Beiträge von Seph

    Wäre es nicht interessant, wenn wir alle unser Netto Gehalt hier veröffentlichen würden? Darf man das? Mit Angabe bestimmter Merkmale wie Verbeamtung Ja/Nein, Steuerklasse etc.

    Würde auch den Anfang machen.

    So interessant finde ich das nicht. Das mag aber auch daran liegen, dass die Gehälter und Besoldungen im öffentlichen Dienst hinreichend transparent sind. Und wenn du dich hier etwas durchs Forum wühlst, wirst du auch einige Quervergleiche dieser Zahlen zur freien Wirtschaft wiederfinden, auch wenn diese teils stark von Vorurteilen verfärbt sind.

    Logge dich aus und öffne eine Flasche Rotwein!

    Ich glaube, das mache ich jetzt wirklich bevor ich noch ganz den Glauben in die verantwortungsvolle und rechtskonforme Durchführung von Abschlussprüfungen an allen Schulen verliere *seufz*. Ich probiere es morgen wieder ;)

    Haubsi1975 Dann hoffentlich mit einem Update zu einer Stellungnahme der SL zur rechtskonformen Durchführung eurer Abiturprüfungen.

    Einer von uns müsste also nach der Verordnung die 12 Klausuren mit allen Teilen korrigieren? Nee, das wird nicht so gehandhabt. Jeder korrigiert, was er aufgesetzt hat. Normalerweise in "seinem Ursprungskurs". Jetzt soll es ja nach dem Willen der KuK auch auf den anderen Kurs verteilt werden. Aber in einer Klausur aus 3 Teilen würden dann 3 Kollegen korrigieren in der Erstkorrektur.

    PS: Als verbeamtete Lehrkraft wärst du übrigens verpflichtet (!), gegen eine solche rechtswidrige Anweisung zu remonstrieren und die SL um eine rechtskonforme Abänderung des Vorgehens aufzufordern.

    Einer von uns müsste also nach der Verordnung die 12 Klausuren mit allen Teilen korrigieren? Nee, das wird nicht so gehandhabt. Jeder korrigiert, was er aufgesetzt hat. Normalerweise in "seinem Ursprungskurs". Jetzt soll es ja nach dem Willen der KuK auch auf den anderen Kurs verteilt werden. Aber in einer Klausur aus 3 Teilen würden dann 3 Kollegen korrigieren in der Erstkorrektur.

    :autsch: Ich weiß gar nicht, was wir hier noch tun sollen, als deutlich darauf hinzuweisen, dass das nicht rechtskonform ist und ihr euch als Schule dadurch deutlich angreifbar macht. Das ist tatsächlich ein grober Fehler in der Durchführung des Prüfungsverfahrens.

    Ich habe oft zwei Leistungskurse, Kollegen auch. Unsere SL versucht es zu verteilen, aber mancher möchte auch zwei.

    Ich mag das persönlich auch sehr. Leistungskurse mit nahezu durchweg lernwilligen Oberstufenschülern sind für mich wesentlich entspannter als der Unterricht in den "kleineren" Klassen der Unter- und auch noch Mittelstufe. Dafür nehme ich das etwas höhere Korrekturpensum gerne in Kauf.

    Ja, aber die macht ja nichts. Verantwortlich ist bei "uns" dezidiert der Bildungsgangverantwortliche. Aber der hält sich ja immer aus allem raus. Wie gesagt, in der Verordnung steht ja auch, dass der Bildungsgangverantwortliche alles zu kopieren hat. Als ich das im Team ansprach, meinte der eine Kollege müde lächelnd: "Das kannst du ihm (dem Bildungsgangleiter) ja gerne sagen, er wird es aber schlichtweg nicht machen."

    Die SL ist als vorsitzendes Mitglied der Prüfungskommission verantwortlich für Planung und Durchführung des Abiturs. Insofern kann hier auch (schriftlich!) um Klarstellung der Berufung von Erst- und Zweitkorrektur ersucht werden. Spätestens in Verbindung mit der Ankündigung bei der Anfrage, man gehe ohne Berufung sonst guten Gewissens davon aus, in diesem Jahr nicht im Abitur eingesetzt zu sein, wird wohl etwas Bewegung in die Sache kommen.

    PS: Dafür kannst du nichts, aber ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig professionell Prüfungsverfahren an so manchen Schulen durchgezogen werden. :autsch:

    Da beginnt es doch aber eigentlich auch schon "schwammig" zu werden - wer ist denn die zuständige Fachlehrkraft? Bin ich das für meinen Leistungskurs oder sie für ihren Leistungskurs - oder bin ich das dann nicht doch für alle, weil ich einen Teil aufgesetzt habe? Ich vermute, Ersteres ist gemeint, oder?

