Gehen diese Übergriffe (auch verbal) von immer wieder den gleichen 1-3 Personen aus oder betrifft das das generelle Klima in der Klasse?
Beiträge von Seph
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Dein Erachten täuscht.
Magst du das bitte auch etwas erläutern oder bleibt es bei dieser Behauptung? Warum sollte ein Patient, der offenbar vielfache Arztbesuche hinter sich hat (scheinbar insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit) vollkommen frei von Mitwirkungspflichten bei der wahrheitsgemäßen Angabe von Vorerkrankungen sein? Wie ich oben bereits schrieb, kommt es für die arglistige Täuschung nicht auf das Wissen um solche Vorerkrankungen an, es reicht bereits die billigende Inkaufnahme der Falschaussage.
PS: Wenn du damit meinst, dass es keine generelle Pflicht gibt, vorab die Patientenakten einzusehen, bin ich vollkommen bei dir. Dann trägt man aber u.U. auch das Risiko, eine Falschangabe gemacht zu haben. Die Nichteinsichtnahme kann jedenfalls nicht in Kombination mit Behauptungen der Form "Ups, habe ich vergessen" oder "Das hat mir mein Arzt nie gesagt" dazu führen, dass man bei gemachten Falschaussagen "aus dem Schneider" ist.
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Wie würdest Du denn reagieren, wenn eine Schülerin die Frage stellt: „Kann ich die Pille (Verhütungsmittel) absetzen?“
Sobald ich jetzt mit „Ja“ oder „Nein“ antworte, bin ich doch in der individuellen Beratung.

Das ist doch als Diskussionsstrategie unwürdig. Ich hatte oben bereits beschrieben, dass individuelle Hilfestellungen bei der eigenen Steuererklärung natürlich verboten wäre. Rückfragen von Schülern rund ums Steuersystem an sich oder zu den gewählten Fallbeispielen sind es sicher genausowenig, wie die persönliche Stellungnahme zum Thema Verhütung. Bitte trenne die (verbotene) Einzelfallberatung von der Thematisierung an sich.
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Das wird doch bei der Verbeamtung gar nicht verlangt?
Es ist durchaus üblich und normal, dass der Amtsarzt nach Vorerkrankungen fragt. Wer dann - obwohl vielfach beim Allgemeinmediziner gewesen und sicher das ein oder andere diagnostische Gespräch geführt zu haben - einfach mal überzeugt mit "Nein" antwortet ohne vorher Akteneinsicht zu nehmen, hat dann halt möglicherweise ein Problem am Hals.
kasperklarname Bevor du den Beruf gleich wieder verlässt, ist es vlt. sinnvoller (mit Anwalt abklären!) gegenüber dem Dienstherrn eine Klarstellung der Vorerkrankungen vorzunehmen. Viele Vorerkrankungen sind inzwischen für die Verbeamtung nicht mehr so deutliche Ausschlussgründe wie noch vor einigen Jahren, da sich hierbei eine entscheidende Formulierung geändert hatte. Inwiefern die charakterliche Eignung in Frage gestellt wird, kann ich nicht beurteilen.
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Erstaunlich, wie viele überzeugte Einschätzungen hier dann doch vorgenommen werden, obwohl jeweils nachgeschoben wird, dass man keine Ahnung habe.
Du verwechselst da die persönliche Einschätzung der Glaubwürdigkeit und die recherchierbaren Informationen zum Abrechnungswesen mit der nur Juristen vorbehaltenen eigentlichen Rechtsberatung.
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Ich hatte mir vor einigen Monaten ein Rezept für Manuelle Therapien ausstellen lassen und auf der zugehörigen Rechnung standen sieben unterschiedliche Diagnosen, die bis zu 17 Jahren zurücklagen und diverse Disziplinen (Nerven, Bewegungsapparat, Infektion ...) berührten. Teilweise waren es nur Verdachtsdiagnosen, die von Spezialisten dann ausgeschlossen worden waren.
Daher kann ich mir schon vorstellen, dass in jeder Akte viele Dinge stehen, von denen wir nichts wissen und die vor allem bei Kassenpatienten zur höheren Abrechnung genutzt werden.
Das ist eher bei Privatpatienten zu erwarten, die dann aber naturgemäß aufgrund ihrer Rechnung auch sehen, was da stehen würde.
