Viel Spaß wenn deine Pension mit den Ansprüchen der gesetzlichen Rente verrechnet wird und dann entsprechend gekürzt, da du mit beiden Pflichtansprüchen aus öffentlichen Kassen nicht über den Höchstbetrag aus der Pension kommen darfst.
Du bist ein Paradebeispiel wo man genau rechnen sollte um das zu vermeiden. Und dies schließt früher in Pension zu gehen als Überlegung mit ein
Es gibt nur wenige Szenarien in der Praxis, in denen das wirklich passiert. Wie man aus der Kombination von RV und Pension den Höchstbetrag der Pension sprengen soll, ist mir mit Blick auf die maximal mögliche RV-Leistung schleierhaft. In Kombination mit üppigen Betriebsrenten macht das noch denkbar sein, dürfte aber auf die wenigsten zutreffen.