Nein, natürlich schaue ich in der Unterrichtszeit keine Filme mit den Schülern. Mich irritiert tatsächlich die - auch an der eigenen Schule von einigen Kollegen - getragene Haltung, die "letzten Tage" vor Weihnachten, vor den Ferien usw. seien nicht mehr wichtig für Unterricht und man könne da ja eh nichts mehr machen.
Beiträge von Seph
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Wird eine Dienstreise (z. B. die Klassenfahrt) direkt für die Lehrkraft bezahlt, entsteht ein persönlicher wirtschaftlicher Vorteil, da die Lehrkraft selbst von der Kostenübernahme profitiert.
Nein, das tut die Lehrkraft gerade nicht. Sie würde sonst auch nur fahren, wenn die Reisekosten vollständig übernommen werden. Bei nicht vollständiger Übernahme findet die Fahrt schlicht nicht statt. Die einzelne Lehrkraft hat keinerlei persönlichen wirtschaftlichen Vorteil davon, ob der Förderverein nun ermöglicht, dass mehr Schulfahrten stattfinden sollen, als es das Fahrtenbudget hergibt oder nicht. Du gehst hier schlicht von der falschen Annahme aus, die Lehrkraft müsse eine solche Fahrt sonst selbst finanzieren und profitiere anschließend davon, weniger als andere Teilnehmer zahlen zu müssen.
Sofern die Fahrt genehmigt wird (und das muss sie vor der Durchführung), sind auch die Fahrtkosten der Beteiligten vollständig zu übernehmen. Das gilt (zumindest in NDS) sogar dann, wenn vorher ein Fahrtkostenverzicht erklärt wurde, wie das OVG Lüneburg bereits 2014 entschieden hatte und damit klargestellt hat, dass selbst ein impliziter Druck für Erklärung auf Fahrtkostenverzicht rechtswidrig ist.
Die Ermöglichung von mehr Fahrten als eigentlich möglich (z.B. auch in Form von Austauschprogrammen u.ä.) kann indes ein sinnvolles Förderziel schulischen Lebens für einen Förderverein darstellen.
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Also in Berlin kannst du dir ziemlich genau die Schule aussuchen und nach den Schulen wirst du den Studienseminaren zugeordnet und nicht andersrum.
Ist das wieder einmal eine der Sachen, die in Berlin (angeblich) ganz anders laufen als in allen anderen Bundesländern? Von offizieller Seite scheint das jedenfalls mit Ausnahme von bereits vorher an der Schule beschäftigten Personen so nicht vorgesehen zu sein.
Zumindest in den Bewerbungsunterlagen für angehende Anwärter finden sich keinerlei Hinweise auf Angaben von bereits vorher ausgesuchten Schulen und auch die GEW schreibt ganz klar:
ZitatKann ich mir meine Schule/mein Seminar aussuchen?
Grundsätzlich nicht. Die Schulpraktischen Seminare (SPS) sind in Regionalverbünden zusammengefasst. Ein Regionalverbund (RV) besteht aus drei Berliner Bezirken:
- RV 1: Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg
- RV 2: Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln
- RV 3: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf
- RV 4: Mitte, Pankow, Reinickendorf
(....)
Anforderung durch eine Schule: Die Senatsverwaltung berücksichtigt Anforderungen von Schulen für einzelne Bewerber*innen grundsätzlich nur, wenn die Bewerber*innen in dieser Schule bereits als Vertretungslehrkraft gearbeitet oder dort ein Studienpraktikum absolviert haben.
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Ein Wunder, dass du darüber überhaupt mit der Fachschaftsleitung redest. Du bist niemandem Rechenschaft schuldig, es war deine Klausur, die wird schon zu deinem Unterricht gepasst haben.
Es schadet überhaupt nicht, sich proaktiv Rückendeckung zu holen. Aber ja, nötig ist das natürlich nicht zwingend.
