Beiträge von Seph

    Und was ist damit, dass Prüfende eine Prüfung sabotieren könnten, indem sie während der laufenden Stunde den Raum verlassen?

    Auch hier ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem so verfahren worden wäre. Das gilt auch für die wesentlich häufigeren Abschlussprüfungen von Schülern durch Lehrkräfte. Mir fällt es auch schwer vorzustellen, ein Prüfer käme überhaupt auf ein entsprechendes Ansinnen. Dass Prüfende durchaus auch mal verspätet kommen können, kann gerade bei längeren Anreisen durchaus vorkommen. Dann beginnt die Prüfung möglicherweise etwas später oder muss tatsächlich vertagt werden. Das gilt genauso, wenn die Prüfungsaufgaben nicht rechtzeitig da sind...wie dieses Jahr erst in NDS im Abitur geschehen.

    Mit dem Kreuzchen bei der (den) Regierungspartei(en) geht man mit dem grundsätzlichen Kurs mit. Möchte man eine andere Bildungspolitik, muss man Opposition wählen, da sich sonst die Regierungspartei(en) nachvollziehbarerweise in ihrem Handeln bestätigt fühlt (fühlen).

    Nein, man kann sich schlicht auch an die verantwortlichen Lokalpolitiker wenden und diesen den Eltern- und Wählerwillen verdeutlichen. Das kann bei entsprechender Anzahl von Willensbekundungen durchaus auch die Inhaber von Mehrheiten beeindrucken. Aber noch einmal: wir befinden uns hier eher in der Kreis- als in der Landespolitik.

    Man kann nur hoffen, dass die Eltern bei der nächsten Landtagswahl auch kultuspolitische Themen bei ihrer Kreuzchenwahl berücksichtigen.

    Ich weiß nicht, wie das bei euch ist. Hier wäre vermutlich der Schulausschuss des Schulträgers der bessere Ansprechpartner, wenn es um die konkrete Zuweisung von Schulformen für einzurichtende Schulen geht. Soweit ich das überblicke, ist auch in anderen Gegenden die Schulnetzplanung eher Sache der Schulträger und nicht des Landes.

    Danke für das Update, das stand zu befürchten (siehe direkt darüber). Es lässt mich trotz technisch korrekter Vorgehensweise dennoch fassungslos zurück. Ich drücke dir - wie sicher viele hier im Forum - die Daumen für die Wiederholung und bin mir sicher, dass du trotz des damit verbundenen Ärgers auch die Wiederholung erfolgreich meistern wirst.

    Es ist sicher sinnvoll, mit dem Anwalt mal über Haftungsfragen zu sprechen. Auch eine nur einmonatige Verschiebung bedeutet einen deutlich vierstelligen Verdienstausfall.

    Die Krux dürfte darin liegen, dass die Prüfung ohne vollständige Prüfungskommision gar nicht hätte stattfinden dürfen und die spontane Anordnung der Durchführung trotz unvollständiger Kommision vermutlich rechtswidrig war. Dem Anwärter wird nach der Prüfung das Ergebnis mitgeteilt und erläutert, diese Mitteilung steht aber explizit unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch das Lehrerprüfungsamt. Im schlimmsten Fall ist es also technisch korrekt, diese Prüfung aufgrund des Rechtsmangels nicht anzuerkennen, obwohl sie stattfand. Aber das kann ein Spezialist wesentlich besser einschätzen.

    Dass es ein unsäglicher Vorgang ist, einen solchen eklatanten Fehler auf dem Rücken des Prüfling auszutragen, ist davon unbenommen und völlig klar.

    Dieser Auffassung schließe ich mich überhaupt nicht an. Das ist hier auf einem derart allgemeinen Level, dass das hier noch keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist. Wenn man sich Dokumente schicken lässt, Briefe schreibt etc. sieht das schon wieder anders aus.

    Aber der allgemeine Rat in einem Forum „das müsste eigentlich ein Verwaltungsakt sein, dem man ggf. Widersprechen kann“, ist keine unzulässige Rechtsberatung. Bzw ich würde gerne mal wissen, wie du darauf kommst, dass es das ist.

