Beiträge von Seph

    Was für ein Bandbreitenmodell? Den Begriff kenne ich nur im Arbeitsrecht als individuelle Vereinbarung eines AN mit seinem AG durch Mehrarbeit in einer bestimmten Zeit bereits vorab definierte Kompensationstage zu erhalten. Eine Entsprechung hierfür wäre im Lehramt ein tatsächlicher Unterrichtseinsatz von einer halben oder ganzen Stunde oberhalb des festen Deputats für ein halbes oder ganzes Schuljahr und entsprechenden Einsatz unterhalb des festen Deputats im darauffolgenden Halb- oder Schuljahr als Ausgleich. Dabei wird aber jeweils die grundlegende Arbeitszeit - die bei Lehrkräften mit ganz klar definiertem Stundendeputat festgelegt ist - nicht verändert.

    Falls man sich im neuen Bundesland neu verbeamten lassen möchte, sollten jedoch die jeweiligen Altersgrenzen beachtet werden. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Die ist aber auch zu beachten, wenn man vorher kein Beamter war.


    Wie geschrieben: dann prüfe vorher die betroffenen Bundesländer und drücke die Daumen, dass es zu dem betroffenen Zeitpunkt so bleibt.
    Ich weiß definitiv, dass es vor ca. 10 Jahren die Möglichkeit der erneuten Verbeamtung in NDS gab, vor Kurzem hat aber jemand hier etwas gepostet, dass es aktuell nicht geht (nachdem auch hier zum Teil geraten wurde, einfach aus NRW entlassen lassen und in NDS neu verbeamten lassen.)

    Bist du dir sicher, dass das generell nicht mehr möglich wäre? Mir sind dazu derzeit nur Ausnahmekonstellationen bekannt (z.B. vorherige Entfernung aus dem Dienst oder fehlende gesundheitliche Eignung zum Zeitpunkt der erneuten Einstellung). Würde mich tatsächlich mal interessieren.

    Und selbst wenn die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in einem solchen Modell technisch am Ende nicht mehr unterrichtet als zuvor, gibt es offenbar doch welche, die das betrifft und dafür andere, die überproportional profitieren. Sonst könnte man sich dieses Modell ja sparen. Den betreffenden Lehrkräften kann ich nur raten, sich vehement gegen diese unzulässige Deputatserhöhung zu wehren. Spätestens wenn die damit verbundenen Anträge auf Ausgleich der Mehrarbeit bei der übergeordneten Behörde landen, wird der Schule sehr deutlich gemacht werden, was hier schief lief.

    Ne, nicht 4 Stunden. Sondern anstelle von 25,5 U-Stunden eben 26,5 U-Stunden bei vollem Deputat. Wer dann Korrekturen etc. hat, sollte insgesamt mehr wieder zurückbekommen (bei mir jedenfalls so).

    Das ist schlicht unzulässig. Ein Kollegium kann - Entlastungsstunden hin oder her - keine Deputatserhöhung beschließen. Damit hätte die Lehrerkonferenz ihre Entscheidungsbefugnisse gemäß §68 SchulG NRW erheblich überschritten. Das ist auch nicht mehr durch die mögliche Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle nach §93 Abs. 4 SchulG NRW gedeckt.

    Auch wenn mir hier der Stempel des Konservativen aufgedrückt wird (ist der Feind bekannt, hat der Tag ja bekanntlich Struktur), kann ich das nur unterstützen.

    Ran an die Vollzeit Mädels, ich war gern in Elternteilzeit. Die meisten Frauen, die ich im konservativen Modell kenne (also eigentlich alle…) mögen es aber, dass der Gatte Vollzeit macht. Eine (Lehrerin) gestand mir, dass sie es erotisch anziehend findet, dass ihr Mann (Jurist) Karriere macht.

