Beiträge von Seph

    In Bayern gibt es insgesamt fünf bestehende Gesamtschulen, alle haben eins gemeinsam: Sie gehen nur bis Klasse 10. Wie man dort also eine 11. Klasse unterrichtet haben will, bleibt ein Rätsel ;)

    Krass. Das sind in ganz Bayern nicht viel mehr Gesamtschulen als die ein oder andere niedersächsische Stadt jeweils alleine betreibt. Die dann übrigens meist alle mit eigener gymnasialer Oberstufe im Haus.

    Ich halte das auch für unabdingbar. Wir hatten hier eine Lehrkraft, die auf einmal ein halbes Jahr lang ausfiel (immer wieder tröpfchenweise verlängert). Hier nicht zu vertreten, wäre völlig fatal gewesen. Absehbar einmalige Ausfälle hingegen werden in der Oberstufe i.d.R. nicht vertreten, plötzliche kurzzeitige Ausfälle von Lehrkräften können über die Präsenzen meist gut aufgefangen werden.

    Abgesehen vom privaten Nachhilfe-Bereich wäre mir kein Träger bekannt, der Online-Lehrkräfte suchen würde. Ob eine solche Qualifikation für den Quereinstieg reicht, ist fraglich. Möglicherweise können damit aber Vertretungsstellen an Schulen übernommen werden.

    Das hatten wir hier auf Basis eines Vorschlags von Stefan 2022 schon einmal diskutiert. Der Vorschlag, neben "Dienstrecht" noch weitere Unterkategorien zu schulrechtlichen Fragestellungen zu eröffnen, fand damals allerdings kein Gehör. Fairerweise beziehen sich die meisten hier diskutierten rechtlichen Fragestellungen aber auch auf dienstrechtliche Aspekte (Arbeitszeit und Stundenzuweisungen, Teilzeit usw.). Andere aktuelle Urteile beziehen sich oft auf sehr spezifische Situationen, die in einem eigenen Rechtsbereich möglicherweise weniger gut aufgehoben scheinen als in den zugehörigen Diskussionen z.B. im allgemeinen Forum. Ich denke da gerade an eine aktuelle Diskussion rund um Kosten und Erstattungen bei Ausschluss von Fahrten.

    Ich hatte dann mal eine kleine Reihe "Aktuelle schulrechtliche Aspekte" angefangen (z.B. zu Anscheinsbeweisen im Prüfungsrecht), die Resonanz war überschaubar. Grundsätzlich fände ich eine Sammlung relevanter Grundsatzurteile auch sinnvoll. Die sich aber dann aus verschiedenen Teildiskussionen wieder zusammensuchen zu müssen, ist irgendwie auch nicht das Wahre. Dafür fehlt es bislang an einer sinnvollen Systematik.

    Eher nicht. Ich denke du irrst.

    Hast du dich mit den verlinkten Quellen genau zu diesem Punkt überhaupt auseinandergesetzt? Scheinbar nicht. Du darfst andersherum aber gerne durch eigene belastbare Quellen belegen, dass an eurer Behauptung, es mache bezüglich der Ansprüche einen Unterschied ob die Person volljährig ist oder nicht, etwas dran wäre.

    Ich bin mir nur relativ sicher, dass dir das nicht gelingen wird. Dass eben auch bei Minderjährigen der Ausschluss von der Klassenfahrt dennoch nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung der Fahrtkosten führt, kann man sich an einigen Urteilen von Verwaltungsgerichten schnell klar machen. Weiter oben ist eine entsprechende Entscheidung des VG München verlinkt und erst dieses Jahr gab es eine ähnliche Entscheidung des VG Berlin zu einer Fahrt einer 10. Klasse im Sommer 2022.

    Hat man im Homeschooling sehr schön gesehen, da gab es durchaus Schüler mit deutlichen Leistungssteigerungen und der Rückmeldung, dass sie zu Hause besser und zügiger lernen konnten. Diesen Kindern macht die Anwesenheitspflicht in der Schule es unnötig schwer.

    Ich will nicht ausschließen, dass das im Einzelfall vorkam. Die Rückmeldung der meisten unserer Schüler zeigte aber das genaue Gegenteil.

    Und warum genau soll ich den ganzen Driss mit A/B/...-Wochen überhaupt noch machen, wenn ich 1-stündigen Unterricht epochal ausbringe?

    Dann bleiben überhaupt nur noch die 3/5-stündigen Kurse in der Oberstufe, die sind für mich aber überhaupt kein Argument, weil ich mit jungen Erwachsen auch erwarte in 45 Minuten effizient arbeiten zu können. In Klasse 5 sind Einzelstunden Mist, weil die Stunde da zur Hälfte rum ist, bis alle ihr Material draußen und ich die Hausarbeiten kontrolliert habe. Ich der Oberstufe betrete ich den Raum und fange an.