    Bolzbold hat in keiner Weise behauptet, diese Schwelle sei derzeit bereits überschritten. Es wurde aber vollkommen zurecht darauf hingewiesen, dass eine sinnvolle Planung des weiteren Vorgehens entsprechende Auseinandersetzung mit den Details des konkreten Vorgangs erfordert und das im Forum weder zu leisten ist noch zulässig wäre.

    Ich schließe mich daher der Empfehlung an, hier so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Prüfungsrecht hinzuzuziehen.

    Hat irgendjemand einen Rat für mich oder von einem ähnlichen Vorgang gehört?

    Das klingt zunächst einmal äußerst ungewöhnlich und mir ist bislang auch kein vergleichbarer Fall bekannt. Ich persönlich würde dem Prüfungsamt vermutlich mit Verweis auf die auf Anordnung des Prüfungsvorsitzenden tatsächlich stattgefundene Prüfung und unter Vorlage der Bescheinigung über das Bestehen des 2. Staatsexamens meine Irritation über diesen Vorgang schriftlich ausdrücken und mich in diesem Rahmen nach der Rechtsgrundlage der dennoch angesetzten Wiederholung erkundigen. Vor diesem Hintergrund: in welchem Bundesland befinden wir uns hiermit? Ein Blick in die Prüfungsordnung könnte sehr aufschlussreich für das weitere Vorgehen sein.

    1.) Du unterschreibst deine Planung mit dem Zusatz, dass du diese selbständig und ohne fremde Hilfe erstellt hast.

    2.) Kein Mentor/keine Mentorin setzt sich der Gefahr aus, dass beim Nichtbestehen er/sie daran schuld ist.

    Ich habe bei meinen Referendaren/Referendarinnen die Entwürfe am Tag vor der Prüfung erhalten und nur formelle Fehler oder Tippfehler korrigiert, sowie auf logische Brüche im Ablauf hingewiesen. Für alles andere wäre es sowieso zu spät gewesen.

    Es ist durchaus Usus, dass die Planungen für die Examensstunden vorab mit den Mentoren (und auch anderen Kollegen) besprochen werden und diese selbstverständlich "ihren Senf dazu geben" können. Das steht auch nicht im Widerspruch dazu, die Planung dennoch selbständig und ohne fremde Hilfe erstellt zu haben. Es gehört zu unserem Berufsbild, sich auch über Planung und Durchführung von Unterricht auszutauschen.

    Mir ist übrigens in all den Jahren noch kein einziger Fall untergekommen, in dem ein Anwärter nicht bestanden hätte, weil der Mentor noch einmal über die Planung drüber geschaut hat. Dir etwa? Wie ich bereits mehrfach hier im Forum schrieb: in den Fällen des Nichtbestehens hatte sich dieses bereits lange vorher in der Ausbildung bereits abgezeichnet und hing oft mit einer gewissen Beratungsresistenz zusammen....also gerade dem Gegenteil von "sich durch Mentoren und Ausbilder unterstützen zu lassen".

    Ich finde diese Fachkonferenzen mit Eltern absolut kurios!
    Hier in Bayern gibt es sowas (zum Glück) nicht.

    Fachkonferenzen sind als Gremien nicht nur zum fachlichen Austausch, sondern insbesondere auch zur Weiterentwicklung von Unterricht und Schule gedacht. Das an den Schülern und Eltern vorbei zu betreiben finde ich tatsächlich kurios. Es kann durchaus erhellend sein, bei anstehenden Entscheidungen auch mal die Zielgruppe anzuhören.