    Die zuständige Fachlehrkraft ist zunächst diejenige, die den jeweiligen Kurs unterrichtet. Wenn ich deinen Startbeitrag richtig deute, dann gibt es eine junge Kollegin A, die einen der Kurse alleine unterrichtet (und dann auch dafür als zuständige Fachlehrkraft im Regelfall die Erstkorrektur übernimmt, es sei denn, die SL (!) bestimmt das anders) und es gibt dich (H) und einen weiteren Kollegen B (?), die gesplittet den anderen Kurs unterrichten. Hier wirst entweder du oder B die Erstkorrektur übernehmen müssen. Auch das muss im Zweifelsfall aber die SL bestimmen.

    Nicht in Ordnung wäre es hingegen, wenn ihr euch die Arbeit insofern aufteilt, dass jeweils einzelne Teilaufgaben korrigiert werden und dann entsprechend mehrere Personen für die Erstkorrektur verantwortlich sind. Entsprechende Pläne lassen sich aus deinen Beiträgen hier jedenfalls herauslesen, wenn von einer Aufteilung der Abiturarbeiten nach Anteilen die Rede ist.

    Stünde irgendwo eine veranschlagte Minutenzahl, hätte ich das schlechte Gefühl definitiv nicht mehr.

    Das sehe ich auch so. Wenn mir jemand mitteilen würde, ich hätte für die Korrekturen nur 8min Zeit pro Arbeit, dann sehen meine Arbeiten halt auch so aus, dass sie in 8min korrigierbar sind. Oh wartet....das tun sie (zumindest teilweise in der Mittelstufe) ;)

    Es ist deine Dienstpflicht Korrekturen durchzuführen und auch Kollegialität (zumindest bei Beamten) gehört dazu. Wenn ihr euch nicht einig seid, dann entscheidet die Schulleitung. Ob das Sinn macht, ist natürlich deine Entscheidung.

    Nein, wie schon weiter oben dargestellt, hat die SL im Abitur so oder so zu entscheiden, wer die Korrekturen zu übernehmen hat. Und das nicht erst, wenn sich die Lehrkräfte uneinig sind. Der Ball liegt also bei der SL.

    Gleiche Situation an der Gesamtschule im Nachbarort. Den dortigen Sek 1-Koordinator kenne ich privat über den Sportverein. Er wurde mit A12 eingestellt und bekam (vor seiner Pensionierung) für die Koordinatorenstelle A13 und damit war Edeka (Ende der Karriere), weil er im gehobenen Dienst war und der geht nun einmal nur bis A13

    Das halte ich für einen Fehlschluss. Das fängt damit an, dass es (ich habe es gerade nur für NDS geprüft) bei uns in der Laufbahnverordnung überhaupt keinen "gehobenen Dienst" gibt, sondern eine "Laufbahngruppe 2", zu der es ein "1. Einstiegsamt" (früher: gehobener Dienst) und ein "2. Einstiegsamt" (früher: höherer Dienst) gibt. Mir sind inzwischen eine ganze Reihe von Personen bekannt, die aus dem 1. Einstiegsamt schrittweise in Besoldungsgruppen A14-A16 aufgestiegen sind. Dazu gehören in NDS z.B. Schulleitungen größerer Schulen (insbesondere der Gesamtschulen), Didaktische Leitungen, Fachmoderatoren oder Dezernenten. Von "Ende der Karriere" bei A13 konnte bei all diesen Personen keine Rede sein.

    Ich glaube, zur Korrektur ist jetzt alles gesagt.

    Das glaube ich nicht. Ich habe den Thread jetzt einmal komplett überflogen und wundere mich, dass hier scheinbar noch nicht einmal wirklich in die Abiturprüfungsordnung für RLP geschaut wurde. Denn Moebius hat mit seinen Hinweisen auf das Verfahren zur Festlegung der Verantwortlichkeiten im Abitur völlig Recht. Diese gibt es nicht nur in NDS, sondern nachvollziehbarerweise auch in RLP. Mal in Kurzform:

    1) Die schriftlichen Arbeiten werden von der zuständigen Fachlehrkraft beurteilt und bewertet (Erstkorrektur). Ist das aus besonderen Gründen nicht möglich, dann bestimmt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission (i.d.R. also der SL, vgl. §5 Abs. 1 Abiturprüfungsordnung RLP) eine andere Fachlehrkraft hierfür. (vgl. §20 Abs. 1 Abiturprüfungsordnung RLP).

    2) Die Zweitkorrektur erfolgt ebenfalls durch eine vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission bestimmten Fachlehrkraft (vgl. §20 Abs. 2 Abiturprüfungsordnung RLP).


