Beiträge von Seph

    Mantik Das ist eigentlich ziemlich einfach: Wenn die Aufgaben einen Umfang einnehmen, der nicht mehr in der durchschnittlichen Arbeitszeit von je nach Bundesland 40-42 Zeitstunden pro Woche (! unterrichtsfreie Tage außerhalb des Urlaubs zählen auch!) zu schaffen ist, dann muss man dies dem SL anzeigen und bitten, zu signalisieren, wo man Arbeitszeit ggf. streichen soll. Besteht er/sie auf der Anordnung, müsste man halt unter Verweis auf die Arbeitszeit von Beamten remonstrieren.

    Sinnvoll kann es sein, die eigenen Arbeitszeiten konsequent zu erfassen und dabei Tätigkeitsfelder getrennt auszuweisen, wofür ich sehr werbe. Dann hat man eine belastbare Datengrundlage für ein solches Gespräch, welches aber meist kaum notwendig wird, da man darüber auch selbst die Arbeitszeit gut steuern kann. Wenn ich diese Woche vlt. wirklich 50 Zeitstunden gearbeitet habe, weil 3 Konferenzen, 2 Elternabende usw. in einer Woche lagen (was de facto nicht vorkommt, Stichwort: Zeitmanagement und Planung), dann weiß ich, dass ich z.B. die nächsten 2 Wochen halt nur um die 35 Zeitstunden arbeiten werde.

    Das ist abhängig davon, welches Alter die SuS haben.

    Das stimmt mit Sicherheit.

    Denn Nächte sind für 5. Klässler dazu da, aktiv zu sein. Zu jeder Stunde ein anderes Zimmer - die SuS wechseln sich ab, die Kollegen führen durchgängig Aufsicht. Wie gut, dass die SuS auch nachts um 3 so laut werden, dass sie einen wecken und man ihnen im Schlafanzug erklärt, dass das so nicht geht.

    Das meine ich ja mit Ziel und Rahmenprogramm. Zum Beispiel führt ein sehr sportliches Rahmenprogramm mit zelten einerseits zu sehr müden Schülern und andererseits zu wenig Stress mit Zimmerwechseln, Lärm in einer Herberge usw. Eine Abschlussfahrt mit einem 10. Jahrgang in eine Großstadt kann dafür schon wieder Probleme aufwerfen.

    Aber faktisch wurden Gesetze zu Arbeitszeiten und Lärmschutz ja nicht einfach ins Blaue hinein verabschiedet, sondern auch vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes. Dass man für den schulischen Bereich das alles mal eben außer Kraft setzt, kann man schon fragwürdig finden bzw. ist zumindest ein Aspekt, der legitim berücksichtigt werden kann und sollte. Selbstverständlich sprengen volle Gänge zu Pausenzeiten sämtliche Lärmschutzgrenzwerte.

    Woher kommt denn die Behauptung, in Schule seien die entsprechenden Verordnungen außer Kraft gesetzt? Dem kann ich nicht folgen: Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährung durch Lärm und Vibrationen sieht Auslösewerte vor, bei deren Überschreitung bestimmte Maßnahmen zu ergreifen sind. Konkret betrifft das einen Tagespegel ab 80dB (A) bzw. einen Spitzenschalldruck ab 135 dB (C).

    Es mag sein, dass in Pausensituationen im Innenraum zeitweise Lärmpegel jenseits der 80 dB erreicht werden, aber sicher nicht als Dauerbelastung. Einen Spitzenschalldruck über 135 dB konnte ich in Schule noch nie feststellen. Die Messungen, die ich interessehalber in unruhigen Arbeitssituationen mal vorgenommen habe, lagen eher um die 70 dB, in ruhigen Arbeitsphasen darunter.

    PS: Dass dauerhafte Geräusche um die 70 dB auch sehr an den Nerven zerren können, ist unbestritten. Wichtig zur Stressreduktion sind auch bereits kurze Erholungspausen von der Dauerexposition. Hier bietet sich zunächst an, mit Klassen darüber zu sprechen und entsprechende Arbeitsregeln zu vereinbaren und einzufordern. Das funktioniert nicht immer, aber häufig. Das bedeutet auch die Einplanung entsprechender Unterrichtsphasen, die Vereinbarung innerhalb des Kollegiums, im Lehrerzimmer keine Pausengespräche mit Schülern anzunehmen und idealerweise die Einrichtung eines Ruheraums, was leider nicht an allen Schulen möglich ist.

