Beiträge von Seph

    Dem muß ich insb. beim Gedanken an Stufe 1 des Familienzuschlags widersprechen. Warum soll ich verheiratet ohne Kinder höhere Kosten haben? Da müßte man, wenn ausschließlich um den Lebensstandard geht, die Besoldung doch eher noch verringern, weil eine große Wohnung günstiger ist als zwei kleine.

    Da bin ich bei dir und auch für mich wirkt der Familienzuschlag der Stufe 1 - zumindest in der Konstellation für ein verheiratetes "DINK-Paar" zunächst als überholter Anachronismus. In anderen Konstellationen wiederum ist er nachvollziehbar und damit auch eine Antwort hierauf:

    Für mich ist das Familienpolitik, weil der Gesetzgeber so die Ehe im Hinblick auf spätere Kinder fördern will.

    Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird immer dann gewährt, wenn im Haushalt des Beamten eine Person lebt, der er gegenüber unterhaltspflichtig ist. Das kann der eigene Ehepartner sein, das kann aber insbesondere auch das eigene Kind sein. Dieser Familienzuschlag stützt also den Beamten bei der Verpflichtung zum Unterhalt anderen gegenüber und sichert damit dem Alimentationsprinzip entsprechend den Lebensstandard des Beamten und seiner Familie ab.

    Unverheiratete ohne Kinder wiederum sind dem Lebenspartner gegenüber gerade nicht rechtlich zum Unterhalt verpflichtet und erhalten folgerichtig den Familienzuschlag der Stufe 1 nicht.

    Die nutze ich auch sehr gerne und kann nur nahelegen, sich damit mal auseinanderzusetzen :)

    Das sieht der Gesetzgeber aber gerade anders. Die Alimentation soll dem Beamten und seiner Familie einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren, der eine sorgenfreie Ausübung des Amts möglich macht. Die Alimentation und die damit verbundenen Familienzuschläge sind im Übrigen gerade keine familienpolitische Leistung, sondern rein aus dem Alimentationsprinzip erwachsen. Eine solche familienpolitische Leistung hätte tatsächlich nichts in der Besoldung zu suchen.

    Ich glaube wir müssen hier deutlich zwischen der Methodik an sich und der Umsetzung mittels zur Verfügung stehender Werkzeuge unterscheiden. Ich bin wie oben beschrieben vollkommen bei dir, dass eine saubere Ergebnissicherung des Unterrichts nach wie vor sehr wichtig ist und man sich damit auseinandersetzen muss - egal ob jung oder alt. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass sich Lehramtsanwärter heute z.B. nun echt nicht mehr mit der Bedienung und Vorbereitung entsprechender Folien eines OHPs auseinandersetzen müssen.

    Nebenbei: auch als gestandene Lehrkraft kann man gerade von den Anwärtern noch so einiges lernen - genau wie andersherum natürlich auch.

    Es geht dabei ja gar nicht mal um das Tafelbild als solches. Aber eine der ersten Sachen, die ich bei Betreuung mit frischen Anwärtern durchgehe, ist die saubere Vorüberlegung der Dokumentation des Unterrichts für die Schüler. Das kann der Entwurf eines geeigneten Tafelbilds sein, das Zurverfügungstellen entsprechender Präsentationen, das Erstellen eines passenden Arbeitsblatts u.v.m. Das konkret verwendete Medium ist am Ende gar nicht so wichtig, viel wichtiger finde ich, dass sich vorher klar überlegt wird, wie die Sicherung der Arbeitsergebnisse erfolgen sollen.

    Ich bin da bei dir, dass dieser Vergleich der eigentlich relevante hier sein sollte. Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass es auch außerhalb unserer Bubble durchaus familienbezogene Leistungen von privatwirtschaftlichen Arbeitgebern gibt. Dass andersherum im öffentlichen Dienst bei gleicher Tätigkeit unterschiedliche Modelle existieren, mag sehr verwundern und Fragezeichen auslösen, liegt aber wie gesagt an der deutlich unterschiedlichen rechtlichen Grundlage von Arbeitsentgelt und Besoldung. Dennoch wäre es hier sicher sinnvoll, auch in den Tarifverträgen nachzujustieren.