    Haubsi1975

    Eine Aufteilung der Erstkorrektur ist schlicht nicht vorgesehen und halte ich ebenfalls für rechtswidrig. Die Abiturprüfungsordnung ist hier ziemlich klar und spricht deutlich von einzelnen Fachlehrkräften, die zu berufen sind. Gleichzeitig ist es ein Unding, dass sich eure SL hier einen schlanken Fuß macht. Sie - und nur sie - ist für die Berufung von Erst- und Zweitkorrektor zuständig und nicht ihr als Fachlehrkräfte untereinander. Im Falle eines gesplitteten Kurses würde ich persönlich vermutlich diejenige Lehrkraft mit höherem Stundenanteil zum Erstkorrektor berufen und die andere Lehrkraft gleich für die Zweitkorrektur, zwingend ist dies jedoch nicht.

    Man müsste einfach mal akzeptieren, dass man so hohe schülerzahlen Nicht mehr erreichen kann und daher auch kleinere Kurse einrichten ohne dass das auf Kosten noch größerer anderer Kurse ginge. Aber dafür fehlt der Wille. Geld ist ja gemäß dem Billionen Sonderschulden Projekt genug da, aber nicht für diese Fremdsprachen!

    Hier werden wieder Dinge miteinander verknüpft, die überhaupt nicht zusammen gehören. Aber für den Stammtisch reicht das natürlich aus.

    Nein, man muss als Schule einfach mal erkennen, dass bei zu wenig Schülern nicht das volle Fachangebot im eigenen Haus möglich ist. Wir kooperieren dafür mit Nachbarschulen und sprechen uns mit unseren Fachangeboten ab, um den Schülern dann dennoch eine breite Wahl bei vernünftigen Kursgrößen zu ermöglichen. Die Stundenpläne sind dafür aufeinander abgestimmt und die Schüler können hier in der Region am Ende so ziemlich jede nur denkbare Kurskombination auch wirklich anwählen....wenn sie dafür zwischendurch mal mit dem Rad zur Nachbarschule radeln. Möchten sie das nicht, dann müssen sie halt mal damit leben, dass es z.B. statt dem Physik Leistungskurs "nur" den Chemie Leistungskurs gibt, statt Latein "nur" Spanisch oder statt Erdkunde "nur" Politik-Wirtschaft.

    PS: Wie du siehst, betrifft diese Frage alle Aufgabenfelder und nicht nur die Sprachen. Es geht hier nicht um fehlenden Willen, sondern um den verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Ressourcen.

    Ca 6 Prozent der Schüler lernen Latein oder spanisch. Ich finde es unfassbar ignorant, dass man angesichts der Tatsache, dass nur ein so geringer Teil der Schüler überhaupt eine 2. FS lernt, dort hinsichtlich der Oberstufenkurs die gleichen Anforderungen hinsichtlich der schülerzahl gestellt werden wie in Fächern wie deutsch oder Mathe oder englisch usw, zu denen die meisten Schüler verpflichtet sind. Wie will man denn bei diesen geringen Anfangszahlen Oberstufen EA Kurse mit 20 Schülern hinbekommen? Wenn ein Bildungswille im Bildungssystem vorhanden wäre, würde man für diese Sprachen die Anforderungen an die Schülerzahlen reduzieren. Aber das will man ja nicht. Es lebe die „Bildungsrepublik Deutschland“!

    Dem kann ich nicht so recht folgen. Eine 2. Fremdsprache ist - soweit mir das bekannt ist in allen Bundesländern - obligatorisch, um ein Abitur abzulegen. Dass diese in der gymnasialen Oberstufe im Sinne einer Schwerpunktsetzung auch abgewählt werden kann, betrifft ebenfalls nicht ausschließlich die Fremdsprachen, sondern auch die Naturwissenschaften und einige Gesellschaftswissenschaften. Das "Problem" bei den 2. Fremdsprachen ist, dass von vorneherein an einigen Schulen ein zu breites Wahlangebot vorgehalten wird, welches später schlicht nicht mehr bedient werden kann. Und dann muss man sich als Schule eben entscheiden, Kurse zusammenzulegen oder von vorneherein die Wahlmöglichkeiten in der 2. Fremdsprache einzuschränken. Wir bieten daher inzwischen nur noch 2 selbst an und regeln den Rest wechselseitig mit Partnerschulen in der Umgebung, wenn Schüler bestimmte Sprachen unbedingt machen wollen.