Im Eröffnungsbeitrag war von Hausärzten die Rede. Diese rechnen mit der GKV zunächst über Besuchspauschalen (je nach Lebensalter ca.15-30€ pro Quartal) und Gesprächspauschalen ab. Chroniker- und Demenzpauschalen sind hier vermutlich noch nicht einschlägig. Darüber hinaus können die Hausärzte noch bestimmte Einzelleistungen wie Wundnaht, Ultraschall, Impfungen o.ä. abrechnen. Die Hausärzte verdienen aber gerade nicht deutlich mehr durch mehr niedergeschriebene Diagnosen. Schon gar nicht mehr genug, um sich strafbar zu machen. Der durchschnittliche Honorarbetrag für GKV-Patienten liegt bei Allgemeinmedizinern übrigens bei 55-70€ pro Quartal. Dafür erfindet man keine 50 Falschdiagnosen.
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Nur mal ergänzend: Die arglistige Täuschung ist bereits bei billigender Inkaufnahme der Nichtwahrheit eigener Behauptungen erfüllt, nicht erst beim Wissen darum. Es wäre m.E. hier vom Patienten zu erwarten gewesen, vorab seine Ärzte um Auszüge aus den Patientenakten zu ersuchen, bevor versichert wird, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.
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Dem kann ich mich nur anschließen. Es ist m.E. völlig unglaubhaft, dass eine ganze Reihe von Diagnosen (50!) in den Patientenakten auftauchen, die man als Patient alle gar nicht kennt und über die nie mit einem gesprochen wurde. Die konkreten Auswirkungen dieser zumindest mutmaßlichen arglistigen Täuschung und die sich daraus ergebende Strategie bespricht man am Besten wirklich mit einem geeigneten Rechtsbeistand.
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Glaub mir, ich auch. Ich mache das Thema „Einkommenssteuererklärung“ auch und darf mir dann jedes Jahr von der Chefetage anhören, daß ich bloß nur den 08/15 Beispielfall mit Max Mustermann mache und auf gar keinen Fall auf Rückfragen der Schüler eingehe, weil ich sonst gegen das Steuerberatungsgesetz verstoße.
Merke: Der Staat will nicht, daß seine Bürger diesbezüglich klug werden.

Spannender Ansatz, aber m.E. eine Fehlinterpretation der Chefetage. Verboten ist (den nicht dazu qualifizierten Personen i.S. des StBerG) die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen. Man dürfte also nicht konkret Schüler X bei seiner Steuererklärung helfen oder ihn gar gegenüber Finanzamt oder Finanzgerichtshof vertreten.
Die Thematisierung des deutschen Steuersystems, das Durchspielen von Fallbeispielen und das Eingehen auf Rückfragen von Schülern hierzu stellt m.E. aber gerade keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dar, sondern dürfte durch den Bildungsauftrag von Schulen gedeckt sein.
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Ist sicher beides wichtig, aber die meisten Arbeitnehmer füllen überhaupt keine Steuererklärung aus. Für viele ist das Wissen darüber de facto irrelevant.
...und schenken dem deutschen Staat damit jedes Jahr einen guten drei- bis vierstelligen Betrag. Dass sie diese nicht ausfüllen, könnte irgendwie gerade damit zusammenhängen, dass sie nicht wissen, wie das geht. Meine SchülerInnen sind jedenfalls immer ganz dankbar, das mal gemacht zu haben, was deutlich die Berührungsängste mit der Thematik abbaut.
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Liegt es daran, dass sie super gut sind oder daran, dass sie nur Merkel als Kanzlerin kennen und sich nichts Anderes vorstellen können?
Ich vermute letzteres. Während (fast) der ganzen Lebenszeit von 10.-Klässlern gab es ja nur sie als Kanzlerin. Es könnte aber auch daran liegen, dass es bei der letzten Wahl 2017 extrem lange gedauert hat, bis die Regierungsbildung nach der Wahl erfolgte (171 Tage!). Die Verhandlungen dürften in diesem Jahr nicht so viel einfacher werden. Vielleicht ist Angela Merkel daher wirklich noch zum Neujahr nach Art. 69 Abs. 3 GG ausführend im Amt.
