Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

  • Wenn ich mir aber das Bild anschaue, da werden die Eltern angesprochen, geht es da um eine Schülerin, die soll natürlich nicht in die Schule, ist ja der Sinn von Distanzunterricht in einer Pandemie.

    Es geht darum, dass weder Eltern noch Lehrer jetzt auf einmal alle IT-Experten sind, die ihre System ausreichend absichern. Wenn jetzt z.B. SuS in der Schule wären stattdessen, dann wären die Systeme dort ordentlich abgesichert. Gleiches gilt für Lehrer, die jetzt in der Schule wären. Und die Absicherung der IT ist nunmal eine Sache die gewährleistet sein muss per erwähntem Gesetz, wenn man eben Vidokonrerenzunterricht erteilen/ nutzen möchte.

  • Es geht darum, dass weder Eltern noch Lehrer jetzt auf einmal alle IT-Experten sind, die ihre System ausreichend absichern. Wenn jetzt z.B. SuS in der Schule wären stattdessen, dann wären die Systeme dort ordentlich abgesichert. Gleiches gilt für Lehrer, die jetzt in der Schule wären. Und die Absicherung der IT ist nunmal eine Sache die gewährleistet sein muss per erwähntem Gesetz, wenn man eben Vidokonrerenzunterricht erteilen/ nutzen möchte.

    Was meinst du denn mit ausreichender Absicherung genau? Es gibt m.E. kein Gesetz, das den Einsatz von IT nur für IT-Experten erlaubt. Basics wie die Nichtnutzung offener Hotspots darf man auch von Nichtexpertern voraussetzen, kann darüber natürlich auch belehren. Euer Ministerium weist im Übrigen darauf hin, dass es grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken zur Nutzung von Videokonferenztools durch Schulen und Lehrkräfte gibt. Als Rahmenbedingungen werden gleichwohl das Einholen von Einverständniserklärungen und die Nutzung DSGVO-konformer Videokonferenzsysteme genannt. Bei Beratungsbedarf kann man sich dabei sehr gerne an die zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, was ich dir ausdrücklich empfehlen möchte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich lese etwas, von der Regelung in der Distanzlernverordnung. Ich habe google gefragt, doch keine Antwort erhalten. Wo finde ich diese?

    Echt jetzt?
    https://bass.schul-welt.de/19282.htm

    Alternativ:
    http://letmegooglethat.com/?q=NRW+Distanzlernverordnung

    Erster Treffer

  • Es geht darum, dass weder Eltern noch Lehrer jetzt auf einmal alle IT-Experten sind

    Also wir haben im Kollegium im letzten Jahr viel daran gearbeitet und auch alle Schüler in den Präsenzphasen darauf vorbereitet.

    Man kann an einer Videokonfeferenz teilnehmen und Regeln dafür erlassen, ganz ohne IT-Experte zu sein.


    Noch dazu, wenn man in der Sek II, wie du unterrichtest, kann man einige Dinge voraussetzen.


    Ansonsten sammelst du Handys zu beginn deiner Stunden ein? Nein, dann kann damit auch in Präsenz vielerlei stattfinden ...

  • Seit 12 Seiten dreht sich die Diskussion im Kreis. Irgendwann ist doch auch mal gut, oder? (frei nach Dr. Drosten)

  • "Für eine vorübergehende Nutzung privater Endgeräte im Schulbereich in dieser Ausnahmesituation ist nach Auffassung der LDI NRW regelmäßig unter anderem zu fordern, dass für den Schulbetrieb genutzte private Endgeräte der Lehrkräfte fürdie Dauer des Einsatzes keinen Dritten, einschließlich Haushaltsangehörigen, zur Verfügung stehen dürfen, das Sicherheitsniveau der Geräte u. a. durch aktuelle Updates und den Einsatz von Software nur aus vertrauenswürdigen Quellen auf einem tragbaren Niveau ist und ein Speichern personenbezogener Daten auf den Geräten möglichst vermieden wird."

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf


    Es ist ein Unterschied, ob man im gleichen Raum ist, da fällt es ganz anders aus, ob Jemand ein Handy benutzt. Videokonferenz ist per se schon eine Datenverarbeitung. Ich unterrichte nicht nur Sek II. Aber auch das macht im Hinblick darauf, dass die Eltern oder Schüler selbst jetzt ihre System ausreichend absichern können ja keinen Unterschied.

  • Und ja, die Verweigerung einer Dienstanweisung kann im Extremfall - und ich zweife, dass eine Videokonferenz, bei der man das Bild abgestellt hat einen Extremfall darstellt - zu disziplinarischen Konsequenzen führen. Nein, das wird nicht gleich die Beendigung des Dienstverhältnisses sein.


    Julia, also du noch im Ref wast, habe ich dir drüben auf referendar.de dringend empfohlen, dich ins Schul- und Dienstrecht einzulesen. Damals meintest du, du hättest im Referendariatsstress dazu keine Zeit. Jetzt bist du aus dem Ref raus, also wiederhole ich meine Empfehlung: Lies dich ins Schul- und Dienstrecht ein.

