Beiträge von Seph

    Die Idee wurde doch hier vor kurzem erst von einem anderen Account vorgestellt und diskutiert. Oder das Projekt ist einfach nur sehr ähnlich zu diesem, was ja grundsätzlich nicht verkehrt sein muss. Die Angebote von KI-gestützten Tools zur Unterrichtsvorbereitung und Materialverwaltung sind jedenfalls sehr breit gefächert.


    Als kurzes Feedback zur Homepage:

    Mich wundert, dass weder die verwendeten Sprachmodelle noch die (späteren) Kosten dargestellt werden, auch nicht in den entsprechenden FAQs. Vermutlich kann man das erst nach der Registrierung einsehen. Das bekommen einige der Mitbewerber transparenter hin. Die Grundidee mit einem Creditsystem für kostenfreie Accounts und dem Verzicht auf ebendiese bei kostenpflichtiger Nutzung finde ich durchaus sinnvoll, auch wenn das natürlich zum (vollkommen legitimen) Anfüttern von Nutzern dient ;)

    ... so kann die Schulbehörde ...

    Eben. Und nicht die Lehrkraft per "Anscheinsbeweis". Wir leben nicht in Trumpistan, sondern in einem Rechtsstaat.
    Allmachtsphantasien kann man getrost dem Rotschopf überlassen. Auch der lernt noch, was er darf.

    Den Unterschied zwischen der Aberkennung des Abiturs und der Bewertung einer einfachen Klausur mit ungenügend hast du aber schon erkannt!? Und wenn du hier Lehrkräften, die sich an geltendes (Prüfungs-)Recht halten, Allmachtsphantasien unterstellst, liegst du einfach mal meilenweit neben der Realität.


    PS: Der Beweis des ersten Anscheins ist ein rechtlich sicheres Beweisverfahren in unserem Rechtsstaat, wie sich aus vielen Urteilen, die ich hier 2022 mal verlinkt hatte, ergibt und leicht nachprüfbar wäre. Nur muss man sich halt mal die Mühe machen, sich damit auseinanderzusetzen anstatt hier weiter polemisch Unwissen zu verbreiten.

    Dass eine Täuschung nicht auf "frischer Tat ertappt" wahrgenommen werden muss, sondern auch nachträglich auffallen kann, findet man übrigens auch explizit in den zugehörigen Verordnungen. So heißt es in NDS selbst für das Abitur z.B.

    Zitat von Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg

    §21 Abs. 2

    Wird nach Aushändigung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife eine Täuschung bekannt, so kann die Schulbehörde nur innerhalb eines Jahres seit demTag der Mitteilung des Gesamtergebnisses der Prüfung die Abiturprüfung für nicht bestanden erklären.

    Das scheint mir eher eine gesichtswahrende Unwahrheit des*der TE zu sein.

    Das denke ich auch und wird letztlich auch an der Löschung des Eröffnungsbeitrags sichtbar. Nicht, dass jemand noch sieht, um welches AB es ging....ups, das steht ja in einem der Zitate ;)


    @Kaylo Für den Fall, dass du tatsächlich eine Lehrkraft bist, möchte ich dir unbedingt mit auf den Weg geben, dass es keinerlei Notwendigkeit gibt, auch an Brückentagen sofort auf Anfragen von Schülerinnen und Schülern zu reagieren. Noch konkreter möchte ich empfehlen, an dienstfreien Tagen tatsächlich auch keinerlei dienstliche Kommunikation zu betreiben. Dann werden entsprechende Erwartungshaltungen gar nicht erst geschürt.

    Oder man besitzt die Fähigkeit, sich vorzubereiten und längere Texte auswendig zu lernen - und wendet diese an.
    Wer schon einmal Theater gespielt hat weiß, wozu das Hirn in der Lage ist. Unterschiedliche Schriftmuster sind - solange sie aus derselben Handschrift stammen - kein Beweis für "Unterschleif".

