Beiträge von Seph

    Danke für die Info! Dieses Regionalticket, dass unsere SuS erhalten, ist tatsächlich günstiger als das Deutschland-Ticket: Es kostet 30 Euro pro Monat.

    Daran wird es vermutlich liegen. Übrigens nice to know: Das "Deutschlandticket" der Schülerbeförderung wird wohl über die Sommerferien automatisch deaktiviert und kann gerade nicht - wie hier schon einmal von jemandem eingeworfen - für den Urlaub genutzt werden.

    12/13 ist vielleicht etwas früh. Bis Ende Klasse 9 würde ich wohl auch an einer Schulpflicht festhalten, danach würde ich aber begrüßen, wenn es unterschiedliche Optionen gäbe.

    Die gibt es doch schon längst. Dass keine davon bedeutet, bereits als 15-jähriger einfach zu Hause herumsitzen zu können, begrüße ich allerdings.

    Kann ich machen - aber dann muss ich das Klassenbuch nochmal hervorholen. Für jeden Zuspätkommer. Den Aufwand, den das digitale Klassenbuch dabei verursacht kenne ich nicht.

    Der ist minimal. Man ruft das einfach zu gegebener Zeit in einer Stillarbeitsphase nochmal kurz auf und setzt bei der betreffenden Person schnell ein Häkchen mit Ankunftszeit und fertig.

    PS: Und genau an dieser Stelle schließt sich der Kreis letztlich. Natürlich können SL-Mitglieder auch Aufsichten durchführen (und müssen dies bei Einteilung zu diesen auch). Das ist ok, davon crasht auch das System Schule nicht und wird in der Praxis quasi überall auch vorkommen, wie hier immer wieder auch eingeräumt wurde.

    Aber es ist auch Tatsache, dass gerade aufgrund des Status von Aufsichten als vorrangigem Dienstgeschäft diese nicht ad hoc entfallen können. Und das bedeutet dann eben auch, dass Person A bei Übernahme einer Aufsicht nicht spontan auf unvorhergesehene Vorkommnisse außerhalb der Aufsicht reagieren kann, was Mitglieder der SL-Runde durchaus sehr häufig betrifft. Das bekommt man als "normale" Lehrkraft nur ansatzweise mit und hat das möglicherweise nicht umfassend vor Augen. Im Zweifelsfall sind dann also die entscheidenden Personen zunächst mal nicht greifbar.

    Und damit sind wir wieder bei der schon anfangs hier eingebrachten Situation: Innerhalb des Kollegiums an den einzelnen Schulen muss halt überlegt werden, was dort wichtiger erscheint: möchte man jederzeit Zugriff auf alle SL-Mitglieder in Pausen auch für unvorhersehbare Ereignisse haben oder ist es wichtiger, dass diese auch in Aufsichten eingeplant werden und dann immer noch oft, aber eben nicht immer greifbar sind? Das meine ich gar nicht wertend, beide Ansätze sind möglich und haben ihre Vor- und Nachteile.

    In NRW zählen Pausenaufsichten zu den so genannten "vorrangigen Dienstgeschäften". Dass eine kollegiale Beratung somit auch wann anders stattfinden kann/muss, wurde ja in der ersten Erwiderung auf diese Argumentation festgestellt.

    Wir müssen da sprachlich vlt. etwas schärfer sein. Die Pausenaufsicht als unaufschiebbares Dienstgeschäft ist insofern vorrangig, dass diese bei Einteilung von Person A auch von dieser vorrangig vor anderen Aufgaben zur gleichen Zeit wahrzunehmen ist. Person A kann also nicht einfach für sich entscheiden, heute mal keine Aufsicht zu machen, weil man lieber mit Person B reden möchte.

    Die Pausenaufsicht ist aber nicht "vorrangig" bezüglich der Frage, ob diese grundsätzlich prioritär im Aufgabenkatalog jeder beliebigen Lehrkraft aufzutauchen hat. Es kann also durchaus sein, dass eine Person C nicht zur Aufsicht eingeteilt wird, um Zeiträume für Gespräche zu dieser Zeit frei zu haben und diese dann auch führen zu können.

    Die gemeine Lehrkraft kann die Aufsicht nicht durch weniger Unterrichtsvorbereitung oder gekürzte Elterngespräche kompensieren, der sich drückende Kollege kompensiert aber seine anderweitigen Tätigkeiten damit, dass er weniger Aufsichten macht. Das ist doch absurd.

    Und da ist dieses unsägliche Wording bereits wieder. Nur weil nicht alle an Schule tätigen Personen exakt die gleichen der vielen anfallenden Aufgaben erfüllen, kann nicht davon ausgegangen werden, jemand drücke sich vor Arbeit. Oft ist vielen in einem Kollegium gar nicht klar, was die anderen so alles an Aufgaben ausfüllen...und das ganz unabhängig von irgendwelchen Besoldungsstufen. Der reine Blick auf Einsatzpläne mag dann diesen sehr vereinfachenden Eindruck vermitteln.