    Danke. Also die Zeit war auch nach dem Ref begrentzt. Wenn ich schlaflos bin (oder kaum Schlafe, wie in den letzten Tagen), dann habe ich keine Konzentration mich dort einzulesen. Ich habe schon so keine Konzentration über den Tag mehr, bei dem ganzen miesen Audioqualitäten die da durch die SuS in meine Ohren wandern. Das steht nirgends im Gesetz, dass eine gewisse Audioqualität eingehalten werden muss. Die nutzen alle ihre 5€ Mikrophone - keine Ahnung, aber höllisch schlechte Qualität. Darf denn so etwas sein? Gibt es da keine Lärmschutzauflagen oder sonstwas für die SuS?


    Die Beendigung des Dienstverhältnisses nicht, das mag sein. Aber eine Versetzung wäre ein gängiges Mittel. Danach wäre ich so fertig, dass ich arbeitsunfähig wäre für viele Jahre. Es muss nicht immer gleich der Mord sein, der schlimm ist. Von daher macht es doch Sinn, sich vor dem Streit mit dem Boss zu gucken, ob nicht schon einmal Jemand das Problem hatte. Kann ja sein, dass Jemand dann doch noch Gesetz Xy auf seiner Seite hatte in dem Moment. Klar im Zweifel werde ich mir einen guten Rechtsanwald mir gönnen, aber das wird die SL auch(habe aber schon einen im Blick, der nen cleverer Hund sein soll auf dem Gebiet). Wenn die Sachlage schon vorher eindeutig wäre, wäre das natürilch schöner.

  • Bei uns wurde jetzt angeordnet, dass jede Lehrkraft Videokonferenzen abzuhalten hat, mindestens einmal die Woche in 3-4-stündigen Fächern, alle zwei Wochen in 1-2-stündigen. Wer seinen PC / Kamera etc. daheim nicht nutzen will / kann, muss in die Schule kommen, da steht das Equipment zur Verfügung. Mal schauen ...

    • Offizieller Beitrag

    Im Referendariat hattest du keine Zeit. Jetzt auch nicht. Was war dazwischen? Bist du erst seit Anfang Januar aus der Referendariat raus?


    Ganz ehrlich: ich halte es für selbstverständlich, dass sich ein Lehrer auch mit dem Schul- und Dienstrecht auseinandersetzt. Das ist ein MUSS, welches eigentlich auch im Referendariat angeschnitten werden müsste. (Aber da kannst du natürlich nichts für.)

  • Hast du deinen Lehrerrat eingeschaltet und gegen die Dienstanweisung remonstriert?

    Der Lehrerrat steckt mit der SL unter einer Decke. Die bekommen selbst Druck. Ich habe mir dieses remonstrieren mal angesehen. So ganz verstehe ich das noch nicht. Jedoch plane ich jezt diese Remonstrierung. Ich sethe ohnehin mit dem Rücke zur Wand. Und dann kann ich gleich noch einen ganzen Sack voller Remonstrierungen mit abhandeln. Ich kann ja auch direkt 50 Dinge in einer Remonstrierung erledigen.

    1. SL sagt, ich muss ein Schrifstück unterzeichnen, wo steht, dass ich der Videokonferenznutzung im Unterricht zustimme. Wenn ich das nicht tue, gibt es eine Abmahnung.

    2. Ich sage, dass ich gegen diese Dienstanweisung morniere.

    3. Die SL sagt, diese Dienstanweisung trotzdem bestehen bleibt.

    4. Ich gehe schreibe eine E-Mail mit diesem Vorgang an die nächsthöere Stelle(also Chef der SL)


    Was passiert zwischen 3. und 4.? Muss ich dann solange Videokonferenzsoftware nutzen und dieses Schriftstück unterzeichnen? Oder kann ich, bis der Chef der SL entschiedne hat, was richtig ist, ohne den Einsatz von Videokonferenzsoftware weiterarbeiten?


    Wer ist denn der nächsthöhere Vorgesetzte des Schulleiters?


    Jetzt möchte ich auch noch ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden einlegen.

    "Dienstaufsichtsbeschwerden gegen unmittelbare Vorgesetzte wie z.B. Schulleiterinnen und Schulleiter können direkt beim nächst höheren Vorgesetzten eingereicht werden."

    Auch dazu fehlt mir noch der nächsthöhere Vorgesetzte. Darf ich meine E-Mails dann für beides verwenden - Remonstration und Dienstaufsichtsbeschwerde? Ich möchte die höchstmögliche Wirkung beim Gegner erzielen. Und der Aufwand ist gering. Ich habe sogar bereits Verbündete und Zeugen. Gebe ich diese direkt mit an? Die wollen erst einmal lieber anyonym bleiben. Aber wenn es hart auf hart kommt, wären die zu ihren Aussagen bereit.

  • @Dead Poet: wer hat euch das angewiesen? Für Bayern sehe ich das kritisch, dass das so angewiesen werden kann. Erziehung und Unterricht liegen in der Verantwortung der Lehrkraft. Wenn ein Lehrer gemäß der Vorgaben zum Distanzunterricht aus dem KMS Materialien zur Verfügung stellt, individuelle Rückmeldungen gibt etc. kann ihn meiner Meinung nach niemand zu Videounterricht zwingen.