    Gerade in der Oberstufe hat man im Unterricht auch mal deutlich längere Arbeitsphasen, die in 90min-Blöcken durchaus einfacher unterzubringen sind als in 45min. Entscheidender dürfte bei uns allerdings sein, dass wir hier in der Region in der Sek II fleißig Schüler zwischen den Schulen austauschen, um ein möglichst breites Kursangebot zur Verfügung stellen zu können. Und während das Pendeln für 90-min-Blöcke zwischen längeren Pausen gut machbar ist, kommt das für Einzelstunden schlicht nicht in Frage. Als weiteren Vorteil empfinde ich, dass ich mich nur auf 2-3 Lerngruppen pro Tag einstellen muss, auch nur das entsprechende Material mitführe und weniger durch die Räume hetze. Der einzige "Preis" dafür ist, dass ich hin und wieder mal in den Kalender schaue, ob aktuell eine gerade oder ungerade Woche ist. Das kann ich verschmerzen.

    - Am Gymnasium kommt es ganz schnell dazu, dass du Klassen immer wieder für 6 Wochen nicht siehst. Eine Erkältung und eine Stundenplanänderung für einen Theaterbesuch reichen dafür aus.

    Das passiert ausschließlich in rein 1-stündigen Fächern und lässt sich durch epochalen Unterricht gut vermeiden.

    - Aus der Sicht als Personalrat: das Modell ist eine endlose Quelle dafür, dass KuK sich ungerecht behandelt fühlen. Dazu reicht schon die von TE beschriebene ungleiche Verteilung aus, wenn dann in der 20er Woche zufällig zwei Feiertage liegen und in der 28er nicht, dann meint Kollege A gleich, man müsste anschließend Stunden oder A-/B-Wochen tauschen damit da irgendwelche Mehrstunden kompensiert werden, Kollege B hat darauf aber keinen Bock, etc.

    Wenn man sich die Lage von Feiertagen mal genau anschaut, dann fällt schnell auf, dass sich diese über die Wochentage und über gerade und ungerade Kalenderwochen ganz gut verteilen.

    Gibt ja durchaus auch andere Modelle, z.B. 60 Min oder ähnliches.

    Die gibt es auch und bringen zumindest bei uns in NDS ebenfalls zwangsläufig A- und B- Wochen mit sich. Das liegt u.a. an der Stundentafel, die in der Sek II nicht mehr wie in der Sek 1 verschiebbar ist und halt auch 3- und 5-stündige Kurse (also 135min/225min pro Woche) vorsieht.

    Wir haben weder A-/B-Wochen, noch 60 Minuten.

    In diesem Jahr habe ich 2 Einzelstunden im Stundenplan, in den letzten beiden Halbjahren waren es je eine.

    Dann hast du vermutlich relativ wenig Sek II Unterricht (siehe oben). In der Sek 1 betrifft die ungerade Stundenzahl Mathe und Physik ja wirklich eher weniger.

    Die Tatsache, dass eine Schule ein Konzept mit A- und B-Wochen fährt, wäre für mich schon genug Grund, mich nach einer Alternative um zu sehen.

    Warum denn das? Mir persönlich ist das deutlich lieber als ständig Einzelstunden zu haben. Aber ja: so große Schwankungen wie vom TE beschrieben dürfen sich daraus nicht ergeben.

    Moin Ihr Lieben,

    darf die Schulleitung die Stunden eigentlich auf die Wochen verteilen, wie sie will?
    In meinem Stundenplan für das nächste Schuljahr habe ich eine Woche 28, und eine Woche 20 Stunden.

    Das haben die sich bei uns neu ausgedacht. Finde das gelinde gesagt nicht ganz so geil. 8)

    Die Schwankung scheint mir auch relativ hoch zu sein, aber das ist durchaus denkbar. Wir haben insbesondere in der Sek II auch "A- und B-Wochen", um trotz ungerader Stundenzahlen ein Doppelstundensystem fahren zu können. Und bei ungünstiger Unterrichtsverteilung mit vielen solchen Kursen kann das schon vorkommen. Für eine so große Schwankung bräuchte man da aber schon 4 wechselnde Kurse, die dann auch noch alle in den A-Wochen ihre Zusatzstunden haben. Das kam so glaube ich bei uns noch nicht vor.

    Eine gute Vernetzung auch in der Lokalpolitik ist als Schulleitung eigentlich immer sinnvoll. Da das aber kommunal häufig auch parteiübergreifend sehr gut klappt, ist ein bestimmtes Parteibuch dafür i.d.R. nicht erforderlich. Das mag bei Politischen Beamten - wie der Name schon sagt - in den Behörden dann schon etwas anders aussehen.

    Ich fürchte, dass das nicht in jedem Fall klappt. Ich freue mich aber darüber, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen da ein sehr offenes Ohr für ihre Schülerinnen und Schüler haben und wir doch oft unterstützen können.