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Ich habe mal so eine doofe Frage… müsste man nicht analog auch der Vergleichsfamilie in Grundsicherung ebenfalls einen fiktiven Verdienst anrechnen? So der Vergleichbarkeit wegen…
Tut man doch, Stichwort "Bedarfsgemeinschaft".
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"Für den Haushaltsstreit über Klassenfahrten an Berliner Schulen gibt es jetzt eine Lösung. CDU und SPD im Abgeordnetenhaus einigten sich am Donnerstagabend darauf, den Schulen mehr Spielraum zu geben, um Reisekosten für Lehrkräfte zu finanzieren. [...] In Zukunft sollen Schulen die Möglichkeit haben, Reisekosten aus anderen Finanztöpfen aufzufüllen, wenn das ursprüngliche Budget nicht ausreicht. Zum Beispiel könnten die Mittel für Schulpersonal, Möbel oder Lehr- und Lernmittel angezapft werden. 'Die Schulen sind jetzt handlungsfähiger und können ihre Klassenfahrten weiter finanzieren, wenn sie diese Priorität setzen wollen', betonte Lasic"
Laufende und nicht dringend nötige Ausgaben in der Gegenwart auf Kosten von dann nicht mehr hinreichenden Investitionen in die Zukunft zu finanzieren, klingt nach einer ganz tollen Lösung!
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... indem sie nicht die Lehrer bei einer Klassenfahrt finanzieren. Kein Problem.
Dann muss aber bitte klar sein, dass auch wirklich nur Fahrten genehmigt werden, deren Kosten vollständig aus dem Schuletat getragen werden können und dabei in keiner Weise ein Druck auf Lehrkräfte aufgebaut wird, dieses durch Eigenanteile zu entlasten, wie das in Berlin gerade vorgesehen ist und in NDS bereits als rechtswidrig erkannt wurde.
Natürlich muss ein Förderverein keine Schulfahrten fördern, sondern kann auch andere Schwerpunkte zur Förderung schulischen Lebens setzen.
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Nein, keine Sorge. Der Studienabschluss sollte in allen Bundesländern problemlos anerkannt werden. Probleme kann es höchstens in einzelnen Fächern geben, die es in manchen Bundesländern gibt, in anderen jedoch nicht. Ich denke da z.B. an das Fach Wirtschaft/Recht in Bayern und Thüringen, während andere Bundesländer wie Niedersachsen eher Politik/Wirtschaft kennen.
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Fördervereine von Schulen unterstützen explizit Institutionen, keine einzelnen Personen. (Das wären dann gut begründete Ausnahmefälle.)
Also braucht man über das Thema "Förderverein zahlt die Klassenfahrt für einen Lehrer" nicht diskutieren - der Förderverein würde damit ggf. die Gemeinnützigkeit verlieren.Ich sehe darin offen gestanden keine Förderung einer einzelnen Person. Die Lehrkraft hat keinerlei persönlichen Vor- oder Nachteil ob sie nun fährt und die Kosten erstattet bekommt oder nicht fährt und keine Kosten zu tragen sind. So oder so wird die Lehrkraft keinen finanziellen Benefit neben ihrer normalen Besoldung haben und so oder so wird sie während ihrer Arbeitszeit arbeiten.
Man kann das Konstrukt natürlich etwas sauberer gestalten, indem der Förderverein - sofern er denn wirklich fördern möchte, dass mehr Fahrten stattfinden als normalerweise möglich wären - einen allgemeinen zweckgebundenen Zuschuss in das Fahrtenbudget der Schule leistet, aus der dann wiederum die Fahrtkosten der Lehrkräfte insgesamt getragen werden. Dann ist man etwas weg von den Einzelpersonen.
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Ein Wechsel zwischen Studium und Referendariat und zwischen Referendariat und Übernahme einer festen Stelle ist jeweils ziemlich einfach zu bewerkstelligen. Schwierig sind spätere Wechsel im Beruf, da es hier i.d.R. erst der Freigabe und eines geeigneten Tauschpartners bedarf. Ein Hochschulwechsel ist aber nicht notwendig.
