Beiträge von Seph

    Mal eine ganz anderer Ansatz: Könnte man eine solche Abordnung mit anschließender Versetzung nicht allein schon deswegen ablehnen, weil einem damit der spätere Karriereweg verbaut wird? Als Sek2-Kollege an einem Gymnasium, BK oder WBK steht einem ja der Weg über a14 und a15 bis a16 offen. Wird man jetzt an eine Grundschule oder Sek 1 Schule abgeordnet, wird einem damit der Karriereweg mal gleich komplett verbaut.

    Es wird gar kein solcher Weg durch die Abordnung verbaut. Die entsprechenden Stellen werden ohnehin landesweit öffentlich ausgeschrieben und die Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Lehrbefähigung, nicht jedoch der tatsächliche Einsatz bereits an der ausschreibenden Schule oder gar Schulform.


    Insofern:

    Oder kann man als Abgeordneter Sek2-Pauker an einer Grundschule auch noch als Abteilungsleiter a15 erreichen, während der Rektor nur a13z bekommt?

    Ja, das geht....nur halt nicht an der Grundschule, an der man zwischenzeitlich abgeordnet ist.

    Ich frage mich einmal mehr, warum Lehrkräfte mit A12 seit Jahren in der Inklusion durchaus FöS-SuS beschulen können - nur am Gym ist man dafür nicht ausgebildet, obwohl es mit A13 ja amtsangemessen wäre?

    Auch Gymnasiallehrkräfte sind bereits seit längerem in der Inklusion eingebunden. Das gilt insbesondere für diejenigen, die an Gesamtschulen unterrichten, aber auch an den Gymnasien ergeben sich entsprechende Notwendigkeiten bereits seit einigen Jahren.

    Es gibt wohl für höhere Leitungsfunktionen (A16?) eine Residenzpflicht mit ggf. Zweitwohnung/Zimmer am entsprechenden Ort.

    Also kann es ggf. in besonderen Fällen zwei Wohnorte geben.


    PS: Bei uns Normalos weiß ich davon nix.

    Nein, eine derart ausgestaltete Residenzpflicht gibt es schon länger nicht mehr. Zwar gibt es in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder Relikte davon, in Zeiten digitaler Kommunikationsmittel ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte aber schon länger keine unmittelbare Anwesenheit mehr notwendig. Bei zu enger Auslegung würden sich auch Probleme mit der garantierten Freizügigkeit nach Art. 11 GG ergeben.


    PS: Es gibt hier keine normierte Unterscheidung zwischen "höheren Leitungsfunktionen" und "normalen Beamten".

    C1 ist ein sehr hohes Niveau? Das ist radebrechen. In Englisch habe ich mir von der Cambridge Uni C2 attestieren lassen. Ich denke, mein Deutsch ist trotzdem um Längen besser. C1 als Lehrkraft in Deutschland in Deutsch hinreichend? Ich glaube es nicht

    Du übersiehst dabei unter anderem, dass sich trotz einer Mindestanforderung dennoch noch berufsbegleitend Verbesserung im Handling der Sprache ergeben dürften. Auch übersiehst du, dass die Attestierung von C1 als Niveau nicht bedeuten muss, dass jemand dieses Niveau gerade so erreicht. Die Alternative zu Deutsch bei Nichtmuttersprachlern wäre im Übrigen gar kein Deutschunterricht, was dem Kompetenzerwerb der Schüler auch nicht gerade zuträglich wäre :)

    Einen festen Abordnungsradius gibt es meines Wissens gar nicht!

    Einen solchen gibt es tatsächlich nicht und dennoch lässt sich ein solcher für die Praxis indirekt aus den Bestimmungen der TEVO i.V.m. BUKG herleiten. Die Länder werden wann immer möglich darauf verzichten, durch die Maßnahme noch weitere Kosten zu verursachen.

    Das Problem, das ich sehe, wenn Lehrkräfte witterungsbedingt zu Hause bleiben: Sie haben einen Dienstort und könnten am Dienstort wohnen. Dass sie pendeln und damit von Unwettern betroffen sind, ist ihr persönliches Vergnügen. Ich pendle selbst. Daher sehe ich es aber auch als meine Pflicht, mich durch jedwedes Unwetter durchzukämpfen, wenn auch Kollegen, die direkt neben der Schule wohnen, pünktlich zum Unterricht erscheinen können.

    Das ist grundsätzlich ja richtig und das Wegerisiko liegt beim AN. Der AG hat nur nichts davon, wenn sich beim Versuch der Anreise ein Großteil seiner AN verletzt und dann längerfristig ausfällt. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, mal einen Tag lang den Betrieb herunterzufahren bzw. auf die Präsenzpflicht zu verzichten.

    Das tun sie allgemein ja auch nicht. Sie werden ausgewählt (besonders dann, wenn nur A13, keine "Unabkömmlichkeit" etc. vorliegt) und einfach abgeordnet und in der Folge versetzt, auch gegen ihren Willen. Sehr deprimierend das Ganze.

    Dein Frust über die Abordnung in allen Ehren, aber das lässt sich so nicht allgemein übertragen. Hier geht es aber um eine ganz andere Situation, nämlich den direkten Einstieg in eine Planstelle an einer Grundschule anstatt keine Planstelle im gewünschten Lehramt zu erhalten. Das kann man für sich ganz aktiv selbst entscheiden, ob man das möchte oder nicht.

    Ich hätte gerne eine solche FoBi gemacht, sah aber das Risiko, wenn die Schule sowas erfährt, bin ich schneller die Inklusionstante, als ich denken kann, und eigentlich wollte ich nur mich selbst auf etwas vorbereiten.

