Beiträge von Seph

    Das wäre doch dann aber bei allen Lehrkräften so. Ich kann nur sagen, dass sich an meiner Besoldung in den letzten Monaten nichts entsprechendes verändert hat (ebenfalls NDS).

    Ich werde nie verstehen, warum der Staat es nicht hinbekommt, einfach vom immer gleichen Bruttogehalt die immer gleichen Abzüge vorzunehmen, dann die immer gleichen Zuschläge zu addieren und fertig ist der Lack. Meine Abrechnungen gleichen sich Monat für Monat, solange sich keine Parameter ändern, und umfassen fünf Zeilen.

    Das liegt nicht immer nur am Staat. Es kann auch sein, dass man mal die regelmäßige schriftliche Nachfrage nach dem Status der Kinder übersieht und dann irgendwann einfach der Familienzuschlag proaktiv gekürzt wird. karlklatsche Schau mal, ob der auf der letzten Abrechnung noch so stimmt. Das lässt sich sonst aber schnell richtigstellen und natürlich werden die ausstehenden Beträge nachgezahlt.


    PS: Das passt für NDS im Übrigen auch ungefähr zur Höhe von rund 100€ weniger.

    Ich kenne die Debatte. Aber es gab von Seiten "der Grünen" nie eine Propagierung von Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Solche Vorwürfe wurden - soweit sie erhoben wurden - stets zur Diffamierungszwecken eingesetzt. Geschieht auch hier und heute noch.

    Ach echt? Das Bundesprogramm der Grünen von 1980 spricht da m.E. eine andere Sprache. Dort heißt es explizit

    Zitat

    Die §§ 174 und 176 StGB sind so zu fassen, daß nur Anwendung oder Androhung von Gewalt oder Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses bei sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind.

    Sexuelle Handlungen an Kindern nur unter Strafe zu stellen, wenn diese unter Androhung von Gewalt oder den Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses erfolgen, empfinde ich schon ziemlich heftig. Ob man das nun als "Propagierung von Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen" oder nur als "Gutheißen" oder "Nicht schlimm finden" empfindet, mag im Auge des Betrachters liegen.


    Ich will aber auch nicht verhehlen, dass es bereits damals heftige Debatten in der Partei dazu gab und bei weitem nicht alle mit dieser Formulierung einverstanden waren. Dennoch blieb die Passage bis 1993 Teil des offiziellen Bundesprogramms. Im Übrigen wurde in den 2010er Jahren eine ganz klare Distanzierung von diesen früheren Positionen vorgenommen und auch das sollte man nicht verschweigen. Der Vorwurf der Nähe zu entsprechenden Positionen ist heute mit Sicherheit nicht mehr haltbar.

    "Über Art und Umfang der Hausaufgaben entscheidet die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze."


    https://bravors.brandenburg.de…hriften/vv_schulbetrieb#5

    Lass dir die einschlägigen Konferenzbeschlüsse, die ja protokolliert sein müssen, vorlegen und prüfe, ob und wie die Fachlehrer*innen diesbezüglich in ihrer pädagogischen Freiheit reglementiert werden.

    Es muss heißen "pädagogische Verantwortung" und das macht einen ziemlich großen Unterschied. Im Übrigen ist selbst mit dem Begriff der pädagogischen Freiheit im Kern keine personale Freiheit gemeint, sondern eine auf die Bildungsinteressen der Schüler bezogene Freiheit in der Umsetzung innerhalb des gesteckten Rahmens. Wenn die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze über die Art und den Umfang der Hausaufgaben entschieden hat, worauf du ja dankenswerterweise hingewiesen hast, dann hat sich die einzelne Lehrkraft auch an diesen Beschluss zu halten.

    Vielleicht fehlt es dir aber auch an Erfahrung mit problematischem Kollegium oder ebensolchen Vorgesetzten? Du musst gar nicht einen extra schlechten Plan bauen. Du kannst auf vielfältige, nach außen ganz sachlich begründbare Weise Kolleg*innen am langen Arm verhungern lassen: Fachfremd in Randstunden einsetzen, bei jeder Beförderung umgehen, Wünsche absichtlich nicht berücksichtigen, Abordnen, wenn mal jemand abgeordnet werden soll, Aufgaben kritisieren aber niemals was Positives finden, mit dem Personalrat klüngeln, keine Verantwortung übertragen...

    Um mal im Kontext dieses Threads zu bleiben: Glaubst du wirklich, dass das davon abhängt, ob man Fahrtkostenerstattung beantragt oder eben nicht? Oder anders ausgedrückt: Glaubst du, die Übernahme von Fahrtkosten aus eigenen privaten Mitteln schützt vor Bossing? Ich persönlich bezweifle das stark.

    Eigentlich würde ich sogar etwas weiter gehen: Einer Lehrkraft, die ganz klar und sachlich (!) im Umgang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit ist, wird man vermutlich auch eher klar und im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen begegnen, als einer Lehrkraft, die alles mit sich machen lässt. Nebenbedingung ist, dass man sich nicht selbst wie ein Arsch verhält. Das bedeutet hier, dass man eben nicht erst den Verzicht zusagt und dann doch fordert, sondern dass man nüchtern auf die o.g. Rechtsvorschriften hinweist und sich die Fahrt genehmigen/ nicht genehmigen lässt und dann ist es auch gut.