    Ich erinnere mich an eine Schülerin der 8.Klasse, die sehr viele Fehlzeiten hatte. Ich habe dann keine Excel-Tabelle angelegt, sondern nachgeforscht, was die Gründe waren. Die Mutter war schwer depressiv, kam nicht aus dem Bett und die Schülerin kümmerte sich sowohl um die Mutter als um ihre jüngeren Geschwister. SIE musste die Mutterrolle übernehmen. Über die Schulsozialarbeit und das Jugendamt konnten wir dann eine Familienhilfe installieren. Das Mädchen besaß über diese Möglichkeit kein Wissen und hat nur "funktioniert". Manche "Verfehlung" hat höchst moralische Ursachen.

    Das kann ich nur bestätigen. Ich hatte inzwischen auch einige Schülerinnen und Schüler, die so große Päckchen im privaten Umfeld mit herumgetragen haben, dass es an ein Wunder grenzte, dass diese überhaupt einigermaßen regelmäßig in der Schule waren. Oft konnten wir dabei von schulischer Seite so weit unterstützen, dass dennoch die Rahmenbedingungen für einen guten Abschluss geschaffen werden konnten. Dafür muss man aber zunächst zuhören.

    Fairerweise: es gab dabei leider auch einzelne Fälle, in denen man dann von beiden Seiten auch einsehen musste, dass es im Leben der betreffenden Person gerade wichtigeres als Schule gab und ein höherer Abschluss zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war. Das war dann aber eine "gemeinsame Entscheidung" aller Beteiligten als Ergebnis vieler Gespräche.

    Wir hatten mal eine FK, wo die Entscheidung fürs Buch unter den Kollegen schon gefallen war und die Elternvertreterin dann in epischer Länge Plädoyers für das Buch der Konkurrenz hielt... der Seehund ist süß, das Layout gefällt ihr und ihrer Tochter besser, ebenso die Farbgestaltung... das eigentliche 2-Minuten-Thema blähte sich letztlich auf +30 Minuten aus.

    Ein schönes Beispiel für den Sinn vorentlastender Gespräche der Konferenzleitung mit einzelnen Personen.

    Nein, deutlich kürzer. Wenn die mal an eine 1 Stunde heranreichen, dann ist das viel. Hilfreich hierfür sind u.a.:

    -> vorherige Rundmail mit den wichtigsten reinen Infos

    -> klare strukturierte Planung der TOPs

    -> Vorgespräche mit einzelnen Kolleginnen und Kollegen zu antizipierten schwierigen Punkten

    -> Sitzungsdisziplin der Kolleginnen und Kollegen (es müssen wirklich nicht 3-4x die gleichen Dinge gesagt werden)

    Fachkonferenzen in dem Sinne finden im Übrigen nicht vor Schuljahresbeginn statt. Kurze zielgerichtete Dienstbesprechungen zum Auftakt hingegen schon.

    Wenn ich für zusätzliche Aufgaben, die großzügig verteilt werden: Sekretariat, Putzen, Möbel schleppen, Tische reinigen in Mensa wenn Aufsicht, Ganztagskonferenzen, Projekte, Schulentwicklungsplan, Funktionen usw., die die 16 Zeitstunden definitiv sprengen, steht mir Freizeitausgleich zu, den ich aber nicht nehmen kann, weil ich in den Ferien vorbereite, o.g. Aufgaben übernehme usw.

    Der erste und auch notwendige Schritt wäre in einem solchen Fall erst einmal die (möglichst dokumentierte) Meldung an den Vorgesetzten, dass die übertragenen Aufgaben nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit zu erledigen sind und die Bitte um Rücksprache, an welchen Stellen gekürzt werden soll. Auch kann der AN nicht einfach ohne Rücksprache mit dem AG Überstunden leisten und diese später ausgezahlt bekommen möchten.

    Im Übrigen möchte ich mit Blick auf diese Formulierung - sollte diese wirklich so pauschal gefasst sein - noch auf eines hinweisen:

    "Die regelmäßige Arbeitszeit entspricht 16 h, entspricht in Schulwochen 10 UE mit 45 min Umfang. Der Angestellte ist zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, die in Freizeitausgleich abgegolten wird. Wann dies der Fall ist, legt der AG fest."

    Klauseln, die keine Höchstzahl der zu leistenden Überstunden und Mehrarbeit vorsehen, sind nicht selten unwirksam. Ohne wirksame arbeitsvertragliche Vereinbarung zu Überstunden und Mehrarbeit hingegen, hat der AG es äußerst schwer, eine solche außerhalb von Notlagen auch wirklich anzuweisen. Bei Notlagen reden wir von Katastrophen u.ä., nicht jedoch von absehbaren Ereignissen und Arbeitskräftemangel.

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