    Es geht aber nicht darum, wer besser eine Schule leiten kann, sondern wer Pausenaufsichten führt oder nicht. Dass die Schulleitung die Schule besser leitet als das Kollegium ist nicht die Frage.

    Pausenaufsichten kann grundsätzlich jeder führen und Hand aufs Herz: dafür ist jede einzelne Lehrkraft überqualifiziert. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen würde für diese Form von Tätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine gut bezahlten Akademiker einsetzen, sondern auf anderes Personal zurückgreifen.

    Aber auch darum ging es hier nie.

    Ich halte das persönlich für blödsinniges Micromangement. Mir ist keine Vorschrift bekannt, zu welchem Zeitpunkt die Anwesenheit geführt werden soll. Ich mache das, wie auch auf Papier, dann wenn es mir einfällt oder es in den Unterrichtsfluss passt.

    In der Praxis läuft das sicher so und handhabe ich manchmal auch so. Die saubere Variante ist aber tatsächlich das Feststellen der Anwesenheit gleich zu Beginn, insbesondere um in den sehr seltenen Fällen von Feueralarm o.ä. dann auch wirklich den Überblick zu haben, ob die Gruppe vollständig ist oder nicht doch noch jemand draußen fehlt.

    Ich denke, hier geht es weniger um Gleichwertigkeit als um den Aspekt, dass man sich für diese Tätigkeiten nicht zu schade ist.

    Das wurde, soweit ich das überblicke, hier auch von allen Teilnehmenden an der Diskussion genauso gesehen. Dass dann hier stellenweise so getan wurde, als seien sich einige Funktionssträger "zu schade" für Aufgaben wie Aufsichten u.ä. kam letztlich aus der Umdeutung des Aspekts anderer Aufgabenprofilen zu "Sonderrechten", was ich als ziemlich schräg empfinde. Wer in solchen Kategorien denkt, ist letztlich schnell bei einer Neiddebatte und damit weg von der Frage, wie man in einem konkreten Kollegium die vielfältigen Aufgaben, die an Schule anfallen, gemeinsam und zielführend verteilen kann.

    das ist hier nicht so. wir hatten jetzt ein kurzes "Peak" von wenigen Jahren und die Geburtenraten zeigen schon für die nächsten 6 Durchgänge eher schwache Zahlen. Dürfte bundesweit nicht anders sein.

    Dann kann es im Worst Case passieren, dass eine Versetzung erfolgt, sofern in der Nähe eine passende Stelle frei wird. Eine unfreiwillige Zurückstufung erfolgt aber nicht und wäre beamtenrechtlich auch nicht haltbar.

    Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass das Deutschlandticket (noch einmal: oft die kostengünstigste Variante für den Träger) auch mal für eine Fahrt, die nicht zur Schule führt, genutzt wird. Genau dafür ist es ja übrigens auch da ;)

    Daraus zu folgern, dass der Träger dann aber Kindern, die außerhalb des Schulorts wohnen, die kostenfreie Schülerbeförderung versagen solle, halte ich für wenig sinnvoll.

    Ist zwar hier nicht Thema, aber da du fragst: Schulleitung ist kein Ausbildungsberuf. Also ja, jede*r von uns könnte das übernehmen und jede*r, der oder die die Aufgaben jetzt gerade ausübt, hat das irgendwann zum ersten Mal gemacht.

    Übernehmen kann (und muss das teilweise bei Nichtbesetzung von Stellen) durchaus jede Lehrkraft. Dass für die erfolgreiche Ausübung dieser Tätigkeiten auch Fähigkeiten gefragt sind, die man sonst als Lehrkraft nicht unbedingt braucht (aber dennoch haben kann), ist vermutlich auch klar. Nicht umsonst gibt es gezielte berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen hierzu.

    Ändert also nichts an der Frage, ob eine Schulleitung für alle Aufgaben einer Lehrkraft plötzlich überqualifiziert ist.

    Diese Frage wurde hier von einigen Teilnehmern verfälschend aufgeworfen. Darum ging es ursprünglich auch gar nicht und ist mit Sicherheit nicht der Fall. Ob es sinnvoll und notwendig ist, dass jede Lehrkraft unabhängig von ihrer Funktion alle Tätigkeiten auch tatsächlich übernimmt oder ob man Aufgaben im Kollegium lieber passgenau verteilt, ist die zielführendere Frage. Die Lösung dazu hatten wir letztlich bereits auf den ersten Seiten gefunden: Das sollte ein Kollegium (möglicherweise im Rahmen einer Dienstvereinbarung) vor Ort für sich selbst klären.

    Da wäre es schön, wenn der zahlende Landkreis oder die zahlende Gemeinde den Antrag auch mal ablehnen könnte, wenn das Ticket für den Schulweg gar nicht benötigt wird, sondern nur für den Urlaub und das Wochenende.