    Nicht anders geht man in der Oberstufe übrigens auch mit anderen Fächern aus anderen Aufgabenfeldern um. Wenn im MINT-Bereich zum Beispiel die meisten Schüler Bio Leistungskurs wählen und sich dann aufsplitten in die Frage, ob sie noch einen Physik oder Chemie Leistungskurs dazu nehmen, dann kann es u.U. vorkommen, dass von den letztgenannten nur eines der Fächer als Leistungskurs eingerichtet wird. Das gleiche Spiel in den Gesellschaftswissenschaften. Dort ist in NDS vorgesehen, dass Geschichte als Leistungskurs obligatorisch ist. Die 2. Gesellschaftswissenschaft kann dann Politik-Wirtschaft, Erdkunde, Religion, Philosophie usw. sein. Die Schulen haben davon aber bei weitem nicht jedes Fach als anwählbaren Kurs auch im Angebot, sondern richten diese nach Interessen und schulischen Schwerpunktsetzungen ein.

    Ich kann insofern keine Besonderheiten der Fremdsprachen erkennen. In jedem Fall muss man sich als Schule fragen, welches Fächerangebot zu den Schülerzahlen und deren Wahlverhalten passen und gleichzeitig mit vernünftigen Kursgrößen abzudecken ist.

    „Könnte“ … oder es garantiert französisch immer 2 Kurse, so wie es kommendes Schuljahr ja auch sein wird. Wir müssen uns in der Latein Fachgruppe aber noch besprechen, ob wir unseren Unmut wegen dieser Ungleichbehandlung kundtun, aber die Schulleitung hat noch nicht entschieden. Je länger man so eine Entscheidung aufschiebt, umso besser wird es nicht unbedingt. Die Schüler wollen nun auch langsam wissen, woran sie sind

    Einen solchen Unmut könnt ihr natürlich bekunden. Ich möchte aber auch zu bedenken geben, dass das Ergebnis davon eventuell anders ausfallen kann als gewollt. Daher mal aus Orga-Perspektive: Wenn ich eh schon 2 nur schwach besetzte Sprachen habe, die in beiden Sprachen solche Stunts (jahrgangsübergreifende + kombinierte Kurse) notwendig werden lassen und sich dann noch eine der Fachgruppen darüber aufregt, dann ist der Weg nicht mehr weit, eine dieser Sprachen in Zukunft nicht mehr anwählbar zu machen, um die andere Sprache hinreichend zu stärken. Mit Blick auf die bundesweite Entwicklung fällt dann i.d.R. eher Latein hinten runter.

    Das kann ich nur vollumfänglich unterschreiben. Zur generellen Frage der "Weisungsbefugnis" sei nur ergänzt, dass diese grundsätzlich erst einmal nicht besteht. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die andere ebenfalls schon einmal in einem Kollegium wahrgenomme "Extremannahme", eine Fachobperson habe keinerlei Möglichkeiten, Dinge zu initiieren, ebenfalls nicht korrekt ist. Wenn eine Fachobperson z.B. zu einer Sitzung einlädt, ist diese Einladung durchaus auch gültig, ohne dass da der Schulleiter jedes Mal noch seine Unterschrift darunter setzt. Das gilt genauso auch für andere alltägliche Entscheidungen rund um die Fachgruppe.

    Man wird keine weiteren Aufgaben ohne Entlastungsstunden mehr machen müssen.

    Glaubst du das wirklich? Man mache sich noch einmal klar, dass auch die Übernahme außerunterrichtlicher Aufgaben zu den Pflichten von Lehrkräften gehört. Dazu gehören neben unterrichtsnahen Tätigkeiten wie Beratung und Bewertung auch die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht.

    Und nun kommt nicht mit kleinen Kindern oder kleinen Standorten.

    Doch, damit muss man schon um die Ecke kommen. Denn das hier ist so pauschal schlicht nicht korrekt:

    Ja, möglich,

    aber die unzähligen Aufgaben, die in manchen Schulformen in Listen für Ämter geschrieben werden, fallen in allen Schulformen an.

    Selbstverständlich gibt es Aufgaben, die an allen Schulformen anfallen. Diese werden aber auch an Schulformen mit Beförderungsämtern nicht ausschließlich durch Funktionsstelleninhabern erledigt, sondern wie an den Grundschulen auch vornehmlich durch die Fach- und Klassenlehrkräfte. Und wir brauchen nun wirklich nicht so zu tun, als würden Aufgaben an Schulen nicht mit der Schülerzahl und auch der Anzahl an Jahrgängen skalieren. Und da bin ich noch nicht bei der Koordination von Abschlussprüfungen u.ä., die in Grundschulen nun einmal schlicht nicht anfallen.

    Dass andererseits gerade für das Lehramt an Grundschulen gerne mehr Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollten, teile ich hingegen. Das kann letztlich auch die Übernahme bestimmter koordinativer Aufgaben im Verbund benachbarter Schulen sein und muss ja nicht explizit an einer einzelnen Schule bleiben. Die fehlenden Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beschränken die Attraktivität des Berufs leider wirklich deutlich und das schlägt im Grundschulbereich noch einmal stärker durch.

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