Ich frage mich derweil ob es aufgrund der Buchpreisbindung überhaupt jemals einer Ausschreibung bedurft hätte? Da muss doch überall der gleiche Endpreis bei ruas kommen.
Auch dazu hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bereits Stellung bezogen und hält dies auch für unnötig, derzeit aber rechtlich oft geboten. Wie gesagt: Niedersachsen hat das Verfahren insofern stark vereinfacht, als dass hier nun Direktvergaben gut möglich sind. Soweit ich weiß, handhaben das auch einzelne andere Bundesländer so.
Interessant könnte es allerdings werden, wenn man die deutschen Lehrbücher über einen Buchhändler im EU-Ausland bezieht, weil dort ja die Buchpreisbindung nicht greift.
Deutsche Schulbücher sind aufgrund sehr unterschiedlicher Bildungssysteme im Ausland nicht auf dem Markt. Andersherum gelten für ausländische Buchhandlungen auf dem deutschen Markt auch die Bedingungen ebenjenes Marktes. Im Ergebnis taucht diese Konstellation in der Praxis bislang nicht auf.