    Aber die müssen keine gesundheitsgefährdenden Klassenfahrten (Überstunden, Schlafmangel) durchführen, habe keine gesundheitsbeinträchtigenden Geräuschpegel wie wir in den Gängen zur Pause, die haben insgesamt auch einfach ein geringeres Arbeitspensum.

    Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber ok, in Niedersachsen sind Klassenfahrten streng genommen auch keine Dienstpflicht. Diejenigen, die ich durchgeführt habe, waren im Vergleich zur sonstigen Arbeitswoche auch eher erholsam als anstrengend, was mit der Wahl des Reiseziels und des Programms steht und fällt. Gesundheitsbeeinträchtigende Geräuschpegel mag es zeitweise geben, der Weg zur Arbeit ist da aber definitiv lauter. Und dass jemand mit ca. 80.000 € Brutto p.a. (siehe parallel laufenden Thread zum Stundenlohn) weniger Arbeitspensum als wir hat, dürfte selten vorkommen. Jedenfalls dann, wenn man als Lehrkraft die Eigenverantortung für die Einteilung der Arbeitszeit ernst nimmt und die vorgesehenen 41 Stunden/Woche im Mittel arbeitet.

    Vergleichbare Nettogehälter findet man in der Wirtschaft oft nur noch im AT-Bereich, der sich unter anderem durch die Nichtgewährung von Überstundenvergütung bei gleichzeitiger Erfordernis deutlicher Überstunden auszeichnet.

    Nur mal als Vergleich, ihr würdet doch auch nicht von einem Profi Marathonläufer verlangen, dass er 42 Stunden die Woche läuft. Da muss doch in seiner Arbeitszeit eine Erholungsphase einkalkuliert sein, die der erhöhten (hier körperlichen) Belastung Rechnung trägt.

    Die Belastungssituationen mit hoher Konzentration entstehen in wenigen Unterrichtsphasen und ggf. bei einigen Korrekturarbeiten. Deutlich geringere Belastung kann man sich durch geeignete Unterrichtssettings schaffen, in denen die Kinder und Jugendlichen auch mal länger weitgehend selbständig arbeiten. Das ist auch der entscheidende Unterschied zum Beispiel des Fluglotsen. Zeit zum Durchatmen entsteht aber auch bei vielen der Aufsichtssituationen, in den "Pausen", die ich voll zur Arbeitszeit hinzurechne und in einer guten Reihe von Besprechungssituationen. Den Wechsel von "Vollgas" und "gemächlicheres Tempo" gibt es in unserem Beruf genauso.

    Die Aufgaben auf den von dir, Seph , zitierten Abordnungsstellen erledigt die Grund- und Hauptschullehrkraft dann mit A12, von A13 keine Rede, danach braucht man dann trotzdem für den Aufstieg eine SL-Stelle o.a..

    Nein, die braucht es eben nicht zwingend. Man darf sich durchaus auch direkt auf Posten, die mehr als eine Besoldungsstufe über der eigenen liegen, bewerben. Die Erfolgsaussichten mögen zunächst schlechter sein bei "höherrangigen" Mitbewerbern, bei Passung des eigenen Profils auf die ausgeschriebene Stelle wird das öfter in der Beurteilung wieder wett gemacht. Weiterbildung etc. kann sich da durchaus lohnen.

    Dass vor allem die SL-Posten zum Aufstieg genutzt werden müssen, macht sich in ständig wechselnden SL bemerkbar, die sich nach 3 Jahren auf den nächsten Posten bewerben. Die A12-Lehrkräfte müssen dann die vakante Stelle immer aufs Neue kommissarisch auffangen, eingearbeitete StellvertreterInnen gibt es nicht.

    Dass SL-Posten als klassischer Weg zugängiger sind als oben genannte Optionen und auch entsprechend genutzt (missbraucht?) werden, ist unbestritten und fördert nicht gerade das Arbeitsklima an den Schulen vor Ort. Leider sind mir diesbezüglich auch mehrere Fälle bekannt :daumenrunter:

    Ich fände es auch begrüßenswert, wenn für GS-Lehrkräfte etwas mehr Funktionsstellen im 1. Beförderungsamt oder wenigstens mit Amtszulage zur Verfügung stünden, wovon mit Blick auf die häufig sehr kleinen Schulen bisher eher Abstand genommen wird. Vorstellbar wären irgendwie koordinierende Tätigkeiten für mehrere Schulen in einer Region, die mit entsprechender Stellen ausgeschrieben werden.