    Ich suche Kontakt zu einer BBS in Niedersachsen oder NRW (am liebsten maximal 1,5h von Münster entfernt), für die Fachkombination Sozialpädagogik/Pflege. Die Bewerbungsverfahren der Bundesländer sind so kurzfristig ausgelegt, dass ich mit meiner Familie unmöglich innerhalb von 3 Wochen das Bundesland wechseln kann. Daher wäre ich an einer (längerfristigen) Planung interessiert und zumindest an einer mündlichen Zusage für einen Wechsel im Sommer. Hat jemand einen heißen Tipp?
    Ich bin nicht verbeamtet und ab 1.2. nicht mehr angestellt, sodass der Wechsel eigentlich problemlos funktionieren müsste.

    Zumindest für die allgemeinbildenden Schulen in NDS kann ich sagen, dass einerseits die Bewerbungsverfahren genügend früh verlaufen, um sich mit deutlich mehr als nur 3 Wochen Zeit auf einem Ortswechsel einstellen zu können und dass andererseits nicht bereits im Herbst feststeht, ob wir im nächsten Jahr überhaupt Stellen ausschreiben können und wie unser Bedarf bis dahin konkret aussieht. Eine Zusage zum jetzigen Zeitpunkt (und sei sie auch unverbindlich) wäre daher wenig aussagekräftig.

    Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass das an den BBS deutlich anders aussieht. Unabhängig davon ist es sicher sinnvoll und zielführend, in Frage kommende Schulen aktiv zu kontaktieren und sich bereits initiativ zu bewerben. Zumindest wir greifen im Falle von Stellen und passenden Kandidaten gerne auch auf solche zurück.

    Zur Tätigkeit selbst: ich arbeite im Nachtdienst in der außerklinischen Intensivpflege, d.h. ich betreue einen schwerbehinderten Klienten 1:1. Der Klient ist aber sehr unkompliziert (benötigt nur eine CPAP Maske wegen Schlafapnoe-Syndrom) daher überlege ich, ob ich das genauer erläutere in der Anlage oder meint ihr, das wäre übertrieben? Der Gedanke kam mir, da "außerklinische Intensivpflege" doch erstmal recht abschreckend und aufwändig klingen könnte 🤔

    Diese Tätigkeit sollte tatsächlich weder dem Umfang noch dem Inhalt nach mit deinen Amtspflichten kollidieren. Ich denke, dass die Angabe "Betreuung eines Klienten in der außerklinischen Intensivpflege im Umfang von xx Stunden") das hinreichend erläutern dürfte.

    Beide Veranstaltungen beginnen an meiner Schule nicht vor 18.30, tendenziell eher später, und ziehen sich dann natürlich entsprechend bis in die Nachtstunden.


    Wie wird die Zeitgestaltung an eurer Schule gehandhabt?

    Elternsprechtage: meist zwischen 15:00 und 18:00 Uhr

    Elternabende: meist ab 18:00 oder 18:30 Uhr , Dauer etwa 1-1,5h

    Fachkonferenzen: in der Regel ab etwa 15:30 Uhr, teilweise auch bereits ab ca. 14:00 Uhr.

    Was du hier deutlich übertrieben darstellst, ist die Frage des Umfangs der notwendigen Tätigkeiten zur Vermeidung einer entsprechend schweren Pflichtverletzung. Es geht gar nicht darum, alles auch nur entfernt denkbar mögliche in die Wege zu leiten bzw. auszuschließen. Es ging im vorliegenden Fall darum, dass bereits eine sehr einfache und standardmäßig zu erfolgende Abfrage unterlassen wurde und gerade deren Unterlassen ursächlich für den weiteren Verlauf war. Dass man bei der Durchführung von Fahrten eine solche Abfrage vornimmt, gehört schlicht zum kleinen 1x1 und lernen bei uns bereits die Lehramtsanwärter.

    Daraus lässt sich andersherum gerade nicht folgern, dass sich gegen alle auch nur denkbaren Eventualitäten - seien sie noch so unwahrscheinlich - abzusichern ist, um Fahrten rechtssicher durchführen zu können. Und hier sind wir schnell wieder bei der Frage des Grades der Fahrlässigkeit als Maßstab notwendiger Maßnahmen, auch wenn der Begriff der Fahrlässigkeit im Strafrecht selbst eine andere Rolle spielt.

