Beiträge von Seph

    Ich freue mich sehr darauf, mich heute doch noch von meiner 4. Klasse verabschieden zu können. Aufgrund meiner Krankmeldung bis zum 11. wurde mir untersagt die Schule zu betreten (wegen Verletzungsgefahr und dem fehlenden Versicherungsschutz) , so dass ich am Klassenfest gestern leider auch nicht als Gast teilnehmen durfte.

    Eine Krankmeldung zwingt einen nicht dazu, bis zum Ablauf dieser nicht mehr die Arbeitsstelle betreten zu dürfen. Verletzungsgefahr besteht auch bei Personen ohne aktuelle Krankmeldung und der Versicherungsschutz erlischt gerade nicht dadurch.

    Naja, messbar ist die außerunterrichtliche Arbeitszeit schon. Dass sich aus der teilweisen Ineffizienz von Kollegen bei einigen dieser Aufgaben eine abrechenbare Mehrarbeit ableiten lässt, halte ich für fraglich. Das gilt insbesondere dann, wenn diese nicht explizit angeordnet war. Insofern halte ich die hier oft gehörte Forderung nach einer offiziellen Arbeitszeiterfassung für mit falschen Erwartungen überfrachtet.

    Gleichzeitig bin ich ein starker Verfechter der Erfassung der vollständigen Arbeitszeit. Aber eben vor allem dafür, diese für sich selbst hinreichend steuern zu können. Und dann sieht man gerade im Bereich der außerunterrichtlichen Tätigkeiten vermutlich sehr schnell, an welchen Stellen man sinnvoll kürzen könnte. Das sind dann sicher auch diese Aspekte:

    Ich bin eher schnell und effizient und eben auch erfahren - da geht einem eine Korrektur halt schneller von der Hand. Ich neige auch nicht zum Erbsenzählen wie manch andere.

    Ich sehe auch, wie viel Zeit manche mit endlosen Gesprächen verbraten, die man auf ein Zehntel kürzen könnte. In welchem Detail Stunden vorbereitet werden können, die ich aus dem Ärmel schütte.

    PS: Bevor das wieder jemand in den falschen Hals bekommt: mir ist durchaus bewusst, dass man als Lehrkraft auch bei effizientem Vorgehen durchaus über die Arbeitszeitgrenzen kommen kann. Aber gerade dann ist die persönliche Arbeitszeiterfassung auch eine super Gesprächsgrundlage, um mit der SL auszuloten, wo Entlastungen punktgenau möglich sind.

    Frauen, die ihr Dekolleté bewusst betonen, wünschen sich doch, dass Mann dort hinschaut.
    Oder sehe ich das falsch?

    Wünschen/Wollen vlt. nicht, mehr oder weniger bewusst in Kauf nehmen schon eher. Und man kann dazu sagen was man will, aber es macht für die Betreffende sicher dann eben doch noch einmal einen Unterschied, ob ein Gleichaltriger hinschaut oder sich ein mehr als 20 Jahre älterer Mann dazu verleiten lässt.

    Die eigentliche Verarschung dabei sehe ich weniger im Kleingedruckten, dass dies nur für "Mitglieder" gültig sei, sondern dass wir diese angeblichen Rabatte indirekt alle selbst zahlen. Natürlich haben die Märkte ihre Preise passend zur Einführung dieser Bonusaktionen angepasst, was u.a. bei Rewe mit Einführung des Rewe-Bonusprogramms gut nachvollziehbar war und letztlich auch vorher mit Payback nicht viel anders lief. Teilnehmende erhalten nun einige wenige "Rabatt"punkte, während diese durch alle anderen gegenfinanziert werden.

    Oder ist das eine "Spezialität" der Schule, an der ich gerade bin?

    Nein, das ist sicher keine Spezialität deiner Schule. Mich wundert eher, dass das in BY soviel anders gewesen sein soll. Wer kümmert sich denn dort um die aufgezählten Punkte, die ja sicher auch anfallen? Also so etwas wie Klassenaktionen organisieren, Schnittstelle zwischen Fachlehrkräften und Eltern/Klasse, Fehlzeiten dokumentieren usw.


    In NDS ist das jedenfalls auch eher bei den Klassenlehrkräften angesiedelt...allerdings ohne Entlastungsstunde ;)

    Ich hätte gerne eine Zeiterfassung offiziell die es mir und meinen KuK ermöglicht, auch Mehrarbeit abrechnen zu können. Und dabei gleich die Definition von Mehrarbeit geändert wird, denn in Brandenburg bedeutet dies rein praktisch nur jede selbsterteilte Unterrichtsstunde.