    Das wäre dann tatsächlich ein extrem ungewöhnlicher Verlauf. Die Behauptung alleine, das sei so gewesen, reicht regelmäßig nicht aus, um den Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern. Im Übrigen hätte man dann das Problem, dass die Prüfungsleistung bestenfalls im AFB I (reine Reproduktion) anzusiedeln wäre und dann ebenfalls keine ausreichende Leistung zu begründen wäre.

    Unterschiedliche Schriftmuster sind - solange sie aus derselben Handschrift stammen - kein Beweis für "Unterschleif".

    (....)

    Wer als Lehrer während der Aufsicht - in der nichts weiteres zu tun ist - den "Betrug" nicht bemerkt, tut sich schwer, diesen im Nachgang aus unterschiedlicher Handschrift nachzuweisen.

    Genau darin irrst du dich.

    Wie bereits vorgeschlagen, sollte sich die Kollegin bei der Schulleitung absichern, bevor das Fettnäpfchen droht.
    BTW: Traut euren Schülern doch ungewöhnliche Leistungen zu. So etwas soll vorkommen.

    Letztlich ziehst du hier einen sehr ungewöhnlichen Fall an den Haaren herbei, auf den es im beschriebenen Fall keinerlei Hinweis gibt. Das nennt sich "Sachverhaltsquetsche" und führt nicht zum Ziel.

    Ich fahre als Koordinator auch durchaus gerne auf Fahrten mit und komme gefühlt zu selten dazu. Dass aber Koordinatoren grundsätzlich alle Aufgaben "normaler" Lehrkräfte ebenfalls wahrzunehmen haben, halte ich für nicht sinnvoll. So haben wir uns z.B. dafür entschieden, die Runde der (erweiterten) SL aus Aufsichten und weitgehend aus Vertretungstätigkeiten auszunehmen. Das gibt uns überhaupt erst die Möglichkeit, zu verlässlichen Zeiten für Kolleginnen und Kollegen auch ansprechbar zu sein und genügend Slots für Termine bieten zu können.


    PS: Das schließt nicht aus, dass wir (insbesondere für Langzeitvertretungen) oder auch bei akuten Problemen bei Aufsichten verstärkend mal mit einspringen.

    In NRW kann sich der Zweitkorrektor aber auch einfach vom Erstkorrektor "inspirieren" lassen. Ich weiß nicht, ob die Bepunktung des Erstkorrektors in Bayern sichtbar ist.

    Was ja nicht unbedingt schlecht sein muss. Man mag sich darüber streiten können, ob nun eine völlig unabhängige Zweitkorrektur und die anschließende Festsetzung einer Bewertung durch eine 3. Person objektiver ist als eine Zweitkorrektur, die kritisch die Erstkorrektur prüft und diese ggf. absegnet. Letztere Variante ist zumindest die ressourcenschonendere und kommt den beteiligten Kolleginnen und Kollegen eher entgegen.

    Ich durchlebe gerade die schlimmsten Feiertage meines Lebens. Ich hatte hier diese Woche schon einmal geschrieben und bin maximal fertig. Bei einem Leberultraschall hat meine Ärztin ja eine Auffälligkeit gesehen. Zuerst meinte sie, es sei gutartig. Ihr Mann (auch Arzt) würde das auch sagen. Gesten als ich eher routinemäßig nochmal kam, waren es dann plötzlich bösartige Metastasen eines endokrinen Leberkarzinoms. Weder Blut wurde abgenommen, noch hat sie danach interessiert wie ich nach Hause komme (war umgekippt). MRT in 6 Tagen.

    Ich weiß, dass das nur bedingt beruhigen kann. Aber endokrine Leberkarzinome sind so selten, dass nach Erstbeschreibung bislang unter 100 Fälle überhaupt dokumentiert sind. Wie man das alleine aus einem Ultraschall diagnostizieren möchte, erschließt sich mir nicht ansatzweise. Ich drücke dir die Daumen!

    Würde für bisschen Geld sich ja auch nicht lohnen auf A14, aber wenn man die Klassenfahrt umgehen kann, why not?