    • Offizieller Beitrag

    Remonstrieren:

    • du bekommst eine Anweisung deines Vorgesetzten.
    • Du hast Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anweisung.
    • Du remonstrierst.
    • Dein Vorgesetzter nimmt das Remonstrieren zur Kenntnis
      • Entweder zieht er die Anweisung zurück.
      • Oder er hält sie aufrecht.
        • Wenn er sie aufrecht hält, kannst du dich (wenn deine Bedenken weiter bestehen) an die nächsthöhere Stelle wenden.
        • Aber: du musst der Anweisung Folge leisten. Trotz Remonstrieren.


    kl. gr. frosch



    Nachtrag: Das Remonstrieren steht übrigens auch im Dienstrecht.

    Nachtrag 2: Wer der Vorgesetzte des Schulleiters ist, steht übrigens auch in der Bass. Bei Grundschulen sitzt er im Schulamt des Kreises, bei anderen Schulen in der Bezirksregierung.

  • @Dead Poet: wer hat euch das angewiesen? Für Bayern sehe ich das kritisch, dass das so angewiesen werden kann. Erziehung und Unterricht liegen in der Verantwortung der Lehrkraft. Wenn ein Lehrer gemäß der Vorgaben zum Distanzunterricht aus dem KMS Materialien zur Verfügung stellt, individuelle Rückmeldungen gibt etc. kann ihn meiner Meinung nach niemand zu Videounterricht zwingen.

    Die Schulleitung. Und wenn man das entsprechende KMS liest, kann sie das auch (ob das Ministerium allerdings im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage richtig liegt, muss ich erst noch nachforschen).

    Punkt 3 in dem KMS vom 10.12. (FAQ zu Durchführung von Distanzunterricht):

    "Die konkrete Ausgestaltung des Distanzunterrichts hängt unter anderem von den Ressourcen vor Ort ab. Soweit die technischen Voraussetzungen an der jeweiligen Schule vor Ort erfüllt sind, gehört zum Distanzunterricht insbesondere der Einsatz digitaler Werkzeuge. Die Schulleitungen können im Rahmen ihres Direktionsrechts verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).

    Abhängig von den Ressourcen vor Ort kann die Lehrkraft beispielsweise zur Nutzung niederschwelliger Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Messenger) bis hin zur Nutzung von Videokonferenzwerkzeugen verpflichtet werden, um den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial/-stoff bereitzustellen und mit diesen distanzunterrichtlich zu interagieren."


    Ressourcen vor Ort: Die SL sagt, wer daheim nicht arbeiten will oder kann, soll in die Schule kommen, wir haben entsprechend ausgestattete Räume ("sogar beheizt" ... Zitat SL).

  • Die Schulleitungen können im Rahmen ihres Direktionsrechts verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).

    Diese Formulierung aus dem KMS ist mir schon früher sauer aufgestoßen. Der Satz, auf den hier als Beleg für das "Direktionsrecht" des Schulleiters verwiesen wird, lautet wörtlich: "Die Schule legt die im Rahmen des Distanzunterrichts eingesetzten elektronischen Verfahren fest [...]". Nun ist der Schulleiter aber halt eben nicht "[d]ie Schule", sondern da gibt es noch andere Entscheidungsgremien.

    Eigentlich hätte da der HPR längst mal tätig werden müssen.

    Ärgerlich, dass du einen Schulleiter hast, der hier nicht mehr Augenmaß zeigt. Und nachdem es im KMS halt so steht, ist es auch echt nicht leicht, sich dagegen zu wehren.

  • Ich hab jetzt mal bei unserem Datenschutzbeauftragten nachgefragt und werde evtl. morgen mal beim HPR anfragen. Soweit ich weiß, gibt es bei uns eine Arbeitsgruppe für den Distanzunterricht ... evtl. haben die "fest gelegt", wobei ich dann eher von einem Konferenzbeschluss / Schulforumsbeschluss ausgehen würde ...

    • Offizieller Beitrag

    Danke. Dort steht jedoch nirgends, dass es sich um die Distanzlerverordnung handelt. Sondern: "Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen". Oder habe ich jetzt völlig falsch geguckt?

    Nein, aber womöglich falsch gegoogelt. Mit den Begriffen NRW und Distanzlernverordnung findet man diese Verordnung sofort. Die Verordnungen tragen oft andere offizielle Titel als die "Gebrauchsnamen". Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) heißt ja auch nicht so sondern "Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe". Die ADO heißt auch nicht nur "Allgemeine Dienstordnung".

    • Offizieller Beitrag

    Julia, bist du sicher, dass du den richtigen Beruf gewählt hast?

    meine persönliche Befürchtung ist, dass du bei so vielen abstrusen Ängsten und auf mich fast schon paranoid wirkenden Überlegungen diesen Beruf keine längere Zeit aushalten wirst, ohne zu leiden. Das zeichnet sich ja nun schon ab:neenee:, und du hast bestimmt noch 25- 30 Jahre vor dir.

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