    Interessant wäre hier die Definition von Arbeitszeit. Wenn ich außerhalb des Unterrichts oder des heimischen Schreibtischs auf einem privaten Familienspaziergang aus unerfindlichen Gründen Gedanken über meine nächste Unterrichtsreihe, eine pädagogische Entscheidung, das Chorkonzert am kommenden Wochenende oder was auch immer mache, ist das dann nicht auch Arbeitszeit?

    Das würde ich verneinen. Dass Nicht-Abschalten-Können ein Belastungsfaktor ist, ist dabei unbestritten. Das betrifft sicher einen Großteil der Arbeitnehmer, man wird dem Arbeitgeber aber kaum jedes Mal in Rechnung stellen können, wenn man an Arbeit denkt.

    Ich glaube, der fließende Übergang zwischen Freizeit und Arbeitszeit ist das, was vielen Lehrkräften sehr zu schaffen macht.

    Da bin ich vollkommen bei dir. Umso wichtiger scheinen mir definierte Arbeitszeiten zu sein, die man sich aber legen kann. Ich werbe ja gerne für konsequente Arbeitszeiterfassung. Dabei plane ich die Woche bereits weitgehend vor: Unterrichtszeiten, Besprechungstermine usw. sind ja i.d.R. bereits bekannt und ich kann mir dann definieren, wann und wie lange ich nachmittags oder abends noch einmal am Schreibtisch sitzen möchte...und vor allem, wann nicht!

    . die man als Grundschullehrkraft nur gehen kann, nachdem man eine A13-Stelle, also Schulleitung, inne hatte, die Einstellung allein reicht nicht aus.

    An anderen Schulformen gibt es Stellen, die mit Stellenbeschreibung öffentlich einzusehen sind. Tatsächlich werden die dort aufgelisteten Tätigkeiten auch in Grund- und Hauptschulen übernommen, aber nicht dotiert oder entlastet.

    Sorry, aber das stimmt schlicht nicht. Alternative Karrieremöglichkeiten für Grundschullehrkräfte führen nicht zwingend über eine SL-Stelle. Alleine im Schulverwaltungsblatt 09/2020 waren folgende Nicht-SL-Stellen für GS-Lehrkräfte offen:

    4. Bearbeiter/in Referat 53 (Inklusion im Bildungswesen) ---> Abordnung

    5. 2x Dezernent/in Dezernat 2 ---> A15 Stelle

    9. Koordinator/in für Sprachbildung und Interkulturelle Bildung --> A13 Stelle

    10. Bildungskoordinator/in Bildungsregion Lüchow-Dannenberg ---> Abordnung

    14. Bearbeiter/in Abteilung 3 NLQ (Lehrerbildung ....) --> Teilabordnung

    Nur die beiden Stellen in 5. erfordern dabei explizit mehrjährige Leitungstätigkeit, die auch innerhalb der Behörde erlangt werden kann. Dafür sind die anderen Stellen, von denen 9. sogar mit einer Beförderung einhergeht, Sprungbretter. Weitere Optionen, die mir persönlich aus dem Bekanntenkreis bekannt sind, führten z.B. über die Schulentwicklungsberatung oder das Studienseminar.

    „Die Bewerberinnen oder die Bewerber müssen über die Be- fähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder für Sonderpädagogik verfügen. Darüber hinaus ist es erforder- lich, dass die Bewerberinnen oder die Bewerber über mehr- jährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügen und mehr- jährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben.“

    ... also doch Schulleiterin an der GS oder an einer anderen Schulform.

    Ja natürlich, was hast du denn erwartet? Eine A15 Position, insbesondere als Dezernent/in, ist kaum ohne Leitungserfahrung zu stemmen. Der Weg über eine Schulleitung ist der klassische, es gibt aber auch Wege innerhalb der Behörden oder im Bereich der Schulentwicklung. Ich wollte vor allem aufzeigen, dass es - anders als hier oft suggeriert - durchaus Karriereoptionen für GS-Lehrkräfte gibt, die deutlich über A12Z/A13 hinausreichen.

    Wie viele Bücher gibt der Verlag als "Ansichtsexemplare" aus? Vier? Acht? Zehn? Achtzehn?