    Ich habe echt schon viel gehört, aber der Ansatz, sich auf eine Funktionsstelle zu bewerben nur um Klassenfahrten zu umgehen, war noch nicht dabei. Danke dafür! :staun::teufel:

    PS: Natürlich fahren auch Lehrkräfte im Beförderungsamt auf Fahrten mit. Das gilt nicht nur für A14er, sondern durchaus auch für die "noch höheren" Ebenen.

    Es wäre mir neu, dass zur Einschreibung an der Uni, zur Facharzt-Weiterbildung oder zum Berufsantritt das Ergebnis eines Intelligenztests vorgelegt werden müsste.

    Man kann auch alles bewusst missverstehen wollen. Das passiert vor allem dann, wenn man einzelne Aussagen aus dem Gesamtkontext löst. Im Beitrag von Gymshark wird dieser Kontext jedenfalls sehr deutlich dargestellt und stimmt so auch. Dass sich nicht alle Schülerinnen und Schüler mit dem gleichen Niveau von Aufgabenstellungen und Inhalten beschäftigen (können), ist auch im inklusiven Setting genauso wenig etwas neues wie die Tatsache, dass das auch zu unterschiedlichen Abschlüssen und damit Zugängen zu Berufen führen kann.

    Mit zocken hat das leider nichts zutun, es reizt mich aktuell auch nur ein Spiel. Dafür bräuchte ich aber eine PS5, die sind mir aktuell noch zu teuer.

    Ich habe auch lange Zeit nur am PC gespielt. Nachdem meine Kids langsam in das Alter kommen, bei Freunden (Konsolen-)Spiele kennengelernt zu haben, hatten wir uns für das gemeinsame Spielen (alleine dürfen sie nicht) doch mal eine Konsole angeschafft. Die Kosten sind tatsächlich relativ, wenn man sich klar macht, dass alleine eine Mittelklassegrafikkarte so viel kostet, wie eine aktuelle Konsole.

    Der Lehrerberuf ist für junge Leute eh schon maximal unattraktiv.

    Gefesselt an sein Bundesland bzw. sogar die Schule, nie im Homeoffice nur innerhalb der Ferien frei zu haben. Das ist das, was sich die Jugend wünscht. /s

    Von Fesseln spüre ich wenig und habe den Eindruck, dass manchmal überhöhte Vorstellungen bezüglich der freien Wechselmöglichkeiten in der Wirtschaft bestehen. Nie Homeoffice?? Im Ernst?? Ich verbringe knapp die Hälfte meiner Arbeitszeit in ebenjenem. Und (nahezu) arbeitsfreie Zeit an knapp 60 Werktagen statt nur 30 Werktagen im Jahr ist durchaus nett, auch wenn diese recht starr - damit aber planbar - liegen. Als Elternteil schulpflichtiger Kinder ist man ohnehin an diese gebunden.

    Muss in Niedersachsen nicht auch die Schulleitung immer vor Ort sein?

    Woraus soll das denn folgen? Aus der Arbeitszeitverordnung jedenfalls nicht. Ganz im Gegenteil:

    Zitat von §22 Abs.2 Satz 2 NdsArbzVO-Schule

    Soweit die Schulleiterinnen und Schulleiter nicht Leitungsaufgaben, Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

    Ich arbeite in den Ferien in Teilzeit. Die Arbeitszeiterfassung in diesem Monat dient dem Vergleich mit dem Folgemonat, in dem die Klassenfahrt stattfindet. Ziel ist es, die durch die Fahrt entstehende Mehrarbeit bzw. die Nichteinhaltung gesetzlicher Ruhezeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.

    Auch hier wäre bereits vorab der entscheidende Schritt, Maßnahmen gegen eine mögliche Überschreitung der Arbeitszeit zu treffen und dafür zu sorgen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden können. Das bedeutet dann eben, dass man nicht mit den Kollegen die ganze Zeit unterwegs sein kann, sondern sich bewusst die notwendigen Betreuungszeiten in Schichten einteilt. Und das am besten bereits vor der Fahrt, sodass in Absprache mit der SL auch ein geeigneter Betreuungsschlüssel gewährleistet werden kann.

