Beiträge von Karl-Dieter

    Habe erst vor zwei Tagen erfahren,wohin ich als KV abgeordnet werde.
    Nun sind natürlich da die Stundenpläne schon gemacht.Kann ich trotzdem noch intervenieren?
    Hab zwar ein volles Deputat und habe nichts gegeb den Nachmittagsunterricht aber zwei kleine Kinder (2/4).
    Bräuchte lediglich 2mal zur zweiten Std u bei dem einen Nachmittag bis 14.30 anstatt 15.45.
    Schaffe es sonst nicht,die Kids abzuholen.

    Bist du alleinerziehend?

    Würde hier Rücksprache mit dem Personalrat halten. Das Beschäftigungsverbot ist aber eine medizinische Entscheidung, es kann hier allerdings auch nicht erwartet werden, dass die Stelle die Zeit des Beschäftigungsverbotes plus Mutterschutz plus eventuell Elternzeit freigehalten wird.

    Ist es wichtig, dass Beamer und Dokumentenkamera vom gleichen Hersteller sind?


    Nö, da ist egal. Nur wenn ihr interaktive Whiteboards habt, dann ist die Software des Herstellers auf die eigene Kamera optimiert.



    Ich finde die Dokumentenkamera von SMART gut, aber weiß gerade nicht, wieviel die kostet. Die kann man aber unproblematisch an einen Beamer anschließen.

    Wobei die an die KK kann man sich sparen, das ist nur für das Krankengeld relevant. Wenn man nur ein paar Tage flachliegt, bekommt man das eh nicht.


    --


    Eine Krankmeldung (telefonisch!) muss übrigens sofort erfolgen an die Schule. Eine ärztliche Bescheinigung, sprich AU, ist erst bei vierten Kranktag erforderlich. Die sollte man dann aber zügig per Post übersenden.




    Zitat von Entgeltfortzahlungsgesetz

    .Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen....

    Es geht hier anscheinend um das Bundesland NRW. In der Zeit als Beamter auf Probe (also nach dem Ref aber auf Planstelle) muss man zwei Revisionen ablegen, bei denen in unterschiedlichem Grad die Eignung für den Lehrerberuf festgestellt wird. Die härteste Beurteilung ist die "Nichtbewährung", kurz, der Direktor hat festgestellt, dass der Unterricht grauenhaft ist, sprich "fachliche und pädagogische Mängel" vorliegen.


    Sprich man wird von der Planstelle wieder entlassen. MWn hätte er auch nicht für eine Vertretungsstelle eingestellt werden dürfen (da bin ich mir aber nicht ganz sicher).



    Der Threadersteller muss jetzt nachweisen, dass er die fachlichen und pädagogischen Mängel aufgeholt hat, z.B. durch Fortbildungen, Zusatzstudium, was auch immer. Oder alternativ, durch eine Beurteilung der früheren Schule, wo er drei Jahre gearbeitet hat. Und die sollte natürlich auch positiv sein. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet dir ein Zeugnis auszustellen.


    Grundsätzlich gilt es hier natürlich auch zu überlegen, ob der Lehrerberuf das richtige für den Threadersteller ist. Aber das kann er bzw. du nur mit dir selber ausmachen (und letzten Endes entscheidet die BezReg ob ihr das ausreicht). Hast du in diesen drei Jahren Vertretungstätigkeit irgendwelche Fortbildungen usw. besucht?

    Na, das ist ja praktisch, dass dann direkt Freitag was vorgefallen ist...




    Auch wenn das höchstwahrscheinlich nicht reichen wird, die Versetzung in eine parallele Lerngruppe ist eine recht massive Ordnungsmaßnahme, da muss aber noch einiges mehr passieren oder direkt was richtig schlimmes. Dennoch bin ich der Meinung, dass das Lehrergrundwissen sein sollte.

    Bei Fachunterricht: Sitzplan, Wissenstand erfahren, Notengebung und im Fachraum Sicherheitsbelehrung. Dann ist die Stunde wieder vorbei. Kennenlernspielchen mache ich nicht, die Schüler kennen sich untereinander sowieso idR und haben da im Fachunterricht wohl auch keine Lust drauf.

    a) ... es in Deutschland eine akademische (!) Ausbildung mit nur einem einzigen Berufsziel, nämlich "Lehrer", gibt.

    Du kannst auch bei zig anderen Arbeitgebern damit anfangen, da spricht ja nichts gegen. Der AG muss die Person nur haben wollen, dann wird die auch eingestellt.


    Die Zeit von hoch dotierten Stellen für die breite Masse der Absolventen ist eben vorbei.


    Akademiker werden im Durchschnitt immer noch deutlich besser als Leute mit Ausbildung bezahlt. Das war schon immer so und wird auch so bleiben.

    Deswegen schrieb ich "auch" und nicht "ausschließlich". Dass das natürlich auch andere Faktoren sind - logisch. Aber dennoch gibt es (das gilt auch für NRW) viele junge Leute, die stur Deutsch/Geschichte studieren ohne Rücksicht darauf, dass das schon sehr gut abgedeckt ist.

Werbung