Leiter der Oberstufe bzw. Schulleitung ansprechen. Würde hier aber definitiv nachschreiben.
Beiträge von Karl-Dieter
-
-
Warum zahlt man seinem volljährigen Kind Auto, Urlaub und Hobby? Oo
Wenn man es kann, warum nicht?
-
Wenn er nahe an der geistigen Behinderung ist, sollte er ja Förderschwerpunkt lernen haben und somit auch einen Förderplan. Was steht da drin?
-
Mir wurde (in Hessen) mitgeteilt, dass Geburtsurkunden nicht mehr beglaubigt werden können
Richtig, weil das Personenstandsurkunden sind und die selber eigentlich nur ein (beglaubigter) Auszug aus dem Geburtenregister sind und einen beglaubigten Auszug oder eine beglaubigte Originalkopie kann man nicht nochmal "beglaubigen"
-
Ich weiß ja nicht, wie das bei euch in NRW abläuft. Bei uns in BaWü bin ich zur Volksbank, habe dort ein gebührenfreies Klassenkonto, das zwar auf meinen Namen - aber als "Klassenkonto Klasse 9 der xxxx-schule" lief - eingerichtet und der gesamte Finanzverkehr incl. Bildung und Teilhabe lief darübe
Das habe ich, in NRW, auch schon einmal gemacht - ich bin mir allerdings sehr unsicher, wie das hier rechtlich ist.
Ich habe der Sparkasse meine Situation geschildert, und letztlich lief das Konto auf "Treuhand Vorname Nachname" -> Musste aber letztlich keinerlei weitere Dokumente vorlegen etc. Ich glaube, dass da einfach nur "Treuhand" vorgeschrieben wurde und es rechtlich aber tatsächlich immer noch mein Konto war. Relevant ist das ja, z.B. bei Insolvenz, Pfändung, Tod etc pp.
Bei unserem Verein, wo wir mal einen der Kontozugriffsberechtigten gewechselt haben, war hier wesentlich mehr Tamtam notwendig.
-
Du kannst auch schon eine z.B. Krankenhauszusatzversicherung abschließen, hier geht es ja nicht, anders als hier angedeutet, primär um das Einzelzimmer, sondern um die "Chefarztbehandlung", was nicht unbedingt Chefarzt bedeutet, sondern der Chefarzt oder von ihm bestimmte Oberärzte und eben nicht irgendein Assistenzarzt, der seit einem Monat im Krankenhaus tätig ist. Bei schwierigen Sachen ziehen die natürlich immer dann OÄ zu Hilfe, klar, aber so hat man das direkt.
Da würde ich einfach mal ein Angebot einholen.
-
Kind profitiert von einer besseren medizinischen Versorgung
Auch in der GKV wird nach dem Goldstandard behandelt.
-
1) Aber ist die PKV überhaupt sinnvoll oder würdet ihr eher zur kostenlosen Familienversicherung bei meinem Freund raten?
Der meines Erachtens größte Nachteil ist, dass, wenn das Kind in der PKV ist, dein Freund bei Kindkranktagen den Lohnausfall nicht erstattet bekommt (bzw. komplett bekommt man den ja eh nicht erstattet)
-
In NRW kommt man über das EFV nicht herum, das finde ich auch richtig so. Nur weil es Mangel an Grundschulleitungen gibt, kann man da ja nicht jeden drauf setzen den man normalerweise nicht nehmen würde.
-
Ist bestimmt eine dumme Frage, aber dürfen wir solche kostenlosen Angebote von eigentlich kostenpflichtiger Software überhaupt an- bzw. wahrnehmen?
WIeso nicht? ist doch einfach ein anderes Tarifmodell, was in diesem Fall dann halt kostenlos ist.
-
Darf ich meinen Schülern einfach einen Elternbrief mitgeben mit der Aufforderung, zur nächsten Stunde x Euro herauszurücken
Nein.
-
Auch das noch
Danke dafür!
Sprich hier aber unbedingt mit beiden Beihilfestellen. Das kann im Zweifelsfall ein ziemliches hin- und her bedeuten. Mach dich hier bitte nochmal konkret schlau. Das kann z.B. bedeuten, dass im Mutterschutz die Frau die eigene Beihilfeberechtigung hat mit 50%, danach 70% als berücksichtigungsfähige Angehörige (Rechnungen einzureichen über die andere Person), wenn beide gleichzeitig dann ggf Elternzeit haben, wieder eigenen Beihilfeanspruch mit 50%, wenn einer wieder arbeitet, wieder 70% usw.
-
Mutter bekommt weiterhin 50% Beihilfe und hat dann versicherungstechnisch nichts mit den Kindern zu tun.
Wenn deine Frau auch Beamtin ist, ist sie in der Elternzeit berücksichtigungsfähige Angehörige von dir und hat einen erhöhten Beihilfebemessungssatz.
-
Und Störungen kann man durch vernünftiges Classroom-Management entgegenwirken.
-
Welches Bundesland
?
-
Ruf bei der neuen Beihilfestelle an und schildere die Situation.
-
iPhone 15 Pro
-
das schreibt die Hausordnung der Bäderbetriebe so vor, dass sie die Seife komplett abwaschen müssen
Naja, da steht drin, dass Seifenreste sorgfältig entfernt werden sollen, also nicht jemand noch halb eingeschäumt ins Bad geht.
Das ganze geht aber um die Benutzung VOR dem Badbesuch.
-
Was, was eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (und nichts anderes ist es für uns) rechtfertigt?
Dann muss es hier eine andere Lösung geben, und die gibt es sicherlich.
Was soll denn in einer Umkleide/Dusche, wo 15 Personen gleichzeitig drin sind, passieren mit einer erwachsenen Person?
Es geht hier nicht um den tatsächlichen sexuellen Übergriff, der wird in diesem Fall eher selten passieren, sondern ein Unwohlsein bei Schülern aufgrund des Hierarchiegefälles oder auch z.B. durch den Schulhelfer (oder auch Lehrer, natürlich) diverse Anbahnungen o.ä. die später genutzt werden könnten.
Aber, soll mir egal sein, in Berlin ist ja eh immer alles anders.
-
Und da bin ich verwirrt, wie man so ein Empfehlung als gesellschaftliche Einstellung sehen kann.
Du hast hier gesagt, dass ihr den Kindern beibringt, dass Nacktheit etwas völlig normales ist. Nein, ist es, gesellschaftlich, eben nicht.
Werbung