Das ist die Frage.
Ich habe jetzt der Kollegin geschrieben, die für den Klausurplan zuständig ist und die meinte, sie persönlich würde in meinem Fall den Schülern, die in der Klausur durchgefallen sind, eine freiwillige Ersatzleistung anbieten.
Genau das wäre ja aber rechtswidrig, wenn die Klausur wiederholt werden muss.
Das klang für mich jetzt aber eher so, als wollte sie mir einfach was vorschlagen und wüsste es selber nicht genau. Sie meinte nur, dass eine Wiederholung der Klausur bis zum Notenschluss ja nicht möglich sei.
Der Ansatzpunkt wäre dann wohl eher, dass der Notenschluss nach hinten geschoben werden muss für diese einzelne Lerngruppe. Oder dass organisatorisch ein Rahmen geschaffen werden muss, in dem das doch möglich ist (z.B. durch Korrekturtage für die Lehrkraft).