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Aber ja, ich müsste auch ein mehrseitiges Pamphlet unterschreiben, dass ich hafte, wenn das Gerät geklaut wird, daher leihe ich keins aus. Ob das juristisch haltbar ist, weiß ich nicht, aber dass meine Schulleitung überhaupt auf die Idee kommt, finde ich unangemessen.
Das ist m.E. unzulässig, einige Schulträger scheinen aber solche Formulierungen vorzugeben. Für Niedersachsen gibt das MK eine Mustervereinbarung für Leihgeräte für Lehrkräfte heraus, in der es heißt:
§ 10
Haftung, Verhalten bei Verlust und Diebstahl
(1) Im Falle der Beschädigung, des Verlustes oder des Diebstahls des Leihgeräts hat der Entleiher gegen den Verleiher keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatzbeschaffung.
(2) Wird das Gerät während der Nutzungszeit beschädigt, ist dies dem Verleiher unverzüglich zu melden. Der Entleiher haftet nur für Schäden an dem Leihgerät, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
(3) Bei Verlust oder Diebstahl des Leihgeräts ist der Verleiher unverzüglich durch den Entleiher zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn das Gerät wieder aufgefunden wird.
Diese Bedingungen scheinen mir ziemlich sauber zu sein und umfassen tatsächlich nur die "normale" Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und verpflichten zur Mitwirkung und Schadensminderung im Schadensfall, was vollkommen in Ordnung ist.
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Trotzdem würde ich aber als Ergänzung auch immer ein "analoges" Whiteboard oder eine Tafel haben wollen, falls die Technik mal streikt oder es andere Gründe für old-school-Herangehensweisen gibt.
Das ist das Problem an den Boards von u.a. Smart. Gut praktikabel sind daher Kombilösungen aus "normaler" Whiteboard-Tafel mit anmontiertem Kurzdistanzbeamer und Workstation. Das lässt sich dann auch gut kombieren, wenn man nur mal schnell eine Bemerkung noch in das eigentliche Beamer-Bild schreiben möchte. Und witzigerweise sind diese Lösungen teils günstiger als die (nicht beschreibbaren) Boards.
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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was so toll an den alten Kreidetafeln sein soll. Mich hatte das damals tierisch genervt, immer die verschmierten Tafeln zu sehen, Kreide an den Händen und Kreidestaub überall. Ich habe mich tierisch gefreut, als wir Whiteboards mit interaktiven Beamern erhalten hatten. Diese können dann sowohl digital als auch analog genutzt werden, sind deutlich einfacher zu säubern und das Beamerbild ist (auch aufgrund der kurzen Distanz zur Tafel) nicht selten deutlich heller als bei den älteren Beamern, die irgendwo im Raum aufgehangen oder - noch schlimmer - aufgestellt waren.
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hi, darf die Schulleitung die Lehrer zwingen einen Laptop zu benutzen? Er soll benutzt werden. Doch dann muss man einwilligen, dass man ihn bezahlt, wenn er kaputt geht oder repariert werden muss.
Da ist ein E-Mail oder Chatprogramm drauf, welches man aber auch zu Hause an seinem Rechner nutzen könnte. Das darf ja evtl. aus Datenschutzgründen nicht. Habe ich noch nichts zu gefunden. Aber in der Schule könnte man einen PC ja dafür nutzen. Natürlich lästig würde das, weil die SL dann gewiss nichts mehr über E-Mail senden würde, nur noch über diese Laptop-Kommunikation.
Muss man dem also einwilligen?
Wie du siehst haben wir dich vermisst
Das rechtlich entscheidende findest du aber direkt in der 1. Antwort von PeterKa : Die von dir beschriebene Einwilligung ist so gerade nicht erforderlich. Ausgenommen von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Tatbeständen haftest du natürlich nicht persönlich. -
Wahlversprechen können dann komplett umgesetzt werden, wenn eine Partei über 50 % der Stimmen erhält. Das war in (West-)Deutschland nie der Fall. Es müssen Kompromisse geschlossen werden (und ich habe bereits in der Schule gelernt, dass Kompromiss bedeutet, dass alle unzufrieden sind). Wir haben (zum Glück) keine Diktatur einer starken Partei. Das ist vielen Menschen nicht klar (und im Osten ist der Anteil vielleicht noch größer), weil sie nicht differenzieren und meinen, alle Parteien seien gleich. Nein, dass sind sie nicht, es gibt große Unterschiede, aber dazu muss man sich informieren. Meckern ist leichter, warum werden meine (!) Wünsche nicht umgesetzt?