    Ja, genau das meine ich. Mir ist klar, dass ich mich mit Inklusion tiefer auseinandersetzen muss und ich habe auch Lerngruppen, in denen das eine Rolle spielt. In dem Bereich auch formale Qualifikationen erlangen möchte ich dennoch nicht.

    Also müsste man KuK an Schulen, an denen perspektivisch Abordnungen drohen (es trifft wohl auch viele Gymnasien in NRW) raten, sich entweder durch besondere Aufgaben unentbehrlich zu machen ( zB spezielle IT Wartung), über einen Zertifikatskurs mit einem benötigten Fach (zB Mathe) oder eine A14 Stelle bzw Mitglied im Lehrerrat zu werden?

    Womit wir wieder am Anfang wären. Die Übernahme besonderer Aufgaben kann dazu führen, dass man nicht gleich als erstes im Blick ist, wenn es um Abordnungen geht und die Aufgaben denn wirklich auch ausgefüllt werden. Einen tatsächlichen Schutz im rechtlichen Sinne stellt das aber auch nicht dar.

    Nein, das passiert äußerst selten. Mir sind da nur Einzelfälle bekannt. Wenn A15-Stellen aufgrund der Unterschreitung von bestimmten Schülerzahlen rechnerisch wegbrechen, kann es sein, dass die nächste freie A15-Stelle in der Region dann durch Versetzung besetzt wird.

    Wie schon mal erwähnt, wäre es zu begrüßen, erst die Fortbildung zu geben und dann an den neuen Einsatzort zu schicken. Passiert meist halt nicht.

    Nein, natürlich nicht. Die wenigsten dürften sich bereits vorab für solche Nummern empfehlen wollen. Das ist übrigens der Grund, warum ich größere Fortbildungsangebote rund um das Thema Inklusion bislang immer an mir vorbeiziehen lassen habe.

    Ich bin allerdings auch erst vor gut 3 Jahren eingestellt worden, „unter der Hand“ aus dem Landesversetzungspool.

    Die Frage, warum man mich überhaupt geholt hat habe ich dann der aktuellen SL auch gestellt (der damalige Chef ist nun nicht mehr unser Chef). Darauf erhielt ich keine zufriedenstellende Antwort.

    Das kann mit allem möglichen zusammenhängen und bedeutet ja offensichtlich gerade nicht, dass man dich und deine Fächer auch mittelfristig zwingend halten muss. Manchmal geht es gar nur um die Möglichkeit, eine Stelle nicht verfallen zu lassen. Jemanden abzordnen bedeutet übrigens bei weitem nicht immer, dass man eine konkrete Lehrkraft unbedingt loswerden möchte. Man bekommt als Schule schlicht die Anforderung "Ordnen Sie xx Stunden an Schule A und yy Stunden an Schule B ab". Die Entscheidung, welche Kollegen man hierfür vorsieht, fällt i.d.R. nicht nach unpassender Nase, sondern nach verschiedensten Gesichtspunkten wie z.B. mit Blick auf die Unterrichtsversorgung, Bewerberlage, Bedarf der aufnehmenden Schule, sozialer Verträglichkeit usw.

    Die Frage stellt sich in Anbetracht des Mangels an Förderschullehrkräften derzeit gar nicht. Zumindest für Thüringen und NDS kann ich aber sagen, dass diese ohnehin bereits oft im gemeinsamen Unterricht über die Teilabordnungen an andere Schulen miteingesetzt werden.

    Da ist der ÖD richtig human dagegen. Hier wird gerade was die Distanzen angeht schon darauf geachtet, dass nicht noch Trennungsgeld anfällt oder netter formuliert: die Versetzung für den Arbeitnehmer räumlich zumutbar bleibt.

    Genau das, habe ich auch gedacht!


    Das ist auch einer von mehreren Gründen, warum ich nicht an einer staatlichen Schule arbeite.

    Ich kann damit nicht umgehen, dass evtl. der Arbeitsgeber auswählen kann, wann und wo ich arbeite.

    Ein entsprechendes Direktionsrecht haben nicht nur Dienstherrn im ÖD, sondern grundsätzlich alle Arbeitgeber....

    Rechtlich ist es schlicht so, dass die SL im Rahmen ihres Direktionsrechts entsprechende Aufgaben anweisen kann, völlig unabhängig davon, ob diese bereits vorab durchgeführt wurden oder nicht. Gleichzeitig ist man natürlich gehalten, sich an die Arbeitszeiten zu halten. Wenn hier eine deutliche Diskrepanz auftritt, wird es im Gespräch eine Lösung geben müssen.


    Wenn die SL darauf besteht, die Aufgaben weiter durch dich bearbeiten zu lassen, ist das erst einmal möglich. Dir wiederum kann man (nicht erst dann) nur raten, die Arbeitszeiten konsequent zu protokollieren und entsprechend Aufgaben zu priorisieren und nötigenfalls auch mal liegen zu lassen. Aber nicht aus Trotz, sondern aus der darstellbaren Unvereinbarkeit mit der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit.

    Hier in NDS ist in mehreren Landkreisen und Städten für morgen bereits Unterrichtsausfall angekündigt. In der Mail unseres Schulleiters vom frühen Abend schrieb er explizit den Satz: "Bitte bleiben Sie zuhause und fahren Sie morgen nicht zur Schule. Wir sehen uns hoffentlich am Dienstag wohlbehalten wieder."

    Jupp, bei uns findet morgen kein Präsenzunterricht statt. Mir solls recht sein, bevor ich bei Glatteis los muss.

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