Ergänzung: Der "beste Zeitpunkt" liegt m.E. zwischen Studium und Referandariat, da man so den Vorbereitungsdienst bereits im Zielbundesland absolviert und die länderspezifischen Besonderheiten gleich kennenlernt. Ich selbst habe den Wechsel erst nach dem Referendariat gemacht, was auch relativ problemlos war, aber an einigen Stellen etwas Umgewöhnung mit sich brachte. Das alles gilt aber ohnehin nur, wenn man nicht ortsgebunden ist und da nicht ein "Rattenschwanz" an weiteren Problemen wie Zweitwohnung, lange Pendelzeiten u.ä. mit dranhängt.
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siehe oben
Warum das nach hinten losgehen kann, hatte ich ebenfalls weiter oben deutlich beschrieben. Und als Lehrkraft sollte man sich ein Fahrrad nun wirklich ohne Finanzierung leisten können.
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Abgesehen von der Rechnerei (denkt ihr eigentlich auch so ein bisschen über euren Kontostand hinaus?) ist das mit dem Jobrad längst überfällig. Mein Partner ("freie Wirtschaft") hat inzwischen eins mit Wartungsvertrag und alles. Etwas knackt? Spiegel gesprungen? Kein Problem.
(...)
Ich bin sicher, dass ein Dienstrad manch einen motivierten würde, umzusteigen, und je mehr Leute Rad fahren, desto dringender wird es, die Städte radfreundlich und somit die Welt ein bisschen schöner zu machen. Am Supermarkt traf ich mal mehrere E-Bike-Fahrerinnen, auch schon nicht mehr ganz jung, mit denen ich mir völlig einig darüber war, wie erstaunlich viel man mit so einem Rad transportieren kann.Dafür braucht man doch aber kein "Dienstrad", sondern einfach nur ein Fahrrad. Mir leuchtet wirklich nicht ein, warum man ein Rad leasen sollte, welches man sich genauso gut auch kaufen könnte. Beim Leasing habe ich letztlich immer einen Finanzierungspartner dazwischen, der selbst noch verdienen möchte. Dass die angebliche Steuerersparnis nach hinten losgehen kann und vor allem dem Arbeitgeber nützt, haben wir weiter oben aufgezeigt.
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Die Satzung dürfte wohl nicht darüber entscheiden, was eine Vorteilannahme (oder -gewährung) ist.
Das hatte ich auch nicht geschrieben. Wir müssen hier ganz deutlich 2 Ebenen unterscheiden: einerseits die Frage, inwiefern ein Förderverein in Einklang mit seiner Satzung auch personengebundene Zuschüsse zu Fahrten durchführen darf und andererseits, ob sich eine Lehrkraft der Vorteilnahme im Amt schuldig macht, wenn sie die dienstlich veranlassten Kosten nicht privat trägt. Letzteres würde ich klar mit nein beantworten.
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Ich meine die Bezahlung eines dienstgeschäftes (Klassenfahrt), für deren Genehmigung und Vergütung der Arbeitgeber verantwortlich ist…..privat von einem Förderverein bezahlen zu lassen.
Das dürfte nicht satzungskonform sein. Eine Vorteilsnahme im Amt seitens der geförderten Lehrkraft ist das jedenfalls nicht.
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Zu dritt macht es nicht so viel Spaß, aber zu viert ist Dog auch super, kennt ihr das?
Das stimmt. Und Dog ist ein schönes Beispiel für die Weiterentwicklung von Spielmechaniken, wenn auch auf noch sehr einfachem Niveau. Es macht aber erheblich mehr Spaß als das klassische Mensch-ärger-dich-nicht.
