Mal eine ganz anderer Ansatz: Könnte man eine solche Abordnung mit anschließender Versetzung nicht allein schon deswegen ablehnen, weil einem damit der spätere Karriereweg verbaut wird? Als Sek2-Kollege an einem Gymnasium, BK oder WBK steht einem ja der Weg über a14 und a15 bis a16 offen. Wird man jetzt an eine Grundschule oder Sek 1 Schule abgeordnet, wird einem damit der Karriereweg mal gleich komplett verbaut.
Es wird gar kein solcher Weg durch die Abordnung verbaut. Die entsprechenden Stellen werden ohnehin landesweit öffentlich ausgeschrieben und die Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Lehrbefähigung, nicht jedoch der tatsächliche Einsatz bereits an der ausschreibenden Schule oder gar Schulform.
Insofern:
Oder kann man als Abgeordneter Sek2-Pauker an einer Grundschule auch noch als Abteilungsleiter a15 erreichen, während der Rektor nur a13z bekommt?
Ja, das geht....nur halt nicht an der Grundschule, an der man zwischenzeitlich abgeordnet ist.