Zwischen "An meiner Schule wird das rechtswidrig nicht so gehandhabt und keiner traut sich, etwas dagegen zu unternehmen" und
Bayerische GS- und MS-Lehrer können keine Mehrarbeit geltend machen, vertreten also grundsätzlich umsonst.
besteht schon ein kleiner Unterschied. Auf die Rechtslage hat gingergirl ja bereits hingewiesen.
PS: Was soll denn die Mobile Reserve damit zu tun haben? Die kann ja wegen mir parallel abgerufen werden, aber wenn ich zu Vertretungsstunden über mein normales Deputat hinaus herangezogen werde, dann fällt für mich persönlich auch angeordnete Mehrarbeit an, völlig unabhängig davon, was mit anderen Personen ist. Wenn ich natürlich nicht herangezogen werde, weil die mobile Reserve bereits alles abdeckt, dann nicht.