Ich bin manchmal geschockt, wie wenig Menschen über die Punkte der Parteien Bescheid wissen, manchen sind nur FakeNews bekannt.
CSU in Bayern *hust*.
Auf Bundesebene stimmt das aber natürlich und ist eine der (m.E. positiven) Besonderheiten der Bundesrepublik.
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Ich vermute, es wird an irgendwelche Inzidenzzahlen gekoppelt. Es könnte auch sein, dass die Supermärkte selbst entscheiden dürfen. Allerdings wäre ein 2G-Regel für einen solchen Supermarkt "Selbstmord".
Im Fall der Supermärkte bin ich da bei dir, 2G in Supermärkten dürfte kritisch sein, da so Ungeimpfte (aus welchem Grund auch immer) weitgehend von der Grundversorgung abgeschnitten wären. Kein Verständnis hingegen habe ich für Restaurants, die Schilder der Form "Alle willkommen, auch ungeimpft und ohne Maske" vor die Tür stellen, wie sie auch in Sachsen teils zu beobachten sind. Ich persönlich würde jedenfalls in keine Restaurants mehr gehen, die grundlegende Hygieneregeln nicht einhalten wollen.
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In der Tat macht es vermutlich die Dosis.
Die möglichen Regierungskonstellationen - ganz gleich unter welcher Kanzlerschaft - bereiten mir viel mehr Sorgen. Ich kann mir bei einer Dreierkoalition - darauf wird es ja wohl hinauslaufen - nicht so recht vorstellen, dass es zu einem "Aufbruch" kommt. Eine Regierungsbeteiligung von CDU und SPD - ob nun mit gelb oder grün - wird den Stillstand zementieren.Sind "Stillstand" und "Aufbruch" nicht letztlich auch nur Wahlkampffloskeln? Es ist ja nicht so, dass die Regierungen der letzten Jahre gar nichts gemacht haben. Und während es in einigen Bereichen gerne unter dem Motto "Aufbruch" Weiterentwicklungen geben darf, ist in anderen Bereichen das Beibehalten bewährter Prinzipien als "Stillstand" möglicherweise nicht so verkehrt.
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Und wo sind die Bundeskanzler*innenkandita*tinnen, die nicht von irgendeiner Partei nominiert werden?
Das Grundgesetz sagt doch nur, dass jeder mit deutscher Staatsangehörigkeit ab vollendetem 40sten Lebensahr Bundeskanzler*inn kann, wenn vom Parlament gewählt (soweit ich mich richtig erinnere).
In der Theorie ist das so, in der Praxis braucht es zur Wahl dann doch die erforderlichen Mehrheiten im Bundestag, die deutlich wahrscheinlicher durch KandidatInnen der stärksten Fraktionen erreicht werden können.
Nebenbei: Auch wenn es bisher kein Gegenbeispiel gibt, so gibt es für das Amt des Bundeskanzlers anders als beim Bundespräsidenten keine Altersbeschränkung (außer der des passiven Wahlrechts).
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Ein Erwartungshorizont? Also Musterlösung und Geschwafel?
Ich habe bei meinen Arbeiten noch nie eine Musterlösung gehabt. Jede Lösung ist dermaßen individuell, dass ich auf die richtigen Wege schaue und ob das Endergebnis funktioniert.
Das wäre ein riesiger Mehraufwand, der weder mir noch den Schülern nützen würde. Ich muss dies bei Abschlussarbeiten machen und bin fast sicher, dass keiner der Prüfer in der Lage ist, meine Lösungen zu verstehen geschweige den zu beurteilen. Dazu habe ich zu oft in den Prüfungsgremien mitgearbeitet.
Du missverstehst den Begriff des Erwartungshorizonts möglicherweise. Dieser muss keineswegs ausführlich sein oder jede Eventualität beinhalten, sondern soll lediglich kurz andeuten, auf welche Teilaspekte es Bewertungseinheiten gibt bzw. welche Aspekte für welche Notenbereiche erwartet werden. Es muss gerade keine "Musterlösung und Geschwafel" sein. Ohne eine solche Festlegung ist eine transparente und halbwegs objektive Beurteilung der Schülerleistungen kaum möglich.
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