Von wo wir abgeordnet werden).
Zitat
2.1.3 Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden richtet sich grundsätzlich nach der Schulform, in der die Lehrerin oder der Lehrer tätig ist, bei Teilabordnungen wird auf den überwiegenden Einsatz abgestellt. Bei der Feststellung des überwiegenden Einsatzes ist von der Pflichtstundenzahl der Schulform auszugehen, an die die betroffene Lehrkraft abgeordnet wird
Nein, wohin ihr abgeordnet werden. Nicht "von wo"
Beispiel: Wird eine Vollzeitkraft von einer Förderschule mit 13 Pflichtstunden an eine Gesamtschule abgeordnet, richtet sich die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden nach der Gesamtschule (25,5). Neben dem Einsatz von 13 Pflichtstunden an der Gesamtschule verbleiben für den Einsatz an der Förderschule 12,5 Pflichtstunden.