende noch bestehen und ob sie in der Gesamtschau immernoch erheblich sind. Bei einem mangelhaften Ausrutscher vielleicht nicht. In anderen Konstellationen sehr wohl.


    Womöglich gab es auch ungenügende Leistungen, die „rechnerisch“ durch bessere Noten ausgeglichen werden zu können scheinen. Ungenügend bedeutet aber, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit zu beheben sind. Da ist die Annahme, dass diese zum Jahresende verdunstet sein könnten, schon gewagt.


    Aber solche Abwägungen trifft man halt. Mich stört es nur, wenn jemand ganz furchtbar genau rechnen will, am liebsten auf sieben Nachkommastellen, und wenn einem die errechnete Zahl nicht passt, wird grob gerundet.

    Nichts anderes schreibe ich ja auch, insofern liegen wir doch da beieinander. Ich fand den Hinweis, dass eine "rechnerische" 4,1 nicht mehr ausreichend sei im Zusammenhang mit dem beschriebenen Sek I - Fall nur für wenig zielführend. Dass in der Sek II mit einer anderen Notenskala gearbeitet wird und ein "schwach ausreichend" nicht mehr "ausreichend" ist, ist ebenfalls klar. Darum ging es aber nicht.

    Eine glatte 4 ist ausreichend. Schlechtere Bewertungen nicht.

    Und doch ist i.d.R. bei überwiegend ausreichenden Leistungen und nur wenigen mangelhaften Leistungen insgesamt noch das Urteil "ausreichend" zu fällen. Kris24 weist vollkommen zurecht darauf hin, dass anderweitige Entscheidungen im Zweifelsfall vor Gericht kaum Bestand haben dürften, es sei denn es kommen belastbare Argumentationen dazu, warum die Gesamtleistung insgesamt mangelhaft war.

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