    Irgendwo ist da eine Grenze. Nicht alle Kollegen werden mit Exemplaren für alle Jahrgänge versorgt. Wer als Kollege neu an die Schule kommt, hat bei dem System ebenfalls das Nachsehen.

    Es reicht doch vollkommen aus, wenn für jeden Jahrgang pro Klasse ein Ansichtsexemplar vorhanden ist. Anders ausgedrückt: bei einer z.B. fünfzügigen Schule benötige ich auch nur 5 Exemplare pro Jahrgang und Fach, die dann für das jeweilige Schuljahr an die unterrichtende Fachlehrkraft ausgeliehen werden. Als Fachlehrkraft benötige ich doch nicht das Buch für Jahrgänge 5,6,7,8 usw. wenn ich aktuell z.B. nur eine 9 und 12 in dem Fach unterrichte.

    Studienseminar ist kein Beförderungsamt, sondern Abordnung. Uni ebenso, ggf. noch schlechtere Stellung als in der Schule, weil nach Tarif bezahlt.

    Die meisten Stellen an den Seminaren sind tatsächlich keine Beförderungsämter, dafür aber scheinbar häufig mit Zulagen verbunden. In Niedersachsen gibt es dafür z.B. eine Stellenzulage von 150€, in Thüringen gibt es eine ähnliche Regelung. Wie sieht das in anderen Bundesländern aus?

    Daneben gibt es auch Karriereoptionen in der Behörde. So stehen in Niedersachsen auch Grundschullehrkräften Dezernent/innenposten, die mit A15 bewertet sind, offen (vgl. aktuelle Ausschreibung Nr.5 aus SVBl. 09/2020).

    Das stört mich schon sehr und ich würde ein Modell bevorzugen, bei dem die tatsächliche Arbeitszeit erfasst wird (so schwierig das praktisch auch ist) und bei dem am Jahresende Überstunden ausgezahlt werden.

    Das kann ich gut nachvollziehen und empfehle nach wie vor, Arbeitszeiten selbst zu erfassen. Im Übrigen werden auch in der Wirtschaft Überstunden i.d.R. abgebaut und nicht ausgezahlt. Wenn man Klarheit über seine Arbeitszeiten hat, kann man dies ziemlich gut steuern. Es gibt Wochen, mit mehr Besprechungsaufwand, in denen die Arbeitszeit mit Sicherheit über 41h/Woche reicht, es gibt aber auch solche, in denen wenig Besprechungen und Korrekturaufwand anfallen, in denen man gut unter 41h/Woche auskommt. Dazu gehören insbesondere unterrichtsfreie Tage mit Ausnahme des regulären 30-tägigen Urlaubs.

    In einem Forum bezieht man sich innerhalb eines Threads normalerweise schon irgendwie auf den Eröffnungsbeitrag und Titel, oder habe ich da etwas verschlafen? Aber klar, auch interessant ist natürlich der Vergleich mit anderen Vollzeitarbeitnehmern. Hierfür lohnt vieleicht ein Blick in den aktuellen Thread "Welchen Stundenlohn haben Lehrer?", in dem gerade ein relativ normales Lehrergehalt in jüngeren Jahren mit einem ambitionierten Industriegehalt verglichen wird.

    Warum vergleichst du denn ein 75% Teilzeit-Lehrergehalt (bei fast voller Arbeitszeit) mit einem Vollzeitindustriejob? In Vollzeit sind die Zahlen für A13/7:

    57410 EUR (Brutto) bzw. 42720 EUR (Netto), mit 2 Kindern erhöht sich das auf 62230 EUR (Brutto) bzw. 45590 EUR (Netto*).

    Die Arbeitstage dürften im Mittel gleich sein, da Lehrkräfte zwar weniger Präsenztage als in der Industrie haben, dafür in der Unterrichtszeit auch mehr als 41h/Woche arbeiten, die sie dann in der unterrichtsfreien Zeit ausgleichen. Wir vergleichen also den Industriejob mit 45h/Woche mit dem Lehrerjob mit 41h/Woche:

    Industrie (45h):

    80.000 Brutto bzw. 44086 Netto ---> 38,65 Brutto / 21,30 Netto

    Lehramt ohne Familie (41h):

    57410 Brutto bzw. 42720 Netto* --> 30,44 Brutto/ 22,65 Netto*

    Lehramt mit 2 Kindern (41h)

    62230 Brutto bzw. 45590 Netto* --> 33,00 Brutto/ 24,17 Netto*

    Finde ich jetzt nicht so unattraktiv....selbst für MINT-Fächer. In vielen nicht-MINT-Fächern wären solche Gehälter für die meisten unter uns in der freien Wirtschaft zudem gar nicht erst zu realisieren.

