Beiträge von Seph

    Das stimmt so nicht. Eine Aufsichtsperson pro Klasse reicht in der Grundschule definitiv nicht aus. 6 Personen sind für 4 Klassen (bzw. 100 Schüler) angemessen. Die Frage ist nur, ob die Aufteilung so OK ist.

    Bevor wir uns jetzt wegen verschiedener landesspezifischer Regelungen streiten, wäre die Angabe eines Bundeslandes zielführend. Für NDS gilt ganz klar:

    Zitat von Rd.Erl.d.MK v.01.01.2023 "Schulfahrten"

    7.4 Bei Schulfahrten ohne Übernachtung ist grundsätzlich eine Lehrkraft je Klasse / Gruppe für die Aufsichtsführung ausreichend. Ansonsten sind grundsätzlich zwei Aufsichtsführende erforderlich, es sei denn, es liegen einfache Aufsichtsverhältnisse vor.

    Dass in der Praxis mehr als diese Mindestanzahl notwendig sein kann, hatte ich bereits geschrieben.


    Du bist allerdings frei, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für dein Bundesland zur Mindestanzahl von Begleitpersonen zu zitieren.

    Vorerst möchte ich nur eine rechtliche Einschätzung. Wenn alles seine Richtigkeit hat, brauche ich der SL nicht mit Vorschlägen zu kommen. ;)

    Wie schon gesagt: eine verlässliche rechtliche Einschätzung kann hier niemand ohne Kenntnis der genauen Umstände geben. Rein formal ist es zulässig, eine Schulfahrt ohne Übernachtung mit nur einer Aufsichtsperson pro Klasse zu machen. Die Einschränkungen dazu habe ich gerade angedeutet.

    Die Schulleitung sagt, dass trotzdem alle Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind. Meines Erachtens ist dies durch die geplante Vorgehensweise nicht möglich. Was meint ihr?

    Das widerspricht sich zumindest nicht und für Wandertage reicht zunächst tatsächlich erst einmal eine Aufsichtsperson pro Klasse aus. Je nach Umständen des Wandertags (Ziel/Aktivitäten usw.) kann es notwendig sein, darüber hinaus mehr Personen einzubinden. Das betrifft insbesondere schwierige Aufsichtsverhältnisse (z.B. unterwegs im städtischen Berufsverkehr, Klippenwanderung u.ä.) oder besondere Aktivitäten (schwimmen wäre hier der Klassiker).


    Was genau habt ihr denn vor?

    Ist das in Niedersachsen so?

    Ich habe davon in NRW in der Form noch nichts gehört. Die Hürden für eine Schulleitung in die Notengebung irgendwie einzugreifen sind meines Wissens sehr hoch.

    Ich bewerte die Prüfungen und wenn jemand denkt, er kann dort ohne guten Grund eingreifen, folgt unmittelbar eine Beschwerde. Als ob ich da anfange zu diskutieren. Dann sollen sie wem anders die Kurse geben, wenn sie meinen Bewertungen nicht trauen.

    Das ist auch in NRW so. Wenn du dir mal die Mühe machst, in die APO-GOSt zu schauen, wirst du auch dort unter §25 einen "Zentralen Abiturausschuss" vorfinden, der v.a. aus SL-Mitglieder besteht und der das Prüfungsverfahren zu leiten hat. Der Vorsitzende dieses Ausschusses kann auch bei euch völlig analog zur von mir zitierten Regelung in NDS Entscheidungen der Fachprüfungsausschüsse beanstanden.

    Dass das in keinem Fall zur willkürlichen Abänderung von Noten führen dürfte und dies auch nicht soll, ist selbstverständlich. Andersherum wird aber auch ein Schuh draus: es gibt gerade zur Absicherung vergleichbarer Bewertungsmaßstäbe und zur Vermeidung von Willkür einzelner Prüfer eine zusätzliche Instanz, die auf das Verfahren schaut. Und ja, das kann durchaus zur (rechtskonformen) Abänderung von Noten führen. Von "ohne guten Grund" war dabei nie die Rede.

    Dass es überhaupt eine Diskussion mit der Schulleitung gibt, finde ich ehrlich gesagt heftig. In Baden-Württemberg bzw. an den Schulen, an denen ich bisher gearbeitet habe, hat sich noch nie jemand in meine Notengebung eingemischt. Ist das in eurem Bundesland grundsätzlich anders oder betrifft das speziell deine Schule?