    Das widerspricht sich doch fast von selbst. Schüler, die nicht am Schulort wohnen, müssen halt irgendwie zur Schule kommen. Dafür ist derzeit das Deutschlandticket oft die kostengünstigste Variante und wird in der Sek I tatsächlich noch vom Träger übernommen. Dass es dann Familien gibt, die ihre Kids dennoch teils mit dem Auto bringen, kommt vor. Gerade diese Familien fahren dann aber i.d.R. auch eher mit dem Auto in den Urlaub und nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.


    Wobei wir durchaus schon den "witzigen" Fall hatten, dass eine Schülerin, von der ich weiß, dass sie nahezu jeden Tag mit dem Auto vorgefahren wird, auf einmal bei Streiks im öffentlichen Nahverkehr nicht zur Schule kommen kann ;)

    Wir hatten einen vergleichbaren Fall vor nicht allzulanger Zeit (allerdings NDS). Unmittelbar ist da nichts passiert, über der betreffenden Person schwebte aber eine Weile lang das Damoklesschwert "Versetzung oder freiwillige Rückstufung". Letztlich gab es aber in der näheren Umgebung ohnehin keine passende freie Stelle und dann hatten sich die Schülerzahlen schon wieder stabilisiert.

    Sollte man dann nicht vielleicht auch Kollegen, mit korrekturlastigen Fächern weniger Aufsichten und Vertretungen geben?

    Es gibt Schulen, die solche Verteilungen im Rahmen einer Dienstvereinbarung führen. Ob man unbedingt so verfahren soll, muss vlt. vor Ort diskutiert werden.


    Das kann Seph erst wieder in der nächsten Pause beantworten ;)

    Und jetzt mal ehrlich, diese Argumentation, dass Koordinatoren nicht eine einzige Pausenaufsicht pro Woche übernehmen können, weil sie in allen Pausen unaufschiebbare wichtige Gespräche mit Kollegen führen müssen (- wohl aber, laut Seph, durchaus auch mal auf Klassenfahrten fahren können, was er ja, wie er oben schreibt, "gern" mal ab un zu macht, und dann mehrere Tage nicht ansprechbar ist ), ist der eigentliche Quatsch.

    Leute, langsam wird es lächerlich. Das aber vor allem dadurch, dass ihr bewusst meine Ausführungen verfälscht. Anders kann ich es nicht mehr bezeichnen, wenn einerseits vollkommen ausgeklammert wird, dass ich mehrfach schrieb, dass auch SL-Mitglieder bei Aufsichten mit einspringen, insbesondere als Verstärkung an unliebsamen und schwierigen Punkten (Toiletten- & Bussituation) und andererseits dann durch Herausreißen aus dem Zusammenhang suggeriert wird, ich fahre gerne auf Klassenfahrten als eine Art Urlaub und sei dann ja auch nicht ansprechbar, obwohl ich schrieb, dass sich ganz in eurem Sinne auch bei Fahrten die SL-Mitglieder nicht ausklammern. Ich lasse mir wirklich ungern die Worte im Mund umdrehen, nur damit man hier einfache Punkte machen kann und werde auch weiterhin auf manipulative Gesprächstaktik dieser Art deutlich hinweisen.


    Wenn ihr euch mal die Mühe macht, meine Beiträge hier noch einmal genau zu lesen, wird euch auffallen, dass ich - anders als ebenfalls von euch beiden mehrfach suggeriert - nie geschrieben habe, dass Funktionsträger einen grundsätzlichen Anspruch darauf hätten, von bestimmten Aufgaben befreit zu werden. Im Gegenteil dazu schrieb ich bereits in Beitrag #8, dass sie selbstverständlich auch solche Aufgaben wahrnehmen! Dass es andersherum aber an Schulen durchaus unterschiedliche Ansätze zur Verteilung außerunterrichtlicher Aufgaben in den Kollegien gibt, könnte man zumindest mal anerkennen.

    Ich finde die zitierten Regelungen und auch die Stellungnahme des VG dazu ziemlich eindeutig und es ergibt m.E. auch nur so Sinn, dass Wiederholer ebenfalls auf die Schülerzahlen bei der Klassenbildung anzurechnen sind. Sonst entstünden ja sehr schnell Situationen, in denen Klassen zu voll wären, wenn die Aufnahmekapazitäten schon mit Neueinschulungen ausgeschöpft wären und dann noch Wiederholer on top kämen.

    Im AdH werden die Plätze auch nach Noten vergeben. Teilweise hat der TMS ein hohes Gewicht, teilweise nicht. Vielleicht meinst du die ZEQ. Die meine ich aber nicht.

    Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Vielleicht ordnest du allen hier noch einmal kurz ein, was du mit #44 eigentlich sagen wolltest. Denn zumindest für die Plätze, die rein nach Note vergeben werden (ca.30%) ist die 1,0 an vielen Hochschulen Pflicht und kann innerhalb dieser Gruppe auch bei 1,0-Kandidaten zur Auslosung führen. Dass darüber hinaus auch weitere Vergabemöglichkeiten existieren und diese auch zu gewissen Anteilen auf den Abinoten, aber eben auch auf weiteren Kriterien beruhen, wissen wir alle und steht dazu nicht im Widerspruch.

Werbung