    *PS: Ja, ich weiß...die PKV geht davon noch ab. Das macht bei mir umgerechnet auf den Stundenlohn etwa 1€ pro Stunde aus. Damit liegt der Nettostundenlohn immer noch über dem, den ich selbst mit 80k p.a. in der Industrie hätte.

    Ja was jetzt, ist mein Gehalt "deutlich überdurchschnittlich" oder liegt es nur über dem Median?

    Zumal dein Medianwert, so verstehe ich diesen Artikel, auch Teilzeit- und 450-Euro-Jobs einfließen lässt und daher wenig aussagekräftig ist.

    Wenn man sich auf die Aussage des Titels stützt ("zu den reichsten 10% in Deutschland"), dann muss man sich auch mit allen Deutschen vergleichen. Die meisten Gehälter bewegen sich in einer relativ engen Spannbreite um den Median, mit unseren typischen Einkommen von gut dem doppelten Medianwert haben wir bereits ein deutlich überdurchschnittliches Einkommen bezogen auf die gesamte Verteilung der Einkommen, welches nur noch weniger als 10% der Deutschen überhaupt übertreffen.

    Wenn man Rechnungen einreicht, übernimmt das Land 50% (je nach Bedingungen 70%). Aber nicht 50% dessen, was der Arzt abgerechnet hat (der legt bei Privatpatienten auch mal einen höheren Faktor an), sondern nur 50% dessen, was eine GKV zahlen würde. Da bleibt also eine Lücke.

    Für die anderen 50% reicht man die Rechnungen dann bei der PKV ein.

    Sorry, aber das stimmt schlicht nicht. Die Beihilfe orientiert sich bei ihrer Abrechnung an der GOÄ bzw. GOZ und nicht am Abrechnungssystem der GKV, welches vollkommen anders abläuft. Bei üblichen Heilbehandlungen übernimmt sie sehr wohl 50-80% der in Rechnung gestellten Aufwendungen.

    Lücken gibt es bei unüblichen Steigerungssätzen (>3,5), bei Hilfsmitteln und bei unüblichen oder nicht indizierten Heilbehandlungen. Das Problem hat man aber auch in der GKV.

    Durchschnittsgehalt 2019 von Arbeitnehmern in Vollzeit: 3994 Euro brutto + Sonderzahlungen

    Als Grundschullehrkraft mit A12 ist mein Gehalt also ziemlich durchschnittlich.

    Das liegt u.a. an der Verzerrung durch starke Ausreißer nach oben, was charakteristisch für das arithmetische Mittel ist. Das Medianeinkommen lag 2019 bei nur etwa 2500€ Brutto (--> ca. 1700 Netto). Wenn man das mit einem A12 Nettogehalt vergleicht, bleibt auch nach Abzug der PKV ein deutlich überdurchschnittlicher Wert stehen.

    Lehrer verdienen sicher nicht schlecht. Was mich an der Überschrift entsprechender Artikel immer sehr stört, ist der reine Bezug auf einen "relativen Einkommensreichtum", der Vermögensverhältnisse völlig außer Acht lässt. So sind Personen (aus Familien) mit Grundbesitz und Immobilieneigentum auch bei geringerem Einkommen mit Sicherheit deutlich reicher als andersherum. Der Unterschied lässt sich auch über eine Lebensarbeitszeit kaum noch ausgleichen bei den irren Preisen für Vermögensgüter. Insbesondere Lehrerpaare mit Immobilienbesitz dürften aber kaum Anlass zur Beschwerde haben.

    Ich hatte mal einen Chef, der hat großartig angekündigt, dass am letzten Tag vor den Weihnachtsferien der Unterricht bereits nach der 4. Stunde ende - weil er uns die "vorgezogene Weihnachtsstimmung" gönne. Später stellte sich heraus, dass wir auf diese Art und Weise - zack! - alle zwei Minusstunden hatten, die auch ungerührt verrechnet wurden.

    Das ist noch steigerungsfähig, indem man in die entfallenen Stunden eine Weihnachtsfeier des Kollegiums legt, für die zumindest eine implizite Anwesenheitspflicht kommuniziert wird.

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