    Habe lange nachgedacht. Aber ich muss noch viele Jahre mit dem vorhandenen System, ob rechtmäßig oder nicht, klarkommen.

    Letztendlich muss ich alleine alle negativen Konsequenzen tragen, wenn ich auf die Einhaltung der Vorschriften bestehe.

    Richtig, du musst noch viele Jahre mit diesem System arbeiten. Umso wichtiger ist es, dabei klar zu sein und nach Vorschrift vorzugehen. Die Konsequenz, die du jetzt trägst, ist eine deutlich dreistellige Ausgabe privater Mittel für deine Arbeit. Gehe nicht davon aus, dass dir das jemand dankt oder sich in wenigen Monaten daran noch erinnert.

    Wobei ich das ziemlich undramatisch finde. Ich zwar 2x auf Klassenfahrt, 1x mittendrin, 1x mit dem Leistungskurs. Muss man unbedingt in Klasse 5, 6, 7... gegangen sein?

    Sicher nicht jedes Jahr, der durchaus positive Effekt auf das soziale Miteinander in einer Klasse ist jedoch nicht zu unterschätzen. Eine gute Verteilung von Fahrten mit entsprechender inhaltlicher Ausgestaltung über die Schullaufbahn der Kinder (-> Fahrtenkonzept) ist da sehr sinnvoll. Dann stellt im Übrigen auch das Einhalten des Budgets kaum noch ein Problem dar.

    Was ich mich frage: ist das mit den Geldern für Klassenfahrten wieder so ein "Weiterführendes-Schule"-Ding? Bei den Grundschulen reicht das Geld mangels Fahrten (es findet ja im Grunde nur eine im 4. Schuljahr statt) immer. Ist der Etat bei den weiterführenden Schulen wirklich so knapp bemessen?

    Eigentlich nicht, für "normale" Fahrten alle 2 Schuljahre reicht das i.d.R. gut aus. Wenn man natürlich unbedingt für 700€ für 5 Tage wegfahren muss (auch die genannten Reiseziele gibt es da deutlich günstiger), dann könnte es knapp werden.

    Schnell ist man damit unten durch und bekommt von anderen Seiten Gegenwind (schlechte Stundenpläne, unbeliebte Klassen, wird als einziger nicht mehr zu Privatveranstaltungen wie Hochzeiten eingeladen). Wer ein dickes Fell hat.....

    Kein Stundenplaner baut einem Kollegen einen extra schlechten Plan, das ist viel zu aufwändig. Und wenn ich Fahrtkosten selbst tragen muss, um auf Hochzeiten von einzelnen Kollegen eingeladen zu werden, dann kann ich auf diese speziellen Kollegen gerne verzichten.

    Was hältst du eigentlich hiervon?


    Du sagst der Schulleiterin, das Geld bei den Eltern zu sammeln, sei dir dann doch zu nervig, ungerecht gegenüber denen mit geringem Einkommen, blabla, irgendetwas. Da zahlst du doch lieber selbst. Dann lässt du dir die Fahrt genehmigen und reichst doch ein Abrechnung ein. Dann muss die Schulleiterin anschließend sehen, wo die Kohle herkommt.


    Verdient hätte sie es.

    Dafür bedarf es gar nicht erst der Falschinformation über die Bereitschaft zur Übernahme der eigenen Kosten. Es reicht völlig aus, ohne jeden weiteren Kommentar die Fahrt genehmigen zu lassen. Das grundsätzliche Vorgehen, die Fahrt einfach genehmigen zu lassen und dann die entsprechende Fahrtkostenerstattung zu verlangen, teile ich.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das ohne weiteres funktioniert, da ja nur eine sek II- Lehrerlaubnis vorliegt.

    Dementsprechend dürfte lediglich Oberstufe möglich sein.

    Ich habe auf Berufsschullehramt studiert und ein berufsspezifisches Fach, dazu zwei allgemeinbildende. Ich habe die Facultas für die Sek 1 nicht (hätte sie an der Uni in dem einen allgemeinbildenden Fach machen können), daher könnte ich nur in der Sek 2 unterrichten. Bin aber glücklich am BK und käme nie auf die Idee zu wechseln

    Es gibt m.W.n. keine separate Fakultas für die Sek I, sondern lediglich additiv für die Sek II. Eine Lehrkraft, die (allgemeinbildende Fächer) in der Sek II unterrichten darf, darf das genaus auch in der Sek I.

    Dann wird er einfach "Nein" antworten. Ein deutlicher Hinweis auf die gültigen Rechtsvorschriften ist da nicht selten erfolgversprechender.

    Der Schulleiter ist erst seit einem Jahr an unserer Schule. Vor ihm hatten wir die Tage immer gewechselt und auch erst nach der Ganztagsschule damit angefangen. Ihm ist das zu spät, wenn wir erst um 16 Uhr anfangen könnten.