    Ja, aber das interessiert mich nicht. Egal ob Beamter oder Angestellter: Ich tausche Zeit/Arbeit gegen Geld und dafür werde ich entlohnt/besoldet.

    Ähm nein, dann hast du den Unterschied gerade nicht verstanden ;) Nebenbei: auch in der freien Wirtschaft sind familienbedingte Leistungen nicht so selten, wie das hier dargestellt wird. Das können zusätzlich gewährte Urlaubstage, die Übernahme der Kita-Gebühren u.ä. sein. MIt zunehmenden Fachkräftemangel in bestimmten Branchen wird dieses Modell vermutlich noch auszubauen sein.

    Die einen machen ihren Unterricht mit Tafelbild und Buch.

    Die anderen mit Powerpoint und QR Code

    (vereinfacht dargestellt)

    Und genau diese Vereinfachung dürfte nicht zu halten sein. An unserer Schule arbeiten inzwischen sehr viele Lehrkräfte gezielt (!) mit den Möglichkeiten digitaler Werkzeuge im Unterricht. Das bedeutet aber gerade nicht, dass nicht auch das klassische Lehrbuch (oder dessen digitale Variante) und gemeinsam erarbeitete Tafelbilder genutzt werden. Kritisch ist doch viel eher die verweigernde Haltung einiger Lehrkräfte, die sich strikt gegen die Verwendung der "neuen" Werkzeuge sperren.

    Wer für seine drei Kinder mehr als 1300 netto plus 750 Kindergeld braucht, macht das, weil er oder sie es gerne macht (also Hobby) und nicht, weil es sein muss.

    Das entspricht dann aber wohl kaum einer amtsangemessenen Alimentation, um die es hier geht. Und nein, das hier so oft unterstellte Ausnutzen familienbezogener Zuschläge ist kein Geschäftsmodell, da die damit verbundenen Kosten noch immer über den Einnahmen liegen. Dabei und auch mit der Bezeichnung als "Hobby" werden die tatsächlichen (auch finanziellen) Belastungen von Familien völlig verkannt. Das eignet sich also nur für billige Hetze.

    Kinderreiche Familien und kinderlose Singles dürften kaum um den gleichen Wohnraum konkurrieren. Die Anhebung der familienbezogenen Zuschläge beruht auf der Feststellung des BVerfG, dass gerade kinderreiche Beamte bislang unteralimentiert waren. Die Höhe der notwendigen Anhebung hingegen ist sicher diskussionswürdig. Meines Erachtens hat NRW hierbei "etwas" übertrieben. Den Forderungen einzelner Forenteilnehmern nach einer generellen Streichung von Familienzuschlägen oder der Darstellung, man selbst sei dadurch diskriminiert, trete ich allerdings deutlich entgegen.

    NRW bewegt sich hier schon im illegalen Bereich, ich kann nur dringend raten, weiterhin Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.

    Ich freue mich ja immer wieder über andere User, die sich auch für rechtliche Fragestellungen interessieren. Woher nimmst du die Gewissheit, die aktuelle Besoldung in NRW sei illegal? Interessanterweise ist diese ja gerade eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Meines Kenntnisstands nach steht bislang eine juristisch fundierte Beurteilung aus, ob durch die neuen Anpassungen die verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten sind. Ich lasse mich hier aber gerne eines besseren belehren, sofern du eine solche Beurteilung fundiert liefern kannst.

    Um den Grenzfall zu verdeutlichen: Ja.

    Schön ist die Formulierung aber in der Tat nicht.

    Die Formulierung ist nicht nur "nicht schön", sondern menschenverachtend und die damit verbundene Degradierung von Frauen völlig unangemessen. Das ist auch durch den nachvollziehbaren Frust über die hohen Familienzuschläge nicht zu entschuldigen.

    Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.

    Mir fällt kein psychisches Krankheitsbild ein, welches mit niedrigeren Ausfallraten als bei nicht erkrankten einhergeht. Insofern ist die Aussage nachvollziehbar. Dass eine psychische Erkrankung nicht automatisch mit hohen Ausfällen (Achtung: das ist was anderes als erhöht) einhergeht, steht dem nicht entgegen.

    Zur Sache: Ein GdB von 20 darf in der Theorie und sollte auch in der Praxis einer Beförderung nicht im Wege stehen. Einen "Vorteil" im Sinne einer besonderen Förderung stellt er aber auch nicht dar.