    Wir reden hier über (zentrale) Abschlussprüfungen und da ist es durchaus Usus, dass die Prüfungskommission durch SL-Mitglieder besetzt ist. Und ja, diese darf (und soll es laut Verordnung auch wenn nötig) durchaus in die Festsetzung der Prüfungsnoten eingreifen.

    Das ist ja doof. Wie gesagt, das geht bei uns, nur diesmal eben mit mehr Eigenbeteiligung. Da wir aber auch die halben Ferien gar nicht in Deutschland sind, wird es sich vermutlich für uns nicht lohnen.

    Es folgt halt analog früheren Regelungen, bei denen die Karten der Schülerbeförderung ebenfalls nicht in Ferienzeiten genutzt werden konnten. Ich bin mir auch noch nicht sicher, wie umfassend diese Regelung ist und ob da jeder Landkreis anders verfährt.

    Danke für die Info! Dieses Regionalticket, dass unsere SuS erhalten, ist tatsächlich günstiger als das Deutschland-Ticket: Es kostet 30 Euro pro Monat.

    Daran wird es vermutlich liegen. Übrigens nice to know: Das "Deutschlandticket" der Schülerbeförderung wird wohl über die Sommerferien automatisch deaktiviert und kann gerade nicht - wie hier schon einmal von jemandem eingeworfen - für den Urlaub genutzt werden.

    12/13 ist vielleicht etwas früh. Bis Ende Klasse 9 würde ich wohl auch an einer Schulpflicht festhalten, danach würde ich aber begrüßen, wenn es unterschiedliche Optionen gäbe.

    Die gibt es doch schon längst. Dass keine davon bedeutet, bereits als 15-jähriger einfach zu Hause herumsitzen zu können, begrüße ich allerdings.

    Kann ich machen - aber dann muss ich das Klassenbuch nochmal hervorholen. Für jeden Zuspätkommer. Den Aufwand, den das digitale Klassenbuch dabei verursacht kenne ich nicht.

    Der ist minimal. Man ruft das einfach zu gegebener Zeit in einer Stillarbeitsphase nochmal kurz auf und setzt bei der betreffenden Person schnell ein Häkchen mit Ankunftszeit und fertig.

    PS: Und genau an dieser Stelle schließt sich der Kreis letztlich. Natürlich können SL-Mitglieder auch Aufsichten durchführen (und müssen dies bei Einteilung zu diesen auch). Das ist ok, davon crasht auch das System Schule nicht und wird in der Praxis quasi überall auch vorkommen, wie hier immer wieder auch eingeräumt wurde.

    Aber es ist auch Tatsache, dass gerade aufgrund des Status von Aufsichten als vorrangigem Dienstgeschäft diese nicht ad hoc entfallen können. Und das bedeutet dann eben auch, dass Person A bei Übernahme einer Aufsicht nicht spontan auf unvorhergesehene Vorkommnisse außerhalb der Aufsicht reagieren kann, was Mitglieder der SL-Runde durchaus sehr häufig betrifft. Das bekommt man als "normale" Lehrkraft nur ansatzweise mit und hat das möglicherweise nicht umfassend vor Augen. Im Zweifelsfall sind dann also die entscheidenden Personen zunächst mal nicht greifbar.

    Und damit sind wir wieder bei der schon anfangs hier eingebrachten Situation: Innerhalb des Kollegiums an den einzelnen Schulen muss halt überlegt werden, was dort wichtiger erscheint: möchte man jederzeit Zugriff auf alle SL-Mitglieder in Pausen auch für unvorhersehbare Ereignisse haben oder ist es wichtiger, dass diese auch in Aufsichten eingeplant werden und dann immer noch oft, aber eben nicht immer greifbar sind? Das meine ich gar nicht wertend, beide Ansätze sind möglich und haben ihre Vor- und Nachteile.

    In NRW zählen Pausenaufsichten zu den so genannten "vorrangigen Dienstgeschäften". Dass eine kollegiale Beratung somit auch wann anders stattfinden kann/muss, wurde ja in der ersten Erwiderung auf diese Argumentation festgestellt.