    Ich dachte, die Bildersuche wäre nicht erlaubt. Normal googeln nach Infos ja, aber keine Bildersuche. So habe ich es immer verstanden. ;)

    Mit der Bildersuche findet man das Kloster schon mit dem ersten ersten Bild.

    Das hatte ich auch so angenommen und mich schon gewundert, dass in letzter Zeit bei fast allen Bildern die richtige Antwort schon nach wenigen Minuten kam.

    Genauso sieht es aus. Der Mangel an Lehrkräften für Sonderpädagogik ist sicher noch größer als der an Grundschullehrkräften, sodass eine Versetzung recht unwahrscheinlich ist. Ob das anders aussieht, wenn man dem Dienstherrn nur glaubhaft genug vermittelt (und das notfalls auch durchziehen würde), sich sonst ganz aus dem Dienst entlassen zu lassen und er somit eine Lehrkraft ganz verlieren würde, vermag ich nicht zu sagen.

    Geht das auch in sachlich und höflich?
    Quatsch ist deine Beweislastumkehr.
    Würdest du so verfahren, wenn du weißt, dass der Vater des Mädchens Verwaltungsrichter ist? Mitnichten. Die blutige Nase und Blamage will sich keiner einhandeln.

    Die Feststellung, dass "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" im Verwaltungsrecht Quatsch ist, ist eine nüchterne Feststellung. Das wird dir auch der Verwaltungsrichter als Vater des Mädchens bestätigen können. Und ja, natürlich handelt man verwaltungsrechtlich sicher auch bei Schülern, deren Eltern selbst Juristen sind. Dabei holt man sich weder eine blutige Nase noch eine Blamage.

    Du liegst im Übrigen auch mit dem weiteren Vorwurf falsch. Beim Beweis des ersten Anscheins erfolgt keine Beweislastumkehr, sondern dieser kann wie beschrieben erschüttert werden. Das ist ein deutlicher Unterschied.

    Ich denke da irgendwie an eine Klosterruine bzw. die Kombination aus Ruine und noch bestehendem Kloster. Und einen ähnlichen Turm habe ich beim Kloster Hirsau schon einmal gesehen, aber das restliche Gelände sah anders aus.

    Vielleicht hat sie auch endlich mal richtig vorbereitet?
    Ich erinnere mich an meine eigene Abi-Prüfung. Physik. Angemeldet mit 4, geschrieben 2 (weil endlich mal 2 Wochen durchgebüffelt) ;)
    Vermutungen und "anscheinend" sind nicht rechtssicher. Das kann dir auf die Füße fallen. Ist es den Terz wert?
    Der objektive Beweis für eine Täuschungshandlung fehlt dir. Vor Gericht gilt: Im Zweifel für den/die Angeklagte(n).

    Das ist ziemlicher Quatsch. "In dubio pro reo" gilt ausschließlich im Strafrecht und nicht etwa auch im Verwaltungsrecht.

    Ansonsten spricht ein solch ungewöhnlicher Umstand zunächst durchaus für den Beweis des ersten Anscheins. Dieser ist auch hinreichend objektiv und keineswegs eine einfache Vermutung, die nicht rechtssicher wäre. Nur kann und darf dieser auch erschüttert werden, indem gezeigt wird, dass es doch zu diesem ungewöhnlichen Umstand gekommen ist ohne zu täuschen. Die reine Schutzbehauptung, man habe das halt auswendig gelernt, reicht dafür i.d.R. gerade nicht aus.


    Wir hatten das z.B. mal im Seminarfach, bei dem ein für die betreffende Person extrem ungewöhnlicher Sprachstil festgestellt wurde, der keineswegs zu den sonstigen Ausführungen passte. Die Person konnte uns dann durch sehr zeitnahe Vorlage ihrer Unterlagen aus dem Erstellungsprozess zumindest davon überzeugen, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit wirklich von ihr kam und sie lediglich eine nicht angegebene Unterstützung bei der Ausformulierung in Anspruch genommen hatte.

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