Beiträge von Karl-Dieter

    Das kann ich nicht bestätigen, seit der Landesrechnungshof die Schulen in den Blick genommen hat, werden SL auch nicht gerade zimperlich behandelt. Bei uns wird auf Teufel komm raus versucht, Geld zu sparen.

    ich habe hier nur einen Artikel von 2017 gefunden, hier geht es um Mehrarbeit, die eigentlich nicht hätte abgerechnet werden dürfen. Und hier liegt der Fokus nicht auf den Schulleitern, und hier geht es auch nicht um Geld sparen ansich, sondern um rechtswidrig ausgegebenes Geld.

    Also so ganz kann ich deine Aussage nicht ganz nachvollziehen.

    Kann man ja i.d.R. gerade nicht, da die steuerliche Absetzbarkeit flöten geht. Von irgendwelchen Haftungsproblemen im Gewährleistungsfall oder auch bei Unfällen während der beauftragten Tätigkeit ganz zu schweigen. Die einzigen, die damit wirklich Geld sparen, sind die Ausführenden an sich

    Beim normalen Handwerker (z.B. Heizungswartung o.ä.) habe ich die Frage auch noch nie erlebt, da ist das auch inzwischen üblich, dass man eine Rechnung bekommt.

    Anders sieht es aus, wenn man Handwerker "privat" kennt. Ein Monteur unseres Terrassendach hat mir auch seine Handynummer dagelassen, "falls mal was anliegt" => Da ist es klar, was damit gemeint ist. Wenn ich nächstes Jahr mir ein Carport bauen will, wäre der natürlich da, kriegt seine 25 EUR (oder wieviel die nehmen) pro Stunde und ich stelle das Material. Da spart man natürlich tatsächlich deutlich. Und ich glaube, dass das sowas wesentlich üblicher ist.

    Ob Barzahlung oder Karte ist für den Aspekt "Schwarzarbeit" irrelevant.


    Entscheidend ist, ob Du unaufgefordert einen maschinell erstellten Bon bekommst, und wie dieser aussieht.

    Ist mir bewusst, wenn man Bar zahlt, bekommt man diesen Bon aber, nach wie vor, häufig nicht. Und dann muss man wieder diskutieren. Kartenzahlung hinterlässt eine Spur, da kann man auch auf den Bon verzichten (auch wenn der generiert werden muss), weil das schwarz verbuchen dieser Transaktion ist faktisch nicht möglich.

    Und das wird sich letztlich wieder auf die Beschäftigungsverhältnisse aus. Restaurants, die hohe Barzahlungsanteile haben und entsprechend schwarz verbuchen, können auch ihr Personal letztlich (teilweise) schwarz beschäftigen und zahlen somit keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.

    Ich sehe es nicht als "Unterwerfung unter religiöse Normen", wenn man - speziell mit jüngeren Kindern - die unterschiedlichen religiösen Feiertage der SuS würdigt, und die Gelegenheit nützt, Wissen über Religionen zu vermitteln.

    Das sehe ich auch so, aber das meine ich nicht, sondern dass man darauf Rücksicht nimmt, dass irgendwelche Kinder irgendwas nicht sehen dürfen und deswegen das gar nicht erst gemacht wird.

    Auch Mohammed-Karikaturen kann man (sofern es sich anbietet) auch im Unterricht besprechen und man sollte da keine Rücksicht auf vermeintliche religiöse Gefühle nehmen

    Bist du in NRW? Wie kannst du 1-2 abrechnen, wenn du keine 4 hattest?

    Mit Kennzeichen V kann man auch weniger als 4 abrechnen, wenn man min. 4 gemacht hatte, aber eine Verrechnung mit anderen Stunden stattfand.

    Bsp: 4 Vertretungsstunden, aber eine Klasse auf auf einer Exkursion, der Unterricht ist ausgefallen, man wurde nicht zur Vertretung gezogen, bedeutet -1, => 3 Stunden Summe auf der Abrechnung. Mit Kennzeichen V werden die drei auch bezahlt. Man muss aber mal mindestens 4 gemacht haben.

    Theoretisch könnte man so auch eine einzelne gemachte Mehrarbeitsstunde abrechnen, dann wäre das Kennzeichen V aber sachlich falsch und das unterschreibt der Schulleiter ja - würde ich an seiner Stelle nicht machen.