    Wir müssen da sprachlich vlt. etwas schärfer sein. Die Pausenaufsicht als unaufschiebbares Dienstgeschäft ist insofern vorrangig, dass diese bei Einteilung von Person A auch von dieser vorrangig vor anderen Aufgaben zur gleichen Zeit wahrzunehmen ist. Person A kann also nicht einfach für sich entscheiden, heute mal keine Aufsicht zu machen, weil man lieber mit Person B reden möchte.

    Die Pausenaufsicht ist aber nicht "vorrangig" bezüglich der Frage, ob diese grundsätzlich prioritär im Aufgabenkatalog jeder beliebigen Lehrkraft aufzutauchen hat. Es kann also durchaus sein, dass eine Person C nicht zur Aufsicht eingeteilt wird, um Zeiträume für Gespräche zu dieser Zeit frei zu haben und diese dann auch führen zu können.

    Die gemeine Lehrkraft kann die Aufsicht nicht durch weniger Unterrichtsvorbereitung oder gekürzte Elterngespräche kompensieren, der sich drückende Kollege kompensiert aber seine anderweitigen Tätigkeiten damit, dass er weniger Aufsichten macht. Das ist doch absurd.

    Und da ist dieses unsägliche Wording bereits wieder. Nur weil nicht alle an Schule tätigen Personen exakt die gleichen der vielen anfallenden Aufgaben erfüllen, kann nicht davon ausgegangen werden, jemand drücke sich vor Arbeit. Oft ist vielen in einem Kollegium gar nicht klar, was die anderen so alles an Aufgaben ausfüllen...und das ganz unabhängig von irgendwelchen Besoldungsstufen. Der reine Blick auf Einsatzpläne mag dann diesen sehr vereinfachenden Eindruck vermitteln.

    Es geht aber nicht darum, wer besser eine Schule leiten kann, sondern wer Pausenaufsichten führt oder nicht. Dass die Schulleitung die Schule besser leitet als das Kollegium ist nicht die Frage.

    Pausenaufsichten kann grundsätzlich jeder führen und Hand aufs Herz: dafür ist jede einzelne Lehrkraft überqualifiziert. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen würde für diese Form von Tätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine gut bezahlten Akademiker einsetzen, sondern auf anderes Personal zurückgreifen.

    Aber auch darum ging es hier nie.

    Ich halte das persönlich für blödsinniges Micromangement. Mir ist keine Vorschrift bekannt, zu welchem Zeitpunkt die Anwesenheit geführt werden soll. Ich mache das, wie auch auf Papier, dann wenn es mir einfällt oder es in den Unterrichtsfluss passt.

    In der Praxis läuft das sicher so und handhabe ich manchmal auch so. Die saubere Variante ist aber tatsächlich das Feststellen der Anwesenheit gleich zu Beginn, insbesondere um in den sehr seltenen Fällen von Feueralarm o.ä. dann auch wirklich den Überblick zu haben, ob die Gruppe vollständig ist oder nicht doch noch jemand draußen fehlt.

    Ich denke, hier geht es weniger um Gleichwertigkeit als um den Aspekt, dass man sich für diese Tätigkeiten nicht zu schade ist.

    Das wurde, soweit ich das überblicke, hier auch von allen Teilnehmenden an der Diskussion genauso gesehen. Dass dann hier stellenweise so getan wurde, als seien sich einige Funktionssträger "zu schade" für Aufgaben wie Aufsichten u.ä. kam letztlich aus der Umdeutung des Aspekts anderer Aufgabenprofilen zu "Sonderrechten", was ich als ziemlich schräg empfinde. Wer in solchen Kategorien denkt, ist letztlich schnell bei einer Neiddebatte und damit weg von der Frage, wie man in einem konkreten Kollegium die vielfältigen Aufgaben, die an Schule anfallen, gemeinsam und zielführend verteilen kann.

    das ist hier nicht so. wir hatten jetzt ein kurzes "Peak" von wenigen Jahren und die Geburtenraten zeigen schon für die nächsten 6 Durchgänge eher schwache Zahlen. Dürfte bundesweit nicht anders sein.

    Dann kann es im Worst Case passieren, dass eine Versetzung erfolgt, sofern in der Nähe eine passende Stelle frei wird. Eine unfreiwillige Zurückstufung erfolgt aber nicht und wäre beamtenrechtlich auch nicht haltbar.

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