Dem muß ich insb. beim Gedanken an Stufe 1 des Familienzuschlags widersprechen. Warum soll ich verheiratet ohne Kinder höhere Kosten haben? Da müßte man, wenn ausschließlich um den Lebensstandard geht, die Besoldung doch eher noch verringern, weil eine große Wohnung günstiger ist als zwei kleine.
Da bin ich bei dir und auch für mich wirkt der Familienzuschlag der Stufe 1 - zumindest in der Konstellation für ein verheiratetes "DINK-Paar" zunächst als überholter Anachronismus. In anderen Konstellationen wiederum ist er nachvollziehbar und damit auch eine Antwort hierauf:
Für mich ist das Familienpolitik, weil der Gesetzgeber so die Ehe im Hinblick auf spätere Kinder fördern will.
Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird immer dann gewährt, wenn im Haushalt des Beamten eine Person lebt, der er gegenüber unterhaltspflichtig ist. Das kann der eigene Ehepartner sein, das kann aber insbesondere auch das eigene Kind sein. Dieser Familienzuschlag stützt also den Beamten bei der Verpflichtung zum Unterhalt anderen gegenüber und sichert damit dem Alimentationsprinzip entsprechend den Lebensstandard des Beamten und seiner Familie ab.
Unverheiratete ohne Kinder wiederum sind dem Lebenspartner gegenüber gerade nicht rechtlich zum Unterhalt verpflichtet und erhalten folgerichtig den Familienzuschlag der Stufe 1 nicht.