Beiträge von Seph

    Naja, wir trennen die Abschlussfeier schon in 2 Teile auf: es gibt den offiziellen Festakt, der oft am frühen Nachmittag eines Werktages liegt und bei dem mit Programm die Abschlusszeugnisse überreicht werden. Dabei handelt es sich um eine schulische Veranstaltung, die durchaus verpflichtend sein kann (das an vielen Schulen aber nicht ist) und zu der der Zugang kostenfrei ist.

    Dann gibt es den "Abiball" oder ein ähnliches Format, der keine schulische Veranstaltung ist und durch die Schüler organisiert wird. Der Jahrgang als Veranstalter hat hier hohe Kosten und ein entsprechendes Risiko und muss zwangsläufig Eintritt hierfür nehmen. Eine solche Veranstaltung kann dann aber keine Pflichtveranstaltung für Lehrkräfte sein. Nicht wenige kommen dort aber dennoch gerne hin. Grenzwertig ist es für Personen, die im besonderen Fokus stehen und deren Anwesenheit eben doch erwartet wird (Schulleitung, Oberstufenleitung, Tutoren u.ä.). Für diese verschwimmen die Grenzen zwischen (verpflichtender) Dienstveranstaltung und privater Feier außerhalb des Dienstes.

    Ich werde morgen auch bei unserer Abifeier dabei sein und den Abend selbst bezahlen. Da werde ich mit 50 Euro vermutlich nichtmal hin kommen.


    Keiner muss hingehen, ich gehe aber gerne zusammen mit den Kollegen dorthin.

    Ich denke, das läuft tatsächlich an vielen Schulen so. Gleichzeitig ist das wirklich eine schwieriger Balance-Akt zwischen privater Veranstaltung (die ja meist direkt durch die Schüler als Veranstalter getragen wird) und dennoch dienstlichem Bezug.

    Kleine Ergänzung: Wenn ich den Kommentar zu eurem LBG NRW richtig verstehe, scheint es aber zulässig zu sein, dass das Land bei Ausschreibungen den Bewerberkreis explizit auf Personen einschränkt, die unmittelbar in das vorgesehene Statusamt befördert werden können. Das bedeutet andersherum aber gerade, dass eine solche Einschränkung nicht zwingend ist.

    Danke!
    Ich dachte, die Sprungbeförderung sei abgeschafft worden (irgendwie betrifft es mich nicht :D ich habe also vermutlich nicht gut aufgepasst)

    Es liegt keine Sprungbeförderung vor, wenn einem A13er ein Amt, welches mit A15 bewertet wird, übertragen wird. Der A13er wird nach einer Probezeit zunächst A14er und nach erneuter Mindestwartezeit erst A15. Insofern werden die zwischenliegenden Statusämter ganz regulär durchlaufen.

    Was würdet ihr tun?

    Bereits vor dem Gespräch schriftlich um detaillierte Beschreibung der Beschwerden bitten, um sich auf das Gespräch angemessen vorbereiten zu können. Dort dann sachlich vom bisherigen Verlauf berichten und ggf. vorher eine Gegendarstellung vorbereiten. Ein solcher Vorgang ist überhaupt nichts ungewöhnliches und meist klärt sich relativ schnell die tatsächliche Sachlage auf. Sei dir gewiss, dass die SL und auch andere Lehrkräfte die Glaubwürdigkeit von Kollegen i.d.R. höher einschätzen als von ohnehin bereits auffälligen Schülern.

    Ich würde darauf ja gerne gleichzeit mit dem "Traurig" und dem "Zustimmungs-"Smiley reagieren. Das hätte ich wirklich nicht gedacht, dass das teilweise noch so halbmanuell erfolgt, aber da habe ich vermutlich übergeneralisiert. Danke für den Hinweis!

    Nutzt ihr aktuell zum Erstellen von Zeugnissen ein Programm oder macht ihr alles mit Word etc.?


    Die Zeiten, in denen Zeugnisse händisch geschrieben wurden, sind lange vorbei. Insbesondere müssen diese auch einer entsprechenden Form genügen. Sollte es also wirklich vorkommen, dass an einzelnen Schulen noch mit Word o.ä. gearbeitet wird, dann habt ihr sicher entsprechende Vorlagen im Kollegium.

    Wenn ja, was sind da die besten Anbieter in diesem Bereich? Zahlt das die Schule von euch? Zeugnisse nehmen ja schon viel Zeit in Anspruch, gerade die vielen Textpassagen in der Primarstufe...

    Es gibt da verschiedenste Anbieter, die teils von den Schulen, teils vom Träger ausgewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden. Aber selbstverständlich ist es nicht Aufgabe der Lehrkraft, eine solche Software zu finden und zu zahlen.

    Und mal ernsthaft: in den Kalender eintragen belastet euch??? Das ist Mental Load für euch???