    5.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV i.V. mit Nr. 3 Satz 3 VwV zu § 3 MVergV ist Mehrarbeitsunterricht unter 4 Stunden im Kalendermonat auch dann vergütbar, wenn die Mindeststundenzahl wegen Verrechnung mit Arbeitsausfall unterschritten wird.

    Dies bedeutet, dass beispielsweise einem Lehrer, der in einem Kalendermonat 4 Mehrarbeitsstunden geleistet hat und bei dem 2 Pflichtstunden ausgefallen sind, nach der Gegenüberstellung der Ist- und Sollstunden die verbleibenden 2 Mehrarbeitsstunden gleichwohl vergütet werden.

    https://bass.schul-welt.de/1056.htm

    Und wie bekommt ihr den?

    Bei uns bedeutet Freizeitausgleich (z.B. für Teilzeitler nach der Klassenfahrt etc.) immer, dass KEIN Unterricht ausfallen darf. Also wir dürfen dann mal den pädagogischen Halbtag schwänzen oder so etwas. Recht unbefriedigend.

    Das ist rechtlich auch korrekt so:

    https://bass.schul-welt.de/1056.htm

    Zitat

    Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dieser im Schuldienst in der Regel aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird Mehrarbeit im Schuldienst anstelle eines Freizeitausgleichs vergütet

    Die hast du ja auch nicht benannt, ich habe jedenfalls davon keine gefunden und nun, muss man davon ausgehen, dass ich doch Recht habe oder wie?
    Wenn du Urteile haben willst, dann suche sie doch, ich habe jedenfalls dafür gerade keine Lust und Zeit deine Arbeit zu machen.

    Du hast eine Behauptung aufgestellt - du musst sie belegen.

    Ich vermute aber, dass das in Berlin natürlich mal wieder anders ist.

    Ich glaube das habe ich nur ein einziges Mal durchgezogen bei einer Kollegin, die meinte mich verbal angehen zu müssen, da sie jahrelang unter dem alten Stundenplaner JEDEN Tag die ersten beiden frei hatte um ins Schwimmbad zu gehen. Nachdem ich diese Hohlstunde rausgenommen habe um den Plan für die Gesamtheit optimieren zu können wurde ich richtig verbal ausfällig angepöbelt. Im Folgejahr hatte die Frau dann immer 1+2 Unterricht :D :). Das war aber eher Erziehungsmethode als Bestrafung.

    Die Schwimmbadzeit raus ist natürlich die richtige Entscheidung, der Kollegin dann gezielt die ersten beiden Stunden reinlegen bewirkt natürlich für das Kollegium insgesamt das Gegenteil, es ist eine Einschränkung die wieder zu Nachteilen für andere Pläne führen kann.

    Obendrein ist es unprofessionell das persönlich zu nehmen.

    Meine Tochter bestand auch für ein Geschenk für die Mathelehrerin.

    Das „gewünschte“ Geschenk konnte ich ihr ausreden ( eine Tasse mit „ beste Mathe Lehrerin“), es wurde jetzt ein kleine Stifttasche mit „ Lehrerin mit Herz“. Kostete den halben Preis. Bevor die Lehrerin das Geschenk nicht annimmt und ihr damit das Herz bricht.

    Sie möchte sie natürlich nicht bestechen, sondern ihr nur mitteilen wie gerne sie sie hat.

    Ich finde das ehrlich gesagt völlig ok.

    Diese Lehrerin begeistert mein Kind für ein Fach was ihr nicht zufliegt. Das freut mich ungemein.

    Grundsätzlich geht es bei sowas ja nicht um den "einzelnen" Akt des Geschenkes, sondern die gesamtgesellschaftliche Einstellung dahinter.

    Beispiel beim Trinkgeld: Es ist absolut üblich, dass man Trinkgeld in der Gastronomie gibt. Wenn man als einziger kein Trinkgeld gibt, fühlt man sich selber komisch, oder man denkt, die anderen denken xyz, etc. Also gibt man auch Trinkgeld. (und ja, hier kommt bestimmt gleich wieder irgendwer, der sagt, er gibt kein Trinkgeld). Und ähnlich ist das bei Geschenken für Lehrern, weil man dann Angst vor Nachteilen hat, wenn man sowas nicht gibt.

Werbung