    Auch das ist jetzt bereits möglich, wie einzelne Gerichtsverfahren zeigen. Und andersherum wird auch eine "offizielle" Zeiterfassung (noch einmal: das ist nichts anderes als die Dienstanweisung, genau das zu tun, was man auch jetzt bereits tun kann) nichts daran ändern, dass Mehrarbeit nicht einfach im Ermessen des Arbeitnehmers/Beamten genommen werden kann, sondern diese angeordnet werden muss. Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer/Beamte bei drohender Arbeitszeitüberschreitung diese auch anzuzeigen hat und mit der SL zusammen klären muss, wie damit umgegangen werden soll.

    PS: Sowohl mit einer vorgegebenen Zeiterfassung als auch bereits jetzt schon wird diese als Grundlage für Gespräche bei Belastungssituationen dienen, um dann gemeinsam mit der SL zu prüfen, an welchen Stellen ggf. Entlastungen vorgenommen werden können und müssen. Das wird dann (und auch jetzt schon) zwangsläufig außerunterrichtliche Aufgaben betreffen, sei es nun die Unterrichtsvor- und nachbereitung oder die Teilnahmequote an Dienstbesprechungen o.ä.


    Diese Situation besteht aber wie gesagt jetzt schon und wird insbesondere bei Überlastungsanzeigen, aber auch z.B. bei Teilzeitkräften mit Blick auf außerunterrichtliche Verpflichtungen und bei Lehrkräften insgesamt in Spitzenbelastungszeiten wie den Abschlussprüfungen immer wieder durchgeführt.

    Ich möchte aber eine offizielle Zeiterfassung, denn durch meine individuelle kann ich fast ausschließlich an der Stellschraube Unterrichtsplanung/ -vorbereitung o.Ä. drehen, was die Qualität des Unterrichts negativ beeinflusst.

    Ich frage mich immer wieder, welche Erwartungen an eine solche "offizielle" Zeiterfassung geknüpft werden. Diese wird nichts anderes sein als die Dienstanweisung, die eigene Arbeitszeit mit Tool x eigenständig zu erfassen. Beweiswert und Steuerungsmöglichkeiten davon werden dann aber auch nicht anders sein als bisher.

    ich dachte ja zuerst die web.de adresse gäbe es vielleicht auch und habe da gestern mal eine testmail hingeschrieben, wo sofort eine fehlermeldung kam.

    Es macht halt einen nahezu zwanghaften Eindruck, wenn man sich wegen einer solchen unbedeutenden Kleinigkeit so intensiv damit beschäftigt. Aber das mag täuschen. Nach dem Brief fragt nie wieder jemand, den kannst du auch getrost vernichten. Das bedeutet auch, dass bereits hier und jetzt mehr Zeit in diese Lapalie geflossen ist, als überhaupt sinnvoll gewesen wäre und ich befürchte anhand deiner Aussagen, dass die Zeit hier im Forum nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Wie gesagt: freu dich doch einfach über die erfolgte Amtsübertragung und mach einen Haken dran.

    wisst ihr, wieso die Schule den Brief zur AMtsübertragung nicht selbst am PC erstellt, sondern den von der Behörde zugeschickt bekommt und der Schulleiter nur noch unterschreiben und das Datum eintragen muss, aber als Absender bzw. Ersteller des Briefes die Schule erscheint und nicht die Behörde, obwohl letztere ihn erstellt hat.

    Das ist nicht so viel anders als bei einigen internen Abläufen an Schulen. Es ist durchaus sinnvoll, wenn diese Begleitbriefe in gewisser Hinsicht standardisiert sind und nicht an jeder Schule anders aussehen. Aber letztlich ist es egal, der Brief hat keinerlei Relevanz für die erfolgreiche Amtsübertragung. Die Urkunde kannst du dir einrahmen und die darüber freuen.

    Es geht mir doch nicht darum, dass es web.de ist, sondern dass die mailadresse der Schule falsch ist. web.de oder gmx. de oder yahoo ist natürlich auch ungewöhnlich, weil ich eigtl nur Schulen kenne, bei denen die Firma nicht in der mailAdresse enthalten ist, aber in meinem Fall geht es mir darum, dass auf diesem Formular eine mailAdresse steht, die wir , wenn überhaupt, vor 20 Jahren mal hatten.

    Noch einmal: Der Begleitbrief ist irrelevant für die Ernennung, entscheidend ist die Urkunde.

    Ich betone es immer wieder gerne: auch jetzt ist es bereits überhaupt kein Problem und empfehlenswert, eine Arbeitszeiterfassung für sich selbst durchzuführen, um damit die eigene Arbeitszeit auch sinnvoll steuern zu können. Dafür müssen wir nicht erst auf eine zentrale Lösung warten.