    Die Idee eines festen Besprechungstages begrüße ich persönlich, da dies die eigene Zeitplanung verlässlicher und einfacher machen kann. Dass damit kollidierende Einsätze laut Stundenplan nicht zu Minderstunden führen dürfen, haben wir hier denke ich ausführlich dargelegt.

    Ihr besprecht wöchentlich irgendeinen sinnlosen Quatsch und dafür soll es auch noch Minusstunden geben? Absolut unfassbar.

    Von wöchentlich war keinerlei Rede. Sonst würde wohl kaum überhaupt ein Einsatz der betreffenden Lehrkräfte im Unterricht oder der Hausaufgabenbetreuung an diesem Tag eingeplant sein.

    Es war keine Rede von einer Grundschule, sondern lediglich von einer Ganztagsschule. Gerade an den weiterführenden Schulen ist es nicht so unüblich, dass an nahezu allen Tagen auch im Nachmittagsbereich Unterrichtsbänder und Ganztagsangebote liegen. Ein exklusiver "Konferenztag" ist dann manchmal nur schwer aufrechtzuerhalten.

    Nein, das ist aus Sicht der Lehrkräfte zu sehen. Es erfolgt eine Freisetzung der Lehrkraft, um auf explizite Anordnung anderen dienstlichen Aufgaben nachzukommen. Es ist davon völlig unbenommen, dass eine dritte Person dann doch irgendwie eingesetzt wird.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

    Bon noch Anfänger und kenne tatsächlich nicht alle Verwaltungsvorschriften usw. DANKE!

    Kein Problem, genau für so etwas ist der Austausch hier im Forum ja auch da und oft hilfreich. Im Übrigen scheint mir manchmal, dass selbst Schulleitungen nicht immer alle Verwaltungsvorschriften kennen. Im schlimmeren Fall müsste man sonst davon ausgehen, dass sie bewusst gegen diese verstoßen.

    Unglaublich, auf was für Ideen Schulleitungen immer wieder so kommen. Nein, ist es natürlich nicht. Bei Unterrichtsentfall sind Minderstunden überhaupt nur dann als solche anzurechnen, wenn die Lehrkräfte nicht (!) auf Weisung der Schulleitung anderen Dienstgeschäften nachkommen. Tun sie in diesem Fall aber.


    PS. Rechtsvorschrift hierzu ist Nr. 2.6 der Verwaltungsvorschrift "Mehrarbeit im Schuldienst" des Bundeslandes RLP. Dort heißt es:

    Zitat
     

    Freistunden, für die kein Rechtsanspruch auf Dienstbefreiung besteht (...), stellen auch dann Ausgleich durch Dienstbefreiung im Sinne dieser Vorschrift dar, wenn sie allen Lehrkräften einer Schule gleichermaßen zukommen.


    Dies gilt jedoch nicht, wenn während der Freistunden auf Anordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters dienstliche Aufgaben (z. B.(...) Teilnahme an einer Konferenz, einer Dienstbesprechung (...) wahrgenommen werden; die wahrgenommene Tätigkeit ist zu dokumentieren.

    Natürlich. Aber das Problem tritt trotzdem auch in Niedersachsen auf. Sobald Menschen, die nicht im Landesdienst sind, auf eine Klassenfahrt fahren, können es umgelegt werden. Das ist sicherlich genauso doof, wie bei Lehrkräften. Der einzige Unterschied ist, dass es (noch nicht) gerichtlich verboten ist.

    Nein, das ist kein Problem, sondern Folge dessen, dass Nicht-Landesbedienstete keine Fahrtkostenerstattung vom Land erhalten. Landesbedienstete hingegen haben einen entsprechenden Erstattungsanspruch, die Umlage auf Dritte ist demnach bei diesen rechtswidrig.


    PS: Entsprechende Fahrten sind natürlich grundsätzlich durch Landesbedienstete abzudecken. Es sind auch keine Hintertüren vorgesehen, "externe" Personen, die vorgesehene Landesbedienstete ersetzen, haben nämlich dann doch einen Erstattungsanspruch gegen das Land. Lediglich zusätzliche Personen, die eigentlich gar nicht vorgesehen sind (z.B. weiteres Elternteil kommt neben den ohnehin vorgesehenen Lehrkräften mit), haben keinen Erstattungsanspruch - und sind streng genommen auch nicht nötig für die Durchführung.

    Das ist nicht ganz richtig, oder? In Nds. dürfen die Plätze zu Finanzierung von Personen genutzt werden, die nicht im Dienst des Landes Niedersachsens stehen, wenn die Eltern dem vorher zustimmen "vorher in Kenntnis gesetzt werden". In der Praxis zahlt die Schule dann die Lehrkraft und begleitende weitere Personen werden über Freiplätze finanziert (z.B. Eltern oder Bufdis).

    Wir reden doch hier aber gerade die ganze Zeit von Lehrkräften, die Klassenfahrten durchführen sollen und nicht von möglichen zusätzlichen Begleitpersonen....

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