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Es spricht auch wenig gegen die Gestaltung des Raumes, um eine anregende Lernatmosphäre zu schaffen. Nur muss sich weder die Lehrkraft alleine darum kümmern, noch muss sie dies selbst finanzieren.
In der pädagogischen Fachliteratur wird der Raum oft als "Dritter Pädagoge" bezeichnet - der sich messbar auf den Lernerfolg auswirkt. Was man dort investiert, bringt Zinsen. Dazu muss man gar nicht tief in die Tasche greifen. Man sollte jedoch diese Tatsache gegenüber SL und Kostenträger immer wieder zur Sprache bringen.
Da bin ich voll bei dir. Wir stellen unseren Jahrgängen einen Teil des selbsverwalteten Budgets der Schule tatsächlich auch für kleinere Posten zur Ausgestaltung der Räume zur Verfügung. Bei größeren Posten ist der Schulträger gefordert, der aber ebenfalls hierzu jährlich ein Teilbudget reserviert.
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Hm - da ich das ja nicht ständig mache und der Beamtenstatus dagegensteuert, bin ich da ganz entspannt.
Das kannst du bei einer einmaligen Nutzung einer solchen Option sicher auch sein. Ich wollte aber zumindest einmal darauf hinweisen, dass eine konsequente Nutzung der inzwischen oft angebotenen 0%-Finanzierungen deutliche Tücken haben kann, die man so zunächst nicht wahrnimmt.
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Das ist für mich der Punkt.
Warum sollte ich 4.000 € aus der Bargeldkasse berappen, wenn ich auch einen 0%-Kredit bekommen kann.
Weil sich ein Kredit - gerade eine 0% Finanzierung im Konsumentenkreditbereich - i.d.R. ungünstig auf den eigenen Score bei Auskunfteien auswirkt. Bei Leasing per Gehaltsumwandlung kann es zudem negative Effekte auf Rentenpunkte/Pension geben, auch wenn diese in Grenzen halten.
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Im ersten Jahr musste ich in einem meiner Fächer (Englisch) mehr unterrichten, da eine Kollegin, die nur Religion unterrichtet, da war und ich dadurch nur wenige Stunden in diesem Fach bekam. Mir war es von Anfang an ein Anliegen nur Religion zu unterrichten. Englisch macht mir aufgrund des Charakters als Korrekturfach mit all den Fristen leider kaum mehr Spaß.
Es ist ein absoluter Ausnahmefall, dass Lehrkräfte mal nur in einem ihrer Fächer eingesetzt sind. Insofern ist ein Einsatz in beiden deiner Fächer keine Schikane, sondern der ganz normale Regelfall.
Zusätzlich „durfte“ ich meine Klassenleitung mit vier Stunden Englisch behalten und on top eine 9. Klasse mit drei Stunden übernehmen.
Mich wundert auch nicht, dass du deine Klassenleitung weiterführen und dafür auch in einem Kernfach eingesetzt werden sollst. Auch das ist der Regelfall und berücksichtigt, dass möglichst nicht zu viele schnelle Wechsel in Lerngruppen stattfinden.
Ob Kurse geteilt werden können oder nicht, hängt neben der reinen Kursgröße in Bezug auf den normalen Teiler auch von den Einsatzmöglichkeiten des Kollegiums ab. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass in einigen Fächern größere Kurse in Kauf genommen werden müssen, um an anderer dringenderer Stelle Einsatzmöglichkeiten nutzen zu können. In der Priorität sehe ich das übrigens ähnlich:
Ob man jetzt aber bei schwierigen Klientel unbedingt einen Religionskurs teilen muss?! Da würde ich eher mal Mathe, Englisch oder Deutsch teilen.
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Im Formular für die Fahrtkostenerstattung taucht ein solches Feld zwar auf, kann aber notfalls auch erst einmal offen bleiben bzw. "noch unbekannt" oder ähnliches reinschreiben. Den Hinweis von Kiggie kann ich nur unterstützen.
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