    Was für eine krass verfälschende Verkürzung der bisherigen Debatte dazu :autsch:

    Nein, es geht nicht um das Eintragen in den Kalender alleine. Nein, es geht auch nicht um einzelne Termine oder Tätigkeiten. Es geht um die Gesamtheit des Managements von Alltagsaufgaben, die insbesondere in Familien mit Kindern schnell überhand nehmen können und die man dennoch gleichzeitig im Blick behalten muss. Und es geht darum, dass das noch viel zu oft überwiegend an den Frauen hängen bleibt.

    Glaubst du das wirklich oder ist das auch Satire?

    Was in dem Zusammenhang "viel" und was "wenig" heißt, ist vermutlich Ansichtssache. "Normale" MdBs erhalten Diäten von etwa 11200€ Brutto, was sicher im Vergleich zu durchschnittlichen Angestellten viel erscheint, sich mit Blick auf die dafür getragene Verantwortung aber relativiert. Dazu kommen Kostenpauschalen für Bürokosten, Öffentlichkeitsarbeit, Mobilität im Wahlkreis, Mitarbeiter u.ä. Es gibt einzelne Politiker, die aufgrund herausgehobener Ämter noch etwas mehr verdienen (z.B. Söder als Ministerpräsident) und die Nebeneinkünfte aus anderen Quellen (z.B. ebenfalls Söder und Merz) beziehen. Das kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen, ist aber nicht einmal die Regel. Der hier auch genannte Klingbeil hat z.B. keine solchen.

    Toni Kroos hat zuletzt ca. 2 Mio€ /Monat bei Real Madrid verdient. Insofern ist seine Spende sogar anteilig an seinem Einkommen niedriger als die hier als "zu wenig" beschriebenen Spenden von einigen Politikern.

    Geht das nur mir so? Eine Fortbildungspflicht wie "600 Minuten je Schuljahr und das muss bei der Schulleitung nachgewiesen werden" löst bei mir Würgereiz aus.

    Auch Lehrkräfte sind bundeslandunabhängig zu regelmäßiger Fortbildung in gewissem Umfang verpflichtet. Ein Ansatz von lediglich 10 Stunden pro Kalenderjahr erscheint mir nun wirklich nicht zu hochgegriffen.

    Wenn ich in einem Schuljahr weder etwas Sinnvolles finde oder lieber andere Dinge in den Vordergrund stellen will - dann ist das eben so und sollte meine Sache sein.

    Jede halbwegs vernünftige Schulleitung wird hierfür ein offenes Ohr haben und eine gewisse Flexibilität mit Blick auf die Schwerpunktsetzungen der Schul- und Personalentwicklungsvorhaben an der konkreten Schule einräumen.

    Die Liste kannst du natürlich beliebig weiterführen. Je nach Haushalt kommen vielleicht noch ein Garten, Garage, Getränkekisten, Sperrmüll, renovieren, Möbel aufbauen, Umzug etc. dazu. Wenn ich das mit "mental load" von Klamotten fürs Kind bei H&M bestellen oder Wäsche in die Waschmaschine werfen vergleiche...

    ...dann wirst du schnell feststellen, dass letzteres wesentlich mehr beschäftigt. Und dabei ist es bereits sprechend, dass die unsichtbare Care-Arbeit vieler Frauen auch bei dir kaum sichtbar gemacht wird. Diese erschöpft sich nämlich nicht ansatzweise in "mal ein paar Klamotten bestellen und etwas Wäsche in die Waschmaschine werfen".

    Das ist doch auch "Care-Arbeit" und "Mental Load", oder nicht? Vielleicht müssten sich die Männer mal ein paar Wörter für die üblichen Männeraufgaben ausdenken und in ihren Käseblättern bewerben.

    Das sind fast ausschließlich einmalige Aufgaben (zumindest 1x pro Jahr), um die sich zwar auch gekümmert werden muss, die aber nicht ansatzweise denselben "Mental Load" auslösen, wie die ganze Koordination von Familienterminen und regelmäßigen Aufgaben, die so im Alltag anfallen.

    Das ist leider in Berlin deutlich anders, mind. 600 Minuten je Schuljahr und das muss bei der Schulleitung nachgewiesen werden und in der Regel zählen nur die aus dem Fortbildungsportal problemlos.

    Das klingt wirklich mal nach einer sinnvollen Regelung, sofern entsprechende Fortbildungsangebote zur Verfügung stehen. Den Umfang empfinde ich auch als angemessen und sollte so auch machbar sein mit Blick darauf, dass die Mindestpflicht lediglich knapp 2 Fortbildungstagen im Jahr entspricht.

    Ist die Fahrt genehmigt und der Dienstherr kann von vornherein nicht zahlen (was öfter mal der Fall ist weil Kollegen dann trotzdem fahren), bliebe ich als Kollege wissentlich auf meinen Kosten sitzen.

