Beiträge von Seph

    Ist es zulässig, dass aufgrund von weiteren Aufgaben neben dem Unterricht (Klassenfahrten, Sprechtag, Konferenzen, etc.) die täglichen 8 Stunden und 12 Minuten Arbeitszeit überschritten werden dürfen, so dass es ggf. auch zu einer Verletzung der Ruhezeit kommt?

    Die Überschreitung der Arbeitszeit von knapp 8 Stunden täglich kollidiert noch nicht mit der einzuhaltenden Mindestruhezeit von 11 Stunden. Das ist selbst mit einem Elternabend bis 20 Uhr kaum problematisch.

    Solche Situationen treten auf, wenn zum Beispiel am Vortag Elternabend war von 18 Uhr bis 20 Uhr, einzelne Lehrkräfte aber schon seit 8 Uhr in der Schule sind.

    Nein, es ist eher unrealistisch, dass diese Lehrkräfte tatsächlich von 8-20 Uhr durcharbeiten mussten. In der Regel besteht zwischen Unterrichtsschluss und Beginn des Elternabends eine längere Pause, die nicht zwingend Arbeitszeit darstellt, nur weil man zwischendurch nicht nach Hause fährt.

    Ja. Dieser Fall ist im Arbeitsrecht verankert. Wenn schwerwiegende Gründe anstehen und nicht durch Umplanung verhindert werden können, darf die Ruhezeit zeitweise vom Arbeitsgeber ausgesetzt werden.

    Mal abgesehen davon, dass eine planbare Klassenfahrt, ein Sprechtag u.ä. keine solchen schwerwiegenden Gründe darstellen, zeigt ein Blick in die arbeitsrechtlichen Normen (hier v.a. die §§ 5 und 7 ArbZG), dass entsprechende Abweichungen auf 1-2 Stunden Unterschreitung begrenzt und tarifvertraglich geregelt sein müssen. Diese Möglichkeit sieht der TV-L zwar explizit vor, keinesfalls kann das aber dazu führen, dass ein Arbeitgeber die Ruhezeiten einfach mal so aussetzen kann.


    Was jedoch nicht Ruhezeitschädlich ist, wenn eine Teamsitzung von der Schulleitung bis 18Uhr terminiert wurde, die Teilnehmer jedoch bis 2Uhr nachts diskutieren. Die Teilnehmer können sich nicht darauf berufen, dass die Ruhezeit eingehalten werden muss, wenn sie um 8Uhr wieder in der Schule sein müssen.

    Etwas irreführendes Beispiel, auch wenn es grundsätzlich korrekt dargestellt ist. Natürlich verlässt man eine Teamsitzung, die nur bis 18 Uhr terminiert ist, auch 18 Uhr. Wer im Anschluss noch zum netten Plausch mit Kollegen in der Kneipe versackt, kann sich das selbstverständlich nicht als Arbeitszeit anrechnen lassen.

    Klassenarbeiten ist das Einzige, was wir noch kopieren dürfen. Aber Vokabeltests etc. schon mal nicht. Nur die gesetzlich vorgeschriebenen.

    Ok krass. Dann gibt es bei euch sicher auch nur noch die vorgeschriebenen Klassenarbeiten und sonst rein mündlich erhobene Leistungen.

    Ich teile grundsätzlich die Haltung, dass die Ipads für mehr als für reine Mitschriften eingesetzt werden können und sollten. Aber selbst für diese stelle ich bei nicht wenigen meiner Schüler fest, dass sie seitdem überhaupt erst einmal geordnet und vollständig Mitschriften dabei haben ;)

    Ich kann verstehen, dass fehlende Wertschätzung nervt! Ich frage mich aber manchmal, ob der Weg zu A14, so er denn nicht als Zwischenschritt zu weiteren Beförderungen gedacht ist, wirklich die beste Option ist. In meinem Umfeld müssen die beförderten KuK in der Regel für die Beförderung ihre Anrechnungsstunden wieder abgeben. Aus 20 Deputatsstunden + Aufgabe xyz werden dann 23,5 Deputatsstunden + Aufgabe xyz + zusätzliche Aufgabe abc + A14.