    Leider stimmt das nicht. Die Lehrerinnen wären sicherlich auch verurteilt worden, wenn sie die Vorerkrankungen schriftlich und nicht nur mündlich abgefragt hätten. Dann hätte man ihnen eben etwas anderes zur Last gelegt. Der Punkt war, dass man sie im Gegensatz zum vorherigen juristischen Umgang mit solchen Fällen verurteilen wollte.

    Was soll das denn? Man muss hier nun wirklich nicht eine Verschwörungstheorie der Form "Den armen Lehrkräften wollte man was anlasten, um ein Exempel zu statuieren und hätte sie so oder so verurteilt" bedienen.

    Die Urteilsbegründung liegt inzwischen vor und es lässt sich deutlich entnehmen, dass sich das Urteil auf die unterlassene Abfrage von Vorerkranungen in Verbindung mit der unterlassenen bzw. völlig ungenügenden Hilfe vor Ort während der Klassenfahrt und das Ignorieren der mehrfachen Anfragen hierzu stützt. Hierfür muss gar nicht erst die Garantenstellung in folgender Form bedient werden:

    Ein Garant muss alles tun, was möglich, zumutbar und geeignet ist, nicht nur einen Schaden abzuwenden, sondern auch, sein Eintreten weniger wahrscheinlich zu machen. Es ist ausgeschlossen, dass sich gar nichts findet, was man im Nachhinein als Versäumnis auslegen kann, wie man schon an diesem absurden Urteil gut erkennt.

    Es hätte vollkommen genügt, bereits einfachste Maßstäbe umsichtigen Handelns anzuwenden, um hier den Tod der Schülerin abwenden zu können. Es ist mitnichten so, dass hier erst nach dem Haar in der Suppe gesucht werden musste.

    In Niedersachsen gibt es keine "Genehmigung" von Nebentätigkeiten mehr, sie müssen lediglich gemeldet werden und können dann bei Konflikten mit der dienstlichen Tätigkeit untersagt werden. Ein Untersagungsgrund liegt hier meiner Meinung nach nicht vor, dies wäre der Fall, wenn 20% des Umfangs der Haupttätigkeit überschritten werden, das ist bei 5 Stunden pro Woche nicht der Fall.

    Dazu muss man aber schon sagen, dass diese Anzeige der Nebentätigkeit mindestens 1 Monat vor Aufnahme dieser erfolgen muss und der Dienstherr nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden kann. Es mag zwar keine "Genehmigung" in diesem Sinne mehr notwendig sein, der Dienstherr muss hier aber genug Zeit haben, die Nebentätigkeit zu püfen und ggf. zu versagen.

    Den Umfang schätze ich hier auch als unproblematisch ein, wir wissen allerdings nichts über den Inhalt der Nebentätigkeit.

    Lego Spike war ursprünglich als Vorgänger für jüngere Schüler rausgekommen, während Mindstorms für die älteren Schüler sein sollte. Mindstorms wird jetzt aber nicht mehr unterstützt und bei Spike wurde einfach die Altersempfehlung geändert. Auf den ersten Blick sieht so ein Spike Kasten für mich weniger ansprechend/technisch aus. Lohnt ich das auch noch für ältere Schüler?

    Lego Spike (Prime) ist quasi eine Weiterentwicklung von Mindstorms. Neben der Scratch-artigen Programmiermöglichkeit ist wohl nun auch Python möglich, was beim Vorgänger noch nicht ging.

    Gib als Referendar z.B. mal einen Unterrichtsentwurf beim Haupt- und/Oder Fachseminarleiter ab, in dem „Schüler“ steht und nicht „Schülerinnen und Schüler“, „Lernende“ oder Ähnliches. Auch wenn es eine komplette Jungs-Klasse ist, wirst Du Dir mit 98 prozentiger Wahrscheinlichkeit anhören dürfen, dass man das so nicht schreiben kann.

    Hast du das jemals so erlebt oder ist das das typische Lehrerzimmer(stammtisch)geschwätz?

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