Beiträge von Seph

    Das Bundesland scheint hier mal wieder entscheidend zu sein: ich kann für NDS definitiv (und wenn ich mich richtig erinnere, ist das in TH nicht anders) aussagen, dass sich auch Lehrkräfte im Eingangsamt auf Stellen im 2. Beförderungsamt bewerben können und bei entsprechend herausragender Qualifikation dabei auch gute Chancen haben.


    Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt dann die Einweisung in die entsprechende Planstelle unter Beibehaltung der bisherigen Bezüge für eine Probezeit, dann die Beförderung in das 1. Beförderungsamt und mit Blick auf die mind. 1-jährige Sperre einer Weiterbeförderung dann erst verzögert die Beförderung in das 2. Beförderungsamt. Insofern ist auch hier das 1. Beförderungsamt regelmäßig zu durchlaufen, es kann aber bereits eine Verwendung in einem höherbewerteten Amt erfolgen.


    PS: In TH ist das nach Wegfall von nahezu allen Beförderungsämtern an Schulen im Zuge der Einführung von "A13 für alle" ja sogar der beinah zwingend notwendige Weg, um überhaupt eine SL-Stelle übernehmen zu können.

    Das kommt nicht nur nicht gut an, sondern widerspricht schlicht dem geleisteten Amtseid und dürfte bei auffliegen disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist offenbar noch immer nicht angekommen, dass die derzeitige Inflation auf der Verknappung von Gütern bei gleichzeitig stagnierender Wirtschaftsleistung beruht und gerade nicht komplett durch Anhebung der Löhne ausgeglichen werden kann. Ein Reallohnverlust für die breite Bevölkerung ist damit unumgänglich. Nun geht es eigentlich nur noch um einen Verteilungskampf zwischen einzelnen Branchen und natürlich müssen wir uns da nicht aus Vernunft zurückhalten. So zu tun, als läge der Reallohnverlust aber nur am Unwillen des eigenen Dienstherrn, geht an der Problematik vorbei.

    Okay, das beruhigt mich schon mal- an wen wende ich mich da am besten? Morgen steht schon mal ein Gespräch mit der Schulleiterin an, aber sie hat schon angedeutet es sei mein Fehler gewesen…

    Mach dir keine Sorgen, den Fehler hat die Schulleiterin gemacht. Du hast mit Sicherheit keinen Fehler gemacht, wenn du den stillschweigend angebotenen mündlichen Arbeitsvertrag angenommen hast, indem du auf Anweisung der SL tätig geworden bist.


    Zu deiner Frage: Sichere unbedingt entsprechende Anweisungen für dich. Dazu gehören u.a. Einsatz-/Stundenpläne und der bisherige Mailverkehr mit der SL noch vor dem Gespräch. Bedanke dich dann gerne für den unbefristeten Vertrag und hake nach, wann du die vereinbarten Konditionen schriftlich erhälst.

    Ich arbeite seit mehreren Wochen- ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben- an einer Schule, weil alle davon ausgegangen sind, der Vertrag würde bald kommen (und ich dachte das alles kann man rückwirkend regeln) und jetzt ist rausgekommen, dass ich für diesen Zeitraum nicht bezahlt werde… ist das jetzt mein Pech?

    Nein, das ist nicht dein Pech, sondern schlicht rechtswidrig. Durch die aufgenommene (und angewiesene) Arbeit ist bereits ein (unbefristeter!) Arbeitsvertrag stillschweigend zustande gekommen. Deine geleistete Arbeit ist dementsprechend natürlich auch vollständig zu entlohnen.

    ..., ggf. noch die Sprachenfolge sein.

    Das sollte höchstens dann ein Hindernis sein, wenn nicht einmal eine erste Fremdsprache durchgängig vorhanden wäre, was ich bislang nur genau einmal erlebt hatte - und selbst dafür gab es dann eine Lösung. Im Bereich der 2. Fremdsprache muss halt ggf. eine neubeginnende Fremdsprache belegt werden. Ein grundsätzliches Hindernis zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe ist das jedenfalls nicht.

    Ich sehe da auch kein Problem. Wenn die entsprechenden Bedingungen an den mittleren Schulabschluss erfüllt sind, interessiert die "Vorgeschichte" nicht weiter. Einziges Hindernis könnte bei mehrfachem Wiederholen im Vorfeld ggf. die Altersgrenze nach §3 Abs. 3 APO-GOst von 19 Jahren sein.

    Mal abgesehen davon, dass eine solche generische Form nicht gerade verbreitet und daher missverständlich ist, ergibt es auch aus sprachwissenschaftlicher Sicht keinen Sinn, eine abgeleitete und damit spezifierte Form (Lehrer -> Lehrerin) als generische Form zu verwenden. Das sieht bei "die Lehrkräfte" schon anders aus.

    Freie Berufswahl ist doch immer beschränkt, oder? Der Hauptschulabsolvent mit 3,8 als Abschlussnote dürfte es eher schwer haben, eine Ausbildung bei der Bank oder in einem Forschungsinstitut als Laborant zu bekommen.

    Es besteht ein riesen Unterschied zwischen "der Beruf ist so anspruchsvoll, dass bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen sind" und "wir schränken als staatliches Steuerungsinstrument den Zugang zu einem Beruf stark ein".