    Ich Sinne einer Annerkennung durch „Status“ sicher gut, im Sinne von WLB nicht unbedingt 🤔

    Ich kann jetzt wirklich nicht für deine Schule sprechen und vlt. gibt es dort Einzelfälle, in denen das so gelaufen ist. Zumindest für Fachobleute, die am Gymnasium meist 0,5 Stunden erhalten entfällt diese oft in Verbindung mit A14. Aufgaben, die bereits mit 3,5 Deputatsstunden unterfüttert werden, sind von A14ern aber nicht auf einmal ohne Anrechnung zu erledigen.


    An den Gesamtschulen sieht es noch einmal anders aus, dort sind die A14-Stellen transparent ausgestaltet (Fachbereichs- oder Jahrgangsleitung) und werden dann grundsätzlich bereits mit 3 Stunden unterfüttert.

    Ich benutze aus genau diesem Grund tatsächlich privat und auch teils beruflich neben dem gestellten Dienst-Ipad auch entsprechende Business-Notebooks als Gebrauchtgeräte und habe damit durchweg gute Erfahrungen. Wir haben als Schule aus Eigenmitteln auch einige dieser Geräte beschafft. Aus Sicht des Schulträgers ist die Anschaffung von Gebrauchtgeräten vermutlich kritisch zu betrachten und als Neugeräte sind diese erheblich teurer. Dass ausgerechnet auf Ipads zurückgegriffen wird, schmeckt mir persönlich zwar auch nicht wirklich, ist aber vermutlich der ziemlich einfachen Administration geschuldet.

    Woher wissen die Schüler dann, wie sie sich im Ernstfall zu verhalten haben?

    Die "Basics" des individuellen Verhaltens für jeden Einzelnen sind mit den Schülern natürlich besprochen, nicht jedoch das genaue organisatorische Verhalten im Umgang mit einer solchen Situation (Kommunikation mit Einsatzkräften, mögliche Evakuierungswege u.ä.)

    Ich habe mal gelernt, dass der Medieneinsatz zieladäquat sein soll.

    Da bin ich voll bei dir. Es ist aber auch nicht mehr zu rechtfertigen, dass sich Schule als System und auch die einzelnen Lehrkräfte gar nicht mit den Möglichkeiten und den sinnvollen Einsatzmöglichkeiten digitaler Medien auseinandersetzen. Insofern ist ein Anhalten zur (natürlich sinnvollen und zielführenden) Nutzung durchaus nachvollziehbar. Und das hat dann auch nichts damit zu tun:

    Es gibt halt Leute, die meinen, dass Digitalisierung a priori toll sei.

    In Teilen der USA gibt es Schießtrainings für Lehrer und es wird von Teilen der Menschen gerne gesehen, wenn die Lehrkraft ihre eigene Waffe dabei hat, damit sie im Fall der Fälle zurück schießen kann.

    Ich wollte es nur mal gesagt haben.

    Dass das Tragen von Waffen im öffentlichen Raum nicht zu mehr Sicherheit führt, lässt sich wunderbar an der Anzahl von Schusswaffenopfern im Vergleich USA <-> Deutschland feststellen.

    Es geht nicht darum, dass dieser einfache kaufmännische Grundsatz im Handel falsch wäre, sondern darum, dass das mit Unternehmensführung erst einmal herzlich wenig zu tun hat. Unternehmensführung gilt selbst als Produktionsfaktor und umfasst u.a. die strategische Unternehmensplanung, die Ausgestaltung der Hierarchie-Ebenen, die Verwendung geeigneter Systemstrukturen usw.


    Yummi


    Ich hatte z.B. in Thüringen als Leistungskurs das Fach "Wirtschaft&Recht", dort sind Grundzüge der Unternehmensführung durchaus Inhalt des Unterrichts der Oberstufe, der einen gehörigen Anteil BWL beinhaltet. In Niedersachsen wiederum zielt das Fach "Politik-Wirtschaft" im Teilbereich Wirtschaft v.a. auf VWL, entsprechende Inhalte kann ich dort eher nicht finden.

    Was ist denn mit einem UB, den eine andere Person zeigt, die durch die/den Bewerbenden beraten wird?

    Das ist bei der Besetzung von Didaktischen Leitungen laut RdErl. "Ergänzende Bestimmungen zu Verfahren und Zuständigkeiten bei der Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Lehrkräfte" kein Bestandteil des Verfahrens. Beim Verfahren zur Übertragung von besonderen Funktionen an den Studienseminaren gehört dieser Punkt jedoch tatsächlich dazu, dafür entfällt dort i.d.R. die Leitung einer DB oder Konferenz.