    Hallo, ich habe gestern meine Amtsübertragung für die A 14 Stelle erhalten., also die Urkunde und einen Brief, wo die Amtsübertragung formuliert wird. Die Urkunde ist von der Behröde ausgestellt. Der Brief zur Amtsübertragung ist ein Brief an mich, der von der Behörde gedruckt wurde, aber ganz oben den Namen der Schule sowie Telefonnummer und mailadresse enthält und an die Schule geschickt wurde. Der Schulleiter musste noch Datum und Unterschrift eintragen. DAs Dokument sieht aber so aus, als sei es ein offizielles Dokument der Schule. Bei diesem Brief fiel mir auf, dass eine falsche Email-Adresse der Schule dort ganz unten notiert ist, eine mail Adresse mit „web.de“, die wir wahrscheinlich vor 20 Jahren mal hatten, aber längst durch eine andere ohne das „web.de“ ersetzt wurde. Dieses offizielle Schreiben nun enthält eine falsche Mail-Adresse der Schule. Das darf doch eigentlich nicht sein, dass das dort falsch steht. Meint ihr, ich sollte darum bitten, das korrigieren zu lassen. Leute, die das sehen, würden ja wahrscheinlich auch wegen der web.de Mail der Schule stutzen und zudem ist diese mail-Adresse ja auch falsch und wenn man dort etwas hinschickt, kommt sofort eine Fehlermeldung. eigentlich ist es ja unwichtig, aber man kann doch schon erwarten, dass da. alles richtig ist

    Der Begleitbrief ist letztlich irrelevant und eine alte Mailadresse der Schule darauf schadet nun auch nicht. Entscheidend ist, dass die Urkunde korrekt ausgestellt ist und das scheint ja der Fall zu sein.

    Den Ausdruck "Feuerwehr-Lehrer" benutzt man aber schon lange nicht mehr, obwohl sie es de facto sind.

    Aha. Wer ist denn in dem Zusammenhang "man" und was meinst du mit "schon lange nicht mehr?". Für NDS findet sich der Begriff u.a. noch in Pressemitteilungen des MK aus den 2010er Jahren oder im vergangen Jahr in einer Stellungnahme des Landeselternrates zur aktuellen Personalsituation. Aber ja, der Begriff ist eher umgangssprachlich und taucht daher von offizieller Seite eher selten auf.

    Mich wundert, dass du von deiner Stammschule aus überhaupt so oft gegen deinen Willen abgeordnet werden kannst. Es gibt dort doch sicher auch andere Fachlehrkräfte, die dafür in Frage kämen.

    Super. Bei mir kommt jetzt um 10 vor 6, dass die Schulleitung ab der 5. Stunde Distanzunterricht angeordnet hat. Dass man da wirklich noch eine Nacht drüber schlafen musste, finde ich doch fragwürdig. Genauso wie Distanzunterricht bei Hitze. Aber da viele Schüler einen weiten Anfahrtsweg haben, werden die wohl ohnehin erst ab der 7. Stunde am Distanzunterricht teilnehmen können und das betrifft dann jedenfalls nicht mehr mich.

    Was ist das denn für ein unentschlossener Schwachsinn deiner SL? Also entweder man ordnet von Anfang an Distanzunterricht an (ist das überhaupt irgendwo noch rechtens?) oder man gibt in irgendeiner Form hitzefrei, wenn die Umstände es erfordern. Aber erst Präsenzunterricht, um dann in den Distanzunterricht zu wechseln, ist schon reichlich schräg.

    Das sehe ich ganz anders. Die Differenz müsste, meiner Einschätzung nach, Rückwirkend nach der Bewährungszeit gezahlt werden.

    Auf welcher rechtlichen Basis denn? Es gibt wie gesagt keinen Automatismus, der eine Beförderung nach x Monaten vorsieht, selbst wenn das der Regelfall in der Praxis ist.

    PS: Dass das hier extrem blöd gelaufen ist und eine Nachzahlung moralisch geboten wäre, versteht sich von selbst. Das durchzuklagen halte ich aber für wenig aussichtsreich. Das mag ein Fachanwalt aber sicher besser einschätzen können.

    Entscheidend ist das Schreiben, mit dem dir der Dienstposten (nicht die Aufgaben und oder dienstrechtlichen Befugnisse) einer stellvertretenden Schulleitung übertragen wurden, von da an sind 6 Monate zu rechnen.

    Volle Zustimmung. Und auch das ist nur der frühestmögliche Beförderungszeitpunkt und noch kein Automatismus.

    Eine Beförderung kann jedoch grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen. Das bedeutet: Ich werde frühestens im August oder September 2025 nach A14 hoch gestuft (weil es erst diesen Monat bemerkt wurde, dass die Beförderung nach A14 noch fehlt). Eine Beförderung nach A15 ist somit vor August/September 2026 nicht möglich – obwohl ich das Amt bereits seit August 2024 ausübe!

    Der Ablauf dürfte so korrekt sein. Warum nicht bereits im Februar 2025 eine Beförderung auf A14 erfolgte, wenn du das Amt tatsächlich bereits im letzten Sommer übertragen bekommen hattest, erschließt sich mir aber auch nicht so recht. Rückwirkend wird sich daran aber leider wirklich nichts ändern lassen.

Werbung