    Bei vielen Frauen müsste man an das erweiterte Umfeld ran, oft guckt die Schwiegermutter oder die Erzieherin abschätzig, wenn Mutti erst um 16 Uhr von der Kita abholt. Für Frauen ist der äußere Widerstand also etwas höher schätze ich. Da seid ihr aber hier im Forum an der falschen Adresse, männliche L sind schon eher “weichgespült“ und machen noch vergleichsweise gerne care-Arbeit, wenn man sie mit Geschlechtsgenossen anderer Berufsgruppen vergleicht.

    Das ist ein Musterbeispiel dafür, dass man noch lange nicht so weit ist, die gezielte Förderung von Frauen im Sinne einer Gleichstellung beider Geschlechter aufgeben zu können. Es ist auch ein Beispiel dafür, dass Männer nicht immer die nötige Sensibilität dafür aufbringen, dass es hier überhaupt noch Handlungsbedarf gibt....womit wir wieder beim Punkt sind, warum der Gesetzgeber derzeit die Position einer Gleichstellungsbeauftragten durch Frauen besetzt haben möchte.

    Zwar werden die Stellen aufgabengebunden ausgeschrieben, sind aber gerade nicht fest an diese Aufgaben geknüpft. Es ist eher so, dass eine Schule eine bestimmte Anzahl x Funktionsstellen zur Verfügung hat. Auf die entsprechenden Inhaber sind laut Geschäftsverteilung bestimmte Aufgaben zu verteilen. Wird nun eine der Stellen wieder frei, so wird natürlich auch eine solche Stelle neu ausgeschrieben. Das muss aber nicht zwingend mit der bisherigen Aufgabe des ursprünglichen Inhabers geschehen, da die Geschäftsverteilung jederzeit angepasst werden kann.

    Da hier nun zweimal die Verwunderung durch Gesamtschullehrkräfte ausgedrückt wurde, dass es ausgerechnet am Gymnasium Entlastung für selbstverständliche Lehrertätigkeiten wie die Klassenleitung gibt, möchte ich mal einwenden: Na klar!


    Mal ganz grundsätzlich: Wofür sollte es denn sonst Entlastungsstunden geben, wenn nicht für Lehrertätigkeiten? Ist eine Aufgabe keine Lehrertätigkeit, fällt sie nicht in meinen Arbeitsbereich, also kann ich dafür keine Entlastung erwarten. Aufgaben wie Klassenleitung, Korrekturen, Betreuung von Wettbewerben, Digitalisierung (und damit Administration von Hard- und Software), Inklusion etc. sind Teil meiner Arbeit, also kann ich dafür Entlastung erwarten, wenn die Anforderungen dies erfordern.

    Die Verwunderung mag daher rühren, dass die "Entlastungsstunden" eigentlich Anrechnungsstunden für besondere Belastungen sind (vgl. u.a. §14 NDS ArbZVO). Weder Korrekturen noch die Tätigkeit als Klassenlehrkraft sind per se "besondere Belastungen", die eine solche Zuweisung rechtfertigen würden. Das mag in begründeten Einzelfällen bei sehr hohen Korrekturbelastungen anders aussehen, wie auch der Bericht des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse mit Blick auf die nds. Arbeitszeitstudie feststellte, die Tätigkeit als Klassenlehrkraft tauchte aber auch dort gerade nicht als Bereich für die Vergabe von Entlastungsstunden auf.

    Wenn durch Rotieren in der Schule eine vakante Stelle besetzt werden kann, dann geht das. Aber sobald die Stelle ausgeschrieben ist, läuft es über das reguläre Bewerbungsverfahren.

    Naja, die vakante Stelle wird ja so oder so ausgeschrieben, nur halt ggf. mit anderer Aufgabenzuordnung als ursprünglich beabsichtigt. Im Übrigen habe ich auch schon erlebt, dass eine Stelle mit der ursprünglichen Aufgabenzuordnung ausgeschrieben war und kurz nach der Besetzung der vakanten Koordinationsstelle die Geschäftsverteilung neu ausgerichtet wurde. Das hinterließ ein komisches Bauchgefühl, weil sich vermutlich bei vorheriger Neuverteilung und entsprechender Ausschreibung ein anderer Bewerberkreis ergeben hätte, war aber zulässig.