    Es stellte sich heraus, dass die Geräte seitens des Schulträger so konfiguriert sind, dass man darauf u.a. keine Apps installieren und deinstallieren kann. Somit wurden sie de facto nutzlos und alle gaben die Geräte zurück.

    Natürlich kann man auf Dienstgeräten nicht einfach jede beliebige App selbst installieren, das ist auch nicht exklusiv im öffentlichen Dienst so. Standard-Apps zur Textverarbeitung, zum Browsen usw. sind bereits vorinstalliert, besondere Bedarfe müssen ganz normal beantragt und dann zentral zur Verfügung gestellt werden.

    Zum eigentlichen Bewerbungsverfahren gehört i.d.R. der UB, das Gespräch zum Amt und die Leitung einer DB oder Konferenz (Hinweis: Der Unterschied sollte dabei auch in der Planung und Durchführung sehr klar sein!). Das muss im Übrigen nicht unbedingt eine Gesamt-DB sein, sondern kann auch mit einer Teilgruppe stattfinden und sollte inhaltlich irgendeine sinnvolle Schnittstelle zum zukünftigen Tätigkeitsspektrum haben, sofern möglich.


    Die Vorstellung innerhalb der Gesamtkonferenz oder des Schulvorstands gehört nicht zwingend zum Bewerbungsverfahren, gleichwohl haben viele Schulen eine solche Vorstellung bei Besetzungen ab A15 vorgesehen. Das dabei abgegebene Votum ist im Übrigen nicht bindend, ich kenne tatsächlich auch mindestens einen Fall, in dem die Besetzung gegen den Besetzungswunsch des Schulvorstands vorgenommen wurde.


    Edit: Das hing natürlich damit zusammen, dass die beteiligten Bewerber gerade nicht gleich stark waren und im Sinne der Bestenauslese auch die besser geeignete Person ausgewählt wurde.

    Davon abgesehen finde ich es persönlich ziemlich unprofessionell, wenn als Unterstützungskraft im eigenen Unterricht Familienangehörige herangezogen werden, aber rechtlich problematisch ist es nicht. Wenn ich es richtig verstehe, geht es nur darum, dass die Unterstützungskraft einen Text diktiert, wogegen nichts spricht.

    Das kann ich nur bestätigen. Die Unterschiede in der Ausgestaltung der gemeinsamen Zusammenarbeit im Kollegium, im Lernklima in den Klassen usw. sind zwischen Schulen gleicher Schulformen nicht selten größer als zwischen verschiedenen Schulformen ähnlicher Umgebungsbedingungen. Tendentiell musst du an einer Gesamtschule mit einer etwas größeren Heterogenität der Schülerschaft rechnen, wobei man sich nicht der Illusion hingeben sollte, dass es eine solche nicht auch am klassischen Gymnasium gibt. Gute Ansätze für innere Differenzierung und eine grundsätzlich wertschätzende Zugewandtheit zu seinen Schülern sind an beiden Schulformen Bedingungen erfolgreichen Arbeitens. Gleichzeitig sind - zumindest in NDS - die Gesamtschulen teils mit etwas besseren Personalschlüsseln ausgestattet und können sich auch mal Doppelsteckungen erlauben, sodass man sich gegenseitig gut unterstützen kann. Ob das in NRW auch so ist, weiß ich gerade leider nicht.

    Das ist sehr unbefriedigend und letztlich eine Fortsetzung der Konsumhaltung vieler Schülerinnen und Schüler an der Uni im Sinne einer Verantwortungsumkehr, die Lehrkraft sei für das eigene Lernen verantwortlich, nicht jedoch man selbst.


    Mir fällt da spontan nur eine möglichst große Transparenz der Anforderungen im Seminar ein, kenne mich aber selbst in den Geisteswissenschaften nicht aus. Im MINT-Bereich waren begleitende Übungsserien recht üblich, die abgegeben werden mussten, sodass eine kontinuierliche Arbeit an den Inhalten durch die Studenten gegeben war und dann auch als Voraussetzung für die Weiterarbeit dienen konnten.

    Das sehe ich auch so. Insofern weist man einfach ohne weitere Erläuterungen darauf hin, dass man für die fraglichen 2 Tage leider keine entsprechende Bescheinigung mehr auffinden kann und wartet ab. Für das erste Mal wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen einer solchen Kleinigkeit noch kein Disziplinarverfahren eröffnet.

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