uch ein Triebtäter baut (idR) erstmal eine Beziehung zu Kindern auf, bevor er aktiv wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass er in einer Einrichtung direkt in den ersten Tagen zuschlägt ist äußerst gering,
Hast du Belege für diese Aussage?
uch ein Triebtäter baut (idR) erstmal eine Beziehung zu Kindern auf, bevor er aktiv wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass er in einer Einrichtung direkt in den ersten Tagen zuschlägt ist äußerst gering,
Hast du Belege für diese Aussage?
Meiner Auffassung nach wird das erw. Führungszeugnis vom Bund (BfJ?) ausgestellt, von daher dürfte es eigentlich egal sein, aus welchem Bundesland man kommt.
Kind würde ich auf jeden Fall mitnehmen, wenn man das will, gibt es da immer Mittel und Wege.
Ist mir bewusst, hatte beim Autofahren aber keine Einschränkung und auch mit dem Orthopäden besprochen.
Und wie kamst du zur Schule?
Auto
Joah, das kann man ja gut umstrukturieren. Ich habe selber schon mit Krücken in der Schule gearbeitet, einige Kollegen von mir auch.
Mir ist aber nicht ganz klar, warum man in der Zeit der "vorsichtigen Vollbelastung" nicht arbeiten kann?
Viele schwächere Schüler verstehen es bis zum Ende der Schulzeit nicht, was das bedeutet.
Ich verstehe das heute noch nicht.
Gesamtschule unterrichten.
Sehe hier das Problem nicht, da das Lehramt GyGe heißt.
Ich vermute, dass die Probleme, die du im Referendariat hast, mehr an den Verhaltensweisen liegen, die du hier im Thread zeigst, als an der Fahrerei und deinem Sohn.
Ich bin fast fertig mit dem Master und habe noch kein Ref. Also noch nicht zu 100% ausgebildet.
Also nicht ausgebildet. Dann ist das „normal“, da du die ganzen Techniken und Erfahrungen aus dem Referendariat nicht kennst bzw nicht gesammelt hast.
Deine ganzen außergewöhnlichen Methoden und Stunden würde ich zurückfahren bzw. sein lassen, da du noch nicht einmal strukturiert gelernt hast, wie Unterricht in deinen Grundzügen aussieht.
Probier es einfach mit
Einstieg
Erarbeitung (zB anhand eines Textes mit Aufgaben)
Sicherung (an der Tafel)
echt? So ein Aufwand, wenn man z.B. die Mittelstufenleitung (8-10) übernimmt? Dann muss man sogar eine LK abhalten? Und es kommt noch jemand von der Bzrg. vorbei? Ich dachte sowas fällt noch in den Zuständigkeitsbereich des Schulleiters. Aber danke für die Info!
Ja natürlich, man ist Mitglied der erweiterten Schulleitung (an Gesamtschulen) und da hängt eine Menge Verantwortung dran.
In NRW auf die von dir benannten Stellen ist das in der Regel eine dienstliche Beurteilung in vier Stufen, eigener Unterricht, Beratung eines Kollegen zu seinem Unterricht mit UB, Kolloquium und Durchführung einer Lehrerkonferenz. Alles an einem Tag. Begutachtung durch die BezReg, falls Fremdbewerber aus anderen BezRegs, sind meist auch Vertreter der anderen BezReg dabei
Bist du ausgebildet?
Meines Wissens nach ist die Wiedereingliederung dann sofort gescheitert.
Da musst du mir helfen: Wo steht das?
Zitat von SchulG §73 Abs 2
Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
Hier steht ja, dass sie auf Wunsch teilnehmen sollen, wenn das erforderlich ist. Andersherum kann es also scheinbar auch NICHT erforderlich sein, ergo ich muss nicht teilnehmen. Oder die Pflegschaft möchte das nicht.
Mal auch Logisch gedacht: Einige Pflegschaften machen ja einen regelmäßigen Elterntreff, das ganze kann man ja auch formalisieren und das offiziell als Pflegschaft deklarieren, zweiwöchentlich abends in einer Kneipe. Dann ist es meine Pflicht da alle zwei Wochen Abends auszutauschen, wenn die Eltern als TOP nur "Verschiedenes" haben und keine Beratung und Information erforderlich ist? Eben nicht.
Ja, ich stimme dir zu, das bezieht sich hier auch auf Fachlehrkräfte, aber AUCH auf die Klassenleitung.
Die Verträge werden bei uns erstmal alle ohne Führungszeugnis unterschrieben, du unterschreibst, dass nichts vorliegt und reichst die dann nach. Da gibts einen Passus, dass die dann bei Einträgen ungültig werden, aber das hindert niemanden daran gleich anzufangen.
Kann also dazu führen, dass ein wegen mehrfachen Kindesmißbrauchs vorbestrafter Ex-Knacki an Berliner Schulen wochenlang „Zugriff“ auf Kinder hat. Klingt richtig super.
Die Klassenleitung ist nach § 18 (3) ADO NRW mit beratender Stimme Mitglied der Klassenpflegschaft. Das ist somit eine Dienstpflicht in Kombination mit § 1 (Konkretisierung der Aufgaben, die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu erfülle sind).
Das widerspricht dann dem SchulG, weil hier ist eben die automatische Teilnahme verneint. Das Problem ist hier nämlich, dass die Eltern, wenn sie Lust haben, durchaus alle zwei Wochen zu den ungünstigsten Zeiten eine Pflegschaft abhalten können - und hier bin ich dann nicht dazu verpflichtet, daran teilzunehmen.
Ja, Lehrer sind Mitglied der Pflegschaft. Nein, sie müssen nicht automatisch immer an allen Sitzungen teilnehmen - nur wenn erforderlich.
Nun möchte ich nach dem 1. Staatsexamen erstmal arbeiten und dann Referendariat weit aufschieben(habe zwei kleine Kinder)
Verstehe den Zusammenhang zwischen „zwei kleine Kinder“ und „Referendariat weit aufschieben“ nicht so ganz.
Generell wünscht sich unsere SL, dass alle in den Stunden da sind, die ihnen ausfallen, um ins Teamteaching zu gehen, mal was aufzuräumen etc.
Relevant ist das Dingen hier:
https://bass.schul-welt.de/1056.htm
4.5 Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:
Gleiches gilt bei der Schließung von Klassen aus gesundheitlichen Gründen.
Pflichtstundenausfall in diesen Fällen ist dennoch, jedoch nur in dem zeitlichen Umfang als geleistete Arbeitszeit zu rechnen (anrechenbar als Ist-Stunden), in dem der Lehrer anstelle des Unterrichtseinsatzes auf Anordnung des Schulleiters zeitgleich anderweitig dienstlich tätig wird.
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