Wobei ich das auch abwegig finde. Für die Abfederung sozialer Härten ist das Sozialamt zuständig und nicht die Schule, die über einen Verein die kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibt. Sonst passiert nämlich am Ende mal wieder, dass die Familien im Bürgergeld eh alles verbilligt bekommen und die, die nur geringfügig mehr verdienen als Bürgergeld, den ganzen Spaß auch noch bezahlen dürfen. Wenn ich eine kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibe, haben alle Eltern den gleichen Betrag zu zahlen und die sozialen Härtefälle können sich das Geld beim Amt zurückholen. So werden die Härten zumindest nicht überkompensiert.
Das magst du so sehen, die Erlasslage in NDS sieht dazu anders aus. Mit Härtefällen sind im Übrigen gerade nicht diejenigen gemeint, die ohnehin Anspruch auf BuT-Leistungen haben, sondern genau diejenigen, die knapp außerhalb liegen. Gewinne aus der Bücherausleihe entstehen jedenfalls nicht und wie Tom123 schon korrekt beschrieben hat, landen alle mit der Ausleihe verbundenen Gelder auch auf einem hierfür zweckgebundenem Konto und können nicht einfach von der Schule anderweitig genutzt werden.