    Wieso sollte es dem Grundgesetz entgegenstehen den NC für z.B. Germanistik auf 0,9 anzuheben?

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2017 entschieden, dass der NC in seiner bisherigen Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das BVerfG hatte u.a. gerügt, dass durch die Reduktion der Zulassungsentscheidung auf die Abiturnote das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Berufswahl verletzt würde.

    eine Frage:

    Wie geht Ihr damit um, wenn Kinder im Unterricht seichen gehen müssen?

    Dann gehen sie natürlich kurz auf Toilette. Bei uns inzwischen mit Eintragung in eine Toilettenliste, um dem früher festgestellten Vandalismus entgegenzutreten.

    Doch war aber/ist aber leider so.

    Ich kann nur dringend davon abraten, dieser rechtswidrigen Empfehlung zu folgen. Neben der realisierten Straftat Betrug wäre ein solches Verhalten auch ein Anlass für entsprechende Disziplinarmaßnahmen. Wenn das Kind selbst krank ist, entsprechend einfach auch das Kind krank melden und den zustehenden Sonderurlaub in Anspruch nehmen.

    Mal kontrovers formuliert: Müsste man dann nicht bei allen Studiengänge, die zu Tätigkeiten führen, die auf dem Arbeitsmarkt eine geringe Nachfrage haben, die Zulassungszahlen derart stark begrenzen, dass Abiturienten sich verstärkt auch für die von dir zuvor benannten Mangelbereiche bewerben? Aktuell zumindest haben wir ja durchaus eine Situation, in der es einen Überhang an Hochschulabschlüssen in Bereichen wie Kulturwissenschaften o.ä. gibt. Würden diese sich für eine Ausbildung in einem Mangelbereich entscheiden, wäre der Fachkräftemangel womöglich nicht gelöst, aber zumindest stark reduziert.

    Nein, dem steht ganz klar Artikel 12 Abs. 1 GG entgegen.

    Die Logik ist doch nachvollziehbar. Ich denke mir das in etwa so: Der CO2-Ausstoß hat Menschen auf diesem Planeten über Jahrzehnte die Lebensgrundlage entzogen. Schön langsam.


    Man muss die Sichtweise der Aktivistinnen nicht teilen, um etwas über sie erkennen zu können.

    Man mag darin eine gewisse Logik erkennen, das Begehen von Straftaten war aber noch nie eine legitime Form des Protests. Die besondere Form, das Ablassen der Luft durch Einsetzen einer Linse noch zu verzögern und damit tatsächlich schwere Unfälle zu provozieren, anstatt einfach direkt die Luft abzulassen, macht die Tat deutlich schwerwiegender.

    In unserem Fachseminar und auch von einer anderen Stelle wurde -inoffiziell- gesagt, dass wenn das Kind Krank ist wir uns immer krankmelden sollten und nicht das Kind -ich glaube weil das Kind Krankmelden zu kompliziert ist oder so-.

    Ich kann offen gestanden nicht glauben, dass im Fachseminar zum Betrug aufgerufen wurde. Nichts anderes ist im Übrigen das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eigener Erkrankung, obwohl diese gar nicht besteht.

    Von der rate ich z.B. dringend ab, wir haben keine gute Erfahrung mit ihr gemacht.

    Es wird zu jeder Versicherungsgesellschaft unter Garantie Versicherungsnehmer geben, die individuell schlechte Erfahrungen gemacht haben. Entscheidender ist ein wacher Blick in die Versicherungsbedingungen und sich die Ruhe zu nehmen, diese sauber miteinander zu vergleichen.

    Eine getrennte Ausweisung von schriftlicher Note und SoMi (+ meinetwegen Gesamtnote) fände ich allerdings sinnvoll, da dann sofort auffällt, wer eigentlich nix kann oder umgekehrt zu den sehr stillen Wassern gehört.

    Liegt da nicht bereits der Fehler drin, die sonstige Mitarbeit vor allem anhand der Frequenz aktiver Beteiligung zu beurteilen anstatt an tatsächlich erbrachter Fachleistung?

    Das wäre also eine feinere Aufschlüsselung von Noten. Also hätte man mehrere Teilnoten pro Fach. Das ist so ziemlich das Gegenteil der Abschaffung von Noten.


    Das wurde - abgesehen von der irreführenden Überschrift - auch nicht behauptet. Ich habe bereits weiter oben darauf hingewiesen, dass die Verengung der Diskussion auf "nur Ziffernnoten vs nur Blabla" nicht zielführend ist, da es mitnichten darum geht, jegliche Form von Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler einzustellen. Eine "Schule ohne Noten" ist keineswegs eine Schule ohne Beurteilung von erbrachten Leistungen...nur eben auf eine differenziertere Variante als die Bündelung von zig verschiedenen Teilkompetenzen in einer Ziffer.


    Du merkst schon, dass du latent mal wieder alle Lehrkräfte weiterführender Schulen disst, indem du behauptest wir könnten nur Noten vergeben und würden sonst keinerlei Feedback geben. Lächerlich.

    Was spricht dann gegen eine strukturierte Variante dieses Feedbacks, wenn es ohnehin bereits erbracht wird?

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