    Nein, das ist nachweislich falsch. Du bist noch immer bei der falschen Annahme, es gäbe für Lehrkräfte in irgendeiner Weise eine Verpflichtung, Dienstreisen auf (zumindest teilweise) eigene Kosten durchzuführen. Dem ist aber nicht so. Die Lehrkraft führt die Reise entweder unter Erstattung der vollen Kosten oder eben gar nicht durch. Sie selbst erlangt in keinem dieser Szenarien einen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil durch Zuschüsse eines Fördervereins. Wie ich weiter oben schon schrieb, hat man als Lehrkraft einen vollen Kostenerstattungsanspruch gegen den Dienstherrn für genehmigte Dienstreisen. Es kann der Lehrkraft dabei völlig egal sein, ob die Budgets dafür noch vorhanden sind oder nicht. Zahlen muss das Land dennoch....und wird danach ein sehr ernstes Gespräch mit der Schulleitung führen, wie sie es wagen konnte, Fahrten über das zur Verfügung stehende Budget hinaus zu genehmigen.

    Meine eigenen Kinder kamen in dieser Zeit manchmal aus der Schule nach Hause: "Wir mussten heute 2 (oder3) Filme schauen, ich kann nicht mehr)." ^^

    Erinnert mich an eine Klasse, die mich vor den Sommerferien kurz vor der Mittagspause mal fragte, ob wir Eis essen gehen können und aus der letzten Reihe ertönte ein "Oh nein, nicht schon wieder". Es stellte sich heraus, dass sie das an dem Tag bereits zur Genüge erledigt hatten ;)

    Nein, natürlich schaue ich in der Unterrichtszeit keine Filme mit den Schülern. Mich irritiert tatsächlich die - auch an der eigenen Schule von einigen Kollegen - getragene Haltung, die "letzten Tage" vor Weihnachten, vor den Ferien usw. seien nicht mehr wichtig für Unterricht und man könne da ja eh nichts mehr machen.

    Wird eine Dienstreise (z. B. die Klassenfahrt) direkt für die Lehrkraft bezahlt, entsteht ein persönlicher wirtschaftlicher Vorteil, da die Lehrkraft selbst von der Kostenübernahme profitiert.

    Nein, das tut die Lehrkraft gerade nicht. Sie würde sonst auch nur fahren, wenn die Reisekosten vollständig übernommen werden. Bei nicht vollständiger Übernahme findet die Fahrt schlicht nicht statt. Die einzelne Lehrkraft hat keinerlei persönlichen wirtschaftlichen Vorteil davon, ob der Förderverein nun ermöglicht, dass mehr Schulfahrten stattfinden sollen, als es das Fahrtenbudget hergibt oder nicht. Du gehst hier schlicht von der falschen Annahme aus, die Lehrkraft müsse eine solche Fahrt sonst selbst finanzieren und profitiere anschließend davon, weniger als andere Teilnehmer zahlen zu müssen.

    Sofern die Fahrt genehmigt wird (und das muss sie vor der Durchführung), sind auch die Fahrtkosten der Beteiligten vollständig zu übernehmen. Das gilt (zumindest in NDS) sogar dann, wenn vorher ein Fahrtkostenverzicht erklärt wurde, wie das OVG Lüneburg bereits 2014 entschieden hatte und damit klargestellt hat, dass selbst ein impliziter Druck für Erklärung auf Fahrtkostenverzicht rechtswidrig ist.

    Die Ermöglichung von mehr Fahrten als eigentlich möglich (z.B. auch in Form von Austauschprogrammen u.ä.) kann indes ein sinnvolles Förderziel schulischen Lebens für einen Förderverein darstellen.

    Also in Berlin kannst du dir ziemlich genau die Schule aussuchen und nach den Schulen wirst du den Studienseminaren zugeordnet und nicht andersrum.

    Ist das wieder einmal eine der Sachen, die in Berlin (angeblich) ganz anders laufen als in allen anderen Bundesländern? Von offizieller Seite scheint das jedenfalls mit Ausnahme von bereits vorher an der Schule beschäftigten Personen so nicht vorgesehen zu sein.

    Zumindest in den Bewerbungsunterlagen für angehende Anwärter finden sich keinerlei Hinweise auf Angaben von bereits vorher ausgesuchten Schulen und auch die GEW schreibt ganz klar:

    Zitat

    Kann ich mir meine Schule/mein Seminar aussuchen?

    Grundsätzlich nicht. Die Schulpraktischen Seminare (SPS) sind in Regionalverbünden zusammengefasst. Ein Regionalverbund (RV) besteht aus drei Berliner Bezirken:

    • RV 1: Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg
    • RV 2: Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln
    • RV 3: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf
    • RV 4: Mitte, Pankow, Reinickendorf

    (....)

    Anforderung durch eine Schule: Die Senatsverwaltung berücksichtigt Anforderungen von Schulen für einzelne Bewerber*innen grundsätzlich nur, wenn die Bewerber*innen in dieser Schule bereits als Vertretungslehrkraft gearbeitet oder dort ein Studienpraktikum absolviert haben.


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