    In Sachsen müssen es 80% des Gehalts vergleichbarer Schulen sein, das sind dann 80% von E13 (4074€ brutto)

    ...das gilt zumindest für Lehrkräfte, die sonst im öffentlichen Dienst auch entsprechend eingruppiert werden würden und würde für diese noch immer gut 800-900€ weniger Monatseinkommen bedeuten. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass an den Schulen in freier Trägerschaft nicht immer nur vollausgebildete Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen arbeiten und damit noch einmal niedrigere Gehälter möglich sind.

    Die Lernentwicklungsberichte, die ich bislang gesehen habe, weisen fachbezogen jeweils mehrere Schlüsselkompetenzen der jeweiligen Jahrgangsstufe und den erreichten Kompetenzgrad aus und sind damit aussagefähiger als die Zusammenfassung aller Fachleistungen in nur einer Ziffernnote. Ich will aber damit gar nicht aussagen, dass es an einigen Schulen nicht auch sinnentleertes Geschwafel in diesen gibt.

    Allerdings gehe ich davon aus, dass die komplette Notenfreiheit an der Schule nicht dazu führt, dass die Lehrkräfte nicht mehr in der Lage sind, auf welchem guten, ausreichenden oder befriedigenden Niveau von welchem Lehrplan (Schulform) die Leistungen anzusiedeln sind.

    Das teile ich. Die "Notenfreiheit" ist ja nicht mit einem Verzicht auf Beobachtungen und Beurteilung dieser Beobachtungen verbunden, sondern bedeutet lediglich den Verzicht auf die nicht unumstrittenen Ziffernnoten. Gleichwohl weisen die betreffenden Schulen ja sehr wohl den erreichten Kompetenzgrad in Lernentwicklungsberichten aus, aus denen man i.d.R. auch entnehmen kann, wie gut ein Schüler in einer bestimmten Schulform zurecht käme. Unschärfer als die Abbildung dieser Kompetenzen durch Ziffernnoten ist das jedenfalls auch nicht.

    Auf niedersächsischer Seite ist die nächste Realschule 97km weit weg (einfache Strecke). Außer IGS gibt es zumindest hier auf niedersächsischer Seite nichts mehr.

    Das mag für eine konkrete Region gelten, ist aber bei weitem nicht allgemeingültig. Niedersachsen kennt nach wie vor ein mehrzügiges Schulsystem mit Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, kooperativen Gesamtschulen, integrierten Gesamtschulen und Gymnasien. Dementsprechend ist die - im Übrigen unverbindliche - Schullaufbahnempfehlung auch nicht nur auf Gymnasium oder Gesamtschule beschränkt (siehe hierzu u.a. https://www.google.com/url?sa=…D606BGXDLtV5&opi=89978449

    ).


    Welchen Jahrgang schließt das Kind denn im Sommer 2024 ab? Eigentlich müsste ein einfaches Abschlusszeugnis mit dem entsprechenden Lernentwicklungsbericht ausreichen, es findet ohnehin keine Versetzung, sondern ein Aufrücken statt. Die Schulform selbst wählen auch in NRW die Eltern aus, dafür braucht es auch keine entsprechende Schulformempfehlung (vgl. §1 APO-S I NRW). Das dürfte m.E. auch für Bundeslandwechsel nach der 4. Klasse übertragbar sein.

    Das ist mein derzeitiger Wissensstand und das bedeutet letztendlich, dass auf Dauer in den meisten der Fälle immer die Frau bevorzugt wird, da das Auswahlkriterium "Bezirksebene" sehr, sehr viele Schulen umfasst (und nicht die Lage vor Ort and der konkreten Schule berücksichtigt) und die Zahl der StD die der StD' noch auf lange Sicht hin übertreffen wird, völlig unabhängig davon, ob sich vielleicht einfach weniger Frauen generell auf die Jobs als StD' bewerben.