    Ein Erfahrungsaustausch und die Benennung der typischen größeren PKV-Anbieter ist aber etwas deutlich anderes, als die direkte Vermittlung eines konkreten Vertreters - insbesondere von Usern, die sich ausschließlich dafür angemeldet haben.

    In Geschichte und Ethik, aber auch in Deutsch ist mein Ziel, allen Schülern die Möglichkeit zu geben, eine möglichst gute Note zu geben, ein Sportlehrer kann ja gar nicht schaffen, einen Nichtschwimmer zu einer guten Schwimmnote zu bringen, wenn irgendwelche Zeiten, die zu erreichen sind, vorgegeben sind.

    Es sei denn, man darf individuell und pädagogisch bewerten. Da sind in der Oberstufe aber Grenzen gesetzt.

    Das ist auch das Ziel in Sport. Und die nicht selten beobachtbare Haltung von Schülern, man sei ohnehin unsportlich und würde daher ungerechtfertigt schlechte Bewertungen erhalten, ist nicht soviel anders als "Mathe kann ich eh nicht". Man muss sich einfach mal klar machen, dass die in Schule notwendigen sportlichen Leistungen durchaus durch ein Technik-Training und entsprechendes Üben erreichbar sind. Nichts anderes fordern wir in den anderen Fächern doch auch, nur wird es im Fall von Sport eher selten umgesetzt.

    Was für ein plumper Werbe-Versuch. Danke an die Mods, dass hier so schnell reagiert wurde!

    Zum Thema:

    Klar, es gibt ja auch einige Gesellschaften und jede Gesellschaft hat Ihre Highlights aber so bringt es mir auch nichts.

    Man kommt leider nicht ganz darum herum, sich intensiv mit den ganzen Details in den Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen, wenn man eine für sich möglichst gute Auswahl treffen möchte. Für Gespräche mit Maklern bietet es sich sicher an, wenn du dir zunächst eine Prioritätenliste machst, was dir sehr wichtig in einem Tarif ist und was eher nicht. Ein Beispiel zum Thema Zahnersatz hast du hier ja bereits erwähnt.

    Um das kurz zu ordnen, da die Formulierung "selbst verbeamten" etwas missverständlich sein kann: auch in NDS erhalten die öffentlichen berufsbildenden Schulen Zuweisungen von Stellen durch das Land NDS, welche sie dann entsprechend mit Blick auf ihren Bedarf in eigener Verantworung ausschreiben dürfen. Das eigentliche Bewerbungsverfahren läuft dann dennoch über das landesweite Portal EIS-Online ab, die Auswahlentscheidung trifft die SL der Schule unter Beratung durch die einzurichtende Auswahlkommission. Das Ergebnis dieses Prozesses ist dann dem zuständigen Landesamt zu übermitteln, die Einstellung erfolgt dann selbstverständlich als Landesbeamter und nicht als Beamter der Schule.

    Ob hier §16 Abs. 5 Satz 2 NLVO anzuwenden ist, können wir hier abstrakt schlicht nicht beurteilen. Ich schließe mich daher der Empfehlung von CDL an, sich fachanwaltlich vertreten zu lassen. Zu deiner Frage: es schadet sicher nicht, potentiell in Frage kommende Schulen aktiv anzuschreiben und sich initiativ zu bewerben oder zumindesten vorzustellen. Wir schreiben nicht selten gezielt aus, wenn wir bereits potentiell geeignete angehende Lehrkräfte kennen, die gut zu uns passen würden.

    Wenn es vor Gericht geht, dann hat das auch keinen Bestand. Also vorsichtig mit so Absolutismen. Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.

    Woher nimmst du diese Gewissheit? Ist dir ein entsprechender Fall denn bekannt, indem wirklich wegen Fehlzeiten vor Gericht gegangen wurde? Würde mich persönlich tatsächlich mal interessieren. Ansonsten hatte Susannea ja bereits auf die Notwendigkeit der unverzüglichen Meldung hingewiesen. Man muss mit hoher Sicherheit keine um Monate verspäteten Sammelentschuldigungen mehr akzeptieren. In NDS darf die Schule im Übrigen explizit eine Ausschlussfrist festsetzen.

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