Beiträge von Karl-Dieter
-
-
-
Eine Mutter möchte mit mir ein Elterngespräch führen. Es wäre dann das zweite innerhalb von 3 Monaten.
Halte ich für absolut legitim.
Ich bin jetzt nicht so der Profi im schleswig-holsteinischen Lehrerrecht, aber die Dienstordnung die ich gefunden habe, besagt, dass Lehrer in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung stehen sollen.
Nach drei Monaten ein zweites Gespräch zu verweigern sehe ich daher als schwierig an. Im Übrigen halte ich, muss ich fairerweise sagen, deine Einstellung für etwas unprofessionell. Nicht wegen der Ablehnung des Gesprächs, sondern die Gründe dafür. Auch weshalb die Situation "total verfahren" sein soll, wenn du scheinbar erst ein Gespräch geführt hast (wenn du im Februar erst aus der EZ wieder kamst), ist mir schleierhaft.
-
zu 1. Drei oder vier Tage mit verschiedensten dienstlichen Veranstaltungen, also dann ab Donnerstag bzw. Freitag zuvor
zu 2. an allen Tagen von etwa 8:30 bis 13 oder 14 Uhr.ist okay und nicht wirklich unüblich.
-
Würde mich hier nicht verrückt machen, du hast noch nicht mal das Ref, d.h. du hältst dich an die organisierende Kollegin und fragst sie auch um Rat.
Sonst würde ich dir empfehlen auch eine professionelle Distanz zu wahren und nicht der nette Kumpel zu sein und beim Betreten von Räumen des anderen Geschlechts vorsichtig zu sein.
Ansonsten bin ich mir für NRW zumindest recht unsicher, ob du, eine Klassenfahrt als befristet Beschäftigter überhaupt begleiten dürftest.
-
Kannst du es begründen?
Zu wenig fachliche Ausbildung
-
Ist ein duales Lehramtsstudium auch in NRW in der Pipeline?
Hoffentlich nicht, halte ich gar nichts von.
-
Ohne Angabe des Bundeslandes kann man hier keine weiteren Auskünfte geben. -
Das sind dann ca. 112 verschiedene Fahrten ja Jahr, die noch dazu kommen, durchschnittlich 26 Schüler, also ca. 3000 zusätzliche Einzahlungen (wenn in einer Summe gezahlt wird, sonst noch deutlich mehr), wer soll das denn verwalten und auseinander klamüsern und überwachen?!?
Ja, wie machen das wohl Firmen wie Zalando & Co, die Millionen Zahlungen pro Jahr bekommen?
-
Leiter der Oberstufe bzw. Schulleitung ansprechen. Würde hier aber definitiv nachschreiben.
-
Warum zahlt man seinem volljährigen Kind Auto, Urlaub und Hobby? Oo
Wenn man es kann, warum nicht?
-
Wenn er nahe an der geistigen Behinderung ist, sollte er ja Förderschwerpunkt lernen haben und somit auch einen Förderplan. Was steht da drin?
-
Mir wurde (in Hessen) mitgeteilt, dass Geburtsurkunden nicht mehr beglaubigt werden können
Richtig, weil das Personenstandsurkunden sind und die selber eigentlich nur ein (beglaubigter) Auszug aus dem Geburtenregister sind und einen beglaubigten Auszug oder eine beglaubigte Originalkopie kann man nicht nochmal "beglaubigen"
-
Ich weiß ja nicht, wie das bei euch in NRW abläuft. Bei uns in BaWü bin ich zur Volksbank, habe dort ein gebührenfreies Klassenkonto, das zwar auf meinen Namen - aber als "Klassenkonto Klasse 9 der xxxx-schule" lief - eingerichtet und der gesamte Finanzverkehr incl. Bildung und Teilhabe lief darübe
Das habe ich, in NRW, auch schon einmal gemacht - ich bin mir allerdings sehr unsicher, wie das hier rechtlich ist.
Ich habe der Sparkasse meine Situation geschildert, und letztlich lief das Konto auf "Treuhand Vorname Nachname" -> Musste aber letztlich keinerlei weitere Dokumente vorlegen etc. Ich glaube, dass da einfach nur "Treuhand" vorgeschrieben wurde und es rechtlich aber tatsächlich immer noch mein Konto war. Relevant ist das ja, z.B. bei Insolvenz, Pfändung, Tod etc pp.
Bei unserem Verein, wo wir mal einen der Kontozugriffsberechtigten gewechselt haben, war hier wesentlich mehr Tamtam notwendig.
-
Du kannst auch schon eine z.B. Krankenhauszusatzversicherung abschließen, hier geht es ja nicht, anders als hier angedeutet, primär um das Einzelzimmer, sondern um die "Chefarztbehandlung", was nicht unbedingt Chefarzt bedeutet, sondern der Chefarzt oder von ihm bestimmte Oberärzte und eben nicht irgendein Assistenzarzt, der seit einem Monat im Krankenhaus tätig ist. Bei schwierigen Sachen ziehen die natürlich immer dann OÄ zu Hilfe, klar, aber so hat man das direkt.
Da würde ich einfach mal ein Angebot einholen.
-
Kind profitiert von einer besseren medizinischen Versorgung
Auch in der GKV wird nach dem Goldstandard behandelt.
-
1) Aber ist die PKV überhaupt sinnvoll oder würdet ihr eher zur kostenlosen Familienversicherung bei meinem Freund raten?
Der meines Erachtens größte Nachteil ist, dass, wenn das Kind in der PKV ist, dein Freund bei Kindkranktagen den Lohnausfall nicht erstattet bekommt (bzw. komplett bekommt man den ja eh nicht erstattet)
-
In NRW kommt man über das EFV nicht herum, das finde ich auch richtig so. Nur weil es Mangel an Grundschulleitungen gibt, kann man da ja nicht jeden drauf setzen den man normalerweise nicht nehmen würde.
-
Ist bestimmt eine dumme Frage, aber dürfen wir solche kostenlosen Angebote von eigentlich kostenpflichtiger Software überhaupt an- bzw. wahrnehmen?
WIeso nicht? ist doch einfach ein anderes Tarifmodell, was in diesem Fall dann halt kostenlos ist.
-
Darf ich meinen Schülern einfach einen Elternbrief mitgeben mit der Aufforderung, zur nächsten Stunde x Euro herauszurücken
Nein.
Werbung