    Wie du schon korrekt beschrieben hast, sind noch immer Leitungspositionen in Schulen mehrheitlich männlich besetzt, was in Anbetracht der deutlich höheren Quote von Frauen im Lehramt selbst doch bemerkenswert ist. Gerade das ist doch Ausdruck (bisheriger) systematischer Benachteiligung, deren Ursachen freilich viel komplexer sind, als eine reine Benachteiligung in Besetzungsverfahren an sich, die ja gerade vermieden werden soll.

    Von daher finde ich die Bevorzugung von Frauen bei der Besetzung von Posten innerhalb des Schulsystems in vielen Fällen vollkommen daneben. Bei exakt gleichen Leistungen etc. sollte das Los entscheiden und nicht das Geschlecht.

    Bei der Besetzung von Posten innerhalb des Schulsystem werden keineswegs Frauen grundsätzlich bevorzugt, sondern das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht. Dies wiederum stellt bei exakt gleichen Leistungen etc. ein zulässiges Auswahlkriterium dar.

    schaff Mich irritiert offen gestanden, wie man als Lehrkraft bereits in 3 Zeilen mehr Rechtschreibfehler unterbringen kann, als in den meisten Oberstufenklausuren pro Seite zu finden sind. Das sich mal einzelne Fehler einschleichen, ist sicher kein Problem und passiert allen, aber in dieser Häufung habe ich das lange nicht gesehen.


    Zum Thema: Man muss sich sicher nicht für die Nutzung der Dienstbezeichnung schämen, notwendig ist sie m.E. aber im Lehramt nicht. Bei den Sicherheitsorganen stellt sich das anders dar, da der Dienstgrad hier nicht selten mit der Weisungsbefugnis in Einsatzlagen zu tun hat und daher erkennbar sein muss. Bei der Bundeswehr gibt es hierfür eine ganz klare Rangfolge, bei der Polizei ist diese zwar nicht zwingend, kann aber dennoch eine Orientierung geben.

    Das war schneller vorbei als erwartet. Offenbar war doch sehr schnell deutlich, dass die Armee da nicht mitzieht und das Unterfangen aussichtslos ist.

    Darum geht es gerade gar nicht. Es geht darum, einem ganzen Kollegium die Unmündigkeit abzusprechen, weil irgendwelche sexistischen Stereotype repriduziert werden.

    Du darfst übrigens ganz eigene Ansichten zu Urteilen vertreten und musst diesen weder blind folgen noch die Diskussion an der Stelle abbrechen, an dieser Stelle abbrechen.

    Doch, genau darum geht es. Du reitest auf einer Einzelkonstellation herum und konstruierst ein Problem, welches sich eigentlich gar nicht stellt. Gegen die gesetzliche Vorgabe, dass Gleichstellungsbeauftragte ausschließlich Frauen sein dürfen, ist wie gesagt verfassungsrechtlich nichts zu sagen, da der Gesetzgeber sich hier zurecht auf die noch immer existierende strukturelle Benachteiligung von Frauen berufen darf. Das mag irgendwann einmal in der Zukunft anders aussehen und dann wird es auch notwendig sein, diese Einschränkung noch einmal prüfen zu lassen.


    Meine eigene Ansicht hatte ich ebenfalls bereits dargelegt: die reine Geschlechterverteilung in Untereinheiten rechtfertigt gerade noch keine Abweichung von dieser Vorgabe, da es wie weiter oben erwähnt bei den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gerade nicht nur darum geht, in Untereinheiten Minderheiten zu vertreten. Es fühlt sich bei Beschränkung auf diesen Teilaspekt auch für mich etwas seltsam an, wobei ich persönlich eher die Einschränkung des aktiven Wahlrechts monieren würde als die des passiven Wahlrechts.

    Nein, das sehe ich nicht. Dafür ist Wagner bei aller Präsenz in der Berichterstattung zu klein und unbedeutend. Mit Sicherheit ist das aktuell ein ernstzunehmendes Ärgernis für Russland, aber gerade weil die Söldnergruppe nicht in die reguläre Armee integriert ist, dürfte das Risiko, dass größere Teile der Armee bei einem solchen Putschversuch mitziehen, gering sein.

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